Aus der Sitzung des Gemeinderates am 25. April 2023
Zuletzt wurde in der Gemeinderatssitzung am 17. Januar 2023 über die Sanierung und Entwicklung der Eduard-Presser-Grundschule in Riedheim beraten. Dabei wurde die überarbeitete Planung inklusive der angepassten Kostenschätzung vorgestellt, was vom Gemeinderat einstimmig gebilligt wurde. Ferner wurde die Verwaltung beauftragt, die Entwicklung der Förderkulisse zu beachten. Gemäß dem dritten Beschluss der damaligen Sitzung hat der Planer zügig mit den weiteren Verfahrensschritten begonnen, um schnell in das Baugenehmigungsverfahren starten zu können.
Der Gemeinderat billigte nun den vorgestellten Rahmenterminplan für die Entwicklung und Sanierung der Schule in Riedheim, welcher auf die Einteilung der Haushaltsmittel auf die einzelnen Haushaltsjahre abgestimmt ist. Zum anderen wurden neuerliche Erkenntnisse zur Förderthematik erläutert. Die Verwaltung wurde beauftragt, nach Klarstellung der Förderkulisse, das Gremium zu informieren und die entsprechenden Förderanträge zu stellen.
Der Gemeinderat hat über den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen und Breitband-Leerrohrverlegung in der Duchtlinger Straße in Hilzingen beraten. Die finale Entscheidung über die Arbeitsvergabe sowie die außerplanmäßigen Mittel für die Glasfaser-Leerrohrverlegung wird in der Gemeinderatssitzung am 23. Mai getroffen.
In der Sitzung wurden die derzeit bekannten und relevanten Auswirkungen sowie die eingetretenen Veränderungen gegenüber dem beschlossenen Haushaltsplan 2023 dargestellt. Die Verwaltung geht beim Ergebnishaushalt von einer Verbesserung gegenüber den veranschlagten Zahlen aus. Beim Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit wird im investiven Bereich derzeit von Mehrauszahlungen in Höhe von 131.000 Euro ausgegangen. Gegenüber der Haushaltsplanung summieren sich die dargestellten Veränderungen auf einen zusätzlichen Liquiditätsabfluss von rund 3.000 €.
Zusammenfassend ergeben sich aus Sicht der Verwaltung für das laufende Haushaltsjahr keine weiteren Konsequenzen bzw. kein Handlungsbedarf. Neue Erkenntnisse ergeben sich gegebenenfalls aus der Mai-Steuerschätzung 2023.
Der Ortschaftsrat von Schlatt a.R. hat am 01.04.2023 einen an den Gemeinderat gerichteten Antrag der Verwaltung übersandt. Aufgrund der nicht mehr vorhandenen Möglichkeit, das Bürgerhaus in Schlatt a.R. für private Zwecke anzumieten, wurde beantragt, eine adäquate Lösung in der Alpenblickhalle in Schlatt a.R. zu schaffen.
Der Gemeinderat beschloss, bis zu einer Überarbeitung der Vergaberichtlinien für gemeindeeigene Räumlichkeiten und der Entgelte an der Beschlusslage des Verwaltungs- und Finanzausschusses vom 18.02.2020 bezüglich der reduzierten Hallenmiete für die Alpenblickhalle in Schlatt a.R. festzuhalten. Darüber hinaus gelten für die Anmietung der Alpenblickhalle weiterhin die am 07.05.2019 beschlossenen Regelungen der Vergaberichtlinien für gemeindeeigene Räumlichkeiten und Entgelte.
Zur beantragten Finanzierung und der Installation eines fest integrierten Hallentrennsystems wurde zunächst auf die kommende Haushaltsplanberatung für die Jahre 2024 ff. verwiesen. Um eine fundierte Diskussionsgrundlage zu haben, müsste jedoch eine entsprechende Vorplanung (Kosten: 500 - 1.000 Euro) in Auftrag geben werden, die neben baulicher Aspekte inklusive Statik auch eine Kostenschätzung beinhaltet. Der Gemeinderat stimmte der Beauftragung einer solchen Vorplanung für die Installation eines fest integrierten Hallentrennsystems zu.