Anmeldung

Gemeinderat

Dienstag, 4. Mai 2021, 19:00 Uhr
Hegau-Halle, Sportgelände 8, 78247 Hilzingen

Gemeinderat 04.05.2021

1. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 16.03.2021
3. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 13.04.2021
4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 13.04.2021
5. Vereinbarung mit der Jugendmusikschule Westlicher Hegau e.V.
-  Vertragsverlängerung
6. Ortskernsanierung Hilzingen
Sanierung Rathaus
- Vorstellung und Beschlussfassung der Planung „Fluchtweg - Außentreppe"
- Weitere Vorgehensweise
7. Neubau Feuerwehrgerätehaus Schlatt am Randen
- Vorstellung und Beschlussfassung über die Entwurfsplanung
- Weitere Vorgehensweise
8. Kindergarten "St. Mauritius", Weiterdingen
- Mögliche Zuschussoption
9. Fortschreibung Lärmaktionsplan
- Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
- Beschlussfassung über die Fortschreibung und öffentliche Bekanntmachung
10. Schulangelegenheiten
Entwicklung des Schulstandortes Riedheim bzw. der Eduard-Presser-Grundschule Riedheim
a) Antrag des Ortschaftsrates Riedheim vom 8. März 2021 auf Ganztagesbetreuung für die Grundschule Riedheim
b) Antrag des Ortschaftsrates Riedheim zur Erstellung einer zentralen Aufgabenliste
11. Friedhofsangelegenheiten
- Antrag des Ortschaftsrates Riedheim auf ein gärtnergepflegtes Grabfeld in Riedheim
12. Neubau eines Kunstrasenplatzes in Hilzingen
- Sachstandsbericht zur Endabrechnung
13. Sonderbudget Corona-Ausgaben
- Außerplanmäßige Mittelbereitstellung
14. Umbau des Bürgerhauses in Schlatt am Randen zu einem eingruppigen Kindergarten
- Aktuelle Kostenübersicht
- Beschlussfassung über überplanmäßige Ausgaben
15. Vorkaufsrecht gem. § 24 Abs. 1 Nr. 6 BauGB und § 29 WasserG BW - Flst. 2250, Hinter Erlen 9, Gemarkung Schlatt a. R.
16. Bekanntgaben der Verwaltung
17. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
18. Fragemöglichkeit für Einwohner
 

Gemeinderat 04.05.2021

Anwesend:
Bürgermeister Holger Mayer als Vorsitzender
Von den 22 Gemeinderäten sind 21 anwesend
Von den vier Ortsvorstehern sind drei anwesend
Rechnungsamtsleiter Stefan Mattes
Bauamtsleiter Günther Feucht
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer
Abwesend:
Gemeinderäte Meike Vogt (privat), entschuldigt
Ortsvorsteher Stefan Rill (privat), entschuldigt
Beginn: 19:00 Uhr
Ende: 21.40 Uhr
Presse: 1
Zuhörer: 8
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden.
Danach stellt er die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Gemeinderates keine Einwendungen erhoben. Die Niederschrift der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 13.04.2021 wird im Gemeinderat in Umlauf gegeben.
Vor Beginn der heutigen Gemeinderatssitzung bestand die Möglichkeit, sich im Zeitraum von 18.00 - 18.45 Uhr mittels eines PoC-Antigen Schnelltests testen zu lassen.

1. Fragemöglichkeit für Einwohner

Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 16.03.2021

Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die am 13.04.2021 vorgelegte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 16.03.2021.

3. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 13.04.2021

Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 13.04.2021 mit der Korrektur, dass unter TOP 9g (Kunstrasenplatz) nicht Frau Gemeinderätin Andrea Baumann, sondern Gemeinderat Alexander Baur die Nachfrage gestellt hat.

4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 13.04.2021

In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 13. April 2021 wurde die Beförderung eines Mitarbeiters in die Besoldungsgruppe A12 beschlossen. Ferner stimmte der Gemeinderat zu, die notwendigen Restarbeiten zum Umbau des Bürgerhauses in Schlatt am Randen zu einem eingruppigen Kindergarten zu beauftragen sowie die Fortführung des Bauprozesses zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses Hilzingen, sobald die Beweiserhebung zu den jeweiligen Mangelpunkten abgeschlossen ist, auch die Freigabe, in jeder Phase des Prozesses auf eine gütliche Lösung des Rechtsstreits hinzuwirken.

