Anmeldung

Gemeinderat

Dienstag, 2. Mai 2017, 19:00 Uhr
Sitzungssaal / Rathaus

Gemeinderat

1. FRAGEMÖGLICHKEIT FÜR EINWOHNER
2. GENEHMIGUNG DER NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE ÖFFENTLICHE SITZUNG AM 04.04.2017
3. BEKANNTGABE VON BESCHLÜSSEN AUS DER NICHTÖFFENTLICHEN SITZUNG AM 04.04.2017
4. BESTELLUNG EINES BEHINDERTENBEAUFTRAGTEN FÜR DIE GEMEINDE HILZINGEN
5. PETER-THUMB-SCHULE HILZINGEN - ENERGIEKONZEPT
6. KINDERGARTEN DUCHTLINGEN
    AUFBRINGUNG EINES WÄRMEDÄMMVERBUNDSYSTEMS
7. BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE BILDUNG VON EINNAHME- UND AUSGABE-HAUSHALTSRESTEN FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2016
8. RAUMORDNUNGSVERFAHREN ÜBER DEN ROHSTOFFABBAU IM GEWANN DELLENHAU – STELLUNGNAHME DER GEMEINDE HILZINGEN
9. SOZIALPASS HILZINGEN – REGELUNG ZUR ÖPNV-MONATSFAHRKARTE
10. NEUBAU FEUERWEHRGERÄTEHAUS
    ARBEITSVERGABE ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG
    A)     METALLBAUARBEITEN DACH & FASSADE
    B)     FENSTERBAUARBEITEN
    C)     ELEKTROINSTALLATIONSARBEITEN
11. NEUBAU FEUERWEHRGERÄTEHAUS
     ARBEITSVERGABE BESCHRÄNKTE AUSSCHREIBUNG
     A)     SANITÄR
12. VORKAUFSRECHT NACH § 24 BAUGB
      FLST.-NR. 15628, STEINERBÄCHLE 21, GEMARKUNG HILZINGEN
13. BEKANNTGABEN DER VERWALTUNG
14. FRAGEMÖGLICHKEIT FÜR GEMEINDERÄTE
15. FRAGEMÖGLICHKEIT FÜR EINWOHNER

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DIE VOM GEMEINDERAT BESCHLOSSENE STELLUNGNAHME ZUM RAUMORDNUNGSVERFAHREN ÜBER DEN ROHSTOFFABBAU IM GEWANN DELLENHAU FINDEN SIE HIER

Gemeinderatssitzung 2. Mai 2017

Anwesend:  
Bürgermeister Rupert Metzler
Von den 20 Gemeinderäten sind 18 anwesend
Von den vier Ortsvorstehern sind drei anwesend
Rechnungsamtsleiterin Elisabeth Stauder
Bauamtsleiter Günther Feucht
Verwaltungsangestellte Petra Fritsch und Christian Denzel
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer
Abwesend:
Gemeinderat Andreas Wieser (privat), Alfons Zipperer (Urlaub), entschuldigt
Ortsvorsteher Stefan Rill (beruflich), entschuldigt
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 22.45 Uhr
Presse: 2
Zuhörer: 60
Vor Eintritt in die Tagesordnung gibt der Bürgermeister bekannt, dass der Tagesordnungspunkt 8 der heutigen Tagesordnung vorgezogen wird und im Anschluss an Tagesordnungspunkt 4 – Bestellung eines Behindertenbeauftragten für die Gemeinde Hilzingen – beraten werden soll. Der Gemeinderat ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden.
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Gemeinderates keine Einwendungen vorgebracht.
Die Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 4. April 2017 wird in Umlauf gegeben.


1. Fragemöglichkeit für Einwohner

Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 04.04.2017

Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 04.04.2017.

3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung am 04.04.2017

Aus der nichtöffentlichen Sitzung am 04. April 2017 wurden keine öffentlich bekanntzugebenden Beschlüsse gefasst.

4. Bestellung eines Behindertenbeauftragten für die Gemeinde Hilzingen

Der Vorsitzende erwähnt einleitend, dass die Gemeinde zum Beispiel bei der Gestaltung des neuen Dorfplatzes im Rahmen der Ortskernsanierung bereits schon auf den Behindertenbeauftragten des Landkreises Konstanz, Herrn Oswald Ammon, zurückgegriffen hat. Bei dieser Gelegenheit, aber auch durch Rückmeldungen des Seniorenrates, wurde der Wunsch geäußert, in Hilzingen – anlehnend an die gesetzlichen Rahmenbedingungen - auf ehrenamtlicher Basis auch einen kommunalen Behindertenbeauftragten einzusetzen.
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Herrn Volker Neukirchen, Karl-Geißler-Straße 5a, 78247 Hilzingen, der sich bereiterklärt hat, diese ehrenamtliche Aufgabe in der Gemeinde Hilzingen zu übernehmen.
Für seine persönliche Vorstellung erteilt der Vorsitzende ihm das Wort. Herr Volker Neukirchen ist 74 Jahre alt und seit einigen Monaten Bürger der Gemeinde Hilzingen. Zu seiner eigenen Befähigung, diese ehrenamtliche Tätigkeit auszuführen, führt er unter anderem an, dass er selbst Behinderter ist und während seiner Berufstätigkeit beim Bayrischen Innenministerium war er insbesondere dafür verantwortlich, die Regelungen des Sozialgesetzbuches von der traditionellen Anwendung auf die EDV-basierte Anwendung umzustellen.
Eine seiner beiden Töchter ist seit ihrem 7. Lebensjahr schwerstbehindert. Die oben angeführten Aspekte unterstreichen anschaulich, dass er auf diesem Sektor sehr gute Kenntnisse hat, die Interessen der behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürger besonders im Fokus zu haben, um diese Interessen dann auch möglichst zielführend einzubringen.
Nach weiteren Ausführungen seinerseits beschließt der Gemeinderat auf Vorschlag des Vorsitzenden in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig, Herrn Volker Neukirchen bis auf Weiteres zum ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten der Gemeinde Hilzingen zu bestellen.
Mit herzlichen Worten des Dankes für seine persönliche Vorstellung verabschiedet der Vorsitzende Herrn Volker Neukirchen aus der heutigen Sitzung.

8. Raumordnungsverfahren über den Rohstoffabbau im Gewann Dellenhau – Stellungnahme der Gemeinde Hilzingen

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Bürgermeisters vom 24. April 2017.
Aufbauend auf den Gemeinderatsbeschluss vom 14. März 2017 und dem hiermit verbundenen Auftrag, wurde eine gemeindliche Stellungnahme zum laufenden Raumordnungsverfahren über den Rohstoffabbau im Gewann Dellenhau, die mit drei / von vier Sprechern der im Gemeinderat vertretenen Gruppierungen (FWG, CDU; die FDP konnte diesen Termin leider nicht wahrnehmen) und der SPD/UL-Fraktion in einem gemeinsamen Abstimmungsgespräch im Rathaus erörtert wurde, erarbeitet. Aus dem gemeinsamen Erörterungstermin ging als Ergebnis die dem Gemeinderat zugestellte Stellungnahme hervor.
Neben der dem Gemeinderat mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Stellungnahme (Hauptantrag) ging per E-Mail am 1. Mai 2017 um 11.20 Uhr ein Antrag von verschiedenen Gemeinderätinnen und Gemeinderäten bei der Verwaltung ein, welcher vollumfänglich dann auch Gegenstand des Protokolls wird.
Der Vorsitzende liest in seinen weiteren Ausführungen sowohl den vorliegenden Antrag als auch die Namen der diesen Antrag unterzeichnenden Gemeinderäte vor.
Nach verwaltungsseitiger Prüfung bzw. nach der schriftlich vorliegenden Antwort der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde – Landratsamt Konstanz - kann gemäß den gesetzlichen Vorgaben (§ 37 Gemeindeordnung Baden-Württemberg bzw. der Randnummer 13 des Kommentars Kunze/Bronner/Katz GemO-BW) der Gemeinderat grundsätzlich jederzeit seine gefassten Beschlüsse aufheben oder ergänzen. Auf Grund des Vorliegens eines Änderungs-/Ergänzungsantrags, der vom Hauptantrag (Verwaltungsvorlage) abweicht, muss zunächst über diesen Änderungs-/Ergänzungsantrag abgestimmt werden.
In dem oben angeführten gemeinsamen Abstimmungsgespräch zur Stellungnahme zum geplanten Rohstoffabbau wurde ebenfalls vereinbart, in der heutigen Sitzung auf den nochmaligen Austausch der verschiedenen Standpunkte, Haltungen und Argumente zu verzichten, so der Vorsitzende.
Nach den einleitenden Worten des Vorsitzenden stellt Gemeinderat Fabian Jutt den Geschäftsordnungsantrag, hierüber (Änderungs-/Ergänzungsantrag bzw. dem Hauptantrag) geheim abstimmen zu lassen. Diese Möglichkeit lässt die Gemeindeordnung Baden-Württemberg grundsätzlich zu.
In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, stimmen 10 Gemeinderäte für und 8 Gemeinderäte gegen den geäußerten Geschäftsordnungsantrag über die geheime Abstimmung, so dass dieser Geschäftsordnungsantrag mit knapper Mehrheit als beschlossen gilt.
Trotz der gemeinsamen Absprache, sich argumentativ nicht mehr über die Haltung der Gemeinde Hilzingen bzw. über die beiden sehr divergenten Anträge zum Raumordnungsverfahren über den Rohstoffabbau im Gewann Dellenhau austauschen zu wollen, stellt Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus einen weiteren Geschäftsordnungsantrag, nämlich vor der Abstimmung nochmals eine kurze Aussprache/Diskussion zu den beiden Anträgen zuzulassen.
In offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, schließen sich 12 Gemeinderäte diesem Geschäftsordnungsantrag an, 7 Gemeinderäte sind gegen eine nochmalige Diskussion über diese Thematik.
Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus bewertet die beiden vorliegenden Anträge. Nachdem er die Sitzungsvorlage der Verwaltung als zu kurz gegriffen hält, kann er dieser Vorlage nicht zustimmen und dies, obwohl sich diese Vorlage auf den Gemeinderatsbeschluss vom 14. März 2017 stützt. Im Vergleich zu den Nachbargemeinden, die sich anwaltschaftlich unterstützen ließen, um den Kiesabbau zu verhindern, hat sich die Gemeinde Hilzingen diesbezüglich weder gut, fachkompetent und sorgfältig auf dieses Verfahren eingestellt noch auf diese Thematik umfassend genug vorbereitet. Trotz dessen ist auch der Ergänzungsantrag nicht unbedingt nur positiv zu sehen, auch wenn die Zielrichtung klar und deutlich formuliert ist. Wie die einzelnen Gutachten tatsächlich zu bewerten sind, kann nicht Aufgabe des Gemeinderates sein, wobei er unter anderem die im Gutachten aufgestellte Bewertung, dass das Krankenhaus Singen durch den Kiesabbau Dellenhau einer starken Feinstaubbelastung ausgesetzt ist, als maßlos übertrieben ansieht.
Gemeinderätin Andrea Baumann stellt zunächst klar, dass sie bei der Erarbeitung des Entwurfs der verwaltungsseitigen Stellungnahme zwar beteiligt gewesen ist, jedoch mit dem Ergebnis des Gesprächs nicht einverstanden gewesen ist und diese Haltung auch schon klar und deutlich während des Abstimmungsgesprächs zum Ausdruck gebracht hat, worauf sie mit anderen Gemeinderäten zusammen den jetzigen Ergänzungsantrag formuliert hat.
Sie stellt nochmals kurz die Verfahrensbeteiligten bzw. den Entscheidungsträger für das Raumordnungsverfahren, nämlich das Regierungspräsidium Freiburg und für die anschließende Entscheidung über die Genehmigung oder Nichtgenehmigung des Kiesabbaus Dellenhau, nämlich das Landratsamt Konstanz, vor. Sie wünscht sich, nach der fortgesetzten öffentlichen Diskussion zum Thema Dellenhau sich der Stellungnahme der Nachbarkommunen anzuschließen und hätte damit auch überhaupt kein Problem.
Gemeinderat Olaf Fuchs hat das vorliegende anwaltliche Gutachten bzw. die Stellungnahmen der Stadt Singen, der Gemeinden Gottmadingen und Rielasingen-Worblingen sehr intensiv durchgearbeitet. Aus seiner beruflichen Erfahrung heraus sieht er das laufende Verfahren übereinstimmend mit dem Gutachten auch als unzulässig an, weil bestimmte Aspekte des eingeleiteten Raumordnungsverfahrens überhaupt nicht behandelt und bedacht worden sind. Da nach seiner Einschätzung ein unzulässiges Verfahren entstanden ist, kann er auch nur dem vorliegenden Ergänzungsantrag, den er auch unterschrieben hat, folgen und den Kiesabbau Dellenhau ablehnen.
Gemeinderätin Doris Buhl schildert nochmals, dass die einzelnen Gemeinderäte bei der rechtlichen Bewertung der vorliegenden unterschiedlichen Standpunkte beim Thema Kiesabbau Dellenhau eine schwierige, fast nicht zu schaffende Aufgabe haben, um hierüber sachlich entscheiden zu können. Grundsätzlich bemängelt Sie bei der Diskussion zu diesem Thema die sehr starke Emotionalität bzw. auch die teilweise auf der Strecke gebliebene Sachlichkeit. Deshalb sieht sie den vorher gefassten Beschluss des Gemeinderates, hierüber geheim abzustimmen als positiv, um ihr Mandat möglichst frei, ohne weitere Emotionalität ausüben zu können.
Ergänzung zum Protokoll:
Gemeinderätin Marianne Guthoff macht nach der Wortmeldung von Gemeinderätin Doris Buhl aufmerksam, dass sie ihre Entscheidung den gemeinsamen Antrag mehrerer Gemeinderäte mit zu unterschreiben und somit eine ablehnende Haltung zum Kiesabbau Dellenhau einzunehmen aus rein sachlichen Gründen getroffen hat. Durch ihr demokratisches Verständnis akzeptiert sie selbstverständlich auch die vorhandene andere Haltung verschiedener Gemeinderäte.
Auf Grund eines in der Sitzung nach der Wortmeldung von Frau Buhl auftretenden Zwischenrufes appelliert der Vorsitzende an alle Beteiligten, dass das Demokratieverständnis bei allen Beteiligten soweit vorhanden sein muss, auch andere Meinungen zu respektieren und bittet die anwesende Bürgerschaft eindringlich darum, von weiteren Zwischenrufe und Meinungsäußerungen abzusehen.
Bürgermeister Rupert Metzler macht nochmals klar, dass er die Entscheidung des Gemeinderates – egal wie diese ausfallen wird – aus demokratischen Prinzipien heraus natürlich mittragen wird und die Gemeinde Hilzingen als Belegenheitsgemeinde genauso eine Stellungnahme abgeben kann und wird, wie die betroffenen bzw. sich betroffen fühlenden Nachbarkommunen.
Er weist unter anderem nochmals auf folgendes hin: die Stadt Singen hat mit der Entscheidung, der Firma Birkenbühl in Überlingen am Ried keine Fläche mehr für den Kiesabbau zur Verfügung zu stellen, das jetzt laufende Raumordnungsverfahren angestoßen. Ohne diese Beschlusslage des Singener Stadtrates gäbe es zum jetzigen Zeitpunkt diese sehr emotional geführte Diskussion zum Kiesabbau Dellenhau nicht. Bei der Erstellung des Teilregionalplanes vor rund 15 Jahren haben sich die Vertreter der Nachbarkommunen Singen, Gottmadingen und Rielasingen-Worblingen nicht dagegen ausgesprochen, das Gebiet Dellenhau als Sicherungsgebiet in diesen Regionalplan aufzunehmen. Dass sich einige schon damals verantwortliche Akteure nunmehr der anderen Seite – gegen den Kiesabbau im Dellenhau –  angeschlossen haben, kann jeder Entscheidungsträger selbst bewerten.
Die Gemeinde Hilzingen muss in ihrer Stellungnahme in den Fokus stellen, ob Belange der Gemeinde Hilzingen betroffen sind. Die Belange der Nachbarkommunen sieht der Vorsitzende am ehesten noch bei der Gemeinde Rielasingen-Worblingen, die zukünftig auch mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen rechnen muss, als gegeben an. In wie weit die Nachbarkommunen Singen und Gottmadingen tatsächlich durch den Kiesabbau im Gewann Dellenhau beeinträchtigt sein könnten, sieht der Vorsitzende als nur sehr eingeschränkt an.
Vom Bürgermeister aber auch von einigen Gemeinderäten wird sehr deutlich gemacht, dass die Einwohnerinnen und Einwohner, die in der heutigen Sitzung anwesend sind, die Möglichkeit bei Tagesordnungspunkt 1 gehabt haben, Fragen zu diesem Thema zu stellen. Jetzt werden keine weiteren Fragen aus der Mitte der Einwohnerschaft mehr zugelassen.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen aus der Mitte des Gremiums mehr vorhanden sind, ist der Gemeinderat auf Vorschlag des Vorsitzenden damit einverstanden, dass Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher wie auch Kämmerin Elisabeth Stauder für die jetzt folgende geheime Abstimmung die Zählgruppe bilden.
Während die vorbereiteten Stimmzettel an die Gemeinderäte ausgegeben werden, macht der Vorsitzende nochmals deutlich, dass nunmehr folgender Beschlussantrag (Änderungs-/Ergänzungsantrag von mehreren Gemeinderäten)
1. Wir beantragen den Beschluss vom 14.03.2017 durch einen neuen Beschluss abzuändern. Unter anderem wurden den Gemeinderäten durch die Vorstellung der Bedarfsanalyse in der Sitzung am 04.04.2017 neue Informationen bekannt.
2. Wir beantragen, dass die Gemeinde Hilzingen sich der gemeinsamen Stellungnahme der Gemeinden Singen, Rielasingen-Worblingen und Gottmadingen lt. beigefügtem Entwurf vom 04.04.2017 anschließt.
zur Abstimmung kommt.
Bei der zunächst durchgeführten Zählung der ungeöffneten Stimmzettel wird festgestellt, dass alle 19 Stimmzettel abgegeben worden sind. Bei der daraufhin anschließenden Auszählung, bei dem jedes Votum des einzelnen Stimmzettels bekanntgegeben wird, entfallen auf den obigen Beschlussantrag 12 Ja- und 7 Nein-Stimmen, was bedeutet, dass der Änderungs-/Ergänzungsantrag angenommen ist und sich die Gemeinde Hilzingen der Stellungnahmen der Nachbarkommunen anzuschließen hat.
Im Nachgang zu diesem Abstimmungsergebnis weist der Vorsitzende darauf hin, dass am kommenden Donnerstag ein Behördentermin mit Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer zum Thema Kiesabbau Dellenhau stattfinden wird und er dafür Sorge getragen hat, dass auch die Nachbarkommunen Singen, Gottmadingen und Rielasingen-Worblingen hierzu eingeladen werden.
Mit Blick auf die Nachbarkommunen wünscht er im weiteren Verfahrensablauf eine Rückkehr zu einem ordnungsgemäßen, ordentlichen und kollegialen Miteinander, welches er in den letzten Wochen durchaus vermisst hat.

5. Peter-Thumb-Schule Hilzingen - Energiekonzept

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Ortsbauamtes vom 24. April 2017, die unter anderem auch das Energiekonzept von Herrn Thomas Gruschkus (Architekt und Energieberater) für die Peter-Thumb-Schule Hilzingen beinhaltet.
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende neben dem beauftragten Planer, Herrn Hubert Riesterer aus Gottmadingen, auch Herrn Thomas Gruschkus, die sodann an der Verwaltungsbank Platz nehmen.
Einleitend gibt der Planer, Herr Hubert Riesterer, den weiteren Fahrplan für die Sanierung bzw. auch für den Erweiterungsanbau der Peter-Thumb-Schule bekannt. Um die Schulräume dann im September 2018 beziehen und nutzen zu können, muss zum Beispiel hierzu noch vor den Sommerferien der Bauantrag eingereicht werden.
Auf Nachfragen aus der Mitte des Gemeinderates erläutert die Verwaltung nach Rücksprache mit dem Regierungspräsidium Freiburg, dass mit der fristgerechten Antragstellung auf Förderung des Erweiterungsanbaus an der Peter-Thumb-Schule Hilzingen dann auch mit der
Maßnahme förderunschädlich begonnen werden kann. Eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung ist in diesem Fall entbehrlich, da für eine Förderung lediglich ein Antrag fristgerecht eingereicht worden sein muss. Es ist derzeit nur klar, dass die Gemeinde im Jahr 2017 noch keine Förderung nach den Schulbauförderrichtlinien erhält. Es bleibt abzuwarten, ob der Zuschuss im Jahr 2018 bzw. 2019 an die Gemeinde Hilzingen ausbezahlt wird.
Herr Thomas Gruschkus erläutert sehr ausführlich die dem Gemeinderat zugestellte Sitzungsvorlage, nämlich das von ihm erarbeitete Energiekonzept zur Peter-Thumb-Schule in Hilzingen. Zusätzlich zu seinen einleitenden Worten führt er aus, dass der KfW55-Standard bedeutet, dass nur 55 % Energie eines normal gebauten Einfamilienhauses verbraucht werden; KfW70 heißt somit, dass nur 70 % eines neu gebauten Einfamilienhauses verbraucht werden. Je älter ein Gebäudeteil letztlich ist, umso lohnender ist grundsätzlich eine energetische Sanierung, so dass er anstößt, zunächst die alten Gebäudeteile energetisch zu sanieren. Im jetzigen Neubauteil sind bereits die Kosten für eine Dreifachverglasung der Fenster beinhaltet, nachdem dies bereits Stand der jeweiligen Modernisierungsarbeiten gewesen ist.
Mit Blick auf die Möglichkeiten, Energiesparmaßnahmen über eine KfW-Förderung zu erhalten, würde dies bedeuten, dass diese Maßnahme komplett mit Krediten zu finanzieren wäre (Tilgungszuschuss plus zinsvergünstigtes Darlehen zu 0,05 %). Im Haushaltsplan 2016 ist lediglich eine Kreditermächtigung in Höhe von 1,5 Mio. Euro für die Schaffung von weiteren Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge aufgenommen. Im Haushaltsplan 2017 ist hingegen keine Kreditermächtigung veranschlagt. Somit wäre eine Nachtragssatzung zu erlassen.
Es muß mit dem Landkreis Konstanz abgestimmt werden, welche diesbezüglichen Optionen vorhanden sind. Unisono ist im Gremium die Meinung vorhanden, dass es zwingend erforderlich ist, hier eine wirtschaftliche bzw. die wirtschaftlichste Lösung zu suchen, egal wie diese dann verwaltungstechnisch aussieht.
In der Tat kann von Seiten des Landkreises die Gemeinde eigentlich nicht dazu gezwungen werden, unwirtschaftlich zu handeln und entsprechende Finanzierungsmöglichkeiten von Dritten nicht zu nutzen.
Sollte eine Nachtragssatzung zu erlassen sein, muss diese dann vor der ersten Auftragsvergabe aufgestellt und beschlossen sein.
Die während seiner sehr umfangreichen Vorstellung der PowerPoint-Präsentation aus der Mitte des Gremiums auftretenden inhaltlichen Fragen werden ausführlichst von Herrn Thomas Gruschkus beantwortet. Insbesondere stellt er mehrfach auf Nachfragen aus der Mitte des Gremiums dar, dass die Gemeinde selbstverständlich frei entscheiden kann, welches Maßnahmenbündel sie für die energetische Sanierung der Peter-Thumb-Schule wählt. Sollte sie die Option Einzelmaßnahmen wählen, ist die Gemeinde im gesamten Gebäude nicht an die Erreichung bestimmter energetischer Einsparziele gebunden, wie es bei den Standards KfW55 oder KfW70 erforderlich werden würde.
Ebenfalls ist die Gemeinde aus Gründen des Bestandsschutzes nicht dazu verpflichtet, jetzt im Bereich des bestehenden Gebäudes irgendwelche energieeinsparenden Maßnahmen zu vollziehen. Die in den dargestellten Investitionssummen enthaltenen Maßnahmen für den
Altbau und auch für den Neubau sind nach Ausführungen von Herrn Gruschkus als gut zu werten, wobei er auch ausführt, dass Bestrebungen im Gange sind, bis 2020 die in den EU-Regelungen vorhandenen bestehenden Standards noch weiter zu senken bzw. weitere Verpflichtungen einzuführen.
In früheren Beratungen zur Erweiterung der Peter-Thumb-Schule Hilzingen waren von Herrn Hubert Riesterer die energetisch notwendigen Maßnahmenbündel ausgeführt worden, die mit einer Größenordnung von 707.000 Euro zu Buche schlagen und die für die Jahre 2019/2020 vorgesehen sind.
Die Verwaltung erhält den Auftrag, mit der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde abzuklären, welche Optionen es gibt, um auf die Möglichkeiten einer Förderung nicht verzichten zu müssen, was auch verwaltungsseitig zugesagt wird.
Im Übrigen wird ausgeführt, dass bei den veranschlagten Investitionskosten zur energetischen Sanierung der Peter-Thumb-Schule Hilzingen durchaus auch der vorhandene Maßnahmenkatalog überdacht werden kann und muss, um eventuell auch Maßnahmen zu realisieren, die sich auch in einem vernünftigen Zeitrahmen amortisieren. Die Berechnungen von Herrn Thomas Gruschkus bringen eine Amortisationsdauer von 25 – 30 Jahren hervor, wobei neben der Amortisationszeit auch noch die Reduzierung des CO2-Ausstoßes von Bedeutung ist.
Als Ergebnis der sehr langen und ausführlichen Beratung beschließt der Gemeinderat auf Vorschlag des Vorsitzenden in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig folgende beide Punkte:
1. Die Verwaltung erhält den Auftrag, rechtlich mit der Rechtsaufsichtsbehörde abzuklären, die energetischen Maßnahmen auch mit Fördermitteln (KfW – Mitteln) unterstützt zu bekommen.
2. Der Gemeinderat wünscht sich bei der Sanierung der Peter-Thumb-Schule die Option Einzelmaßnahmen, wobei der Energieberater, Herr Gruschkus, den Auftrag erhält, die derzeit für die Jahre 2019/2020 geplante Maßnahme bzw. die aufgeführten Investitionen in Höhe von 707.000 Euro konkret aufzuzeigen, welche Maßnahmen darin beinhaltet sind und welche Einspar- und Amortisationsziele damit erreicht werden.
In einer der nächsten Sitzungen soll hierüber Beschluss gefasst werden. Die Überarbeitung der Prioritätenliste ist verwaltungsseitig für den 27. Juni 2017 angedacht.

6. Kindergarten Duchtlingen
   Aufbringung eines Wärmedämmverbundsystems

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage, nämlich dem Schreiben von Thomas Gruschkus (bauen + energie, Obere Laube 7, 78462 Konstanz) vom 22. Dezember 2016, die in den wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Während einer kurzfristigen Abwesenheit von Bürgermeister Rupert Metzler übernimmt 1. Bürgermeister-Stellvertreter Martin Schneble den Vorsitz.
Herr Gruschkus führt aus, dass es grundsätzlich möglich ist, sich von der ENEV (Energie-Einspeise-Verordnung) befreien zu lassen, wenn die Unwirtschaftlichkeit einer Maßnahme begründet werden kann.
Im Zusammenhang mit der Dämmung des Kindergartengebäudes in Duchtlingen würde das bedeuten, dass die Mehrkosten für die Dämmung mehr als 230 Euro pro m² betragen; die tatsächlichen Mehrkosten belaufen sich allerdings nur auf 100 Euro pro m². Nachdem weitere Fragen inhaltlicher Art aus der Mitte des Gemeinderates von Herrn Gruschkus während seinen Ausführungen ausführlich beantwortet werden, wird verwaltungsseitig ergänzt, dass der Auftrag zur Aufbringung eines Sanierputzes ausgeschrieben worden ist und die Submission auf Mittwoch, den 3. Mai 2017, terminiert ist.
In der heutigen Sitzung muss daher kein weiterer Beschluss gefasst werden. Die heutige Beratung dient lediglich dazu, dem Gemeinderat auftragsgemäß die ausführlichen Informationen (auch der Kosten) zu dieser Maßnahme zu vermitteln. Der Kostenansatz beläuft sich auf rund 88.000 Euro.
Mit herzlichen Worten des Dankes werden sowohl Herr Hubert Riesterer als auch Herr Thomas Gruschkus aus der Sitzung verabschiedet.

7. Beschlussfassung über die Bildung von Einnahme- und Ausgabe-Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2016

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Rechnungsamtes vom 21. April 2017, wobei verwaltungsseitig ausgeführt wird, dass auf Grund von Änderungen bei verschiedenen Haushaltsresten die heute in den Fächern ausgelegte Vorlage als Beratungsgrundlage dient.
Verwaltungsseitig werden ausführlich die verschiedenen Haushaltseinnahme- wie auch Haushaltsausgabereste dargestellt, wobei die aus der Mitte des Gemeinderates nachgefragten Einzelpositionen der Zusammenstellung zur Zufriedenheit der Gemeinderäte beantwortet werden. Als Ergebnis der kurzen Beratung beschließt der Gemeinderat einstimmig die Bildung von Einnahme-Haushaltsresten in Höhe von 677.900 Euro sowie die Bildung von Ausgabe-Haushaltsresten in Höhe von 4.612.331,33 Euro.
Im kurzen Rückblick zum Haushaltsplan 2016 führt die Verwaltung an Hand einer Folie aus, dass - Stand heute - der Verwaltungshaushalt eine Zuführung an den Vermögenshaushalt in Höhe von 2.904.000 Euro erwirtschaftet und dass der Vermögenshaushalt insgesamt knapp 844.000 Euro an die Rücklage zuführen kann, was im Vergleich zu den Haushaltsansätzen eine deutliche Erhöhung bedeutet.
Sehr positiv wird die Verbesserung des Abschlusses um rund 558.200 Euro angeführt. Verwaltungsseitig wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass die eingeräumte Kreditermächtigung für die Schaffung von „Flüchtlingsquartieren“ in Höhe von 1,5 Mio. Euro, noch nicht in Anspruch genommen werden musste.
Unter Umständen muss dieser Tagesordnungspunkt nach abschließender Prüfung durch die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde (Übertragung der Kreditermächtigung, KfW – Förderung für die energetische Sanierung der Peter-Thumb-Schule) nochmals vorgelegt und beraten werden.

9. Sozialpass Hilzingen – Regelung zur ÖPNV-Monatsfahrkarte

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 21. April 2017, die im Wesentlichen nochmals vorgetragen wird.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, dass bis auf Weiteres die Erstattung von ÖPNV-Monatsfahrkarten in den Leistungskatalog des Hilzinger Sozialpasses aufgenommen wird.

10. Neubau Feuerwehrgerätehaus
    Arbeitsvergabe öffentliche Ausschreibung
    a) Metallbauarbeiten Dach & Fassade
    b) Fensterbauarbeiten
    c) Elektroinstallationsarbeiten

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit Schreiben vom 27. April 2017 zugestellten Sitzungsvorlage des Ortsbauamtes vom 27. April 2017.

a) Metallbauarbeiten Dach & Fassade

Bei der durchgeführten öffentlichen Ausschreibung haben 17 Firmen die Ausschreibungsunterlagen angefordert, wovon 8 Firmen ein fristgerechtes Angebot abgegeben haben. Aus dem Wettbewerb ging die Firma Zimmermann und König, Singen, zu einem Angebotspreis von 476.955,15 Euro als günstigste Bieterin hervor. Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig die Vergabe des Auftrags an die Firma Zimmermann und König zum oben angeführten Angebotspreis.

b) Fensterbauarbeiten

Bei der durchgeführten öffentlichen Ausschreibung haben 5 Firmen die Ausschreibungsunterlagen angefordert, wovon 4 Firmen ein fristgerechtes Angebot abgegeben haben. Aus dem Wettbewerb ging die Firma Deggelmann GmbH, Konstanz-Dettingen, zu einem Angebotspreis von 85.456,28 Euro als günstigste Bieterin hervor. Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig die Vergabe des Auftrags an die Firma Deggelmann GmbH, Konstanz-Dettingen, zum oben angeführten Angebotspreis.

c) Elektroinstallationsarbeiten

Bei der durchgeführten öffentlichen Ausschreibung haben 4 Firmen die Ausschreibungsunterlagen angefordert, wovon 3 Firmen ein fristgerechtes Angebot abgegeben haben. Aus dem Wettbewerb ging die Firma Iozzo, Hilzingen, zu einem Angebotspreis von 252.962,88 Euro als günstigste Bieterin hervor. Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig die Vergabe des Auftrags an die Firma Iozzo, Hilzingen, zum oben angeführten Angebotspreis.
Im Nachgang zu den getroffenen Vergabeentscheidungen erläutert der Vorsitzende, dass er im Rahmen seiner Zuständigkeiten den Auftrag für den Regenwasserspeicher an die Firma Gebrüder Homburger aus Hilzingen zum Preis von rund 7.500 Euro vergeben hat. Die Vergabesumme entsprach der Kostenberechnung.

11. Neubau Feuerwehrgerätehaus
    Arbeitsvergabe beschränkte Ausschreibung
    a) Sanitär

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Ortsbauamtes vom 20. April 2017, die im Wesentlichen nochmals vorgetragen wird.
Bei der beschränkten Ausschreibung über die Sanitärinstallation im Feuerwehrgerätehaus Hilzingen wurden 12 Firmen die Ausschreibungsunterlagen zugesandt. Bedauerlicherweise hat nur eine Firma ein fristgerechtes Angebot abgegeben. Der Angebotspreis der Firma Röhr und Roßband, Rielasingen, lag bei 100.179,08 Euro.
In der Technischen und Umweltausschuss-Sitzung am 25. April 2017 erhielt die Verwaltung den Auftrag, nochmals zu prüfen, wie mit dieser Konstellation umgegangen werden kann bzw. muss, nachdem aus der Mitte des Technischen und Umweltausschusses der Hinweis gekommen ist, dass  in anderen Kommunen bei Vorliegen solcher deutlichen Kostenüberschreitungen auch schon Ausschreibungen aufgehoben worden sind.
Verwaltungsseitig wurde seit der Technischen und Umweltausschuss-Sitzung am 25. April sehr sorgfältig geprüft und auch mit verschiedenen Fachleuten, zum Beispiel auch mit der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg, diesbezüglich dahingehend Kontakt aufgenommen, ob die Ausschreibung wegen dieser Konstellation (1 Angebot, deutliche Überschreitung der Kostenschätzung) aufgehoben werden kann.
Die Kostenberechnung lag entgegen der Ausführungen in der Sitzungsvorlage nicht bei 78.000 Euro (Kostenschätzung), sondern bei rund 86.000 Euro (= Planungsbüro Messmer aus Stockach).
Nach Rücksprache mit der Firma Röhr und Roßband bietet die Firma der Gemeinde Hilzingen ein Skonto in Höhe von 3 % an, so dass bei der Vergabesumme die Kostenüberschreitung nur noch bei knapp 11,5 % liegt.
Gründe für eine Aufhebung sind – auch nach Rücksprache mit der Gemeindeprüfungsanstalt – aus rechtlichen Gründen nicht gegeben. Diese Einschätzung teilt Bauamtsleiter Günther Feucht, wobei er noch darüber hinaus ferner ausführt, dass nach einer evtl. zweiten Ausschreibung der Firma Röhr und Roßband ein Aufwand vergütet werden müsste, der bei ca. 6.000 – 6.500 Euro liegen dürfte.
Rechnet man alles zusammen, verringert sich die Preisdifferenz (Vergabesumme – Kostenschätzung) sehr deutlich. Bei einer erneuten Ausschreibung würde sich jedoch auch die Bauzeit um mindestens 2 Monate verzögern. Ferner ist nicht erkennbar, ob sich weitere Bieter an dieser Ausschreibung beteiligen würden.
Nach diesen verwaltungsseitigen Ausführungen beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei einer Enthaltung ohne Gegenstimme, den Auftrag an die Firma Röhr und Roßband, Rielasingen, zum Angebotspreis von 100.179,08 Euro abzüglich eines 3-%-Skontos zu vergeben.

12. Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB
    Flst.-Nr. 15628, Steinerbächle 21, Gemarkung Hilzingen

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Ortsbauamtes vom 05. April 2017, die in den wesentlichen Zügen nochmals vorgestellt wird.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat, dass das Vorkaufsrecht am Grundstück Steinerbächle 21, Flst.Nr. 15628, nicht ausgeübt wird.

13. Bekanntgaben der Verwaltung

a) Aufhebung gemeinsames Grundbuchamt Hilzingen-Gottmadingen

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat darüber, dass seit kurzem die Abschlussarbeiten zur Abgabe des Grundbuchamtes Hilzingen an das Land Baden-Württemberg angelaufen sind. Derzeit sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Grundbuchamtes damit beschäftigt, die Grundbücher entsprechend enger Vorgaben zu verpacken und bis zur endgültigen Abgabe am 03. Juli 2017 in der Remise zwischenzulagern.

b) Verkehrsangelegenheiten

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat darüber, dass bei der Aufstellung der Schilder in der Schnitzengasse die Zusatzhinweisschilder gefehlt haben. Zwischenzeitlich wurden die aufgestellten Schilder abgedeckt. Der "Polizeivollzugsbeamte" sieht bis auf Weiteres davon ab, im dortigen Bereich "Knöllchen" zu schreiben.
Darüber hinaus führt der Vorsitzende an, dass im Bereich des Weinguts Vollmayer, sowohl beim Anschluss nach Twielfeld als auch zwischen dem Alt- und Neubau, jeweils ein Pfosten/Poller gesetzt worden ist, um auch dem Wunsch von Georg und Beate Vollmayer nachzukommen, den dort regelmäßig stattfindendem Durchgangsverkehr einzudämmen.

c) Partnergemeinde Lizzano in Belvedere

Am vergangenen Wochenende war eine Delegation des Partnerschaftskomitees der Gemeinde Hilzingen in der Partnergemeinde in Lizzano in Belvedere. Mit einem überaus positiven Resümee schloss der Besuch ab. Zwischenzeitlich tragen in beiden Gemeinden viele Schultern (= Bevölkerung) die partnerschaftliche Beziehung, welche jetzt auch anders wahrgenommen wird.

14. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte

a) Kommunaler Behindertenbeauftragter

Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates sagt die Verwaltung zu, dem Gemeinderat den mit Herrn Neukirchen abgesprochenen Aufgabenkatalog bis zur nächsten Sitzung zur Verfügung zu stellen.

b) Mikrofon im Ratssaal

Gemeinderätin Doris Buhl schlägt vor, Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher ebenfalls ein Mikrofon zur Verfügung zu stellen, um seine vorhandene Beweglichkeit nicht über Gebühr zu beanspruchen.

c) Gemeinschaftsschule Hilzingen

Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates erläutert die Verwaltung, die heute erhaltenen Anmeldezahlen für das kommende Schuljahr an der Gemeinschaftsschule Hilzingen in der Pause zur nichtöffentlichen Sitzung zu holen, um diese dem Gremium in der anschließenden nichtöffentlichen Sitzung vorzustellen.

d) Breitbandversorgung Gewerbegebiet "Killwies-Bütze"

Aus der Mitte des Gemeinderates wird nachgefragt, in wie weit die Gewerbebetriebe, die sich im Gewerbegebiet "Killwies-Bütze" ansiedeln wollen bzw. schon angesiedelt haben, die Möglichkeit haben, den benötigten Glasfaseranschluss zu bekommen bzw. welche Möglichkeiten die Gemeindeverwaltung hat, hier unterstützend einzugreifen für Fälle, die nicht ordentlich von Seiten der Deutschen Telekom versorgt werden.
Es entwickelt sich eine kurze Beratung hierzu. Die Gemeinde Hilzingen hatte bei der seinerzeitigen Entscheidung aus EU-rechtlichen Vorgaben nicht die Möglichkeit, diesen Versorgungsauftrag an die Kabel-BW zu vergeben, weil Kabel-BW eine Kostenbeteiligung der Gemeinde Hilzingen benötigt hätte. Die Deutschen Telekom hat damals zugesagt, dieses Gebiet ohne einen Zuschuss der Gemeinde Hilzingen zu versorgen.
Von Seiten des Vorsitzenden wird allgemein nochmals auf das schwierige Handling mit den Vertretern der Deutschen Telekom hingewiesen, was in diesem Fall auch dazu führt, dass Gewerbebetriebe nicht ausreichend schnell die gewünschten Produkte zu einem angemessenen Preis bekommen.
Allerdings führt der Vorsitzende auch aus, dass – wenn der Wunsch der Gewerbebetriebe sehr hoch ist, Glasfaseranschlüsse zu bekommen – die Unternehmen sich dann oftmals nicht für solch ein Produkt entscheiden, wenn die Kosten auf dem Tisch liegen.
Mit dem gemeinsamen Projekt mit der Stadt Tengen zur Schaffung eines eigenen kommunalen Breitbandnetzes ist sehr stark die Hoffnung verbunden, dass solche Unterversorgungen dann zukünftig ausbleiben werden.

15. Fragemöglichkeit für Einwohner

Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

Vorgelegt am 30. Mai 2017

gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Markus Wannenmacher (Schriftführer)
gez. Dr. Sigmar Schnutenhaus (Gemeinderat)
gez. Olaf Fuchs (Gemeinderat)