Anmeldung

Gemeinderat

Dienstag, 30. Mai 2017, 20:00 Uhr
Sitzungssaal / Rathaus

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

1. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 02.05.2017
3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung am 02.05.2017
4. Gesamtsanierung der Peter-Thumb-Schule Hilzingen
Arbeitsvergabe
a) LV Ausstattung Fachraum
b) LV Inventar (Arbeitsgeräte, Betriebsmittel etc.)
5. Aufnahme eines Kredites
6. Beschlussfassung über die Bildung von Einnahme- und Ausgabe-Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2016
- Änderungen bzw. Ergänzungen
7. Neubaugebiet „Engelweg II“, Gemarkung Binningen
a)    Festlegung eines Straßennamens für eine neue Straße im Plangebiet
b)    Beschluss über die Ablösung der Wasserversorgungs-, Abwasser- und Erschließungsbeiträge
c)    Beschluss über die Höhe des Ablösungsbetrages beim Erschließungsbeitrag
d)    Festlegung des Grundstückspreises für die Baugrundstücke
8. Bekanntgaben der Verwaltung
9. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
10. Fragemöglichkeit für Einwohner

Gemeinderat 30. Mai 2017

Anwesend:  
Bürgermeister Rupert Metzler
Von den 20 Gemeinderäten sind 19 anwesend
Von den vier Ortsvorstehern sind alle anwesend
Rechnungsamtsleiterin Elisabeth Stauder
Bauamtsleiter Günther Feucht
Verwaltungsangestellte Petra Fritsch
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer
Abwesend:
Gemeinderat Martin Schneble (beruflich), entschuldigt
Beginn: 20.00 Uhr    
Ende: 21.45 Uhr
Presse: 0
Zuhörer: 7

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Gemeinderates keine Einwendungen vorgebracht.
Die Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 2. Mai 2017 wird in Umlauf gegeben.

1. Fragemöglichkeit für Einwohner

Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 02.05.2017

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 02. Mai 2017 wurde den Gemeinderäten mit Einladung zur heutigen Sitzung zugestellt.
Aus der Mitte des Gemeinderates sollen in der Sitzungsniederschrift zwei Änderungen vorgenommen werden.
Gemeinderätin Marianne Guthoff wünscht eine Ergänzung zum Tagesordnungspunkt 8, nämlich die Aufnahme ihrer Wortmeldung in das Protokoll. Die bereits vorbereitete Ergänzung des Protokolls wird verwaltungsseitig vorgelesen.
Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus wünscht eine Richtigstellung des Tagesordnungspunkt 8 nämlich dahingehend, dass das Abstimmungsgespräch im Rathaus zur Erarbeitung der Stellungnahme der Gemeinde Hilzingen zum Rohstoffabbau im Gewann Dellenhau ohne einen Vertreter „des Wahlvorschlags der FDP“ stattgefunden hat.
Mit diesen beiden Änderungen der zugestellten Sitzungsniederschrift wird diese dann auch einstimmig beschlossen.
Mit der Einladung zur nächsten Sitzung des Gemeinderates werden den Mitgliedern des Gremiums die korrigierten Seiten des Protokolls zugestellt.

3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung am 02.05.2017

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 02. Mai 2017 beschlossen, Frau Janina von Wallenstern zum 01. Juli 2017 als teilzeitbeschäftigte Mitarbeiterin im Kindergarten Riedheim einzustellen.

4. Gesamtsanierung der Peter-Thumb-Schule Hilzingen
   Arbeitsvergabe
   a) LV Ausstattung Fachraum
   b) LV Inventar (Arbeitsgeräte, Betriebsmittel etc.)

Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt den hierzu beauftragten Fachplaner Herrn Jochen Zeuch von der Firma Scaleoplan, der sodann am Verwaltungstisch Platz nimmt und vom Vorsitzenden für den eigentlichen Sachvortrag über die beiden Arbeitsvergaben das Wort erteilt bekommt.


a) LV Ausstattung Fachraum

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Ortsbauamtes vom 19. Mai 2017.
Über die Sitzungsvorlage hinaus gibt Herr Jochen Zeuch die wesentlichen Informationen über die Ergebnisse der technischen Angebotsprüfung, insbesondere mit Blick auf das nicht zu wertende, günstigere Angebot der Firma Hemling. Die Firma Hemling ist der Aufforderung, bestimmte Erklärungen fristgerecht nachzureichen, nicht nachgekommen, so dass dieses Angebot leider nicht gewertet werden konnte. Auch wenn diese sehr restriktive Haltung bei der Arbeitsvergabe im Gremium zwar als nachvollziehbar bewertet wird, werden durchaus die Grundlagen, die für die vollzogene Ausschreibung erarbeitet wurden, und auch die jetzt bestehende Verpflichtung, das um 15.000,00 € teurere Angebot der Fa. Hohenloher nehmen zu müssen, kritisch von einzelnen Mitglieder des Gremiums hinterfragt.
Auf Nachfragen aus der Mitte des Gremiums erläutert Herr Zeuch auch die rechtlichen Möglichkeiten die es nach den rechtlichen Bestimmungen gibt, Ausschreibungen generell bzw. auch im konkreten diese Ausschreibung rechtskonform aufheben zu können.
Für die Aufhebung einer Ausschreibung ist es erforderlich, dass sachliche Gründe vorliegen. Als sachlicher Grund zählt z.b. dass kein wertbares Angebot vorliegt oder auch dass die zu Grunde liegende Kostenberechnung massiv überschritten, deutlich über 10 %, ist. Der angeführte zweite Grund für eine Ausschreibungsaufhebung kann bei dieser Kostenüberschreitung von knapp 10% nicht gesehen werden, so die Einschätzung des Fachplaners. Aus seiner Einschätzung heraus ist es somit nicht möglich die Ausschreibung aufzuheben. Problematisch wäre bei einer weiteren Ausschreibung auch der Aspekt, dass es auf dem Markt keine weiteren Unternehmen gibt, die sich an dieser zweiten Ausschreibung, mit der Abgabe von qualifizierten und wertbaren Angeboten, teilnehmen könnten, so ebenfalls die Einschätzung des Fachplaners.
Von Seiten der Verwaltung wird darüber hinaus angeführt, dass in den jetzigen Gesprächen mit der Firma Hohenloher im Rahmen der Auftragsklärung versucht wird, für diesen Auftrag,  wie in anderen Fällen auch üblich, noch ein Skonto zu bekommen.
Nach der kurzen Aussprache im Gremium wird vom Vorsitzenden, wie in der Sitzungsvorlage aufgeführt, vorgeschlagen, den Auftrag zur Ausstattung des NWT-Raums (Physik-Raum) an die Firma Hohenloher aus Öhringen zum Angebotspreis von 111.104,52 € (brutto) zu vergeben.
In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, wird der Beschlussvorschlag bei 16-Ja und 3-Nein Stimmen mehrheitlich angenommen.
 

b) LV Inventar (Arbeitsgeräte, Betriebsmittel etc.)

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten per E-Mail vom 26. Mai 2017 zugestellten Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 26. Mai 2017, die in den wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Sowohl die technische Angebotsprüfung bei dem Fachplanungsbüro Scaleoplan wie aber auch die verwaltungsseitige und schulinterne Prüfung der abgegebenen Angeboten kamen übereinstimmend zum Ergebnis, dass das sehr billige Alternativangebot der Firma Gebr. Kassel GmbH, Mannheim nicht mit den Hauptangeboten vergleichbar ist und deshalb auch in die Angebotswertung nicht einfließen kann. Insbesondere auch deshalb, weil das Alternativangebot jetzt schon erkennen lässt, dass zukünftig weitere Kosten für die Gemeinde Hilzingen zur Inventarausstattung erforderlich werden.
Als Ergebnis der weiteren Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht einstimmig, den Auftrag zur Beschaffung der Inventars für den NWT-Raum an die Firma PHYWE Systeme GmbH & Co. KG aus Göttingen zum Angebotspreis von 95.900,00 € (brutto) zu vergeben.
Verwaltungsseitig wird hinsichtlich des vergebenen Auftrags zur Ausstattung der Peter-Thumb-Schule (Gemeinschaftsschule Hilzingen) noch darauf hingewiesen, dass wie in der Sitzungsvorlage ausgeführt, sowohl die Stühle für den NWT-Raum, die Tische und Stühle für die Mensa aber auch zwei Lernateliers mit Möbeln von der Firma VS-Möbel beschafft werden. Der Gemeinderat nimmt diese Ausführungen zur Kenntnis.
Mit herzlichen Worten des Dankes wird Herr Jochen Zeuch von der Firma Scaleoplan aus der heutigen Sitzung verabschiedet.

5. Aufnahme eines Kredites

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Rechnungsamtes vom 18. Mai 2017, die in den wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Über die Sitzungsvorlage hinaus wird verwaltungsseitig ferner ausgeführt, dass es mehrere Telefonate mit der Rechtsaufsichtsbehörde gegeben hat, um diese davon zu überzeugen, dass die Aufnahme eines Kredites zur Sanierung der Peter-Thumb-Schule (Gemeinschaftsschule Hilzingen) wirtschaftlich sinnvoll ist, da nur dadurch an entsprechenden Förderungen des Landes bzw. durch Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu gelangen ist.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird nach den Ausführungen der Verwaltung diesbezüglich ergänzt, dass die wirtschaftlichen Gründe sogar zwingend für die Aufnahme eines Kredites sprechen würden. Im Gremium herrscht unisono die Einschätzung vor, bei dieser Darlehensaufnahme die angebotene zehnjährige Kreditlaufzeit zu wählen.
Als Ergebnis der kurzen Aussprache beschließt der Gemeinderat daraufhin in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig die Aufnahme eines Kredites in Höhe von 860.000,00 € zu den Bedingungen des Vorschlages 1 (10 Jahre Laufzeit, 1 Jahr Tilgungsfrei, Zinssatz 0,05%).

6. Beschlussfassung über die Bildung von Einnahme- und Ausgabe-Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2016
   - Änderungen bzw. Ergänzungen

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Rechnungsamtes vom 18. Mai 2017 bzw. die in der heutigen Sitzung ausgegebenen ergänzende Tischvorlage des Rechnungsamtes vom 29. Mai 2017, bei der die korrekten Summen der Einnahme- und Ausgabehaushaltsreste beziffert werden.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig die Bildung von Einnahmehaushaltsresten in Höhe von 1.547.900,00 € und von Ausgabehaushaltsreste in Höhe von 4.899.952,35 €.

7. Neubaugebiet „Engelweg II“, Gemarkung Binningen
   a) Festlegung eines Straßennamens für eine neue Straße im Plangebiet
   b) Beschluss über die Ablösung der Wasserversorgungs-, Abwasser- und Erschließungsbeiträge
   c) Beschluss über die Höhe des Ablösungsbetrages beim Erschließungsbeitrag
   d) Festlegung des Grundstückspreises für die Baugrundstücke

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Ortsbauamtes vom 22. Mai 2017, welche zu den einzelnen Punkten in den wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
 

a) Festlegung eines Straßennamens für eine neue Straße im Plangebiet

Hinsichtlich der Festlegung des Straßennamens für die neue Straße im Plangebiet wird über die Sitzungsvorlage hinaus auf die von Ortsvorsteher Stefan Rill verfasste E-Mail, die dem Gemeinderat per Mail am 29. Mai 2017 zugegangen ist, ebenfalls eingegangen.
In Abwägung der vorhandenen Möglichkeiten für die neue Straße im Plangebiet "Engelweg II" einen neuen Namen zu vergeben, wird von Seiten der Verwaltung auch anhand eines Lageplanes nochmals der Verwaltungsvorschlag die Bezeichnung „Engelweg“ zu verwenden, erläutert. Dieser Verwaltungsvorschlag ist unter anderem auch mit den verschiedenen Fachplanern abgestimmt worden.
In der weiteren Beratung stellt sich heraus, dass die Straßenbezeichnung „Engelweg“ als nachvollziehbar empfunden wird. Sollte der Gemeinderat diesem Vorschlag folgen und die Straßenbezeichnung „Engelweg“ fortsetzen muss unbedingt darauf geachtet werden, dass im dortigen Bereich geeignete plausible Beschilderungen angebracht werden, um die Auffindbarkeit der einzelne Grundstücke zu gewährleisten bzw. teilweise auch zu deutlich zu verbessern.
Als Ergebnis der Beratung beschließt der Gemeinderat auf Vorschlag des Vorsitzenden in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig für die neu entstandene Straße die Straßenbezeichnung „Engelweg“ festzulegen.
 

b) Beschluss über die Ablösung der Wasserversorgungs-, Abwasser- und Erschließungsbeiträge
 

c) Beschluss über die Höhe des Ablösungsbetrages beim Erschließungsbeitrag

Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, die Ablösebeträge der Wasserversorgungs-, Abwasser- und Erschließungsbeiträge. Im Neubaugebiet "Engelweg II" werden die Anlieger- und Erschließungsbeiträge abgelöst.
Die Ablösungssumme für den Wasserversorgungs- und Abwasserbeitrag bestimmt sich nach der Höhe des unter Anwendung der Bestimmungen der Wasserversorgungs- und Abwassersatzung voraussichtlich entstehende Beitrags bzw. Teilbeitrags.
- Nach der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Hilzingen vom 08. Dezember
2009 mit Änderung vom 13. Dezember 2011 beträgt der Beitragssatz für die Wasserversorgung je m² Nutzfläche 3,30 € (zuzüglich 7% Mehrwertsteuer). Bei einer zweigeschossigen Bauweise ergibt sich ein Nutzungsfaktor von 1,25, so dass der Beitragssatz für die Wasserversorgung je m² Grundstücksfläche auf 4,41 € festgelegt wird.
- Nach der Abwassersatzung der Gemeinde Hilzingen vom 13. Dezember 2011 beträgt der Beitragssatz je m² Nutzungsfläche für den öffentlichen Abwasserkanal 3,10 € für den mechanischen und biologischen Teil des Klärwerks 1,75 € gesamt 4,85 €. Auf Grund der zweigeschossigen Bauweise und dem dazugehörigen Nutzungsfaktor ergibt sich daraus ein Abwasserbeitragssatz je m² Grundstücksfläche in Höhe von 6,06 €.
-    Die Ablösesummen für den Erschließungsbeitrag ergibt sich aus den umlagefähigen Erschließungskosten, dividiert durch die Nutzungsfläche und bei einer zweigeschossigen Bebaubarkeit einen Nutzungsfaktor von 1,25 und wird somit auf 53,13 € je m² Grundstücksfläche festgelegt.
 

d) Festlegung des Grundstückspreises für die Baugrundstücke

Der voraussichtliche ungedeckte Aufwand im Baugebiet "Engelweg II" in Binningen beläuft sich entsprechend der Sitzungsvorlage auf knapp 353.000,00 €. Nach verwaltungsseitigen Ausführungen handelt es sich beim „Engelweg II“ um eine recht teure Erschließung für die wenigen Bauplätzen im Gebiet.
Aufbauend auf diesen Grundlagen schlägt die Verwaltung grundsätzlich vor, den Bauplatzpreis für die Grundstücksflächen im Baugebiet "Engelweg II" bei 160,00 € pro m² festzulegen.
Im Gemeinderat entwickelt sich eine längere Aussprache über den Vorschlag der Verwaltung, den Bauplatzpreis im Baugebiet "Engelweg II" auf 160,00 €/m² festzulegen. Es wird zukünftig immer schwieriger werden, Baugebiete zu schaffen. Auch deshalb sind die Baugrundstücke auch als ein knappes Gut einzustufen, die konsequenterweise dann auch einen entsprechenden Preis haben sollten.
Mit Blick auf die zuletzt vermarkteten Baugebiete dürfte der Preis mit 160,00 € durchaus noch als akzeptabel zu bewerten sein, nachdem nach Einschätzung des Vorsitzenden die Bauplatzpreise im Bereich "Hinter Erlen II" in Schlatt am Randen eher zu niedrig festgelegt worden sind.
Auf Nachfragen aus der Mitte des Gremiums erläutert die Verwaltung, dass die Kosten für die Tiefbauplanung in der Aufstellung der Ziffer C Herstellung der Kosten Rohbau, Ausbau und Endausbau und im Gesamtansatz in Höhe von 169.050,00 € enthalten sind. Bei diesen Kosten dürften rund 15 % als Anteil für die Planungsleistung anzurechnen sein. Nach dem nicht alle Anfragen zu dieser Position in der Sitzung beantwortet werden können, sagt die Verwaltung, zu dem Gemeinderat diese Informationen nachzureichen.
Im Gemeinderat entwickelt sich eine längere Aussprache über den Vorschlag der Verwaltung den Bauplatzpreis im Baugebiet "Engelweg II" in Binningen mit 160,00 € festzulegen, wobei einzelne Wortmeldungen den Bauplatzpreis als zu gering bzw. auch als zu hoch angesetzt sehen vor allem deswegen, weil der Infrastrukturfolgekostenanteil im Vergleich zum Baugebiet "Beim Steppbachwiesle", bei der dieser Beitrag mit rund 50,00 €/qm zu Buche geschlagen hat, sehr viel Platz für Diskussionen bietet.
Der im Gemeinderat in Richtung der Verwaltung aufkommende Vorwurf, die Bauplätze in Schlatt a. R. zu schnell vergeben zu haben, wird vom Bürgermeister deutlich zurück gewiesen, weil alle Entscheidungen über den Verkauf von Bauplätzen dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt werden und auch hier vorgelegt worden sind.
Mit Blick auf den Bauplatzpreis in Schlatt a. R. hat sich im Verlaufe der Bauplatzentwicklung gezeigt, dass der festgelegte Preis mit 110,00 €/qm zu gering gewesen ist. Die Anmerkung aus der Mitte des Gremiums, dass die Ortsteile im Vergleich zum Kernort deutlich weniger Vorteile haben, werden insbesondere von Gemeinderäten aus dem Kernort deutlich zurück gewiesen.
Vor allem auch die Anzahl der bereits vorliegenden Interessenten für das Gebiet „Engelweg II“, die deutlich über der Anzahl der zur Verfügung stehenden neun Bauplätzen liegt, weist darauf hin, dass die Ortsteile grundsätzlich nicht minder interessant sind oder sein können, als der Kernort selbst. Deutlich angemerkt wird im Gremium, dass alle Beteiligten dringend daran arbeiten sollten sich vom Teilortsdenken zu verabschieden und sich vielleicht noch stärker dem Ziel für eine „Gesamtgemeinde Hilzingen“ zu verschreiben.
Auf Nachfragen aus der Mitte des Gemeinderates erläutert die Verwaltung, dass von den 36 Kaufinteressenten insgesamt sieben aus der Gesamtgemeinde und davon zwei aus dem Ortsteil Binningen sind. Mit Blick auf den festgelegten Grundstücksverkaufspreis im Baugebiet "Beim Steppbachwiesle" wird angeführt, dass dieser hohe Preis sicher nicht mehr als ein Preis einer vernünftigen Baulandpolitik zu sehen ist und dies darüber hinaus auch bei einigen möglichen Interessenten dazu geführt hat, von einem Grundstückskauf abzusehen.
Die Gemeinde sollte mit Blick auf die Immobilien und Grundstückspreise nicht als Preistreiber agieren, so die Einschätzung von Gemeinderat Andreas Wieser. Im weiteren Verlauf der sehr intensiven Beratung werden verschiedene Beschlussvorschläge unterbreitet. Die Spanne reicht von 180,00 € pro m² über 170,00 € pro m² bis hin zum Verwaltungsvorschlag mit 160,00 € pro m².
Jeder einzelne Vorschlag zur Festlegung des Bauplatzpreises wird vom vorschlagenden Gemeinderat auch nachvollziehbar begründet. Der Vorsitzende schlägt nunmehr vor, über die einzelnen Beschlussvorschläge beginnend ab dem höchsten Vorschlag Beschluss zu fassen.
Nach Vorschlag von Gemeinderat Thomas Hägele soll der Bauplatzpreis auf 180,00 €/m² festgelegt werden. In der anschließenden offenen Abstimmung gegen die kein Gemeinderat widerspricht, stimmen sechs Gemeinderäte mit Ja und 13 Gemeinderäte mit Nein, so dass dieser Vorschlag abgelehnt ist.
Der weitere aus der Mitte des Gemeinderates eingebrachte Vorschlag den Bauplatzpreis auf 170,00 €/m² festzulegen wird daraufhin in der offenen Abstimmung gegen die kein Gemeinderat widerspricht bei elf Ja - und acht Nein - Stimmen mehrheitlich angenommen.
Mit dieser mehrheitlich getroffenen Entscheidung den Bauplatzpreis auf 170,00 / m² festzulegen ist eine Entscheidung über den verwaltungsseitigen Vorschlag nunmehr entbehrlich. Zum weiteren Verfahren wird aus der Mitte des Gemeinderates deutlich darauf hingewiesen, dass die vom Gemeinderat erlassenen Bauplatzvergaberichtlinien bei dieser Vergabe auch angewandt werden sollten, auch wenn diese unter Umständen eine Ergänzung erfahren müssten.
Der vom Gemeinderat Alfons Zipperer eingebrachte Vorschlag, zur Vermarktung des Baugebietes nunmehr als ersten Schritt alle sieben Hilzinger Bauinteressenten mit dem festgelegten Bauplatzpreis anzuschreiben, wird daraufhin mehrheitlich angenommen, wobei nach Einschätzung der Verwaltung diese Abstimmung auch so verstanden werden sollte, dass die jetzigen Bewerbungen an Hand der Vergaberichtlinien zu bewerten und im Anschluss daran dem Gemeinderat nochmals vorzulegen sind.
Die Verwaltung sagt zu, die Gemeinderäte in einer der nächsten Sitzung mit einer entsprechend aufgearbeiteten Tabelle zur Bewerbersituation hierüber zu unterrichten.
Neben einer Ausschreibung im Mitteilungsblatt sind auch die Kaufinteressenten mit dem festgelegten Bauplatzpreis in Höhe 170,00 €/m² anzuschreiben.

8. Bekanntgaben der Verwaltung
 

a) Tag des offenen Denkmals

Verwaltungsseitig wird bekannt gegeben, dass am 10. September 2017 der alljährliche Tag des offenen Denkmals begangen wird. Der Gemeinderat wird gebeten sich darüber Gedanken zu machen, welches Denkmal unter diesem Blickwickel des aktuellen Themas „Macht und Pracht" besichtigt werden könnte.
 

b) Sanierung Ortsmitte Hilzingen (Neuer Dorfplatz)

Am Donnerstag, den 01. Juni 2017 findet nachmittags der offizielle Spatenstich für den neuen Dorfplatz Hilzingen statt, wozu auch die Presse eingeladen worden ist.
 

c) Breitbandversorgung Hilzingen (IKZ – Projekt)

Verwaltungsseitig wird bekannt gegeben, dass zwischenzeitlich der Förderantrag für die Planungsleistung für die Strukturplanung beim zuständigen Ministerium zum kommunalen Breitbandausbau im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Tengen eingereicht worden ist.
 

d) Förderverein Hohenkrähen e.V.

Am 26. Juli 2017 findet auf der Vorburg der Burgruine Hohenkrähen die jährliche Mitgliederversammlung des Fördervereins Hohenkrähens e.V. statt. Der Gemeinderat ist hierzu recht herzlich eingeladen.
 

e) Prüfungen durch die Gemeindeprüfungsanstalt-BW

Die Prüfung der Bauausgaben der Jahre 2011-2015 sowie auch die allgemeine Finanzprüfung der Gemeinde Hilzingen für die Jahre 2010-2014 für den kommunalen Haushalt, für die Jahre 2010 – 2014 des Eigenbetriebs Wasserversorgung und für die Jahre 2010 – 2015 des Eigenbetriebs Wärmeversorgung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg ist durch die Mitteilung des Landratsamt Konstanz als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde, die bei der Gemeinde am 15. Mai 2017 eingegangen ist, als abgeschlossen zu betrachten.
 

f) Wiesentalhalle Weiterdingen

Gemeinderat Martin Jordan erklärt sich für befangen und rückt bei diesem Tagesordnungspunkt/dieser Information deutlich vom Ratstisch ab. Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt der Gemeinderat ohne weitere Aussprache in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig die Vergabe der Baustatik an das Büro Jordan aus Hilzingen.
 

g) Sanierungsrechtliche Genehmigung

Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt der Gemeinderat ohne weitere Aussprache ohne Gegenstimme die sanierungsrechtliche Genehmigung für das Anwesen Hauptstraße 67.
 

h) Neubau Feuerwehrgerätehaus Hilzingen

Die Gemeinderäte Andreas Wieser, Heinrich Mohr und Martin Jordan erklären sich für befangen und rücken während dieses Punktes deutlich vom Ratstisch ab bzw. sind bei diesem Tagesordnungspunkt nicht anwesend.
    Nach verwaltungsseitigem Vortrag bewilligt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig eine überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 2.116,50 € für die Zimmereiarbeiten beim Feuerwehrgerätehaus Hilzingen.

9. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
 

a) Freibad Hilzingen

Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates erläutert der Bürgermeister, dass es nach seinem aktuellen Kenntnisstand im Freibad zwischenzeitlich nach anfänglichen Schwierigkeiten wohl einigermaßen normal läuft, das Team allerdings immer noch dabei ist, sich zusammen zu finden.
 

b) Geschwindigkeitsmessgeräte

Auf Nachfragen aus dem Gremium erläutert die Verwaltung, dass es für die Aufstellung der neu beschafften Geschwindigkeitsmessgeräte wechselnde Aufstellungsorte gibt, die in Zusammenarbeit mit dem Bauhof und Vertretern der Teilorte erarbeitet wurde. Vom Vorsitzenden wird dazu ausgeführt, dass aufgrund der vorhandenen sechs Messgeräte dieser Plan auch eingehalten werden soll. In diesem Zusammenhang wird darüber hinaus ergänzt, dass bei passender Gelegenheit die Messergebnisse in einer der nächsten Ausgabe des Mitteilungsblatt bekannt gegeben werden.
 

c) Kommunaler Behindertenbeauftragter

Auf Nachfrage aus der Mitte des Gremiums sagt die Verwaltung zu, dass mit Einladung zur nächsten Sitzung des Gemeinderates die Richtlinien bzw. die Aufgaben des kommunalen Behindertenbeauftragten zugestellt werden. Nachdem die Aufgaben relativ schnell und klar abgegrenzt gewesen sind, galt es jedoch auch den Aufgabenkatalog in allgemeine Richtlinien aufzunehmen. Diese Aufgabe hat einige Zeit mehr in Anspruch genommen.
 

d)  Trinkwasserqualität/Hochwasserschutz

Auf Nachfragen aus der Mitte des Gremiums sagt die Verwaltung auch zu, dass in einer der nächsten Ausgabe des Mitteilungsblattes die Trinkwasserwerte veröffentlicht werden. Hierzu wird allerdings auch ausgeführt, dass es keine turnusmäßigen, vollständigen Untersuchungen des Trinkwassers gibt.
Das Thema Hochwasserschutz in der Weiterdinger Straße wird in der nächsten Sitzung des TUA erörtert und vorgestellt.
 

e) Weg über den Hohentwiel

Der Vorsitzende führt auf Nachfragen aus, dass der Verbindungsweg „über den Hohentwiel“ zum Schwärzehof Singen in der nächsten Woche ausgebessert werden soll (Schlaglöcher).
 

f) Anbindung Laurentiusstüble Hilzingen

Auf Nachfragen aus der Mitte des Gremiums erläutert der Vorsitzende, dass er mit der Eigentümerfamilie Maier des „Laurentiusstüble`s“ bereits mehrfach dahingehend gesprochen hat, warum die Verbindung durch das neue Baugebiet "Beim Steppbachwiesle" zum Laurentiusstüble nicht ausgeschildert ist. Die dortigen durch die intensive Bautätigkeit vorhandenen Gefahrenstellen lassen dies unter anderem nicht zu, so der Vorsitzende.
Welche Möglichkeiten es mit der Erschließung im Anschluss an die verstärkten Baumaßnahmen im Baugebiet geben wird, soll danach entschieden werden. Allerdings gibt der Vorsitzende deutlich zu verstehen, dass der offizielle Weg zum Laurentiushof nicht durch das Baugebiet, sondern über die Weiterdinger Straße zu erfolgen hat.
 

g) Fortschreibung der Bodenrichtwertkarte

Aus der Mitte des Gemeinderates nachgefragt, erläutert die Verwaltung, dass die Sitzung zur Fortschreibung der Bodenrichtwertkarte des Gutachterausschuss am 19. Juni 2017 um 18.00 Uhr terminiert ist. Einer fristgerechten Veröffentlichung der neuen Bodenrichtwerte steht dann auch nichts mehr im Wege (Ultimo 30.06.2017).
 

h) Personalausstattung in der Verwaltung

Ebenfalls erläutert der Vorsitzende, das aktuell geplant ist, die immer noch vakante Stelle eines Bautechnikers im Rathaus nach den Sommerferien auszuschreiben.

10. Fragemöglichkeit für Einwohner

a) Herr Ferdinand Koch, Braungasse 12a, 78247 Hilzingen wünscht sich für die Braungasse eine angemessene Verkehrsregelung, um die Geschwindigkeiten im dortigen Bereich der Verkehrsteilnehmer zu reduzieren. Die Verwaltung sagt eine diesbezügliche Prüfung zu.

Vorgelegt am 27. Juni 2017
gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Markus Wannenmacher (Schriftführer)
gez. Dr. Sigmar Schnutenhaus (Gemeinderat)
gez. Olaf Fuchs (Gemeinderat)