Aus der Sitzung des Gemeinderates am 23. Mai 2023
Förster Werner Hornstein zeigte anhand einer Präsentation die für die Antragstellung auf Bundesförderung "Klimaangepasstes Waldmanagement" aus seiner Sicht geeigneten Stilllegungsflächen auf. Ein Förderkriterium ist, dass mindestens 5 % der Waldeigentumsfläche stillgelegt werden und so auf diesen Flächen eine natürliche Waldentwicklung gewährleistet werden kann. Der Gemeindewald umfasst derzeit eine Fläche von 243 ha Holzboden. Die geforderten 5 % sind somit 12,15 ha. Aus Sicht von Herrn Hornstein wäre der Ausweis einer Stilllegungsfläche von bis zu 24,74 ha denkbar.
Der Gemeinderat beschloss im Rahmen der Teilnahme am Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ die Stilllegung der von Herrn Förster Werner Hornstein in der Gemeinderatssitzung empfohlenen Waldflächen mit in Summe 12,93 ha.
Auf Grund der Umfrage an die Eltern und Erziehungsberechtigten der Schulkinder der Peter-Thumb-Schule und Eduard-Presser-Schule, wurde der Schulwegeplan von der Verwaltung überarbeitet und dem Polizeipräsidium Konstanz vorgelegt. Aus Sicht des Polizeipräsidiums Konstanz bestehen gegen die Schulwegpläne keine Bedenken.
Aus der Mitte des Gemeinderates wurden einige wichtige und im Schulwegplan noch nicht erfasste Punkte hingewiesen. Insbesondere wurde auf den gefährlichen Schulweg der Schüler und Schülerinnen aus Dietlishof hingewiesen. Ihr aktueller Schulweg läuft entlang von stark frequentierten Straßen, die keinen Rad oder Fußweg haben. Ferner sollte beim Polizeipräsidium Konstanz erneut auf die bestehenden gefährlichen Kreuzungen auf der Randenbahnstraße und die Querung auf der Gottmadinger Straße (L190) im Bereich der Peter-Thumb Schule mit dem dringenden Wunsch einer deutlichen Verbesserung und einer Geschwindigkeitsreduzierung hingewiesen werden.
Diese wie auch weitere hierzu eingehenden Rückmeldungen und Änderungswünsche z.B. aus der weitern Abstimmung mit dem Gesamtelternbeirat der Schulen werden eingearbeitet und gegebenenfalls erneut dem Polizeipräsidium Konstanz vorgelegt.
Der Gemeinderat nahm die Schulwegpläne zur Kenntnis und billigte die von der Verwaltung vorgeschlagenen Schulwege mit den bereits eingebrachten Änderungshinweise und stimmte der weiteren Vorgehensweise zu.
Die Amtszeit der amtierenden Schöffen und Jugendschöffen endet zum 31. Dezember 2023.
Nach entsprechender Information des Landgerichtes Konstanz sind von der Gemeinde Hilzingen mindestens fünf Personen in die Vorschlagsliste aufzunehmen.
Sowohl im Amtsblatt als auch auf der Homepage der Gemeinde Hilzingen wurde umfangreich und frühzeitig über die anstehende Schöffenwahl, die allgemeinen Anforderungen, die das Schöffenamt mit sich bringt sowie die Voraussetzungen für eine Bewerbung informiert. Bewerbungen konnten bis zum 28. April 2023 eingereicht werden. Alle eingegangenen Bewerbungen wurden dem Gemeinderat vorgelegt und in der Sitzung mittels einer tabellarischen Zusammenfassung aufgezeigt.
Der Gemeinderat beschloss die Annahme des verwaltungsseitigen Beschlussvorschlages, alle eingegangen Bewerbungen in die Vorschlagliste zur Wahl der Schöffen aufzunehmen.
Der Gemeinderat beschloss, dass das Vorkaufsrecht gem. § 29 WG BW für die Grundstücke Flst.Nrn. 556 und 556/2, Staufenstraße 15, Gemarkung Hilzingen nicht ausgeübt wird.
Die Tief- und Straßenbauarbeiten zum barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen (Twielfeld innerorts, Riedheimer Straße, Dietlishofer Straße, Duchtlinger Straße sowie 5 Straßenquerungen) wurde an die Firma Ziegler GmbH, 78333 Stockach, zum Angebotspreis von 227.634,64 € (brutto) vergeben.
Der Sportclub Weiterdingen e.V. hat mit Schreiben vom 09.05.2023 einen Zuschuss in Höhe von 10 % der Baukosten für den durchgeführten Clubheimaufbau beantragt. Mündlich wurde das Vorhaben der Verwaltung bereits zu einem früheren Zeitpunkt mitgeteilt, als der Bauantrag auch im TUA behandelt wurde. Die Gesamtkosten beliefen sich auf 22.154,02 €.
Der Gemeinderat beschloss auf Vorschlag der Verwaltung die Gewährung des beantragten Investitionskostenzuschusses an den SC Weiterdingen e.V. und genehmigte die damit erforderliche außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 2.215,40 €.
Bürgermeister Holger Mayer berichtete über den Verfahrensstand zum Kiesabbau des Kieswerks Birkenbühl GmbH & Co. KG im Gewann Dellenhau auf Gemarkung Hilzingen.
Entgegen den Einwendungen der Gemeinden Hilzingen, Rielasingen-Worblingen und Gottmadingen sowie der Stadt Singen hat das Landratsamt am 01.07.2020 die beantragte bau- und naturschutzrechtliche Genehmigung für den Kiesabbau erteilt und ihren Sofortvollzug angeordnet. Gegen die Genehmigung haben die Kommunen durch die Rechtsanwaltskanzlei Sparwasser & Schmidt am 29.07.2020 Widerspruch eingelegt und am 09.04.2021 Untätigkeitsklage erhoben.
Das beklagte Land hat zwischenzeitlich festgestellt, dass nach neuerer Rechtsprechung des EuGH auch auf Genehmigungsebene eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Nach Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung soll die bereits erteilte Genehmigung durch Ergänzungsentscheidung geheilt werden. Der Sofortvollzug wurde ausgesetzt.
Diese Umweltverträglichkeitsprüfung wird derzeit durchgeführt. Im Scoping-Termin haben die Kommunen (erneut) darauf hingewiesen, dass die vorliegenden Untersuchungen unzureichend sind (siehe Anlage 1 / Protokoll Scoping-Termin). Nunmehr liegen der Umweltbericht und eine Aktualisierung der Gutachten vor. Die Kommunen wurden vom Land zur Stellungnahme aufgefordert.
Die vom beauftragten Rechtsanwaltsbüro Sparwasser & Schmidt verfasste Stellungnahme verweist daher zunächst umfassend auf die bisherigen Stellungnahmen, stellt die Hauptbeweggründe für die Ablehnung des Vorhabens nochmals dar und geht auf einige Aspekte im Umweltbericht ausdrücklich ein.
Der Gemeinderat beschloss die Annahme des verwaltungsseitigen Beschlussvorschlages, nämlich, diese Stellungnahme zur Umweltverträglichkeitsprüfung einzureichen. Die Verwaltung ist zu nicht wesentlichen Änderungen der Stellungnahme befugt, insbesondere um etwaige Ergänzungsvorschläge der übrigen Kommunen umsetzen zu können.
Der Gemeinderat beschloss für den Eigenbetrieb Wasserversorgung im Rahmen der bisher nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigung des Wirtschaftsplanes 2022 nach Vorstellung der aktuellen Konditionen von zwei Anbietern eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.500.000 €, der eine Zinsbindung von 30 Jahren und einen Zinssatz von 3,65% aufweist.
Der Gemeinderat stimmte dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, den Auftrag zur Pflege der Friedhöfe Hilzingen und Binningen entsprechend den im Erstvertrag zugrunde gelegten Leistungen mit der Firma Green Man, Duchtlingen, um weitere zwei Jahre fortzusetzen, zu.
Nächstes Jahr jährt sich der Ausbruch des Bauernkrieges zum 500. Mal.
Um die Planung und Organisation dieses Jubiläums bündeln zu können und Ideen für das Jubiläum zu sammeln, stimmte der Gemeinderat der Bildung einer Arbeitsgruppe zu. Aus der Mitte des Gemeinderates werden Frau Gemeinderätin Andrea Baumann und Herrn Ortsvorsteher Egon Schmieder in dieses Gremium entsendet. Um gewisse Aktionen und Veranstaltungen zu finanzieren, wird die Verwaltung einen Budgetvorschlag für die Haushaltsplanberatung 2024 einbringen.
Auf Vorschlag der Verwaltung sollen teilweise die noch vorhandenen Bauplätze in verschiedenen Baugebiete der Gemeinde Hilzingen vermarktet, also erneut ausgeschrieben werden.
Der Gemeinderat folgte dem Vorschlag der Verwaltung in den drei Baugebieten folgende Baugrundstücke zügig ausgeschrieben werden:
Baugebiet Steppbachwiesle II, Hilzingen: Flst.-Nr. 15866
Baugebiet Kirchhofäcker, Schlatt a. R.: Flst.-Nr. 2304
Baugebiet Schwärzengarten II, Weiterdingen: Flst.-Nrn. 4632, 4633, 4631, 4641 sowie
die Bauträger Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 4637 – 4640