05.11.2026

Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg - Anstalt des öffentlichen Rechts - Hohenzollernstr. 10, 70178 Stuttgart

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Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkassenbeitrag 2027 ist der 01.01.2027. Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2026 versandt (abweichender Meldebogenversand für Bienen). Sollten Sie bis zum 01.01.2027 keinen Meldebogen erhalten haben, rufen Sie uns bitte an. Ihre Pflicht zur Mel-dung begründet sich auf § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung.