07.07.2025

Information zur Grundsteuerpflicht beim Eigentumswechsel

Wenn sich die Eigentumsverhältnisse bei Grundstücken während des Jahres ändern, hat dies auf die Grundsteuerpflicht im laufenden Kalenderjahr keine Auswirkung. Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt. Schuldner der Grundsteuer des laufenden Kalenderjahres ist derjenige, dem der Grundbesitz zum 1.1. des laufenden Kalenderjahres mit dem Einheitswertbescheid des Finanzamts zugerechnet wurde.