5. Vereinbarung mit der Jugendmusikschule Westlicher Hegau e.V.
 -  Vertragsverlängerung

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Rechnungsamtes vom 21.04.2021.
Zur heutigen Beratung über die Verlängerung der Vereinbarung mit der Jugendmusikschule Westlicher Hegau e.V. (JMS) begrüßt Bürgermeister Holger Mayer den Vorsitzenden der JMS Bürgermeister a.D. Franz Moser, der sodann an der Verwaltungsbank Platz nimmt.
Bürgermeister a.D. Franz Moser erläutert über die Sitzungsvorlage hinaus unter anderem;
- die durch die Corona-Pandemie verursachte schwierige Situation der JMS. Seit Ende April 2021 (wie schon im April 2020) musste in Folge der Pandemie auch Kurzarbeit angemeldet werden,
- die großzügige Unterstützung der beteiligten vier Kommunen, die doch immerhin 35 % der Aufwendungen der JMS tragen,
- der von 10 % auf 12,5 % aufgestockte Personalkostenzuschuss des Landes,
- die Besetzung der freigewordenen Stelle des Leiters der JMS bzw. die Übertragung dieser Aufgaben an Herrn Arpad Fodor. Diese Entscheidung wurde durch einen einstimmigen Beschluss des Vorstandes getroffen.
Herr Fodor hatte bis Ende 2020 die kommissarische Leitung der JMS übertragen bekommen. Nachdem Herr Fodor diese Aufgaben sehr gut gelöst hat, war es für den Vorstand der JMS sehr schnell klar, ihm nicht nur kommissarisch die Schulleiteraufgaben zu übertragen.
Nach Ausscheiden von Herrn Hermann Gruber musste auch eine weitere führende Position der JMS neu besetzt werden. Mit dem neuen stellvertretenden Schulleiter, Herrn Andreas Käfer, der bislang Personalratsvorsitzender der JMS gewesen war, konnte auch diese Vakanz besetzt werden.
- die JMS verwaltet ein Gesamtvolumen in Höhe von rund 1,5 Mio. Euro. Hiervon entfällt ein geringer Anteil von rund 8 % auf die Verwaltung.
 In diesem Zusammenhang dankt er der Gemeinde Hilzingen für die Möglichkeit der Nutzung der in der Verwaltung vorhandenen Ressourcen (u.a. die IT), die im Hilzinger Rathaus unentgeltlich genutzt wird.
- Der § 4 des vorgelegten Vertragsentwurfs soll dahingehend erweitert werden, dass in den erweiterten Vorstand auch Amtsleiter der beteiligten Kommunen, die zum Beispiel die Rechnungsprüfung der JMS übernehmen, berufen werden können. Eine entsprechende Änderung muss in den Vertragsentwurf noch aufgenommen werden.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird ausgeführt, dass § 6 Abs. 6 des Vertragsentwurfs sehr missverständlich formuliert ist. Es wird nach einem kurzen Austausch über diese Formulierung vom Gremium gewünscht, den § 6 Absatz 6 dahingehend zu ergänzen und wie folgt zu ändern:
Um einen wirtschaftlichen Betrieb der Jugendmusikschule zu gewährleisten darf der durchschnittliche Aufwand an wöchentlichen Unterrichtsstunden max. 0,5 Std./Schüler betragen.
Der in Sitzungsvorlage aufgeführte Beschlussvorschlag der Verwaltung, nämlich den bestehenden aktuellen Vertrag mit der Jugendmusikschule Westlicher Hegau e.V. zu den bestehenden Konditionen mit der oben angeführten Änderung des § 6 Absatz 6 bzw. auch die vorgestellte Anpassung des § 4 vorzunehmen, um weitere 3 Jahre zu verlängern, wird in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig angenommen.
Mit herzlichen Worten des Dankes wird Bürgermeister a.D. und Vorsitzender der Jugendmusikschule Westlicher Hegau e.V. Franz Moser aus der Sitzung verabschiedet.

6. Ortskernsanierung Hilzingen
 Sanierung Rathaus
 - Vorstellung und Beschlussfassung der Planung „Fluchtweg - Außentreppe"
 - Weitere Vorgehensweise

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Bauamtes vom 23.04.2021.
Zur heutigen Beratung wird Herr Michael Wezstein vom beauftragten Architekturbüro Rainer Wezstein aus Tengen begrüßt, der sodann für den eigentlichen Sachvortrag an der Verwaltungsbank Platz nimmt.
In seinen einleitenden Ausführungen erwähnt der Vorsitzende, dass für die heutige Beratung im Gremium nur noch die Variante vorgelegt worden ist, die von allen am Verfahren beteiligten Akteuren befürwortet wird. Weitere Spielräume zu einer anderen Gestaltung der Außentreppe werden derzeit keine gesehen bzw. sind nach den geführten Gesprächen mit dem Brandschutzsachverständigen und dem Denkmalschutzamt nicht vorhanden. Mit Blick auf den vom Gremium erhaltenen Auftrag, möglichst eine filigrane Gestaltung der Außentreppe zu suchen, wird der jetzige Entwurf der Fluchtweg-Außentreppe als sehr gut und zielführend erachtet.
Sodann erhält Herr Wezstein das Wort, der an Hand der dem Protokoll beiliegenden PowerPoint-Präsentation die einzelnen Punkte nochmals erörtert. Er geht z.B. darauf ein, wie die in einem Brandfall eingeschlossenen Personen aus dem Dachgeschoss gerettet werden können. Nach intensiver Überprüfung der Sachlage mit der Freiwilligen Feuerwehr Hilzingen und der zuständigen Sachverständigen im Landratsamt Konstanz kann eine Personenrettung über die Südseite des Rathauses, durch Anleitern, erfolgen.
Während der Vorstellung von Herrn Michael Wezstein ergeben sich weitergehenden Fragen, die sodann auch sofort beantwortet werden.
Nachgefragt zur derzeitigen Preissituation bei einzelnen Gewerken führt Herr Wezstein aus, dass am Markt leider eine deutliche Preissteigerung eingetreten ist, auch wenn diesbezüglich immer tagesaktuelle Preise abgerufen werden. Es kann allerdings nicht verlässlich eine Aussage getroffen werden, ob die vorgelegten Kostenschätzung bei der Projektrealisierung auch eingehalten werden kann, auch weil es mittlerweile bei vielen Rohstoffen, wie zum Beispiel Stahl, zu erheblichen Lieferengpässen komme.
Die vorgelegte Variante ist technisch ausgereift. Bei dieser Variante kann sowohl von der Zustimmung von Frau Dr. Schneider (Denkmalschutzbehörde) als auch vom Brandschutzsachverständigen ausgegangen werden. Im Gremium entwickelt sich darüber hinaus eine kurze Aussprache über die Gestaltung der jetzt vorhandenen Fenster auf der Ostseite des Rathauses, die zukünftig als Türen fungieren und somit umgestaltet werden müssen.
Da diese Gestaltung natürlich auch Auswirkungen auf das Gesamtbild des Rathauses hat, soll hierüber zu einem späteren Zeitpunkt nochmals diskutiert werden. Eine Möglichkeit, die filigran gestaltete Treppe vom Gebäudekomplex abzurücken, um dadurch mehr Licht in die Büros zu bekommen, ist technisch nicht realisierbar.
Während der Bauphase muss die bisherige Rampe, die als barrierefreier Zugang zum Bürgerbüro genutzt wird, ersetzt und danach auch neu gestaltet werden. Der von Herrn Michael Wezstein diesbezüglich unterbreitete Vorschlag eines angedachten, barrierefreien Zugangs ins Rathaus wird vom Gremium auch positiv zur Kenntnis genommen. Ob es aus Mitteln des Denkmalschutzes noch weitere Förderungsmöglichkeiten gibt, wird vom Bürgermeister dahingehend ausgeführt, dass mit keinem Zuschuss gerechnet werden kann. Die im Gebäude notwendigen Rauchabzüge sollen erst 2022 im Zuge der Sanierung der Toiletten eingebaut und in die weitere Umgestaltung des Rathauses mit eingebunden werden.
Als Ergebnis der längeren Beratung wird der in der Sitzungsvorlage aufgenommene Beschlussvorschlag der Verwaltung, nämlich die Gestaltung und der Standort der Fluchtweg - Außentreppe gemäß den Plänen des Architekturbüros Wezstein vom April 2021 auszuführen und die Freigabe zum anschließenden Bauantragsverfahren sowie zur Ausschreibung zu erteilen, vom Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig angenommen.
Mit der Beratung des Tagesordnungspunktes 7 wird solange gewartet, bis der mit diesem Projekt beauftragte Planer, Herr Joachim Binder aus Volkertshausen, in der Sitzung anwesend ist. Dieser Vorschlag wird vom Gremium einstimmig angenommen.

7. Neubau Feuerwehrgerätehaus Schlatt am Randen
 - Vorstellung und Beschlussfassung über die Entwurfsplanung
 - Weitere Vorgehensweise

Nach Eintreffen von Herrn Joachim Binder erfolgt nunmehr die Beratung von TOP 7.
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Bauamtes vom 23.04.2021.
Herr Joachim Binder nimmt sodann an der Verwaltungsbank platz und erhält für den eigentlichen Sachvortrag das Wort. In seinen Ausführungen erläutert er unter anderem folgende Punkte näher;
- die Gründe, die ursächlich für die bis jetzt eingetretene Verzögerungen gewesen sind
- den angedachten weiteren zeitlichen Verfahrensablauf für dieses Projekt, so soll am 08.06.2021 über die Änderungen des Flächennutzungsplanes bzw. auch der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes beschlossen werden. In der Sitzung am 22.06.2021 könnte dann der Bauantrag folgen.
- den anvisierten Baubeginn im Frühjahr 2022
- die Lage des Gebäudes auf dem Grundstück; insbesondere beschränkt der im dortigen Bereich verlaufende Kanalhauptsammler die Lage des Feuerwehrgerätehaus auf dem Grundstück,
 - die Anzahl der vorgesehenen, benötigten Stellplätze,
- die Größe des neuen Feuerwehrgerätehauses (2 Stellplätze, Nebenräume etc.),
- die Anzahl der benötigten Spinde für die Feuerwehrkameraden (m/w/d) und die sich daraus ableitende Größe des Umkleideraums, wobei auf eine ausreichende Anzahl von Spinden geachtet worden ist. Die Anzahl wurde nach dem sorgfältigen Austausch mit der FFW Hilzingen, dem Ortschaftsrat Schlatt sowie Vertretern der Freiwilligen Feuerwehr Schlatt festgelegt.
Detailliert erläutert der Architekt die Gründe für das geplante multifunktional zu nutzende Kellergeschoss. Durch das Kellergeschoss wird unter anderem der auf dem Grundstück vorhandene Höhenunterschied sinnvoll ausgeglichen. Als Alternative zum geplanten Kellergeschoss müsste der Höhenunterschied z.B. durch massive Erdbewegungen und größere Aufschüttungen ausgeglichen werden.
Das Kellergeschosses wird mit Ausnahme eines Technikraumes von der FFW nicht benötigt und steht als Lagerraum multifunktional zur Verfügung. Die jetzt vorgelegte Planung - mit der Anordnung der Parkplätze, der Zufahrt zum Objekt, bzw. alle weiteren relevanten Aspekte wurden mit der Freiwilligen Feuerwehr Hilzingen und der Abteilung Schlatt am Randen sorgfältig abgestimmt. Die jetzt vorliegende Kostenkalkulation beläuft sich auf rund 856.000 Euro. Im Vergleich zur ursprünglichen Kostenschätzung bedeutet dies eine Preissteigerung von rund 100.000 Euro. Der größte Teil dieser Kostensteigerung ist auf die gestiegenen Baupreise zurückzuführen, so die Ausführungen von Herrn Binder. Er bezeichnet die jetzt vorgelegte Kostenkalkulation durchaus als belastbar, auch wenn es aktuell sehr schwierig ist, die zukünftige Kostenentwicklung vorherzusagen, da der Markt sehr dynamisch ist und sich leider sehr stark nach oben entwickelt. Es kann weder eine Aussage getroffen werden, ob die derzeit veranschlagten Kosten eingehalten werden können, oder ob es noch zu weiteren deutlichen Preissteigerungen kommen wird.
Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der bestehenden Lieferengpässen von Baumaterialien müssten die Ausschreibungszeitpunkte so zielführend gewählt werden, dass es möglichst zu keinen weiteren Verzögerungen kommt. Nachdem für das Baugenehmigungsverfahren eine realistische Zeitspanne von mindestens 3 - 4 Monate eingeräumt werden muss, ist der Baubeginn Frühjahr 2022 sehr realistisch gewählt.
Sollte der Gemeinderat der vorgeschlagenen Vorgehensweise folgen, könnte im Herbst 2021 mit der Werkplanung begonnen werden und danach die notwendigen Ausschreibungen vorbereitet werden, um über den Winter hoffentlich gute Ausschreibungsergebnisse zu erzielen.
Es entwickelt sich im Gremium eine längere Aussprache über einzelne Aspekte. Aus den Erfahrungen beim Neubau des Feuerwehrgerätehaus Hilzingen sollte bei den Toren darauf geachtet werden, dass diese so geplant und ausgesucht werden, dass z.B. bei einer direkten Sonneneinstrahlung keine Probleme und ein kostenintensiver Nachbesserungsbedarf entsteht.
Hierauf antwortet Herr Binder, dass wegen der Ausrichtung des Gebäudes entsprechende Maßnahmen ergriffen werden müssen, um diese Probleme idealerweise nicht entstehen zu lassen. Er ist für diese Problematik natürlich sensibilisiert.
Die möglichen Erweiterungsoptionen beim Neubau sind, wie bereits ausgeführt, durch den Verlauf des Hauptsammlers entlang des Grundstücks nicht gegeben. Trotzdem besteht bei der vorgelegten Planung die Möglichkeit das Gebäude im Bedarfsfall um ein weiteres Feld / um eine weitere Garage zu erweitern, so z.B. dann, wenn der Ausrückebereich 3 - Binningen und Schlatt - in Schlatt am Randen zu konzentrieren wäre.
Das Gebäude auf dem Grundstück anders, nämlich um 90-Grad- gedreht, anzuordnen wird in der Beratung aufgegriffen. Gemeinderat Tilo Herbster skizziert in seinen Ausführungen am Lageplan diesen Aspekt auf. Hierauf entgegnet Herr Binder z.B., dass vor den Toren des Feuerwehrgebäudes ein Stauraum von mindestens 12 m vorhanden sein muss, um eine Genehmigung zu erhalten.
Bei der Ausrichtung des Gebäudes auf dem Grundstück wurden sorgfältig viele Möglichkeiten durchgespielt, um dem Gremium eine optimale Lösung vorlegen zu können. Mit einer Gebäudedrehung um 90 Grad würde die optimale Gestaltung und Ausrichtung des Feuerwehrgerätehauses nicht mehr erreicht werden, so seine weitere Einschätzung.
Zur Nachfrage von Gemeinderat Tilo Herbster zu möglichen Mehrkosten, wenn das Objekt nicht herkömmlich, sondern in Holz ausgeführt werden würde, führt der Architekt aus, dass er davon ausgeht, dass dadurch Mehrkosten in Höhe von 20 - 30 % entstehen würden. Herr Binder erachtet eine Ausführung des Projektes in Holzbauweise als nicht wirtschaftlich.
Vor dem Hintergrund einer anzustrebenden CO2-Neutralität bei Neubauten sollte die Gemeinde jedoch mit Vorbildcharakter vorausgehen und zukünftig auch entsprechenden Überlegungen bei neuen Projekten umsetzen, so Gemeinderat Tilo Herbster.
Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus ist bei der vorgestellten Planung etwas überrascht, dass das Feuerwehrgerätehaus ein Kellergeschoss bekommen sollte. Dieser Aspekt wurde bis heute im Gremium noch nicht diskutiert.
Hierzu erläutert der Planer, dass die Kellerräume im neuen Kellergeschoß bis auf den Technikerraum nicht von der Freiwilligen Feuerwehr benötigt werden und es dafür, wie bereits schon ausgeführt, verschiedene andere Aspekte gibt, diese zusätzlichen Räume zu errichten. Nochmals erläutert er zu dieser Nachfrage die beiden Aspekte, nämlich das starke Gefälle des Grundstücks aber auch die Zufahrtssituation zum Gebäude.
Entsprechend der aktuellen DIN-Normen und den rechtlichen Vorschriften sei dieses Gebäude - so wie es jetzt vorgestellt worden ist - auch mit dem Zugang über den Hof des Objektes genehmigungsfähig.
Aus den Erfahrungen mit dem zuletzt errichteten Feuerwehrgebäude weist Gemeinderat Michael Jäckle unter anderem auf die Anzahl der jetzt geplanten 32 Spinde hin und frägt nach, ob hier genügend Reserven eingeplant sind. Derzeit sind in Schlatt am Randen 22 Feuerwehrleute im aktiven Dienst, so die Ausführungen von OV Stefan Jäckle.
Ob der Lagerraum unterm Dach nötig ist, wenn von den beiden Stellplätzen nur einer belegt ist, wird zumindest bezweifelt. Die Schaffung eines Kompressorstandortes zur Wartung der Fahrzeuge wie es auch von anderen Ortsteilewehren gewünscht wird, müsste auf jeden Fall nochmals geprüft werden.
Die Nachfrage von Gemeinderat Michael Jäckle, ob auf dem Gebäude eine Solaranlage errichtet werden kann, beantwortet Herr Binder dahingehend, dass die ökologischen Ausrichtungen zum Beispiel durch den Anschluss an die Nahwärmeversorgung gewährleistet wird. Durch den geringen Dauerverbrauch von Strom im Feuerwehrgerätehaus müsste relativ viel durch eine PV-Anlage produzierter Strom ins Netz eingespeist werden. Dies ist allerdings derzeit nicht rentabel. Der von Herrn Dr. Schnutenhaus vorgebrachte Einwand, dass ohne eine Kostendarstellung von zusätzlichen Kosten für das geplante Kellergeschosses heute keine Entscheidung getroffen werden kann, wird nach den Erläuterungen des Architekten von ihm im Verlauf der Beratung wieder zurückgenommen.
In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, wird der Beschlussvorschlag der Verwaltung, die vorgestellte Entwurfsplanung des Büros Binder vom 04.05.2021 (das Datum ersetzt das falsche Datum aus der Sitzungsvorlage - 18.02.2021 -) sowie die weitere Vorgehensweise zur billigen, bei 20 Ja- und einer Nein-Stimme mehrheitlich angenommen.

8. Kindergarten "St. Mauritius", Weiterdingen
 - Mögliche Zuschussoption

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Rechnungsamtes vom 23.04.2021.
In seinen einleitenden Ausführungen skizziert der Vorsitzende nochmals die Hintergründe für die heutige Beratung. Die Chancen auf einen weiteren möglichen Zuschuss würden mitunter eine Verzögerung der Baumaßnahme bedeuten. Insgesamt kann unter Umständen mit einem weiteren Zuschuss in Höhe von knapp 400.000 Euro gerechnet werden, was die eintretende Verzögerung von ca. 3 - 6 Monaten durchaus rechtfertigen würde. Der heute vorgelegte Beschlussvorschlag ist mit der Katholischen Kirchengemeinde vollumfänglich abgestimmt. Herr Pfarrer Thorsten Gompper, der zu diesem Tagesordnungspunkt auch eingeladen worden ist, hat sein Kommen zugesagt, ist jedoch bei der jetzigen Beratung noch nicht anwesend.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird angeführt, dass die Ziffer 3 des verwaltungsseitigen Beschlussvorschlages ergänzt werden müsste und folgende Formulierung erhalten sollte:
"Im Falle einer Zuschussgewährung wird der Zuschuss im Verhältnis 90 % Gemeinde Hilzingen und 10 % Kirchengemeinde aufgeteilt, soweit dies rechtlich zulässig ist.“
Diese Ergänzung soll mit Blick auf mögliche Bestimmungen einer möglichen Förderung aufgenommen werden, um diesen Zuschuss auch deswegen erhalten zu können.
Im Gremium entwickelt sich eine kurze Aussprache über das Vorgetragene, wobei sich relativ schnell die Tendenz herauskristallisiert, dass auf jeden Fall solange abgewartet werden soll, bis die Entscheidung über einen weiteren Zuschuss von den zuständigen Stellen getroffen worden ist. Die Höhe des zu erwartenden Zuschusses aber auch die momentane haushalterische Situation rechtfertigt diese Vorgehensweise auf jeden Fall, auch mit der damit einher gehenden Verzögerung.
Die Nachfrage aus der Mitte des Gremiums, ob sich beim jetzigen Baufortschritt schon etwaige Baukostenüberschreitungen abzeichnen, wird dahingehend beantwortet, dass sich bei den bereits vier ausgeschriebenen Gewerken eine Kostenüberschreitung nicht erkennen lässt. Mit den jeweiligen Bietern wurden bereits Verhandlungsgespräche geführt und einvernehmlich vereinbart, dass es wegen dieser Verzögerung zu keinen Preissteigerungen kommen wird. Die Nachfrage aus der Mitte des Gremiums, ob eine diesbezügliche Verzögerung Auswirkungen auf den Kindergartenbedarfsplan hat, kann in der heutigen Sitzung nicht beantwortet werden. Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher führt hierzu aus, dass er diesbezüglich zu keiner Prüfung beauftragt worden ist.
Der in der Sitzungsvorlage aufgenommene verwaltungsseitige Beschlussvorschlag wird „en bloc“ zur Abstimmung gebracht, wobei dieser in der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, mit der Modifizierung in Ziffer 3 bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung angenommen. Der Beschluss lautet wie folgt;
1. Vorbehaltlich einer zulässigen Antragsstellung durch die Gemeinde Hilzingen, wird die Gemeindeverwaltung beauftragt, zum 01.07.2021 einen Antrag auf Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) für den Neubau des Kindergartens St. Mauritius in Weiterdingen zu stellen.
2. Vom Gemeinderat wird billigend zur Kenntnis genommen, dass sich dadurch die Fertigstellung des Neubaus um voraussichtlich 3-6 Monate verzögern wird.
3. Im Falle einer Zuschussgewährung wird der Zuschuss im Verhältnis 90 % Gemeinde Hilzingen und 10 % Kirchengemeinde aufgeteilt, soweit dies rechtlich zulässig ist.

9. Fortschreibung Lärmaktionsplan
 - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
 - Beschlussfassung über die Fortschreibung und öffentliche Bekanntmachung

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Bauamtes vom 22.04.2021, welche in den wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
In seinen einleitenden Ausführungen führt der Vorsitzende unter anderem an, dass die in der Sitzungsvorlage noch aufgenommenen Rückmeldungen von betroffenen Bürgern trotz des verspäteten Eingangs, mit in den weiteren Verfahrensgang aufgenommen werden.
Aus der Mitte des Gremiums wird darauf hingewiesen, dass die Wertung der Stellungnahme von Bürgern durch die Gemeinde bedeutungsvoller und wirksamer aufgenommen werden müsste, um den Druck gegenüber dem Regierungspräsidium Freiburg bzw. weiterer übergeordneter Behörden, hinsichtlich eines möglichst optimal ausgestalteten Lärmaktionsplans, zu erhöhen und diesen dann auch realisiert zu bekommen.
Auch der Hinweis, dass eine Tempo-30-Zone in Hilzingen geschaffen werden soll, wird an das Regierungspräsidium Freiburg als zuständige Behörde nochmals mit Nachdruck weitergeleitet.
Der Gemeinderat ist auf Nachfrage des Vorsitzenden mit einer „en bloc“ Abstimmung der beiden in der Sitzungsvorlage aufgenommenen Beschlussvorschläge einverstanden. In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, wird der verwaltungsseitige Beschlussvorschlag
1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen und stimmt deren Wertung zu.
2. Der Gemeinderat beschließt die Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Hilzingen und beauftragt die Verwaltung diesen Beschluss öffentlich bekannt zu geben.
einstimmig angenommen.

