Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Breitbandversorgung Gemeinde Hilzingen
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und § 3 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) in der derzeit geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Hilzingen am 05.11.2019 die folgende Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Breitbandversorgung Gemeinde Hilzingen beschlossen: