16.12.2024
Hundesteuer 2025
Die Hundesteuer entsteht für jeden am 01. Januar im Gemeindegebiet gehaltenen über 3 Monate alten Hund. Wird ein Hund erst nach dem 01. Januar 3 Monate alt oder wird ein über 3 Monate alter Hund erst nach dem 01. Januar gehalten, so entsteht die Steuerschuld am ersten Tag des folgenden Monats. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Hundehaltung beendet wird. Entsteht die Steuerpflicht erst nach dem 01. Januar, so ist der entsprechende Teilbetrag mit dem Beginn der Steuerpflicht zur Zahlung fällig.