10. Schulangelegenheiten
 Entwicklung des Schulstandortes Riedheim bzw. der Eduard-Presser-Grundschule Riedheim

a) Antrag des Ortschaftsrates Riedheim vom 8. März 2021 auf Ganztagesbetreuung für die Grundschule Riedheim
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 26.04.2021.
Nach einigen einleitenden Ausführungen des Vorsitzenden, jedoch ohne weitere Aussprache wird der in der Sitzungsvorlage enthaltende Beschlussvorschlag vom Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig angenommen, was bedeutet, dass zum jetzigen Zeitpunkt an der Eduard-Presser-Grundschule keine Ganztagesbetreuung eingerichtet und die in der VFA – Sitzungen vom 16. März 2021 gefassten Beschlüsse entsprechend umgesetzt werden.
b) Antrag des Ortschaftsrates Riedheim zur Erstellung einer zentralen Aufgabenliste
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 26.04.2021, die in wesentlichen Zügen nochmals erörtert wird.
Über die Sitzungsvorlage hinaus erläutert der Vorsitzende, dass sicherheitsrelevanten Aspekte, die zum Beispiel bei Begehungen festgestellt werden, schnellstmöglich erledigt werden und größere, investitionsintensive Maßnahmen im Zuge der nächsten Haushaltsplanberatungen diskutiert und entschieden werden.
Ortsvorsteher Walter Mayer fügt zur vorgelegten Maßnahmenliste an, diese Tabelle um eine weitere Spalte zu ergänzen, um dort Termine oder entsprechende Erledigungsvermerke anbringen zu können. Dadurch ist mitunter besser gewährleistet, dass die einzelnen Maßnahmen bzw. deren Erledigung auch engmaschig kontrolliert werden können.
Mit dieser Ergänzung wird folgender, in der Sitzungsvorlage aufgenommene Beschlussvorschlag in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig angenommen.
Die in der Sitzungsvorlage aufgeführte Vorgehensweise ist als bewährte und zielführende Vorgehensweise zu bewerten, die nach Auffassung der Verwaltung auch beibehalten werden soll. Eine zentrale Aufgabenliste hat neben einem größeren Betreuungsaufwand keinen zusätzlichen Mehrwert, da offene Punkte entweder durch die Begehungsprotokolle oder durch die Haushaltsmittelanmeldungen der Schulleitung ohnehin schon in die Beratungen eingebracht werden.
Deshalb wird vorgeschlagen, dem formulierten Antrag des Ortschaftsrates Riedheim
„Alle bisher vorhandenen Listen sollten in einer zentralen Liste zusammengefasst und für alle Punkte in dieser Liste sollte ein Verantwortlicher und ein Endtermin festgelegt werden. Außer
dem sollte jemand für diese Liste zuständig sein, d.h. sie in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen aktualisieren (zum Beispiel Verantwortliche und Termine definieren, Fortschritte kontrollieren und dokumentieren, bei Bedarf neue Punkte aufnehmen) und alle Beteiligten (zum Beispiel Schulleitung, Verwaltung und Gemeinderat) periodisch informieren.“
nicht zu entsprechen.

11.Friedhofsangelegenheiten
- Antrag des Ortschaftsrates Riedheim auf ein gärtnergepflegtes Grabfeld in Riedheim

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 26.04.2021, die in kurzen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Aufbauend auf die Sitzungsvorlage, wird aus der Mitte des Gemeinderates angeführt, dass der Antrag auf Einrichtung eines gärtnergepflegten Grabfeldes auf dem Friedhof Riedheim und den dafür veranschlagten Kosten in Höhe von 10.000,-- € – 15.000,-- € vor allem mit Blick auf die weiteren Ortsteile in der heutigen Sitzung nicht entsprochen werden kann.
Vielmehr soll ein Gesamtkonzept zu weiteren Bestattungsmöglichkeiten auf den Friedhöfen aller Ortsteile erarbeitet werden. Bei diesem Gesamtkonzept soll gemeinsam mit den Ortsteilvertretern vorhandene Wünsche zu verschiedenen Bestattungsformen (Baumbestattung, Rasengräber, Nutzung eines Doppelwahlgrabes als Gemeinschaftsgrab und ähnliches) zusammengestellt werden.
Trotz der Tatsache, dass auf dem Riedheimer Friedhof bereits Rasengräber in Anspruch genommen werden können, kam es aus verschiedenen Gründen jüngst zu einem Missverständnis bei der Beratung von Hinterbliebenen. Trotz einer diesbezüglichen Nachfrage wurde die Möglichkeit ein Rasengrab in Riedheim nutzen zu können, nicht angeboten. Dieses Missverständnis wird natürlich von der Gemeinde bedauert.
Die Verwaltung erhält als Ergebnis der kurzen Aussprache den Auftrag, zusammen mit den Ortsteilvertretern eine solche Gesamtkonzeption zu erarbeiten. Idealerweise sollte die Gesamtkonzeption und eventuell daraus resultierenden Ausgaben in der Haushaltsplanberatung für den Haushalt 2022 diskutiert werden. Somit wird der in der Sitzungsvorlage aufgeführte Beschlussvorschlag der Verwaltung, der mitunter den Antrag des Ortschaftsrates Riedheim auf Einrichtung eines gärtnergepflegten Grabfeld auf dem Friedhof in Riedheim zurückgestellt.

12. Neubau eines Kunstrasenplatzes in Hilzingen
 - Sachstandsbericht zur Endabrechnung

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Rechnungsamtes vom 23.04.2021.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass das Projekt Neubau eines Kunstrasenplatzes in Hilzingen insgesamt Kosten in Höhe von 1,25 Mio. € (Kunstrasenplatz inkl. Trainingsplatzbeleuchtung) verursacht hat.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird die Umsetzung dieses Projektes und die vorgelegte Endabrechnung als zielführend und als gut bewertet.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, den in der Sitzungsvorlage aufgenommenen Beschlussvorschlag, nämlich die vorgelegte Endabrechnung des Baus des Kunstrasenplatzes, inkl. Erneuerung der Trainingsplatzbeleuchtung in Hilzingen, zu billigen.

13. Sonderbudget Corona-Ausgaben
 - Außerplanmäßige Mittelbereitstellung

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Rechnungsamtes vom 23.04.2021.
Nach einigen einleitenden Ausführungen des Vorsitzenden, jedoch ohne weitere Aussprache wird der in der Sitzungsvorlage enthaltende Beschlussvorschlag vom Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig angenommen, so dass im Haushaltsplan 2021 eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 20.000 € für die Bildung eines „Corona-Sonderbudgets“ vollzogen werden kann.

