Bekanntmachung des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebes Wasserversorgung Hilzingen für das Wirtschaftsjahr 2020
Aufgrund von § 14 des Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinden vom 08.01.1992 (EigBG - GBl. S. 2) in der gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Hilzingen am 14.01.2020 den Wirtschafts-plan für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Hilzingen für das Wirtschaftsjahr 2020 wie folgt beschlossen: