Anmeldung

Gemeinderat

Dienstag, 7. Juli 2020, 19:00 Uhr
Hegau-Halle, Sportgelände 8, 78247 Hilzingen

Gemeinderat 7. Juli 2020

1.    Fragemöglichkeit für Einwohner
2.    Vorlage der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 16.06.2020
3.    Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 16.06.2020
4.    Integrationsmanagement
a)    Vorstellung der Integrationsmanagerinnen Maryia Lohvina und Sarah Pawlitzek
b)    Sachstandsbericht
c)    Beschlussfassung über ein Konzept zur Anschlussunterbringung
5.    Vorstellung und Bestellung einer Behindertenbeauftragten für die Gemeinde Hilzingen
6.    Neubau eines Kindergartens im Neubaugebiet "Beim Steppbachwiesle", Hilzingen
a)    Sachstandsbericht und Vorstellung der Außenanlagen
b)    Beschlussfassung über eine Arbeitsvergabe:
    - Photovoltaikanlage
c)    Beschlussfassung über überplanmäßige Ausgaben
7.    Bebauungsplan „Kriechwies - Hinter-Hofen", Hilzingen
a) Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften „Kriechwies - Hinter-Hofen" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
b) Vorstellung und Billigung des Planentwurfs vom 08.06.2020
c)  Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB und der Behörden nach § 4 (2) BauGB
8.    Neues Feuerwehrhaus, Schlatt am Randen
a)    7. Änderung des Flächennutzungsplanes „Neues Feuerwehrhaus“, Schlatt am Randen
-    Aufstellungsbeschluss zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes
-    Vorstellung und Billigung des Planentwurfs vom 08.06.2020
-    Beschlussfassung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
b)    Bebauungsplan „Neues Feuerwehrhaus“, Schlatt am Randen
-    Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften „Neues Feuerwehrhaus“,
    Schlatt am Randen
-    Vorstellung und Billigung des Planentwurfs vom 08.06.2020
-    Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauBG
9.    Bebauungsplan „Beim Steppbachwiesle/ 1. Änderung“ (vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB)
-    Vorstellung und Billigung des Planentwurfs vom 25.02.2020
-    Beschlussfassung zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
10.    Abschluss einer Vereinbarung mit dem Tierschutzverein Singen-Hegau e.V.
11.    Freibad Hilzingen
a)    Betrieb des Freibads während der Corona-Pandemie
b)    Erlass einer Freibadgebührensatzung
12.    Bekanntgaben der Verwaltung
13.    Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
14.    Fragemöglichkeit für Einwohner

Gemeinderat 07. Juli 2020

Anwesend:
Bürgermeister Holger Mayer als Vorsitzender
Von den 22 Gemeinderäten sind 20 anwesend
Von den vier Ortsvorstehern sind alle anwesend
Rechnungsamtsleiter Stefan Mattes
Bauamtsleiter Günther Feucht
Stabstelle: Jörg Wolter
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer
Abwesend:
Gemeinderat Sebastian Harder (privat), Fabian Jutt (privat), entschuldigt
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 21.50 Uhr
Presse: 1
Zuhörer: 8
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.
Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Gemeinderates keine Einwendungen erhoben.

1. Fragemöglichkeit für Einwohner

Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

2. Vorlage der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 16.06.2020

Die in der heutigen Sitzung als Tischvorlage vorgelegte Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 16.06.2020 soll in der nächsten Sitzung des Gemeinderates genehmigt werden.

3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 16.06.2020

Fehlanzeige

4. Integrationsmanagement
a) Vorstellung der Integrationsmanagerinnen Maryia Lohvina und Sarah Pawlitzek
b) Sachstandsbericht
c) Beschlussfassung über ein Konzept zur Anschlussunterbringung

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Rechnungsamtes vom 25.06.2020.
Der Vorsitzende begrüßt in der heutigen Sitzung sowohl Maryia Lohvina als auch Sarah Pawlitzek, die sodann an der Verwaltungsbank Platz nehmen und für den eigentlichen Sachvortrag zu a) und b) das Wort erteilt bekommen.
Neben der eigenen persönlichen Vorstellung gehen Frau Lohvina und Frau Pawlitzek auf die Besonderheiten und Aufgaben des Integrationsmanagements in der Gemeinde Hilzingen ein. Über die Sitzungsvorlage hinaus erläutern sie, dass die Beratungszeit für das Erst-/Aufnahmegespräch mit rund 30 Minuten angesetzt werden kann, wobei es durchaus Gespräche mit Flüchtlingen gibt, die deutlich länger (ca. 45 min oder auch 90 Minuten) dauern. Viele der betreuten Personen haben nach der Einschätzung von Frau Lohvina Traumata aus ihren Erlebnissen, was die Integration in die Gesellschaft deutlich erschwert, da die betroffenen Flüchtlinge im Alltag den erforderlichen Fokus hierauf nicht unbedingt haben. Im Anschluss an die detaillierten Ausführungen ergeben sich aus der Mitte des Gremiums einige Nachfragen, die daraufhin beantwortet werden.
Die Nachfrage, wie das Verhältnis von Vollzeit-, Teilzeitbeschäftigung und Minijobverhältnissen bei den betreuten Personen ist, kann in der heutigen Sitzung nicht beantwortet werden, wird jedoch schriftlich nachgereicht, so die Ausführungen von Frau Lohvina.
Nachdem die Beratungsangebote lediglich einen freiwilligen Charakter haben, haben nicht alle betreuten Personen diese sogenannten Erstaufnahmegesprächen in Anspruch genommen. Die Hintergründe dafür, dass nicht alle Personen das freiwillige Beratungsangebot in Anspruch genommen haben, sind vielschichtig. Die Anzahl dürfte im einstelligen Bereich liegen.
Sehr interessant ist die Nachfrage aus der Mitte des Gremiums hinsichtlich der Akzeptanz der Gemeinde Hilzingen als Wohnortgemeinde für die Flüchtlinge bzw. ob die betreuten Personen die Gemeinde Hilzingen nur als Durchgangsstation oder als neue Heimat sehen. Nach den Einschätzungen von Frau Lohvina fühlen sich die allermeisten der betreuten Personen in Hilzingen sehr wohl, wobei es durchaus ein Gefälle zwischen dem Kernort und den Ortsteilen gibt. Auf Grund der Entfernung ist die Eingliederung / die Integration bei Personen, die in den Ortsteilen untergebracht sind, deutlich schwieriger als bei den Personen, die im Kernort wohnen. Vor allem die Erreichbarkeit verschiedener Anlaufstellen, wie z.B. Kindergarten, Arbeitsstelle oder sonstige soziale Kontakte, ist in den Ortsteilen deutlich schwieriger. Tendenziell liegt die Zufriedenheit der Flüchtlinge auch an der jeweiligen Unterbringungssituation, wobei tendenziell eher Familien in Hilzingen bleiben und Einzelpersonen eher die Gemeinde Hilzingen möglichst zügig wieder verlassen.
Die in ihrer Zusammenstellung aufgeführte Personenanzahl von 144 ist ganz aktuell. Sehr positiv wird ausgeführt, dass die in der Hauptstraße 31 a untergebrachte fünfköpfige Familie, die seit dem 30.06.2020 dort lebt, so still und ruhig eingezogen sind, dass Nachbar und Gemeinderat Olaf Fuchs hiervon nichts bemerkt hat.
Hinsichtlich des vorgelegten Konzepts zur Anschlussunterbringung in der Gemeinde Hilzingen wird von Seiten des Vorsitzenden ausgeführt, dass mit den untergebrachten 144 Personen die Belegungsquote noch nicht erfüllt ist und bis zum 31.12.2021 weitere 58 Personen noch unterzubringen sind.
Bei dieser Personenanzahl ist jedoch der vom Landkreis Konstanz geforderte 10-prozentige Puffer bereits einkalkuliert. Die zuletzt nochmals verstärkt veröffentlichten Ausschreibungen im Gemeindeblatt und die aktive Suche nach neuem zusätzlichem Wohnraum waren zwischenzeitlich auch etwas erfolgreich. In der letzten Woche sind der Gemeinde zwei weitere Wohnungen zu einer entsprechenden Belegung angeboten worden; die abschließenden Gespräche mit den jeweiligen Eigentümern stehen jedoch noch aus.
Es besteht diesbezüglich immer noch großer und dringender Handlungsbedarf in den Ortsteilen Riedheim und Schlatt am Randen, da diese beiden Ortsteile sehr wenig bzw. noch keine Flüchtlinge untergebracht haben, so der erneut und wiederholt formulierte Appell des Bürgermeisters. Mit Blick auf die hohen Kosten der sogenannten Fehlbelegungsabgabe aber auch vor dem Hintergrund, dass das Aufstellen von Mobilen Lösungen auf jeden Fall als ultimo Ratio dienen sollte, müssen neue und zusätzliche Objekte für eine dezentrale Unterbringung gefunden werden.
Im Anschluss entwickelt sich eine längere Aussprache zum vorgelegten Konzept der Anschlussunterbringung in der Gemeinde Hilzingen, wobei aus der Mitte des Gemeinderates deutlich gemacht wird, dass im vorgelegten Konzept die konkreten erforderlichen Maßnahmen nicht so abgebildet sind, wie es eigentlich Auftragslage des Gemeinderates gewesen ist. Die hohen Kosten der Fehlbelegerabgabe mit knapp 310.000 Euro für die letzten beiden Jahre muss nicht nur aus monetären Aspekten deutlich reduziert werden. Auch sollte einer Entsolidarisierung gegenüber anderen Kommunen, die die Quote erfüllen, deutlich entgegen getreten werden. Aus dem Aspekt heraus müssen dringend konkrete Maßnahmen geplant werden, um die zugewiesene Anzahl von Flüchtlingen auch unterbringen zu können. Was bedeutet, dass Standorte für mobile Lösungen auf die Umsetzbarkeit hin geprüft und mit den verschiedenen Behörden und Institutionen möglichst abschließend abgestimmt werden müssten.
Mit Blick auf die beiden Ortsteile Schlatt a.R. und Riedheim soll intensiv nochmals nach Varianten für eventuelle mobile Lösungen gesucht werden. Idealerweise sollten Grundstücke gefunden werden, bei denen die Gemeinde schon Eigentümer ist, so dass zum Beispiel an der Alpenblickhalle in Schlatt a.R. oder in Riedheim rund um die Riedheimer Burg. Ortsvorsteher Walter Mayer erläutert im Gremium, dass die Grundstücke rund um den Turm nicht im Eigentum der Gemeinde stehen, wobei eine abschließende Prüfung noch erfolgen wird.
Die final vorbereitenden Maßnahmen zum Aufstellen von mobilen Lösungen in der Gemeinde, vor allem in den beiden Ortsteilen Riedheim und Schlatt am Randen, müssen jetzt zwingend erfolgen, was der Bürgermeister als klaren Auftrag aus der Mitte des Gemeinderates erhält.
Als Ergebnis der weiteren Beratung wird das vorgelegte Konzept zur Anschlussunterbringung vom Gemeinderat mit folgender Ergänzung einstimmig in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, angenommen, dass bis zur erneuten Vorlage im September 2020 die Möglichkeiten zu mobilen Unterbringungslösungen final geprüft sind (Standort, Eigentumsverhältnisse, Kosten, baurechtliche Möglichkeiten).
Mit herzlichen Worten des Dankes werden Frau Lohvina und Frau Pawlitzek aus der heutigen Sitzung verabschiedet.

5. Vorstellung und Bestellung einer Behindertenbeauftragten für die Gemeinde Hilzingen

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 26.06.2020.
Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Marianne Guthoff, die sodann an der Verwaltungsbank Platz nimmt. Nach einleitenden Worten des Vorsitzenden erhält Frau Marianne Guthoff die Möglichkeit, sich kurz im Rat vorzustellen und bekommt sodann das Wort erteilt. Sie stellt sich in kurzen Zügen vor und weist darauf hin, dass sie bis zur Kommunalwahl am 26. Mai 2019 im Gemeinderat Mitglied gewesen ist und sich in dieser Zeit insbesondere auch für die Interessen der „gehandicapten“ Personen eingesetzt hat. Nicht zuletzt durch dieses Ehrenamt ist ein intensiver Austausch mit Herrn Oswald Ammon (Behindertenbeauftragter für den Landkreis Konstanz) entstanden, der bis heute noch gepflegt wird. Gemeinsam mit Herrn Ammon hat sie im Jahr 2018 eine große Fachtagung im Milchwerk in Radolfzell organisiert, vorbereitet und auch durchgeführt.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird es außerordentlich begrüßt, dass mit Frau Marianne Guthoff die vakante Stelle des kommunalen Behindertenbeauftragten wieder besetzt werden kann. Gemeinderat Tilo Herbster wünscht, dass sie in allen wichtigen Positionen, bei denen es um die Anliegen der „gehandicapten“ Personen geht, mit eingebunden wird.
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung, Frau Marianne Guthoff als kommunale Behindertenbeauftragte ehrenamtlich mit sofortiger Wirkung zu bestellen, wird daraufhin in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig genommen.
Mit herzlichen Worten des Dankes wird Frau Marianne Guthoff aus der heutigen Sitzung verabschiedet.

6. Neubau eines Kindergartens im Neubaugebiet "Beim Steppbachwiesle", Hilzingen

a) Sachstandsbericht und Vorstellung der Außenanlagen

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage der Stabstelle Gemeindeplanung / Gebäudemanagement vom 29.06.2020.
Zur heutigen Sitzung begrüßt der Vorsitzende Herrn Andreas Ernst, der sodann an der Verwaltungsbank Platz nimmt. Einleitend führt der Vorsitzende aus, dass die in der Sitzungsvorlage dargestellte Variante 1 für die Außenspielflächen nicht realisierbar ist, weil das eingeplante Spielgerät auf der im Bebauungsplan ausgewiesenen Grünfläche liegt. Aus der Sitzungsvorlage bleibt somit lediglich die Variante 2 für die Außenspielanlagen übrig, wobei Herr Ernst den weiteren Auftrag erhalten hat, für die heutige Sitzung eine weitere Variante zu planen und in der heutigen Sitzung vorzustellen.
Herr Andreas Ernst erläutert eben genau diese Variante 3. Für die Spielanlagen inklusive der erforderlichen Landschaftsbauarbeiten sind Kosten in Höhe von 89.950 Euro veranschlagt, wobei diese Variante mehr Spielgeräte enthält als bei der dem Gemeinderat vorliegenden Variante 2.
Es wird unisono im Gremium die Variante 3 begrüßt, die mehr Spielgeräte umfasst, was für den dreigruppigen Kindergarten auch als zwingend notwendig gesehen wird.
Die vorgestellte Holzzaunvariante wird dahingehend hinterfragt, wie groß der Pflegeaufwand bzw. die Haltbarkeit ist. Nach Einschätzung von Herrn Ernst dürfte der vorgeschlagene Zaun durchaus 20 Jahre halten, wobei während dieses Zeitraums kein Anstrich eingeplant werden muss. Allerdings liegen entsprechende Garantien der Hersteller für einen solchen Kastanienzaun aktuell nicht vor.
Auch mit Blick auf mögliche Kosteneinsparungen bei der Variante Maschendrahtzaun mit Hinterbepflanzung wird Frau Beate Schirmer als sachkundige Bürgerin einbezogen. Hiergegen erhebt das Gremium auf Nachfrage des Vorsitzenden keinen Widerspruch. Der Vorschlag von Frau Beate Schirmer, eine Hainbuchenhecke als Hinterbepflanzung auszuwählen, findet im Gremium Anklang, so dass sich als Ergebnis der Beratung der Beschlussvorschlag herauskristallisiert, die Variante 3 (= die erst in der heutigen Sitzung vorgestellte Variante) mit einem Maschendrahtzaun und der Pflanzung einer Hainbuchenhecke auszuwählen.
Dieser Beschlussvorschlag wird daraufhin vom Vorsitzenden zur Abstimmung gebracht. In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, wird dieser Beschlussvorschlag einstimmig angenommen.
Hinsichtlich der Gestaltung des Eingangs / Parkplatzes im nördlichen Bereich des Kindergartens erläutert Herr Ernst die beiden vorgestellten Varianten, wobei er auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates darauf hinweist, dass bei beiden Varianten die aufgenommene Position 192.1 Zaunanlagen gestrichen werden muss.
Über die Sitzungsvorlage hinaus wird weiter ausgeführt, dass es keine Verpflichtung gibt, diesen Parkplatz einzuzäunen und dies deshalb auch nicht vorgesehen ist. Ferner ist auch eine Notwendigkeit für das Anbringen von zusätzlichen Leuchten im dortigen Bereich nicht zwingend gegeben. Auf Nachfrage aus der Mitte des Gremiums zu den für die zusätzliche Beleuchtung entstehenden Kosten führt Herr Ernst aus, dass die Verkabelung bei rund 1.200 Euro und die eigentlichen Leuchten bei rund 6.000 Euro liegen.
Verwaltungsseitig wird auf Nachfrage ausgeführt, dass sich die angedachten Öffnungszeiten des Kindergartens wohl in Anlehnung an den Kindergartenbetrieb in Riedheim (von 7.00 – 16.45 Uhr) orientieren werden. Deswegen dürfte in den Wintermonaten das Sicherheitsgefühl der Mitarbeiter/innen bei einsetzender Dunkelheit durch die zusätzlichen Leuchten deutlich steigen, wobei die umliegende Straßenbeleuchtung unter Umständen auch eine gewisse Ausleuchtung bringen könnte.
Zur Klarstellung wird bei der dann folgenden Beschlussfassung angeführt, dass lediglich die Position 003.1 mit den jeweiligen Kostenblöcken zur Abstimmung kommen muss.
Der Vorsitzende formuliert den Beschlussvorschlag, wie oben ausgeführt, dass die 3 zusätzlich eingeplanten Leuchten mit aufgestellt werden. In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, wird der Beschlussvorschlag bei 5 Ja- und 16 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
Einstimmig beschließt der Gemeinderat jedoch, die Verkabelungsarbeiten mit einem von Herrn Ernst geschätzten Kostenrahmen von 1.200 Euro durchzuführen.
Daraufhin wird über die vorgeschlagene Variante 1 Eingang / Parkplatz, ausgestattet mit Betonpflaster bzw. Rasenpflaster Beschluss gefasst. In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, wird diese Variante bei 10 Ja- und 7 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen (= ohne zusätzliche Leuchten).
Bei der beschlossenen Variante 3 für die Außenspielgeräte / das Außengelände waren für die Beschattung Sonnensegel eingeplant. Das Aufstellen von größeren Sonnenschirmen würde Mehrkosten verursachen. Der Vorsitzende lässt daraufhin darüber abstimmen, ob die im Vergleich zu Sonnenschirmen günstigeren Sonnensegel zur Ausführung kommen sollen, was in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 18 Ja- und 2 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen wird.

b) Beschlussfassung über eine Arbeitsvergabe:
 - Photovoltaikanlage

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage der Stabstelle Gemeindeplanung / Gebäudemanagement vom 25.06.2020.
Aus der beschränkten Ausschreibung für die Lieferung und Installation einer Photovoltaikanlage in der Kindertagesstätte im Neubaugebiet "Beim Steppbachwiesle" wurden 4 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, wovon 2 Firmen ein fristgerechtes Angebot abgegeben haben. Auf Grund der Tatsache, dass die Installation einer PV-Anlage der Wunsch des Gemeinderates gewesen ist, sind diese Kosten in der Kostenschätzung von Herrn Ernst nicht enthalten.
Mit Blick auf die eventuell vorhandene Variante einer sogenannte Cloud-Lösung wird verwaltungsseitig ausgeführt, dass es derzeit für dieses einzelne Objekt keinen Sinn machen würde, eine Cloud-Lösung zu realisieren, wobei die Voraussetzungen geschaffen sind, dass dieses Objekt zu einem späteren Zeitpunkt in eine Cloud-Speicherlösung eingebunden werden kann. Insgesamt bietet die Kindertageseinrichtung mehr Fläche zur Installation einer PV-Anlage. Allerdings steht dieser maximalen Ausnutzung der Dachfläche die Begrünungspflicht aus dem Bebauungsplan entgegen, so dass weniger PV-Paneele als möglich aufgestellt werden können. Dadurch bedingt sich auch nur ein Überschuss von 20 %.
Als Ergebnis der weiteren Aussprache wird vorgeschlagen, der Firma Iozzo aus Hilzingen den Auftrag zur Lieferung und Installation einer PV-Anlage beim Kindergarten im Neubaugebiet
"Beim Steppbachwiesle" zum Angebotspreis von 38.813,79 € (brutto) zu vergeben, da dieser Betrieb aus dem Wettbewerb als günstigster Bieter hervorgegangen ist.
Dieser Beschluss wird in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig gefasst.
Im Nachgang zu diesem Gemeinderatsbeschluss wünscht Gemeinderat Olaf Fuchs sehr deutlich, dass die vorhandenen Hilzinger Betriebe bei allen Ausschreibungen zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden. Ebenfalls soll zukünftig in den Sitzungsvorlagen aufgeführt werden, welche Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert worden sind, was verwaltungsseitig zugesagt wird.

c) Beschlussfassung über überplanmäßige Ausgaben

Die vorliegende Kostenfortschreibung zum Neubau des Kindergartens im Baugebiet "Beim Steppbachwiesle" Hilzingen muss natürlich auf Grund der zuvor gefassten Beschlüsse fortgeschrieben werden.
Nachdem die inhaltliche Diskussion zu den einzelnen Vergaben zu entsprechenden Beschlüssen geführt hat, beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig die überplanmäßigen Ausgaben und die analoge Kostenfortführung auf Basis der zuvor getroffenen Beschlüsse.
Herr Ernst erläutert daraufhin den Zeitplan, bis zu welchem Zeitpunkt der Kindergartenneubau fertiggestellt werden kann. Derzeit besteht eine leichte Verzögerung beim Innenausbau, wobei er zuversichtlich ist, dass nach der Bauendreinigung des Kindergartens wohl Ende Oktober mit der Öffnung bzw. mit der Inbetriebnahme des Kindergartens gerechnet werden kann. Er weist allerdings auch darauf hin, dass zu diesem Zeitpunkt die Außenanlagen natürlich noch nicht fertiggestellt sein dürften.
In seinen Ausführungen weist er darauf hin, dass er jetzt die Ausschreibung für die Außenanlagen vorbereitet, über die dann im August 2020 die Vergabeentscheidung getroffen werden muss. Der Gemeinderat wünscht sich ferner nach Fertigstellung des Innenausbaus eine Baubegehung durch den Gemeinderat, um die Räumlichkeiten in Augenschein nehmen zu können. Dies wird verwaltungsseitig zugesagt.
Nachgefragt aus der Mitte des Gemeinderates, ob der Inbetriebnahmetermin Ende Oktober/Anfang November auch belastbar ist, erläutert Herr Ernst, dass die Inbetriebnahme natürlich auch davon abhängt, dass alle Leistungen fristgerecht erbracht werden. Aus diesem Grund beinhalten die entsprechenden Vergabeschreiben zwar Vertragsstrafen, sollte sich die mit dem Innenausbau beauftragte Firma jedoch ähnlich verhalten, wie bei der Ausstattung des NWT-Raums in der Peter-Thumb-Schule in Hilzingen, dürfte es trotz der festgelegten Konventionalstrafe schwierig werden, den engen Zeitplan einzuhalten.
Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass der Zeitplan, den Herr Ernst vorgestellt hat, nicht unbedingt ohne Weiteres realisierbar ist, da während der Sommerferien keine Sitzung stattfindet, um über die erforderlichen Auftragsvergaben zu entscheiden. Dementsprechend müsste in der sitzungsfreien Zeit zu einer Sondersitzung eingeladen werden oder aber die Gemeindeverwaltung würde dahingehend bevollmächtigt, die Vergabeentscheidungen zu treffen.
Aus der Mitte des Gemeinderates erhält die Verwaltung den Auftrag, bis in der Sitzung am 21. Juli 2020 darzustellen, welche Möglichkeiten es gibt, um die erforderlichen Vergabeentscheidungen zeitnah, ohne eine weitere Bauverzögerung, treffen zu können, was verwaltungsseitig zugesagt wird.
Mit herzlichen Worten des Dankes wird Herr Andreas Ernst aus der heutigen Sitzung verabschiedet.

7. Bebauungsplan „Kriechwies - Hinter-Hofen", Hilzingen

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage der Stabstelle / Gemeindeplanung vom 25.06.2020.
Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Waltraut Fuchs vom Büro Planungfuchs aus Radolfzell, die mit der Erstellung des Bebauungsplans "Kriechwies-Hinter-Hofen"/3. Änderung beauftragt ist.

a) Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften „Kriechwies - Hinter-Hofen" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

Ohne weitere Aussprache fasst der Gemeinderat auf Vorschlag des Vorsitzenden in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig, den in der Sitzungsvorlage aufgenommenen Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Kriechwies-Hinter Hofen/3. Änderung“, im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.

b) Vorstellung und Billigung des Planentwurfs vom 08.06.2020

Für die eigentliche Vorstellung des Bebauungsplanentwurfs erteilt der Vorsitzende Frau Waltraut Fuchs das Wort.
Die beauftragte Planerin geht in ihren detaillierten Ausführungen auf die einzelnen Punkte des Bebauungsplanes ein.
Zur Vereinfachung der Protokollführung werden lediglich die gefassten Beschlüsse sowie die wesentlichen Nachfragen und Einlassungen aus der Mitte des Gremiums aufgeführt.
- Im Plangebiet sollte weiterhin dem Gedanken Rechnung getragen werden, dass dort kein Wohngebiet, sondern ein Mischgebiet vorhanden ist bzw. entsteht (= Baugebiets-Charakter).
- Die Möglichkeit der verdichteten Bauweise als Innerortsverdichtung wird sehr intensiv diskutiert. Ebenso die Tatsache, welche Neigungen die vorgeschlagenen Dachformen haben sollten.
- Das Fehlen eines Bestandsgebäudes auf dem Grundstück 8633 in der heute zur Verfügung gestellten Sitzungsvorlage wird aus der Mitte des Gemeinderates angeführt. Dieser Umstand soll bei den weiteren Planungen berücksichtigt werden. Eventuell muss darüber nachgedacht werden, dass beim Grundstück mit der Flst.Nr. 8633 eine neue Baulinie eingezeichnet werden könnte, so dass sich auch die Möglichkeiten für weitere Festsetzungen ergeben könnten.
- Die Nachfrage von Gemeinderätin Andrea Baumann hinsichtlich der Grenzbebauungsabstände (2,50 m als Mindestvorgabe der LBO) und zur bestehenden, wenngleich nicht nachvollziehbaren Anbauverbotszone auf der Roseneggstraße, die parallel zur Bundesstraße verläuft, wird von der beauftragten Planerin zur Zufriedenheit beantwortet.
- Die in der Vorlage aufgeführte Ziffer 3, nämlich, dass Baugrenzen durch untergeordnete Gebäudeteile, Dachüberstände und Terrassen maximal um 2 m überschritten werden können, soll aus der planungsrechtlichen Festsetzung gestrichen werden. Dieser Beschlussvorschlag wird daraufhin in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 15 Ja- und 4 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.
- Hinsichtlich der Festsetzung nach Ziffer 1.2 führt die Planerin aus, dass die rechtliche Komplexität zu den Vergnügungsstätten, die sich unter anderem auch bei dieser Formulierung zeigt, jedoch genau den Umstand beinhaltet, dass in diesem Gebiet keine Vergnügungsstätten zulässig sind.
- Hinsichtlich der Begründung zum Bebauungsplan soll auf Seite 6 aus den gewonnenen Erfahrungen anderer Bebauungspläne in Hilzingen in die Vorlage mit aufgenommen werden, dass eigenständige Nebenanlagen wie Geräteschuppen ebenfalls außerhalb der Baugrenzen zulässig sind und die Begründung Ziffer 6.3 (Seite 6) dementsprechend ergänzt werden muss.
Der Antrag von Gemeinderätin Andrea Baumann wird daraufhin in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 8 Ja- und 7 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.
- Im Gremium wird nochmals darauf hingewiesen, dass der politische Wille bei dieser Bebauungsplan-Änderung darauf zielen sollte, dass dort immer noch ein Mischgebiet und kein Wohngebiet entstehen und lediglich das Wohnen im Mischgebiet zugelassen werden soll. Dadurch könnte verträgliches Mischgebiet geschaffen werden.
- Ferner wird ausgeführt, dass die jetzt zu treffenden Regelungen unabhängig von bereits bestehenden und bekannten Planungen der Bauherren erfolgen soll und die Bebauungsplan-Änderungen sich auch nicht an diesen orientieren sollen.
- Auf Antrag von Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus soll die GRZ in der Nutzungsschablone MI 1 von 0,4 auf 0,6 erhöht werden, was in der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 15 Ja- und 5 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen wird.
- Zukünftig sollen die planerischen Ausfertigungen, die dem Gemeinderat zur Beratung vorgelegt werden, so dimensioniert sein, dass alle Elemente der Sitzungsvorlage auch gelesen werden können.
- Die Festlegungen für die Dachneigungen werden wie schon erwähnt sehr intensiv diskutiert, worauf sich während der Beratung der Antrag entwickelt, dass die Dachneigung mit 0 – 38 ° festzulegen ist. In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, wird dieser Antrag bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung, somit mehrheitlich, angenommen.
- Nach den bereits jetzt beschlossenen Änderungen verschiedener Werte der Nutzungsschablonen wird aus der Mitte des Gemeinderates der Antrag gestellt, aus den beiden angedachten Mischgebietszonen, die jetzt für das Plangebiet ausgewiesen sind, lediglich eine Zone zu machen, die für das gesamte Plangebiet die gleichen Voraussetzungen schafft. Es sollte dann auch die Nutzungsschablone des MI 2 für das ganze Gebiet gelten.
Dieser aus der Mitte des Gemeinderates gestellte Beschlussantrag wird daraufhin in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 17 Ja- und 4 Nein-Stimmen angenommen.
Zusammenfassend billigt der Gemeinderat auf Vorschlag des Vorsitzenden in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 20 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung den vorgestellten Planentwurf vom 08.06.2020 mit den oben aufgeführten Änderungen.

c)  Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB und der Behörden nach § 4 (2) BauGB

Einstimmig beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB.

8. Neues Feuerwehrhaus, Schlatt am Randen

a) 7. Änderung des Flächennutzungsplanes „Neues Feuerwehrhaus“, Schlatt am Randen
- Aufstellungsbeschluss zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Vorstellung und Billigung des Planentwurfs vom 08.06.2020
- Beschlussfassung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
b) Bebauungsplan „Neues Feuerwehrhaus“, Schlatt am Randen
- Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften „Neues Feuerwehrhaus“,
 Schlatt am Randen
- Vorstellung und Billigung des Planentwurfs vom 08.06.2020
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauBG
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage der Stabstelle Gemeindeplanung vom 25.06.2020.
Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Waltraut Fuchs vom Büro Planungfuchs aus Radolfzell, die sodann an der Verwaltungsbank Platz nimmt und für den eigentlichen Sachvortrag das Wort erteilt bekommt.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates hinsichtlich der Waldabstandsfläche, die gesetzlich mindestens 30 m betragen soll, erläutern sowohl Frau Fuchs als auch Frau Beate Schirmer als sachkundige Bürgerin, mit deren Einbeziehung der Gemeinderat einstimmig einverstanden ist, dass die Abstandsflächen vom Bebauungsgebiet bzw. von der Bebauung bis zum Wald deutlich größer ist als 30 m, wobei die exakte Meterzahl in der heutigen Sitzung nicht vorhanden ist.
Unisono ist der Gemeinderat der Auffassung, dass der Geltungsbereich des Bebauungsplans sich max. über die Fläche erstrecken soll, die tatsächlich auch für das Projekt Neubau Feuerwehrgerätehaus benötigt wird. Der Gemeinderat ist daraufhin ohne Gegenstimme damit einverstanden „en bloc“ über die Buchstaben a) und b) des Tagesordnungspunktes 8 abzustimmen.
Daraufhin werden in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, alle in der Sitzungsvorlage aufgenommenen Beschlussvorschläge einstimmig bei einer Enthaltung angenommen.
1. Der Aufstellungsbeschluss für die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes „Neues Feuerwehrhaus“, Schlatt am Randen wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst.
2. Der Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 08.06.2020 wird gebilligt.
3. Die frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.
4. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Neues Feuerwehrhaus“, Schlatt am Randen, wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst.
5. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Neubau Feuerwehrhaus“, Schlatt am Randen, in der Fassung vom 08.06.2020 wird gebilligt.
6. Die frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.

9. Bebauungsplan „Beim Steppbachwiesle/ 1. Änderung“ (vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB)
- Vorstellung und Billigung des Planentwurfs vom 25.02.2020
- Beschlussfassung zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage der Stabstelle Gemeindeplanung  vom 25.06.2020.
Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Waltraut Fuchs vom Büro Planungfuchs aus Radolfzell, die sodann an der Verwaltungsbank Platz nimmt und für den eigentlichen Sachvortrag das Wort erteilt bekommt.
Mit Blick auf die Festsetzungen des Bebauungsplanes "Beim Steppbachwiesle" führt die Planerin aus, dass für die Änderung der Bauweise im nördlichen Bereich oberhalb des Kindergartens ein formaler Beschluss notwendig ist, da von der Festlegung des Planes hinsichtlich der Bauweise keine Befreiung erteilt werden kann. Gegebenenfalls muss auf diesem Areal noch ein Wegerecht eingeräumt werden, wobei dies Aufgabe des Eigentümers ist.
Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus ergänzt die Ausführungen bzw. stellt klar, dass auf Grund der allgemein bekannten Entwicklung sich dieser Änderungszwang ergeben hat und dass dieser sehr jung Bebauungsplan nicht wegen den Wünschen des Investors, sondern wegen Zielen der Gemeinde Hilzingen geändert werden muss. Es handelt sich bei dieser Änderung nicht um ein "passend machen" des Bebauungsplanes für einen Investor.
Ohne weitere Aussprache billigt der Gemeinderat daraufhin in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig den vorgestellten Planentwurf des Bebauungsplanes „Beim Steppbachwiesle/ 1. Änderung“, Hilzingen in der Fassung vom 25.02.2020 und beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Planoffenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB, entsprechend der Beschlussvorschläge in der Sitzungsvorlage.

10. Abschluss einer Vereinbarung mit dem Tierschutzverein Singen-Hegau e.V.

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 26.06.2020.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig der vorliegenden Vereinbarung mit dem Tierschutzverein Singen-Hegau e.V., die zum 1. August 2020 in Kraft treten soll, zuzustimmen.

11. Freibad Hilzingen

a) Betrieb des Freibads während der Corona-Pandemie

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 26.06.2020, die in wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Mit Blick auf die ersten Erfahrungen mit dem Betrieb des Freibads während der Corona-Pandemie führt der Vorsitzende aus, dass die Rückmeldungen aus der Bürgerschaft zum Service-Angebot, die Tickets im Bürgerbüro der Gemeinde Hilzingen käuflich zu erwerben, sehr positiv angenommen worden sind. Mit den jetzt vorgestellten Regelungen müssten nach Einschätzung der Verwaltung keine weitergehenden Maßnahmen mehr ergriffen werden. Mit Blick auf die sehr sorgfältig ausgearbeitete Sitzungsvorlage ist der Gemeinderat einstimmig damit einverstanden, über alle Punkte „en bloc“ abzustimmen.
Vor der entsprechenden Beschlussfassung führt der Vorsitzende jedoch an, dass beim Betrieb des Kiosks die Regelung dahingehend ergänzt werden sollte, dass die Pacht für den Mai nicht erhoben und für den Juni 2020 maximal die Hälfte der vereinbarten Pacht erhoben werden soll.
Nachdem mit der En-bloc-Abstimmung mit den vorgelegten Beschlussvorschlägen einverstanden ist, werden daraufhin in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, alle vorgeschlagenen Punkte (einzelne Beschlussvorschläge) einstimmig angenommen.

b) Erlass einer Freibadgebührensatzung

Aus der Mitte des Gemeinderates wird zur neuen Freibadgebührensatzung in die Beratung eingebracht, dass diese Gebührensatzung nur eine temporäre Laufzeit bis zum 30. September 2020 hat und nach Fristablauf die bisherige Gebührensatzung (vor Corona) gelten soll.
Mit der Ergänzung der temporären Gültigkeit der Freibadgebührensatzung wird diese daraufhin vom Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig angenommen.
Verwaltungsseitig wird im Nachgang zu diesem Beschluss angemerkt, dass die vorgelegte Gebührensatzung natürlich noch redaktionell überarbeitet werden muss, was vom Gremium zur Kenntnis genommen wird.
Weiter erhält die Verwaltung den Auftrag zu prüfen, a) wie mit Saison- und Punktekarten, die bereits eventuell schon verkauft worden sind, umgegangen wird und b) ob in Anlehnung der Situation im Aachbad Singen die Möglichkeit besteht, nach der Corona-Verordnung die Sitzgelegenheiten beim Becken, die jetzt gesperrt sind, wieder zu öffnen.
Nach entsprechender Prüfung der Corona-bedingten Vorgaben wird eine entsprechende Lösung dieses Problems noch in dieser Woche versucht umzusetzen.

12. Bekanntgaben der Verwaltung

a) Polizeibericht – Sicherheitslage in Hilzingen 2019

Der Vorsitzende führt aus, dass es in Hilzingen einen Rückgang bei den Verkehrsunfällen in den letzten 5 Jahren auf mittlerweile 65 und die Anzahl an Straftaten auf nunmehr 193 gesunken ist. Die meisten Delikte waren aus dem Bereich der Vermögens- und Fälschungsdelikte, Diebstähle und sogenannte Hoheitsdelikte.
Bei den Tatverdächtigen sind rund 84 % Erwachsene, je 5 % Heranwachsende und Jugendliche sowie 6 % Kinder. Positiv erwähnt der Vorsitzende darüber hinaus, dass Hilzingen die "Rote Laterne" im Vergleich innerhalb des Landkreises Konstanz innehat, was als ein sehr gutes Ergebnis bewertet wird.

b) Sachstandsbericht Stützmauer, Ortsteil Binningen

Auf Nachfrage von Gemeinderat Marius Sailer hat die Verwaltung nunmehr einen sehr aussagekräftigen Aktenvermerk hinsichtlich der Errichtung der Stützmauer auf Flst.Nr. 3165, Am Sonnenhang 23, Gemarkung Binningen, erstellt und den Gemeinderäten zugeleitet.

c) ToDo`s aus der Sitzung am 16. Juni 2020

Folgende aus der Sitzung des Gemeinderates am 16. Juni 2020 entstandene Nachfragen sind erledigt: die Pflanztröge für den Dorfplatz wurden bestellt; bei den durch den Eigentümer festgestellten Verunreinigung bei der Wasserversorgung wurde als Ergebnis ermittelt, dass dieser Sandeintrag beim Anwesen in der Braungasse vom Eigentümer zu verantworten ist; ebenfalls ist der Mülleimer auf dem Festplatz installiert.

e) Wiesentalhalle Weiterdingen

Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat darüber, dass die Gemeinde für den Umbau und die Sanierung der Wiesentalhalle Weiterdingen einen Zuschuss von 150.000 Euro aus dem sogenannten Ausgleichsstock erhält.

f) Kurzzeitparkzone Hauptstraße

Die vom Gemeinderat beschlossene und von der Verwaltung umgesetzte Parkregelung entlang der Hauptstraße Hilzingen wird zwischenzeitlich sowohl von Privatleuten als auch von Gewerbebetrieben als sehr unglücklich bezeichnet. Der Bürgermeister bittet den Gemeinderat, die erneute Beratung zu dieser Thematik in den Herbst 2020 zu verschieben, was vom Gremium so akzeptiert wird.

13. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte

Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

14. Fragemöglichkeit für Einwohner

a) Frau Marion Liebl erachtet die Öffnung des Hilzinger Freibads als sehr positiv. Allerdings gibt sie auch zu verstehen, dass die Regelungen, die jetzt vom Gemeinderat beschlossen worden sind, mit größeren Einschränkungen und deutlich höheren Kosten für die Freibadbesucher verbunden sind. Sie schlägt vor, dass aus Gründen des Personaleinsatzes die Frühschwimmeroption gestrichen wird und insbesondere für Familien ein Tagesslot geschaffen wird. Sie betrachtet die beiden eingerichteten Slots als nicht familienfreundlich.
Der Vorsitzende sagt hierzu zu, dass die Regelungen im Freibad unter ständiger Beobachtung durch die Verwaltung stehen und gegebenenfalls auch zu einem späteren Zeitpunkt noch nachjustiert werden kann. Die Frühschwimmerzone ist deshalb eingeführt worden, weil die Kosten-Nutzen-Relation relativ günstig ist.
 
Vorgelegt zur Sitzung am 21. Juli 2020
Genehmigt am 22. September 2020
gez. Holger Mayer (Bürgermeister)
gez. Markus Wannenmacher (Schriftführer)
gez. Dr. Sigmar Schnutenhaus (Gemeinderat)
gez. Peter Graf (Gemeinderat)