Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Hilzingen erfolgen durch Bereitstellung im Internet unter www.hilzingen.de, soweit gesetzlich nichts Anderes bestimmt ist. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung. Die Wortlaute der öffentlichen Bekanntmachungen können im Rathaus der Gemeinde Hilzingen, Hauptstraße 36, 78247 Hilzingen von jedermann während der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden. Sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt.