Gemeinderatssitzung
August-Dietrich-Saal, Hauptstraße 59, 78247 Hilzingen
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 21.07.2015
3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 21.07.2015
4. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 07.07.2015
5. Neugestaltung der Hilzinger Ortsmitte
a) Weiteres Vorgehen
b) Entscheidung über die Umsetzung einzelner Maßnahmen aus der Mehrfachbeauftragung
6. Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) - Mögliche Änderungen im Fahrplanangebot zum Fahrplanwechsel im Dezember 2015
7. Bebauungsplan "Kriechwies-Hinter Hofen, 1. Erweiterung – 1. Änderung", Gemarkung Hilzingen
- Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
8. Bebauungsplan "Storzeln Nord", Gemarkung Binningen - Beschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
9. Bebauungsplan "Sondergebiet Gartenbedarf/Pflanzen", Gemarkung Hilzingen - Beschluss zur Namensänderung des Bebauungsplanes
10. Nutzung des neuen Logos für die Corporate Identity (CI)
- Vorstellung der weiteren Verwendungsmöglichkeiten
- Festlegung eines Slogans
11. Antrag auf Namensgebung des Kreisverkehrs an der B 314 / K 6143
12. Unterbringung von Flüchtlingen
- Sachstandsbericht
- Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise
13. Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Hilzingen - Änderungen der Planung
14. Bekanntgaben der Verwaltung
15. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
16. Fragemöglichkeit für Einwohner
Öffentliche Gemeinderatssitzung am 22. September 2015
Anwesend:
Bürgermeister Rupert Metzler
Von den 20 Gemeinderäten sind 19 anwesend (Gemeinderäte Dr. Dieter Renner ab TOP 4, Ralf Oßwald ab TOP 8)
Von den vier Ortsvorstehern sind zwei anwesend
Rechnungsamtsleiterin Elisabeth Stauder
Bauamtsleiter Günther Feucht
Verwaltungsangestellter Christian Denzel
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer
Abwesend:
Gemeinderat Rainer Guggemos (dienstlich), entschuldigt
Ortsvorsteher Stefan Rill (krank), Egon Schmieder (privater Termin), entschuldigt
Beginn: 19.00 Uhr Presse: 2
Ende: 23.00 Uhr Zuhörer: 30
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Gemeinderates keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 21. Juli 2015 wird in Umlauf gegeben.
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 21.07.2015
Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 21. Juli 2015.
Auf Nachfragen aus der Mitte des Gemeinderates erläutert die Verwaltung das notwendige Verfahren des neuen, vom Gemeinderat in der Sitzung am 21. Juli 2015 beschlossenen Schulnamens.
Mit der gestrigen Veröffentlichung in der Tagespresse, dem die "Zustimmung" des Staatlichen Schulamtes Konstanz vorausgegangen ist, kann nunmehr der neue Schulname Peter-Thumb-Schule (Gemeinschaftsschule Hilzingen) verwendet werden.
3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung am 21.07.2015
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21. Juli 2015 beschlossen, eine neue Ehrung für junge aktive ehrenamtlich tätige Bürger und Mitglieder von Vereinen, außerhalb der Ehrenordnung einzuführen. Beim Neujahrsempfang 2016 sollen dann die von den Vereinen vorgeschlagenen Personen entsprechend geehrt werden.
Die Deutsche Telekom wird das Neubaugebiet "Beim Steppbachwiesle" mit Breitband (Speedpipes) erschließen. Für die Gemeinde fallen bei dieser „Erschließung“ keine Kosten an.
4. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 07.07.2015
Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 07. Juli 2015.
5. Neugestaltung der Hilzinger Ortsmitte
a) Weiteres Vorgehen
b) Entscheidung über die Umsetzung einzelner Maßnahmen aus der Mehrfachbeauftragung
Die Neugestaltung der Hilzinger Ortsmitte beschäftigt den Gemeinderat nunmehr schon seit einiger Zeit. Im Rahmen des Bürgerbeteiligungsprozesses wurde vor den Sommerferien die Bürgerbefragung zur Neugestaltung der Hilzinger Ortsmitte durchgeführt.
Die weitere Beteiligung der interessierten Bürgerinnen und Bürger sah vor, mit diesem Personenkreis bei einer Projektwerkstatt an einem Juliwochenende (Freitag und Samstag) in Hilzingen gemeinsam mit den drei ausgewählten Planungsbüros Ideen und Visionen zu entwickeln und diese Gestaltungsvorschläge bei einem weiteren Bürotag zu vertiefen.
Grundlage des Vertiefungstages (Bürotag) waren unter anderem auch die Ergebnisse bzw. die ergänzenden Aufgabenstellungen, die die Jury in der Sitzung am 18. Juli 2015 formuliert hat. Am Ende dieses Bürgerbeteiligungsprozesses stand am vergangenen Dienstag die Präsentation der ausführlichen Ergebnisse der drei Planungsteams (Fachbüros + Bürger). In diesem Zusammenhang dankt der Vorsitzende auch im Namen des Gemeinderates allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern für die Bereitschaft, sich in diesen Planungsteams mit einzubringen, um die Hilzinger Ortsmitte neu, kreativ und innovativ mitzugestalten. Dieses ehrenamtliche Engagement ist in der heutigen Zeit nicht selbstverständlich und kann nicht hoch genug bewertet werden, so die Einschätzung des Vorsitzenden.
An Hand der PowerPoint-Präsentationen, die dem Protokoll beiliegen, führt der Vorsitzende sehr ausführlich die verschiedenen Planungen zusammenfassend aus, wobei er zu den Vorstellungen jedes Planungsteams die wesentlichen Aspekte und auch die verschiedenen Planungselemente hervorhebt. Zur Vereinfachung der Protokollführung wird – nachdem die Präsentationen auch dem Protokoll beiliegen – auf einzelne Aspekte der Darstellung des Vorsitzenden verzichtet.
Nach der objektiven und informativen Vorstellung des Vorsitzenden ergeben sich aus dem Gremium keine weiteren Ergänzungen oder Korrekturen zu den Ergebnissen der einzelnen Planungsteams.
Im Anschluss an die öffentliche Vorstellung in der Sitzung des Sanierungsausschusses / der Jury am letzten Dienstag (15. September 2015) hatten die Mitglieder der Jury insbesondere die schwierige Aufgabe, die verschiedensten Aspekte und Elemente aus den einzelnen Planungsvarianten zu vergleichen und zu bewerten, um sich im weiteren Schritt dann darauf zu verständigen, mit welchem Planungsbüro zukünftig weiter gearbeitet werden soll.
Grundsätzlich hat sich die Jury mehrheitlich dafür entschieden, mit dem Planungsbüro "faktor grün" das Projekt zur Neugestaltung der Hilzinger Ortsmitte anzugehen und hat einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat gefasst.
In der anschließenden Beratung werden aus der Mitte des Gemeinderates insbesondere folgende Punkte angeführt:
- Die dargestellten Vorschläge der einzelnen Planungsteams waren alle sehr gut, was die Jury unter anderem vor die Problematik gestellt hat, sich grundsätzlich für ein grundlegendes Gesamtkonzept zu entscheiden, auch wenn den Mitgliedern des Gremiums zum Zeitpunkt der Entscheidung klar gewesen ist, dass alle Gesamtkonzepte einer Feinjustierung und einer Nachbesserung bedürfen.
Die heutige Entscheidung zielt deshalb darauf ab, eines der drei Planungsbüros auszuwählen. Damit ist nicht automatisch verbunden, dass die vorgestellte Planungsvariante schlussendlich auch "eins zu eins" so zur Ausführung kommt. Es handelt sich bei der heutigen Auswahl des Büros um keinen vorweggenommenen Planungsauftrag zur konkreten Feinplanung, sondern lediglich um die Auswahl des Büros auf der Grundlage des besten Gesamtkonzeptes.
- Nachgefragt aus der Mitte des Gemeinderates, ob grundsätzlich bei dem Verfahren auch die Möglichkeit besteht, unter den Vorschlägen mischen zu können, antwortet der Bürgermeister, dass es sehr wohl möglich ist, einzelne Teilbereiche auch von den beiden nicht ausgewählten Planungsbüros in das endgültige Konzept einzubinden, um das möglichst Optimale für die neue Hilzinger Ortsmitte zu bekommen.
Die in der Jury-Sitzung von Herrn Wolfgang Kuhn (projektbegleitender Ingenieur) aufgezeigte Haltung, dass ein Mischen grundsätzlich nicht möglich sei, war nicht zutreffend und seinerseits vielmehr von der Überlegung geprägt, dass es bei der Realisierung des Projektes „Neugestaltung Hilzinger Ortsmitte“ sehr viele Vorteile hat, nur mit einem Planungsbüro weiterzuarbeiten. Insbesondere würden dann die Abgrenzungsschwierigkeiten (zum Beispiel: wo beginnt die Hauptstraße – wo endet der neue Dorfplatz) nicht bestehen bzw. könnten bereits im Vorfeld verhindert werden.
- Auch mit der Auswahl des Planungsbüros „faktor grün“ besteht nach wie vor großer Beratungsbedarf und die Notwendigkeit eines weiteren intensiven Austausches des Gremiums zur Neugestaltung der Hilzinger Ortsmitte.
Bei einer solch wichtigen und zukunftsweisenden Entscheidung darf der zeitliche Faktor keine entscheidende Rolle spielen, auch wenn der legitime Wunsch vorhanden ist, den neuen Dorfplatz zur Kirchweih 2016 einweihen zu können.
Aus diesem Zusammenhang ergibt sich auch die logische Konsequenz, dass schnellstmöglich eine Sondersitzung des Sanierungsausschusses anzuberaumen ist, um die jetzt vorhandene Dynamik mit in die Realisierungsphase mitzunehmen, aber auch, um einen weiteren dringend erforderlichen intensiven Austausch mit dem ausgewählten Planungsbüro zu erhalten.
Diesbezüglich führt der Vorsitzende aus, dass die Verwaltung in diesem Zusammenhang bereits mehrere Terminvorschläge, zum Beispiel Freitag, 23. Oktober, Samstag, 24. Oktober, Freitag, 30. Oktober, Samstag 31. Oktober oder auch die bereits auf den 24. November 2015 terminierte Sanierungsausschusssitzung, die eventuell – um Zeit zu gewinnen – auch mit der Verwaltungs- und Finanzausschuss-Sitzung am 3. November 2015 getauscht werden könnte, unterbreitet.
Die erforderliche Terminabstimmung mit der Jury, dem Gemeinderat und dem Planungsteam wird unverzüglich durchgeführt, um alsbald einen entsprechenden Klausurtermin zu erhalten.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gremiums erläutert der Vorsitzende, dass die Abstimmung in der Jury zu Gunsten des Planungsbüros „faktor grün“ mit 14 zu einer Stimme erfolgt ist.
- Gemeinderat Dr. Dieter Renner fragt nochmals zu den Ergebnissen der Bürgerbefragung hinsichtlich der Öffnung bzw. dem Erhalt der Schlossmauer nach und führt zu dieser Thematik aus, dass aus seiner Erinnerung heraus eine große Anzahl der Bürgerinnen und Bürger sich nicht "sklavisch" am jetzigen Zustand der Schlossmauer orientiert und eine Öffnung für durchaus angemessen erachtet.
Der Vorsitzende ergänzt zur vollzogenen Bürgerbefragung, dass die dortigen Ergebnisse natürlich auch viel Spielraum für Interpretationen bieten.
- Im Gremium wird allerdings auch ausgeführt, dass die Ergebnisse der drei Planungsbüros auch etwas enttäuschend zu bewerten sind. Dies könnte unter anderem auch daran liegen, dass die festgelegten Anforderungen, die in der Auslobung formuliert waren, von Seiten des Gemeinderates sehr präzise formuliert waren und deshalb vielleicht auch kein großer Spielraum vorhanden war, noch kreativere Planungsansätze und Visionen zu bekommen. Die formulierten Ziele und Anforderungen sind vom Gemeinderat in einer eintägigen Klausurtagung erarbeitet worden, wovon sich viele auch in den verschiedenen Planvarianten widerspiegeln.
Nachdem die intensive Überarbeitungsnotwendigkeit der jetzt ausgewählten grundsätzlichen Planung nochmals bekräftigt wird, ist natürlich auch die praktische Realisierung weiterer Maßnahmen sehr intensiv zu diskutieren. Insbesondere fehlt einem Mitglied des Gemeinderates eine sehr differenzierte Zusammenstellung der jeweiligen Stärken und Schwächen jeder einzelnen Planvariante. Diese müssten auf jeden Fall noch schriftlich festgehalten werden, um diese dann auch den Planungsbüros mit auf den Weg für zukünftige ähnliche Verfahren geben zu können.
Im Anschluss an die reguläre Vorstellung und Beratung beschließt der Gemeinderat auf Vorschlag des Vorsitzenden bei einer Gegenstimme, den Empfehlungsbeschluss des Sanierungsausschusses / der Jury anzunehmen und den Auftrag zur Neugestaltung der Hilzinger Ortsmitte an das Büro "faktor grün" aus Rottweil zu erteilen.
6. Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) - Mögliche Änderungen im Fahrplanangebot zum Fahrplanwechsel im Dezember 2015
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Hauptamtes vom 16.09.2015 sowie den beiden, den Gemeinderäten zugestellten E-Mails der zuständigen Abteilung des Landratsamts Konstanz, die insbesondere die Schülerverbindungen nach und von Hilzingen nochmals konkret darstellen. In diesem Zusammenhang dankt die Verwaltung auch der Fraktion SPD/UL für die schriftlich verfassten Ergänzungen und Beanstandungen zum vorgelegten Fahrplanentwurf, die den Gemeinderäten zur Vorbereitung zur heutigen Sitzung ebenfalls per E-Mail zugestellt worden sind.
Diesbezüglich erhält Frau Andrea Baumann die Möglichkeit, die Ergänzungen bzw. die Beanstandungen darzustellen, wobei sie insbesondere auf den Aspekt eingeht, dass die Verbindung Hilzingen – Duchtlingen - Weiterdingen und zurück immer noch ein sehr "stiefmütterliches" Dasein aufweist, auch wenn im jetzigen Fahrplanentwurf Verbesserungen im Vergleich zur Beratungsgrundlage aus dem Frühjahr 2015 eingetreten sind. Es bleibt allerdings abzuwarten, ob die AST (Anruf – Sammel – Taxis) Verbindungen so genutzt werden. Sie gibt zu bedenken, dass AST-Verbindungen immer auch die Möglichkeit haben sollten, Anschlussverbindungen zu nutzen, was bei verschiedenen Kursen nicht unbedingt erkennbar ist.
Diese Problematik wird zum Beispiel bei der Nachtlinie, die kurz nach Mitternacht von Singen in Richtung Hilzingen startet und nur noch als AST-Linie ausstaffiert ist, sehr kritisch festgestellt. Es sollte zwingend darauf geachtet werden, dass dieser Kurs nicht nur als AST, sondern als regelmäßiger Kurs fährt, da auch hier viele Fahrgäste fahren, die zum Beispiel mit einem späten Zug aus Stuttgart in Singen ankommen und dann in den westlichen Hegau fahren müssen.
Zur verbesserten schulischen Anbindung führt die Verwaltung insbesondere die E-Mails der zuständigen Stelle beim Landkreis Konstanz an. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Verbindung von Hilzingen (Peter-Thumb-Schule) nach Tengen, die neben Schülern aus Tengen auch Schüler aus den Hilzinger Ortsteilen Riedheim, Binningen und Schlatt am Randen befördert, einer Verbesserung bedarf und dies nicht erst zum Fahrplanwechsel 2016, sondern bereits früher erfolgen muss.
Auch die Anbindung der Schüler zur Eduard-Presser-Grundschule in Riedheim zur 2. und von der 5. Stunde ist nicht zufriedenstellend. Auch hier wird ein dringender Verbesserungsbedarf gesehen.
Einstimmig und ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat den in der heutigen Sitzung festgestellten und dargestellten Optimierungsbedarf (Stellungnahme der SPD/UL Fraktion, Vorlage der Verwaltung) zu möglichen Fahrplanänderungen im Dezember 2015.
Die Verwaltung erhält den Auftrag, den Änderungsbedarf dem Landkreis Konstanz mitzuteilen und deutlich zu machen, dass Änderungen nicht erst im Dezember 2016 realisiert werden.
7. Bebauungsplan "Kriechwies-Hinter Hofen, 1. Erweiterung – 1. Änderung", Gemarkung Hilzingen
- Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Ortsbauamtes vom 09. September 2015, die in den wesentlichen Zügen nochmals vorgestellt wird.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig, den nachfolgenden, in der Sitzungsvorlage aufgeführten Beschlussantrag, den der Technische und Umweltausschuss als Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat gefasst hat, anzunehmen.
Die im vereinfachten Verfahren durchgeführte Bebauungsplan-Änderung in der Fassung vom 22. September 2015 wird nach § 10 BauGB i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen.
8. Bebauungsplan "Storzeln Nord", Gemarkung Binningen - Beschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Ortsbauamtes vom 16. September 2015, die in den wesentlichen Zügen nochmals vorgestellt wird.
In der heutigen Sitzung gilt es lediglich, über den Aufstellungsbeschluss - Einleitung des Bebauungsplanverfahrens "Storzeln-Nord 2. Änderung" - zu entscheiden und nicht bereits schon über die inhaltliche Ausgestaltung des Bebauungsplanes "Storzeln-Nord" zu diskutieren.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird deutlich darauf hingewiesen, dass mit den angedachten Änderungen in diesem Bereich eigentlich die wesentlichen Grundzüge der Planung betroffen sind und es deshalb nicht nachvollziehbar ist, warum hier die Änderungen im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden können und sich der Landkreis mit diesem vereinfachten Verfahren einverstanden erklärt.
Hierzu erläutert der Vorsitzende, dass die Möglichkeit, den Bebauungsplan "Storzeln-Nord" (2. Änderung) im vereinfachten Verfahren durchzuführen, bereits mit den zuständigen Stellen des Landkreises Konstanz abgestimmt worden ist. Hier wird von Seiten der Verwaltung ergänzt, dass in der nächsten Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 29. September 2015 der für die Planung verantwortliche Planer die Änderungen und das angedachte Bebauungsplanverfahren vorstellen wird.
Nach kurzer Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt wird der nachfolgend aufgeführte und in der Sitzungsvorlage aufgenommene Beschlussvorschlag ohne Gegenstimme angenommen:
1. Für den im Plankonzept vom 15.09.2015 dargestellten Geltungsbereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan „Storzeln Nord – 1. Änderung“, rechtsverbindlich seit 25.08.2005, geändert. Das Plangebiet umfasst die folgenden Grundstücke auf der Gemarkung Binningen: Flst. Nr. 3330/1, 3331, 3398 (Teilfläche), 3399 (Bundesstraße 314, Teilfläche)
2. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Storzeln Nord – 2. Änderung“.
3. Zur Durchführung baugestalterischer Maßnahmen werden gemäß § 74 LBO Örtliche Bauvorschriften festgesetzt. Das Gebiet, für das die Örtlichen Bauvorschriften gelten, ist der Planbereich des Bebauungsplanes „Storzeln Nord – 2. Änderung“.
9. Bebauungsplan "Sondergebiet Gartenbedarf/Pflanzen", Gemarkung Hilzingen - Beschluss zur Namensänderung des Bebauungsplanes
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Ortsbauamtes vom 16. September 2015, die in den wesentlichen Zügen nochmals vorgestellt wird.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig die vom Regierungspräsidium Freiburg vorgeschlagene Umbenennung und damit den Namen des Bebauungsplanes in "Sondergebiet Gartenbau/Pflanzen" zu ändern.
10. Nutzung des neuen Logos für die Corporate Identity (CI)
- Vorstellung der weiteren Verwendungsmöglichkeiten
- Festlegung eines Slogans
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Bürgermeisters vom 16. September 2015. In der Sitzung des Gemeinderates am 21. Juli 2015 wurde bereits das neue Logo beschlossen. Verbunden mit dem damaligen Beschluss zum neuen Logo war jedoch die Aufforderung an die Verwaltung bzw. an den Grafiker, die weiteren Elemente des Corporate Identity (CI) zu überarbeiten und die Überarbeitungen dem Gemeinderat in der ersten Sitzung des Gemeinderates nach den Sommerferien wieder vorzulegen. Diesem Auftrag wurde mit der heutigen Sitzungsvorlage bzw. der heutigen Beratung auch nachgekommen.
Bei der Gestaltung eines CI ist neben objektiven Kriterien natürlich auch immer das subjektive Gestaltungsempfinden jedes einzelnen Gemeinderates bzw. jedes Einzelnen am Verfahren Beteiligten ausschlaggebend.
Aus diesem Grund kann es bei der Gestaltung eines CI eine 100 %-ige Zustimmung der Beteiligten nicht geben, so die Einschätzung des Vorsitzenden. In der heutigen Zeit ist es allerdings zwingend erforderlich, dass auch eine Gemeinde ein CI hat, um in der Öffentlichkeit - auch im Wettbewerb zu anderen Kommunen - besser wahrgenommen zu werden. Zu den Gestaltungsvorschlägen entwickelt sich eine sehr ausführliche Diskussion, wobei aus Gründen der Vereinfachung des Protokolls die subjektive Einschätzung jedes einzelnen Gemeinderates nicht aufgenommen wird, sondern nur geänderte Gestaltungsvorschläge.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird jedoch deutlich gemacht, dass die heutige Diskussion zum neuen CI sehr positiv empfunden wird, da bisher die Möglichkeit noch nicht gegeben war, in dieser Ausführlichkeit über die vorliegenden Vorschläge zu beraten.
Folgende Vorschläge werden aus der Mitte des Gremiums zur Verbesserung der vorgelegten Gestaltungsoptionen vorgebracht:
1. Der in verschiedenen Grüntönen gehaltene Abschlussbalken (Verlauf hell- bis dunkelgrün) für den E-Mail Verkehr entspricht zum einen nicht dem Grün aus dem Wappen, so dass aus dem Rat vorgeschlagen wird, dieses dunkle Wappengrün zu verwenden. Ergänzt wird diese Anregung vom Vorsitzenden dahingehend, dass das im Wappen verwendete Grün, ein althergebrachtes aus den 1970er/ 1980er-Jahren stammendes Grün ist und nicht unbedingt für frisch und modern steht.
Zum anderen soll der Abschluss in einem frischen Dunkelgrün ohne Verlauf aber auch ein Vorschlag mit anderen Farben erarbeitet werden.
2. Auf den Farbbalken (Briefbögen, Visitenkarten, Signatur und Ähnliches) soll gänzlich verzichtet werden.
3. Das im Briefbogen in grün gehaltene "www.hilzingen.de" soll gestrichen werden. Stattdessen soll an der frei werdenden Stelle dann der Claim "Tradition und Fortschritt" (Farbe weiß) stehen. Eventuell müsste auch der gleiche Schrifttyp wie der des in grau gehaltenen Ortsnamens verwendet werden.
4. Der vorgeschlagene neue Claim "Tradition und Fortschritt" ist aus dem bisherigen Claim "Gemeinde mit Tradition und Fortschritt" abgeleitet. Der Vorsitzende führt aus, dass Unternehmen sehr viel Geld in die Entwicklung von Claims stecken, um diese am Markt zu platzieren. Nach seiner Einschätzung ist es auch notwendig, den eigentlich sehr guten Claim auch in der kürzeren Fassung zu verwenden. Ebenfalls wird aus dem Gremium angeregt, den Claim "Tradition und Fortschritt" entweder zu drehen "Fortschritt und Tradition" oder noch den Bezug auf "Menschen Tradition und Fortschritt" zu ergänzen.
