24.04.2026
Finanzamt Singen - Das Finanzamt informiert zur Grundsteuer: Änderungen am Grundbesitz
Wenn Ihnen Grundbesitz gehört (z.B. ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung) und sich daran Änderungen ergeben, sind Sie verpflichtet, bis 31. März des Folgejahres beim Finanzamt eine sogenannte „Grundsteueränderungsanzeige“ (Anzeige) abgeben.