14. Umbau des Bürgerhauses in Schlatt am Randen zu einem eingruppigen Kindergarten
 - Aktuelle Kostenübersicht
 - Beschlussfassung über überplanmäßige Ausgaben

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Bürgermeisters vom 21.04.2021.
Über die Sitzungsvorlage hinaus erörtert der Vorsitzende, dass zum Beispiel bei den Außenanlagen eine deutliche Preissteigerung eingetreten ist. Waren zu Beginn des Projektes für die Außen-anlagen rund 40.000 € veranschlagt, hat sich nunmehr eine Kostenüberschreitung von über 100.000 € eingestellt.
Es entwickelt sich im Gemeinderat eine längere Aussprache über den vorliegenden Sachstandsbericht.
Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus führt an, dass beim Umbau des Bürgerhauses Schlatt am Randen zu einem eingruppigen Kindergarten Fehler gemacht und das Projekt nicht gut umgesetzt worden ist.
Mit Blick auf die Entstehungsgeschichte und dem zweimaligen Planerwechsel, müssen zukünftig die entsprechenden Lehren gezogen werden. Es müssen frühzeitig Fehlentwicklungen erkannt und dann auch die erforderlichen Gegenmaßnahmen eingeleitet werden, damit solche Kosten-steigerungen vermieden werden können. Er sieht die Verantwortung bei dem deutlich teurer gewordenen Projekt nicht bei den Gemeinderäten, sondern bei den hierfür zu diesem Zeitpunkt zuständigen, verantwortlichen Personen in der Verwaltung. Durch die bestehenden, bekannten Zuständigkeitsregelungen in der Verwaltung müsste es möglich sein, solche Projekte engmaschiger zu begleiten und zu überwachen.
Der Vorsitzende antwortet hierauf, dass bei diesem Projekt der größte Fehler gewesen ist, dass nachdem der zweite Planer ausgestiegen ist, sein Vorgänger entschieden hat dieses diffizile Projekt durch einen Mitarbeiter der ehemaligen Stabstelle zu realisieren. Ein zweimaliger Planerwechsel sei Warnung genug gewesen, dass es sich hier um ein komplexes Projekt handelt. 
Gemeinderat Steffen van Wambeke führt in der weiteren Beratung aus, dass die bei diesem Projekt bedingt durch den zweimaligen Planerwechsel, das durchaus als Novum in der Gemeinde zu sehen ist, entstandene Situation sehr schwierig war. Durch die vom Gemeinderat getroffene Entscheidung, mit dem ersten Planer das Projekt nicht weiter zu verfolgen, ist sicherlich auch das Gremium mit in die Verantwortung zu nehmen. Der erste Wechsel fand im Gremium auch deswegen die Mehrheit, weil den Mitgliedern die damals veranschlagten Projektkosten als deutlich zu hochgesehen worden sind. Leider hat sich nach dem vollzogenen Wechsel diese Kostenschätzung sehr schnell als durchaus realistisch entwickelt.
Relativ schnell hat sich die Einschätzung verdichtet, dass ein in einer Sitzung dargestellter deutlich geringerer Kostenrahmen in Höhe von 300.000 € nicht ausreichen wird. Kurz darauf musste dieser Kostenrahmen bereits auf über 440.000 € erhöht werden. Auch wenn die erste Planung im Gremium als zu aufwendig und zu teuer betrachtet worden ist, war die erste Kostenschätzung beim zweiten Planungsbüro deutlich zu gering.
Im Gremium wird als Ergebnis der Beratung der vorgelegte Sachstandsbericht zur Kenntnis genommen, aber das Projekt, vor dem Hintergrund der deutlich gestiegenen Kosten, als nicht unbedingt positiv eingeschätzt.
Der in der Sitzungsvorlage aufgenommene Beschlussvorschlag wird in daraufhin in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei einer Enthaltung, und ohne Gegenstimme angenommen. Mit diesem Beschluss wird die Verwaltung beauftragt, die ausstehenden Arbeiten, die für einen sicherheitsrelevanten Betrieb des Kindergartens notwendig sind, zu vergeben. Die dadurch entstehenden überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von ca. 25.000 € werden genehmigt.

15. Vorkaufsrecht gem. § 24 Abs. 1 Nr. 6 BauGB und § 29 WasserG BW - Flst. 2250, Hinter Erlen 9, Gemarkung Schlatt a. R.

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur
heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Bauamtes vom 22.04.2021.
Die von Gemeinderätin Andrea Baumann eingereichte Rückfrage zu diesem Vorkaufsrecht wird vom Vorsitzenden dahin gehend beantwortet, dass es in der Gemeinde seit vielen Jahren Usus ist, dass Grundstückseigentümer die Grundstücke bei einem Bebauungsplan einbringen, grundsätzlich das Recht haben, ein Grundstück zu erwerben, ohne dass eine vertraglich fixierte Bauverpflichtung einzuhalten ist, was bei den anderen Grundstückserwerbern, die kein Grundstück eingebracht haben, gilt.
Ohne weitere Aussprache wird der verwaltungsseitige Beschlussvorschlag, dass Vorkaufsrecht nicht auszuüben, in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig angenommen.