5. Der Claim "Tradition und Fortschritt" ist bei dem Rahmen für Zeitungsanzeigen bzw. Stellenanzeigen von seiner Schriftart her sehr ungünstig und kaum leserlich.
6. Auch werden die Silhouetten der sechs Kirchen im o.g. Rahmen für Anzeigen als nicht zielführend und optimal betrachtet.
Als Ergebnis der längeren Beratung formuliert Gemeinderat Bernhard Hertrich den Antrag, heute nicht abschließend über das CI und dessen Verwendungsmöglichkeiten zu entscheiden, sondern den Grafiker zu beauftragen, mit den oben angeführten Ergänzungen und Optionen weitere Gestaltungsvorschläge zu erarbeiten und diese dann in einer weiteren Sitzung des Gemeinderates zu behandeln.
Der Antrag zur Überarbeitung der vorgelegten Elemente des CI und den Wunsch nach einer neuen Visualisierung wird daraufhin bei elf Ja- und vier Nein-Stimmen angenommen.
Der Vorsitzende formuliert daraufhin folgenden ergänzenden Beschlussvorschlag, dass der Claim "Tradition und Fortschritt" bei den zukünftigen CI-Elementen unverändert aufgenommen wird, was im Gemeinderat daraufhin bei 12 Ja- und sechs Nein-Stimmen ebenfalls auch mehrheitlich angenommen wird.
11. Antrag auf Namensgebung des Kreisverkehrs an der B 314 / K 6143
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage, nämlich dem Antrag von Ortsvorsteher Egon Schmieder zur Benennung des neuen Kreisverkehrs an der B 314 / Dietlishofer Straße in "Platz der Deutschen Einheit" oder alternativ auch in "Stolpener Platz". Ergänzend wird auf die den Gemeinderäten von Ortsvorsteher Egon Schmieder zugestellten E-Mail vom 20. September 2015 verwiesen, der die wesentliche Antragsbegründung beinhaltet.
Im Gemeinderat entwickelt sich zu diesem Antrag eine längere Beratung, wobei insbesondere kritisch gesehen wird, dass ein Kreisverkehr eigentlich kein Platz ist, dem man einen Namen geben sollte.
Die geschichtliche Bedeutung der "Deutschen Einheit" soll sich jedoch an einem anderen würdigen Platz in der Gemeinde widerspiegeln, wobei an andere Plätze gedacht wird, als an einen Kreisverkehr.
Zum vorgebrachten Alternativvorschlag "Stolpener Platz" wird unter anderem auch die Option gesehen, eine Straße im neuen Wohngebiet „Am Steppbachwiesle“ zu benennen.
Als Ergebnis der Beratung formuliert der Vorsitzende den Vorschlag, dass der Antrag von Ortsvorsteher Egon Schmieder, einen "Platz der Deutschen Einheit" zu benennen, mit der Zielsetzung Ortsvorsteher Egon Schmieder zurückgegeben wird, einen anderen und geeigneteren Platz zu suchen.
Dieser Beschlussvorschlag wird vom Gemeinderat in der anschließenden Abstimmung mit zwei Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.
12. Unterbringung von Flüchtlingen
- Sachstandsbericht
- Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich unter anderem aus der Sitzungsvorlage des Rechnungsamtes vom 15. September 2015 sowie aus den beiden in der heutigen Sitzung ausgebeben Tischvorlagen, nämlich die Zusammenstellung der Möglichkeiten zur Unterbringung von Flüchtlingen im Rahmen der Anschlussunterbringung (Tabelle) und das aktuelle Schreiben des Landrates Frank Hämmerle an die Gemeinden vom 21. September 2015, das nochmals eine Verschärfung der Aufnahmesituation für die Kommunen, vor allem auch beim Blick auf die zu erwartenden Familienzusammenführungen aufweist.
Auf Grund der aktuellsten Zahlen hat die Gemeinde bis zum Ende des Jahres 2015 rund 140 und bis Ende 2016 rund 200 schutzsuchende Personen aufzunehmen. Entsprechend der in der Sitzungsvorlage berechneten Hilzinger Verteilungsquoten müssten die Flüchtlinge dann auf die Teilorte verteilt werden, wobei der Kernort Hilzingen mit 108 am meisten und Schlatt am Randen als kleinster Ortsteil mit 11 Flüchtlingen die geringste Anzahl aufnehmen müsste.
In diesem Zusammenhang erläutert der Vorsitzende nochmals ausführlich, dass die Gemeinde grundsätzlich nur für die Anschlussunterbringung (AU) zuständig ist und der Landkreis Konstanz die Aufgabe hat, ausreichende Plätze in sogenannten Gemeinschaftsunterkünften (GU) zur Verfügung zu stellen. Im Landkreis Konstanz werden zwischenzeitlich die in Gemeinschaftsunterkünften aufgenommenen Flüchtlinge auch auf die Aufnahmequoten der Gemeinden angerechnet.
In seinen weiteren Ausführungen ergänzt der Vorsitzende, dass in der heutigen Sitzung natürlich auch der den Gemeinderäten per E-Mail zugestellte Antrag der CDU vom 04. September 2015 diskutiert bzw. auch abgearbeitet werden soll.
Der Gemeinderat hat sich zu einem früheren Stadium nach einer intensiven Beratung mehrheitlich dafür ausgesprochen, in Hilzingen möglichst kleinere Einheiten mit Platz für maximal bis zu 20 Personen, zu schaffen, um der gesellschaftlichen, herausfordernden
Aufgabe am besten gerecht werden zu können, die zugewiesenen Flüchtlinge nicht nur unterbringen, sondern auch integrieren zu können. Auch wenn über diesen Wunsch kein formaler Beschluss gefasst worden ist, war es im Gemeinderat bislang stets Tenor, sich möglichst um kleinere Einheiten zu bemühen.
Auf Grund der Vielzahl der nach Deutschland strömenden Flüchtlinge dürfte es allerdings sehr schwierig werden, die kommunale Aufgabe nur mit kleinen Einheiten zu lösen, so die Einschätzung des Vorsitzenden. Auch wenn die Erstunterbringung in Gemeinschaftsunterkünften die Aufgabe des Landkreises ist und diese Personenanzahl auf die Quote der Gemeinde Hilzingen angerechnet wird, ist allerdings vorauszusehen, dass - sobald die Zeit der Erstunterbringung abgelaufen ist und die kommunale Anschlussunterbringung ansteht - die Gemeinde mit der Erfüllung dieser Aufgabe alleine gelassen wird.
Nach Einschätzung des Vorsitzenden gibt es aktuell zwei Wege, der Problematik gerecht zu werden:
1. Die Gemeinde beschränkt sich bei der Aufnahme von Flüchtlingen nur auf die eigene Aufgabe, nämlich die der jeweiligen Anschlussunterbringung. Für die ca. 140 Personen, die bis Ende 2015 unterzubringen sind, müssen dann mehrere kleinere Einheiten an verschiedenen Standorten errichtet werden. Verwaltungsseitig wird diesbezüglich erläutert, dass die Kosten für eine Einheit für rund 26 Flüchtlinge bei einer eingeschossigen Bauweise bei rund 490.000 Euro liegen. Eine zweigeschossige Bauweise kommt wegen des Gefahrenpotentials für die dort lebenden Flüchtlinge sowie auch aus Brandschutzgründen nicht zum Tragen. Ohne auf die Einnahmeseite einzugehen, werden die Kosten für die Errichtung der notwendigen kleineren Einheiten bei derzeit rund 2 Mio. Euro gesehen, so der Vorsitzende.
2. Die Gemeinde kommt der dringenden Bitte des Landkreises Konstanz nach und bietet dem Landkreis Flächen an, auf denen größere Gemeinschaftsunterkünfte (größere Einheiten 80 – 100 Personen) errichtet werden könnten. Kosten würden der Gemeinde diesbezüglich keine entstehen.
Allerdings deckt sich diese Option nicht mit dem im Gremium vorherrschenden Tenor, möglichst nur kleinere Einheiten zu schaffen.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates gibt der Vorsitzende seine persönliche Einschätzung zur bestehenden Problematik ab, dass auf Grund der aktuellen Entwicklung der Flüchtlingszahlen die Gemeinde nicht umhin kommt, dem Landkreis Konstanz eine Fläche anzubieten, um dort eine sogenannte Gemeinschaftsunterkunft (GU) zu errichten. Diese Einschätzung begründet er auch damit, weil dem Landkreis Konstanz derzeit genügend Plätze für die Anschlussunterbringung zur Verfügung stehen und somit kein aktueller Bedarf für solche Unterbringungsplätze vorhanden ist. Der Landkreis ist deshalb zwingend auf der Suche nach geeigneten Standorten, um dort Gemeinschaftsunterkünfte zu errichten, um nicht noch weitere Sporthallen mit Flüchtlingen belegen zu müssen.
Vor diesem Hintergrund wird die Tabelle (Tischvorlage) der künftigen Möglichkeiten zur Unterbringung von Flüchtlingen in Gemeinschaftsunterkünften oder aber auch in Anschlussunterkünften vom Vorsitzenden ausführlich vorgestellt.
Im Gemeinderat entwickelt sich eine längere Aussprache zur Thematik, in welcher Art und an welchen Standorten Flüchtlinge in der Gemeinde Hilzingen nebst Ortsteilen unterzubringen sind. Die unterschiedlichen Wortmeldungen aus dem Gremium zielen auf folgende Aspekte ab:
- Die Gemeinde soll sich auf die eigene Aufgabe beschränken und sich grundsätzlich nur mit dem Thema Anschlussunterbringung (Schaffung von ausreichenden Plätzen in kleinen Einheiten) beschäftigen und dem Gemeinderat unverzüglich (vor dem Wintereinbruch) Möglichkeiten aufzeigen, wo die Platzkontingente geschaffen werden können.
- An dem allgemein vorherrschenden Tenor im Gremium, keine großen Einheiten entstehen zu lassen, soll unbedingt festgehalten werden, da sich dadurch die Integrationsmöglichkeit für die in kleineren Einheiten lebenden Flüchtlinge deutlich verbessert. Größere Einheiten würden nach Einschätzung einiger Gemeinderäte der Gemeinde nicht sonderlich gut tun, da dort weitaus mehr Probleme entstehen könnten als in kleineren Einheiten.
Für die weitere, abschließende Beurteilung soll die Verwaltung nicht nur die Kostensituation bei der Schaffung von kleineren Einheiten darstellen, sondern auch die möglichen Einnahmen kalkulieren bzw. möglichst konkret berechnen, welche Kosten der Gemeinde bei solchen Investitionen bleiben, da bei der Erfüllung dieser Aufgabe auch eine ordentliche Miete zu erzielen ist (Bsp. ein Objekt in Engen: Mieteinnahmen bei Vollbelegung 6.000 Euro pro Monat). Durch eine solche Zusammenstellung könnte dargestellt werden, welchen Finanzierungsbedarf die Gemeinde bei der Schaffung von kleineren Einheiten hat.
- Dieser großen Herausforderung und dieser gesellschaftspolitischen und humanitären Verantwortung muss sich die Gemeinde Hilzingen auch stellen. Deshalb sollte die Verwaltung dem Gemeinderat auch möglichst schnell entsprechende Lösungen offerieren.
Aus eigenem Interesse heraus wird aus dem Gremium angeführt, dass ein aktives Handeln immer noch besser ist als passiv von Dritten vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden, so dass es durchaus auch Sinn machen würde, dem Landkreis eine Fläche zur Verfügung zu stellen. Eventuell könnte dadurch auch lenkend auf die weitere Entwicklung eingewirkt werden.
In den Teilorten kommt auf Grund der Quotenregelung grundsätzlich nur die Schaffung von kleineren Einrichtungen mit modularem Aufbau zum Tragen.
