Bebauungsplan "Neues Feuerwehrhaus", Gemarkung Schlatt am Randen
Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften "Neues Feuerwehrhaus", Gemarkung Schlatt am Randen und 7. Änderung des Flächennutzungsplans
Der Technische und Umweltausschuss der Gemeinde Hilzingen hat am 23. März 2021 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften "Neues Feuerwehrhaus", Gemarkung Schlatt am Randen sowie den Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt und beschlossen, diese nach §§ 4a Abs. 3, 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich auszulegen. Dabei wurde bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.