16. Bekanntgaben der Verwaltung

a) Wasserstau in der Hauptstraße:

Der Vorsitzende berichtet, dass die kleine Überschwemmung in der Hauptstraße in der vergangenen Woche vermutlich deswegen entstanden ist, dass die beiden Sinkkästen bedingt durch die Baumaßnahmen verdreckt gewesen sind. Dieses Problem wurde umgehend gelöst.

b) Gemeinde-Impftag in Hilzingen:

Am 13. Mai findet in Hilzingen ein Impftag statt. Dazu wurden zunächst alle über-70-Jährigen angeschrieben. Danach wurde die Impfmöglichkeit auch für die über-60-Jähringen eröffnet. Insgesamt sollen am 13. Mai rund 200 Impfdosen verimpft werden. An dieser Stelle dankt der Bürgermeister allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie allen Ehrenamtlichen, die sich trotz des Feiertags bereit erklärt haben, aktiv daran mitzuwirken. Der Impftag wird auf jeden Fall ein Kraftakt, der mit großem Verwaltungs- und Organisationsaufwand verbunden ist.

c) Bilanz des landkreisweiten Testtages:

Im Rahmen des landkreisweiten Testtags wurden in Hilzingen ca. 400 Personen. Bei allen Tests stand zu Glück ein negatives Ergebnis. Der Vorsitzende bedankt sich bei allen Helfer*Innen die an diesem Wochenende gemeinsam mit der Gemeinde Hilzingen diese Aufgabe erfüllt haben.
Außerdem wurde das kommunale regelmäßige Testangebot erweitert. Es wird nun auch montags - ohne vorherige Anmeldung – in der Hegau Halle getestet. Allerdings hielt sich der Andrang am vergangenen Montag, mit insgesamt nur zwei Testungen, sehr in Grenzen.

d) Digitales Ratsinfosystem:

Leider sind bei der Verwaltung noch nicht alle Rückmeldungen zur Ausstattung mit digitalen Endgeräten eingegangen. Es wird darum gebeten in den nächsten Tagen die Rückmeldungen
bei der Verwaltung abzugeben.

e) Haushaltsplan/Haushaltssatzung 2021:

Der Haushaltsplan Jahr 2021 wurde vom Landratsamt Konstanz inzwischen offiziell genehmigt. Die Verwaltung wird den Gremiumsmitgliedern das Schreiben des Landratsamtes noch zukommen lassen.

17. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte

a) Streckensperrungen, Umleitungen

Auf Nachfrage von Gemeinderätin Andrea Baumann zur angedachten Straßensperrung auf der B314 bzw. der dadurch bedingten Umleitungstrecke, sagt der Vorsitzende zu, dies nochmals zu prüfen. Über das Ergebnis der Prüfung soll der Gemeinderat wieder informiert werden.

b) Dorfplatz

Die Nachfrage von Gemeinderätin Andrea Baumann hinsichtlich des Belages auf dem Dorfplatz wird entsprechend beantwortet. Bei der Gestaltung des Dorfplatzes ist sehr darauf geachtet worden, einen möglichst durchlässigen Bodenbelag auszuwählen, was mit dem jetzigen Bodenbelag geschaffen worden ist. Die Maßnahme gilt verwaltungsseitig als ab-geschlossen.

c) Aktivitäten im Privatwald

Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus führt an, dass die größeren Aktivitäten eines Privatwald-Besitzers im Bereich am Hohenstoffeln bei der Bevölkerung für größeren Unmut gesorgt hat. Es wird nachgefragt, ob diese forstwirtschaftliche Maßnahme auch im Einklang mit dem geltenden Recht stehen.
Gemeinderat Tilo Herbster erläutert, wie schon in der letzten Sitzung des Technischen- und Umweltausschuss, hierzu, dass die Gemeinde diesbezüglich sehr wenig Möglichkeiten hat, solche Maßnahmen z.b. zu verhindern. Es ist entsprechend den rechtlichen Bestimmungen z.b. auch kaum zu verhindern, dass in bestimmten Fällen auch die kommunalen Waldwege für solche forstwirtschaftlichen Maßnahmen genutzt werden.
Vor Ausführung dieser Maßnahme hat mit der Gemeinde Hilzingen keine vorherige Abstimmung stattgefunden, obwohl sich in direkter Nachbarschaft Gemeindewald befindet, der durch diese Maßnahme auch in Mitleidenschaft gezogen wurde. Dies wir als sehr negativ bewertet.
Entsprechend den Bestimmungen des Landeswaldgesetzes sind sog. Kahlhiebe erst bei einer Fläche von über einem Hektar genehmigungspflichtig. Die Bestandspflege bei jungen Bäumen oder auch Käferholzmaßnahmen sind grundsätzlich nicht genehmigungspflichtig und können im Wald nahezu immer durchgeführt. Beim Kreisforstamt Konstanz wird derzeit geprüft, ob diese forstwirtschaftliche Maßnahme im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben steht.
Nach der persönlichen Einschätzung von Gemeinderat Tilo Herbster ist die durchgeführte forstwirtschaftliche Maßnahme am Hohenstoffeln allerdings nicht als besonders tragisch einzustufen.

d) Flächennutzungsplan

Ortsvorsteher Egon Schmieder frägt zum aktuellen Zwischenstand bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes nach. Hierauf antwortet der Vorsitzende, dass das Verfahren mit dem beauftragten Unternehmen IfSR läuft und die nächsten Abstimmungsgespräche bereits anvisiert sind.

e) Freibad Hilzingen

Gemeinderat Fabian Jutt frägt nach, ab wann damit gerechnet werden kann, dass das Freibad wieder einen Betrieb aufnehmen wird. Verwaltungsseitig wird hierzu ausgeführt, dass obwohl noch keine neuen Vorgaben von übergeordneten Stellen erlassen worden sind, die Planungen für eine möglichst zeitnahe Öffnung des Freibades auf Hochtouren laufen. Höchstwahrscheinlich kann damit gerechnet werden, dass das Freibad im Mai in die Saison 2021 starten wird.

f) Spielplatz beim Steppbachwiesle

Auf Nachfrage von Gemeinderat Fabian Jutt erläutert der Vorsitzende, dass in den nächsten drei Wochen wohl mit der offiziellen Freigabe des neuen Kinderspielplatzes im Baugebiet Beim Steppbachwiesle gerechnet werden kann.

18. Fragemöglichkeit für Einwohner

Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
 
Vorgelegt zur Sitzung am 8. Juni 2021
Genehmigt am 8. Juni 2021
gez. Holger Mayer (Bürgermeister)
gez. Markus Wannenmacher  (Schriftführer)
gez.         (Gemeinderat)
gez.         (Gemeinderat)