Beschränkte Ausschreibungen
Bei der beschränkten Ausschreibung wird eine von vorneherein begrenzte Anzahl möglicher Anbieter zur Angebotsabgabe direkt aufgefordert.
Hier finden Sie Informationen über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer gemäß § 19 Abs. 5 VOB/A.