Zielgerichtet soll primär natürlich versucht werden, die erforderlichen Unterbringungsplätze zu schaffen, wobei es nach Einschätzung eines Gemeinderates noch wichtiger werden wird, eine lebendige Willkommenskultur zu gestalten, die sich nicht nur darauf beschränken darf, ausreichend Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
- Auch wenn die Gemeinde dem Landkreis eine Fläche für die Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft anbieten würde, ist damit nicht ausgeschlossen, dass sich der Landkreis am privaten Immobilienmarkt beteiligt bzw. auch attraktive Objekte, die für diese Verwendung geeignet sind, sucht. Der Landrat hat vor kurzem in einer Bürgermeister-Konferenz deutlich darauf hingewiesen, dass er zukünftig keine Rücksicht mehr darauf nehmen kann, ob die Kommunen private Ermittlungserfolge des Landkreises mittragen und darüber hinaus auch nicht mehr gewillt ist, die Kommunen frühzeitig bei solchen Entscheidungen mit ins Boot zu nehmen. Aus diesem Aspekt heraus muss davon ausgegangen werden, dass auch in der Gemeinde Hilzingen bereits Kontakte von privaten Eigentümern zum Landkreis vorhanden sind, geeignete Objekte für Flüchtlingsunterkünfte zu finden.
- Auf Nachfrage aus dem Gremium erläutert der Vorsitzende nochmals deutlich, dass er seit nahezu zwei Jahren ständig versucht, an nicht belegte Objekte zu kommen; entweder durch Aufrufe im Mitteilungsblatt aber auch durch direkte Ansprache der Bürgerinnen und Bürger, in den Ortsteilen auch durch die Ortsvorsteher. Die Bereitschaft der Hilzinger Bürgerschaft, zu diesem Zweck Wohnraum zur Verfügung zu stellen, ist bedauerlicherweise nicht so groß wie erhofft. Lediglich eine Wohnung in Weiterdingen konnte bislang so gewonnen werden. Der Bürgermeister steht aktiv in Verbindung zur "Initiative Offenes Hilzingen (IOH)" und begrüßt in diesem Zusammenhang deren Sprecher, Herrn Schmitt, und dankt ihm zugleich für seine bislang geleistete ehrenamtliche Tätigkeit.
- Der Vorsitzende ergänzt, dass trotz der schwierigen Situation der Flüchtlinge nicht vergessen werden darf, auch an die bedürftigen Bürgerinnen und Bürger, die bislang schon in Deutschland leben, zu denken. Diese dürfen auf keinen Fall schlechter gestellt werden als die zuströmenden Flüchtlinge.
- Auf Nachfragen aus der Mitte des Gemeinderates erläutert der Vorsitzende deutlich, dass diese Aufgabe im Rathaus „Chefsache“ ist und er sich mit dieser Aufgabe intensiv beschäftigt und sich auch daran messen lassen möchte.
- Auf Nachfrage aus dem Gremium erläutert der Vorsitzende nochmals sehr eindringlich, dass er sich aus aktuellem Anlass (Flüchtlingszahlen) heraus aktives Handeln der Gemeinde wünscht und dementsprechend klar und deutlich die Richtung vorgibt, dem Landkreis Flächen anzubieten, um auf diesen Flächen eine Gemeinschaftsunterkunft zu errichten. Nochmals bekräftigt er vor diesem Hintergrund die Ausgangssituation, dass nach Aussage des Landkreises Konstanz derzeit keine Anschlussunterbringungsplätze gefordert sind.
Als Ergebnis der längeren, kontrovers und emotional geführten Beratung stellt Gemeinderat Bernhard Hertrich den Antrag, der Verwaltung den Auftrag zu erteilen, konkrete Angebote (Ausgaben und Einnahmen) für vier kleinere Einheiten einzuholen und entsprechende Standorte zu suchen. Diese Zusammenstellung soll, neben den verschiedenen Standorten, auch die Berechnung der Einnahmen und der Ausgaben (Miete, Kauf, Leasing oder Ähnliches) beinhalten und dient dem Gemeinderat in einer weiteren Beratung als Grundlage, um baldmöglichst über die jetzt noch offenen 100 Unterbringungsplätze zu entscheiden.
Bei einer Enthaltung wird dieser Beschlussantrag angenommen.
Der Vorsitzende formuliert einen weiteren Beschlussvorschlag:
Dem Landkreis Konstanz soll zur Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft das Grundstück im Gewann "Lettengrub" (nördlich, oberhalb des Bauhofs gelegen) angeboten werden. Bei der anschließenden Abstimmung nimmt der Gemeinderat bei elf Ja - und neun Nein-Stimmen den Beschlussvorschlag des Vorsitzenden mehrheitlich an.
Gemeinderat Bernhard Hertrich gibt im Anschluss an die heutige Beschlussfassung eine persönliche Erklärung ab und bittet diese im Protokoll aufzunehmen:
Auf Grund der getroffenen Beschlusslage sieht er die Problematik, dass die Gemeinde in naher Zukunft (ca. sechs Monate) vor der gleichen Situation stehen wird, wie am heutigen Tag. Ebenfalls sieht er durch den gefassten Beschluss, dem Landkreis das Grundstück im Gewann "Lettengrub" zur Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft anzubieten, zusätzliche Probleme auf die Gemeinde Hilzingen bei der Anschlussunterbringung zukommen. Die Gemeinde bzw. die Verwaltung wird eindringlich gebeten, diesem Aspekt Rechnung zu tragen und alsbald entsprechende Anschlussunterbringungsplätze zu schaffen.
13. Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Hilzingen - Änderungen der Planung
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten per E-Mail zugestellten Informationen vom 18. September 2015, die unter anderem auch einen Plan zur Änderungen der vom Gemeinderat beschlossenen Planung beinhaltet.
Andreas Wieser nimmt in der anschließenden Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht als Gemeinderat, sondern in seiner Eigenschaft als beauftragter Planer teil.
Der Bürgermeister macht nochmals deutlich, dass Modifizierungen einer vom Gemeinderat beschlossenen Planung nur mit einem erneuten Beschluss des Gemeinderates zu verändern sind und dies nicht in Ausführung der Baumaßnahme dann beiläufig geändert wird.
Planer Andreas Wieser erläutert die Hintergründe bzw. auch die Modifizierungen an der ursprünglich verabschiedeten Planung des Feuerwehrgerätehauses und die Umstände, warum es im Rahmen der Erstellung der Detail- und Werkplanungen zu weiteren Modifizierungen gekommen ist. Solche Änderungen in der Feinplanung sind bei solch großen Projekten an der Tagesordnung und treten immer wieder auf.
Auf Nachfragen aus der Mitte des Gemeinderates führt der Vorsitzende insbesondere die Wünsche zu den räumlichen Veränderungen aus. Der dort entstehende zusätzliche Raum (Mehrkosten ca. 30.000,-- €) ist ein multifunktionaler Raum, der nicht nur dem Deutschen Roten Kreuz (Jugendrotkreuz) zur Verfügung steht. Durch diese Änderung entsteht ein neuer Raum, der von unterschiedlichen Nutzern unproblematisch genutzt werden kann, da er separat zugänglich ist. Ein Teil der mehrfach vom DRK gewünschten zusätzlichen Lagerflächen könnten – nachdem hier ein neuer Raum entsteht – in der Hegau-Halle gefunden werden. Im Gremium ist allerdings auch die kritische Haltung vorhanden, die Planung nicht mehr zu verändern, da sich der Gemeinderat sehr intensiv mit dieser Thematik befasst hat.
Als Ergebnis der längeren Aussprache hierzu beschließt der Gemeinderat bei 13 Ja- und vier Nein-Stimmen mehrheitlich die vom Planer vorgestellte Änderung der Planung des Feuerwehrgerätehauses.
14. Bekanntgaben der Verwaltung
a) Registratur/Archiv
Die Verwaltung berichtet, dass zwischenzeitlich Frau Barbara Otto ihre Tätigkeit aufgenommen hat, das Hilzinger Archiv / die Hilzinger Registratur im Keller des Rathauses „auf Vordermann“ zu bringen. Frau Otto wurde auf Empfehlung von Kreisarchivar Wolfgang Kramer ausgewählt. Er begleitet auch weiterhin diese Aufräumarbeiten.
b) Schulbetreuung
Die Verwaltung informiert den Gemeinderat darüber, dass am kommenden Donnerstag im Mitteilungsblatt eine Ausschreibung folgt, um weiteres Personal für die Betreuung der Schülerinnen und Schüler in der Eduard-Presser-Grundschule Riedheim bzw. der Peter-Thumb-Schule Hilzingen gesucht wird. Und dies, obwohl die Gemeinde seit dem 1. Oktober 2015 eine FSJ-Stelle (Freiwilliges Soziales Jahr) für diesen Zweck eingerichtet und besetzt hat.
c) Landtagswahl 2016
Am 13. März 2016 findet turnusmäßig die nächste Landtagswahl statt. Der Vorsitzende bittet den Gemeinderat, sich diesen Termin vorzumerken. Verbunden hiermit ist auch der Wunsch - wie in den vergangenen Jahren - die Gemeinderäte als Wahlhelfer einsetzen zu dürfen. Der Gemeinderat ist mit der Übernahme dieser ehrenamtlichen Tätigkeit einverstanden.
d) Flüchtlinge im Kindergarten
Die Verwaltung informiert den Gemeinderat darüber, dass die beiden Flüchtlingskinder nunmehr auch im Kindergarten Binningen Platz finden werden.
15. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
a) Aus der Mitte des Gemeinderates wird die Verwaltung darauf hingewiesen, bereits jetzt daran zu denken, im Winter eine Eisfläche für Eisläufer zu schaffen, wobei die neu geschaffene Überflutungsfläche am Sportplatz als mögliche Option gesehen wird.
b) Mägdebergstraße
Auf Nachfrage von Gemeinderätin Andrea Baumann erläutert der Vorsitzende, dass die vorhandene Stolperfalle in der Mägdebergstraße ein privates Problem ist und vom privaten Eigentümer diesbezüglich bereits entsprechende Arbeiten zur Behebung der Stolperfalle in Auftrag gegeben worden sind.
c) Radweg nach Singen
Die Verwaltung wird beauftragt, den Landwirten, die Felder im Bereich des Radwegs von Hilzingen nach Singen bewirtschaften, bestimmt darauf hinzuweisen, dass der Radweg nach der Bewirtschaftungszeit wieder in einem verkehrssicheren und sauberen Zustand verlassen werden sollte.
d) Gemeindeverbindungsstraße
Auf Nachfrage von Ortsvorsteher Walter Mayer gibt die Verwaltung bekannt, dass die Gemeindeverbindungsstraße nach Riedheim wohl bis Ende November 2015 gesperrt bleibt.
16. Fragemöglichkeit für Einwohner
a) Herr Andreas Schmitt, Sprecher der IOH (Initiative Offenes Hilzingen), macht darauf aufmerksam, dass der Helferkreis eventuell mit der Betreuung der zusätzlichen (100) Flüchtlinge, wenn der Landkreis die Gemeinschaftsunterkunft auf dem Grundstück "Lettengrub" errichten wird, an seine Kapazitätsgrenze kommt. Die aktiven 40 Helfer werden sich aktiv um die Flüchtlinge bemühen, wobei die Anzahl von 100 relativ schwierig zu bewältigen sei.
b) Frau Rötzer, die als Bürgerin im Planungsprozess für die Neugestaltung der Ortsmitte Hilzingen mitgearbeitet hat, sieht es als sehr positiv, dass sich der Gemeinderat für ein Konzept entschieden hat. Dadurch ist die Option vorhanden, alles aus einem Guss zu erhalten. Noch höher einzuschätzen ist diese Aussage deshalb, weil Frau Rötzer nicht in dem Planungsteam beteiligt gewesen ist, das den Zuschlag erhalten hat.
c) Frau Petra Maier weist die Verwaltung darauf hin, dass am heutigen Tag Schüler aus Riedheim in Folge der Umleitungsstrecke durch die SBG nicht abgeholt worden sind und bittet die Verwaltung, hier nachzufassen.
Vorgelegt am 13. Oktober 2015
gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Markus Wannenmacher (Schriftführer)
gez. Martin Schneble (Gemeinderat)
gez. Heinrich Mohr (Gemeinderat)