Anmeldung

Gemeinderatssitzung

Dienstag, 31. Mai 2016, 19:00 Uhr
Sitzungssaal des Rathauses Hilzingen

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

1. Fragemöglichkeit für Einwohner

2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 10.05.2016

3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung am 10.05.2016

4. Neubau Feuerwehrgerätehaus - Vergabe von Bauleistungen

5. Peter-Thumb-Schule Hilzingen - Vergabe von Metallbau-/Verglasungs- und Sonnenschutzarbeiten

6.  Peter-Thumb-Schule Hilzingen - Beschaffung von Schulmöbeln

7. Peter-Thumb-Schule Hilzingen
a)  Vorstellung Energieberater
b)  Vergabe von Planungsleistungen

8. Peter-Thumb-Schule Hilzingen - Bildung eines Arbeitskreises zur Erweiterung der Gemeinschaftsschule

9. Wiesentalhalle Weiterdingen - Vergabe von Planungsleistungen

10. Überprüfung der Kindergartengebühren

11. Einführung des neuen Haushaltsrechts - Beteiligung am Gemeinschaftsprojekt der Fa. Schüllermann Consulting GmbH

12. Generalsanierung Rathaus Hilzingen - Vergabe von Planungsleistungen

13.  Löschwasserversorgung der Anwesen im Außenbereich - Beteiligung der Grundstückseigentümer an den Kosten

14. Bekanntgaben der Verwaltung

15. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte

16. Fragemöglichkeit für Einwohner

Öffentliche Gemeinderatssitzung am 31. Mai 2016

Anwesend:
Bürgermeister Rupert Metzler
Von den 20 Gemeinderäten sind 15 anwesend (Gemeinderäte Martin Schneble ab TOP 5, Doris Buhl ab TOP 7, Andreas Wieser ab TOP 8)
Von den vier Ortsvorstehern sind drei anwesend (Ortsvorsteher Walter Mayer ab TOP 1)
Rechnungsamtsleiterin Elisabeth Stauder
Bauamtsleiter Günther Feucht
Verwaltungsangestellte Petra Fritsch
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer

Abwesend:
Gemeinderat Peter Graf (krank), Dr. Sigmar Schnutenhaus (beruflich), Karl Schwegler (privat), Rainer Guggemos (Urlaub), Alfons Zipperer (privat), entschuldigt
Ortsvorsteher Stefan Rill (beruflich), entschuldigt

Beginn:    19.00 Uhr    Presse:    1
Ende:    22.10 Uhr    Zuhörer:    2

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Gemeinderates keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 10. Mai 2016 wird in Umlauf gegeben.

1. Fragemöglichkeit für Einwohner
a) Kindergartenbeiträge
Nico Merkt aus Binningen bittet den Gemeinderat, vor einer Entscheidung zu TOP 10 – Überprüfung der Kindergartengebühren – Folgendes zu bedenken: Die Elternbeiträge sind in den letzten Jahren regelmäßig angehoben worden. Eine starke Erhöhung der Elternbeiträge für die Betreuung in den Kindergärten kann durchaus auch als falsches Signal für junge Familien gesehen werden.
Der Bürgermeister entgegnet hierzu, dass sich die Gemeinde bei den Elternbeiträgen für Ü-3-Kinder stets an die Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände gehalten hat und die Gemeinde für den Bereich der U-3-Betreuung noch deutlich unter den Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände liegt.
Die Gemeinde Hilzingen trägt nach Abzug der entsprechenden Landeszuweisungen und nach Abzug der festgelegten Elternbeiträge noch einen diesbezüglichen Eigenanteil von knapp 1 Mio. Euro, um den laufenden Betrieb in den Kindergärten zu ermöglichen. Eine maßvolle Anpassung der Elternbeiträge wird insbesondere vor diesem Hintergrund als dringend notwendig gesehen.
b) Gehweg in der Ringstraße
Die zweite Nachfrage von Herrn Nico Merkt aus Binningen zielt darauf ab, ob ein Teil des Gehwegs in der Ringstraße, der aus dem Haushaltsplan 2016 gestrichen worden ist, baldmöglichst realisiert werden kann, um weitere Unfälle von Schulkindern, die diesen Straßenabschnitt benutzen, zu vermeiden.

2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 10.05.2016
Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 10.05.2014.

3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung am 10.05.2016
In der Sitzung am 10. Mai 2016 hat der Gemeinderat beschlossen, in den kommunalen Kindergärten die aus verschiedenen Gründen frei werdenden Stellen mit neuen Kräften zu besetzen. So werden Frau Maria Lorenzet (Kindergarten Duchtlingen), Frau Dagmar Weber, Frau Natascha Geiges und Frau Tanja Mohr (alle im Kindergarten Riedheim) mit Beginn des neuen Kindergartenjahres eingestellt. Ebenfalls soll Frau Denise Heiß vom Kindergarten Riedheim in den Kindergarten Duchtlingen wechseln und dort temporär die Leitung übernehmen.
Ferner wurde beschlossen, dass die neu geschaffene Stelle im Bauamt (Bautechniker/in) ausgeschrieben werden soll.
Im Bereich des Neubaugebietes "Beim Steppbachwiesle" wurden 15 Grundstücke an private Interessenten und fünf Grundstücke an Bauträger „verkauft“.
Das für die Gemeinde bestehende Vorkaufsrecht auf dem Grundstück mit der Flst.Nr. 3546 in Hilzingen-Binningen wurde nicht ausgeübt und beschlossen, dass die Gemeinde ein ihr angebotenes Objekt in Hilzingen zur Unterbringung von Flüchtlingen kauft.

5. Peter-Thumb-Schule Hilzingen - Vergabe von Metallbau-/Verglasungs- und Sonnenschutzarbeiten
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Ortsbauamtes vom 18. Mai 2016, welche in den wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird. Über die Sitzungsvorlage hinaus
erläutert die Verwaltung, dass bei Variante A der Bieter gemäß Ziffer 1 und bei Variante B der Unternehmer gemäß Ziffer 2 vom Bewerberverfahren ausgeschlossen werden muss, weil das abgegebene Angebot nicht den Formerfordernissen entsprochen hat.
Somit ist die Firma Bacher GmbH aus 88512 Mengen bei Variante A mit manuell zu bedienenden Fensteroberlichtern zum Angebotspreis vom 52.004,65 Euro und auch bei Variante B mit elektrisch zu bedienenden Fensteroberlichtern ebenfalls die Firma Bacher GmbH aus Mengen zum Angebotspreis von 166.962,95 Euro als günstigste Bieterin aus dem Wettbewerb hervorgegangen.
Zuzüglich zu diesen Angeboten (beide Varianten) werden darüber hinaus noch Nebenarbeiten erforderlich, die die Verwaltung mit rund 20.000 Euro veranschlagt. Die Steuerung der elektrisch zu bedienenden Fensteroberlichter wird zentral über eine Zeitschaltuhr geschalten, so dass die Nachtlüftung ohne zusätzlichen Personaleinsatz (Hausmeister) bedient werden kann. Die vorhandenen Leitungen, die in diesem Bereich verlegt sind, werden für die elektrisch zu bedienenden Fensteroberlichter als ausreichend betrachtet. Auf Nachfrage erläutert die Verwaltung, dass die oben angeführte Vergabesumme (= Variante B) für 23 dreifach verglaste Fenster mit Jalousien gilt. Die Kosten pro Fenster mit 8.000 Euro werden im Gemeinderat nicht unbedingt als Schnäppchen, sondern als relativ teure Investition bezeichnet, wobei die Verwaltung ergänzt, dass diese Fenster dem Typ der kürzlich eingebauten Fenster im Südbereich entsprechen.
Um in den Sommerferien die notwendigen Fenster einbauen zu können, muss daher in der heutigen Sitzung eine entsprechende Auftragsvergabe erfolgen.
Nach dem verwaltungsseitigen Vortrag entwickelt sich im Gemeinderat eine kurze Aussprache, in der unter anderem auch diesbezügliche Erfahrungswerte aus dem schulischen Alltag angeführt werden. Es ist den Schülern grundsätzlich egal, wie warm es tatsächlich im Schulraum ist; die Fenster werden morgens vor Unterrichtsbeginn auf jeden Fall weit geöffnet. Aus diesem Aspekt heraus werden unter anderem auch die zusätzlichen Mehrausgaben in Höhe von knapp 20.000 Euro durchaus als sehr kritisch hinterfragt.
Sollte sich der Gemeinderat für die elektronische Steuerung entscheiden, muss auf jeden Fall darüber nachgedacht werden, diese technische Steuerung mit Blick auf mögliche Unwetterereignisse soweit auszustatten, dass die Technik entsprechend reagieren kann (Wind und Regensensoren).
Vor allem des bereits bewilligten Zuschusses aus einem Sonderförderprogramm werden die durch die Variante B verursachten Mehrkosten in Höhe von knapp 20.000 Euro als tragbar gesehen. Gemeinderat Martin Jordan erläutert auf Nachfrage aus dem Gremium, dass Fenster grundsätzlich keine tragende Funktionen in einem Gebäude übernehmen können. Er bittet die Verwaltung zu prüfen, ob die technische Steuerung der Fensteroberlichter auf das vorhandene Bussystem geschaltet werden kann.
Als Ergebnis der kurzen Aussprache stimmt der Gemeinderat daraufhin in positiver Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei acht Ja- und fünf Nein-Stimmen mehrheitlich für die Variante B und vergibt somit den Auftrag an die Firma Bacher GmbH, 88512 Mengen, zum Angebotspreis von 166.962,95 Euro.

6. Peter-Thumb-Schule Hilzingen - Beschaffung von Schulmöbeln
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Hauptamtes vom 23. Mai 2016, die in den wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Auf Nachfragen aus der Mitte des Gemeinderates wird ausgeführt, dass die im Westflügel vorhandenen alten Schulmöbel, die ersetzt werden, dann im Bereich der Werkrealschule verwendet werden.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig, den Auftrag zur Ausstattung der beiden Klassenräume/Lernateliers in der Peter-Thumb-Schule zum Preis von 18.228,82 Euro (brutto) an die Firma VS Vereinigte Spezialmöbel, Niederlassung Süd, München, zu vergeben.

7. Peter-Thumb-Schule Hilzingen
a) Vorstellung Energieberater
b) Vergabe von Planungsleistungen
Zur Beratung dieses Tagesordnungspunktes begrüßt der Vorsitzende Herrn Thomas Gruschkus, Freier Architekt, Firma bauen + energie, aus Konstanz, der sodann an der Verwaltungsbank Platz nimmt und erteilt ihm nach kurzer Einführung das Wort zum eigentlichen Sachvortrag.
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der dem heutigen Protokoll beiliegenden Präsentation, die von Herrn Thomas Gruschkus nochmals sehr ausführlich im Gemeinderat vorgestellt wird.
In seinen Ausführungen geht er insbesondere auf verschiedene bauliche und rechtliche Anforderungen aber auch auf bestimmte Zielsetzungen ein. Für die Unterhaltung des Schulgebäudes ist es besonders wichtig, die Betriebskosten im Blick zu halten und sich von den Investitionskosten, die bei einer energetischen Sanierung tatsächlich anfallen, etwas zu lösen.
Für die Peter-Thumb-Schule sollte eine, durch einen qualifizierten Planer erstellte, sinnvolle Energieplanung vorliegen, um Betriebskosten zukünftig möglichst einsparen zu können. In diesem Zusammenhang werden von Herrn Gruschkus auch verschiedene Beispiele/Maßnahmen aufgeführt, welche er in jüngster Vergangenheit ausgeführt hat, wobei der Vorsitzende nochmals die guten Referenzen des Planers unterstreicht.
In der dem sachlich detaillierten Bericht sich anschließenden Beratung wird aus der Mitte des Gemeinderates angeführt, dass zum Beispiel eine starke Außendämmung nicht nur Vorteile bringt und bei einer solchen Maßnahme auch eine große Skepsis vorhanden ist. Vor allem wird mit Blick auf den an der Schule bereits vorhandenen Fernwärmeanschluss auch die Wirtschaftlichkeit von großen Außendämmungen sehr stark in Frage gestellt.
Herr Thomas Gruschkus führt im weiteren Verlauf der Beratung an, dass es an der bestehenden Schule durchaus die Möglichkeit gibt, den kfw-70-Standard zu erreichen, auch wenn einige, teilweise auch größere Maßnahmen getroffen werden müssten. Nachdem sich im Verlauf der Beratung im Gremium herauskristallisiert, einen entsprechenden Planungsauftrag an Herrn Gruschkus zu vergeben, führt er an, dass sein erstes Angebot in Höhe von rund 8.000 Euro aus verschiedenen Gründen nicht mehr gültig ist.
Er schlägt dem Gemeinderat vor, den Auftrag für eine Energieplanung bzw. für ein angemessenes Sanierungskonzept zu einem Gesamtpreis von 10.287 Euro netto zu vergeben.
Hierzu ergänzt er, dass die Ingenieurleistungen im mittleren Bereich der zugrunde liegenden HOAI liegen und die entstehenden Kosten mit rund 80 % gefördert werden können.
Der Vorsitzende formuliert daraufhin den Beschlussvorschlag, Herrn Thomas Gruschkus den Auftrag zur Erstellung einer Energieplanung für die Peter-Thumb-Schule (Gemeinschaftsschule Hilzingen) zum Angebotspreis von 10.287,-- Euro netto zu erteilen, was der Gemeinderat in der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, ohne Gegenstimme auch so beschließt.
Mit herzlichen Worten des Dankes wird Herr Gruschkus aus der heutigen Sitzung verabschiedet.

8. Peter-Thumb-Schule Hilzingen - Bildung eines Arbeitskreises zur Erweiterung der Gemeinschaftsschule
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Hauptamtes vom 23. Mai 2016, die in den wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Über die Sitzungsvorlage hinaus erläutert die Verwaltung unter anderem die Aufgabenstellung des Arbeitskreises, der nicht als beratender Ausschuss gemäß den Regelungen der Gemeindeordnung zu verstehen ist.
Die zeitliche Inanspruchnahme der Mitglieder im Rahmen dieses Arbeitskreises und die zeitliche Existenz des Arbeitskreises dürften sich nach heutiger Einschätzung auf ca. 9 – 12 Monate und auf einige wenige Termine beschränken. Insbesondere soll der Arbeitskreis nach seiner Bildung möglichst flexibel bestimmte Schulen anderer Kommunen mit Blick auf die dortigen Schulräume, die Größe der Mensa, die Schulanbauten und die Ausstattung des Physik-/Technikraums besichtigen, um dadurch eine möglichst breite Informationsbasis für das Projekt Erweiterung der Peter-Thumb-Schule Hilzingen zu erhalten und notwendige Entscheidungen möglichst umfassend vorzubereiten.
Der Vorsitzende berichtet ferner über seinen Schulbesuch in der Gemeinde Schliengen (ca. 6.500 Einwohner) in der letzten Woche. Die Gemeinde Schliengen ist ebenfalls Gemeinschaftsschule und hat unter anderem auch bereits kräftig in das Schulwesen investiert. In der Gemeinde Schliengen steht aktuell der Bau eines weiteren, auch schulisch genutzten Gebäudes (Mensa, Betreuung – Hort, mehrfach genutzte Räume) in einem mehrstelligen Millionenbetrag an.
Bei den Schulbesichtigungen sollen Empfehlungen erarbeitet werden bzw. Positives und Negatives mitgenommen und gegeneinander abgewogen werden, worüber auch ein – kurz gehaltenes - Protokoll erstellt wird. Der Arbeitskreis soll vor allem die zeitliche Inanspruchnahme aller Gemeinderäte reduzieren.
Auf Grund des diesbezüglich vor der heutigen Sitzung bereits stattgefundenen Austausches der Gemeinderäte untereinander reicht das Spannungsfeld von "den Arbeitskreis entgegen des Verwaltungsvorschlags zu vergrößern" bis zur "Nichtgründung" eines solchen Arbeitskreises.
Am Beispiel des Projektes Feuerwehrgerätehaus wird jedoch sehr deutlich gemacht, dass bei den Besichtigungen nicht Erwartungen entstehen, die finanziell realistisch nicht möglich sind. So sollen die verschiedenen Schulbesichtigungen nicht als Wunschkonzert für die größtmöglichen Optionen verstanden werden. Wie üblich muss sich dieses Projekt auch an dem finanziell Machbaren der Gemeinde Hilzingen orientieren.
Als Ergebnis der heutigen Beratung formuliert der Vorsitzende den Beschlussvorschlag, den Arbeitskreis für die Erweiterung der Gemeinschaftsschule grundsätzlich zu bilden. Dieser Beschlussvorschlag wird in der anschließenden offenen Abstimmung im Gremium, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei einer Gegenstimme angenommen.
Im Anschluss wird die Besetzung des Arbeitskreises wie in der verwaltungsseitigen Vorlage zur Abstimmung gebracht  (4 Gemeinderäte + 4 Verwaltung/Schule), wobei dieser Beschlussvorschlag in der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei lediglich vier Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt wird. Die überwiegende Mehrheit des Gemeinderates spricht sich darüber hinaus in offener Abstimmung dafür aus, den Arbeitskreis mit mehr Mitgliedern zu bilden, wobei dieser Beschluss mehrheitlich bei drei Nein-Stimmen auch so gefasst wird.
Der Arbeitskreis soll - wie aus der Mitte des Gemeinderates vorgeschlagen - größer werden und aus folgenden Mitgliedern bestehen: 2 Vertreter der Freien Wähler, 2 Vertreter der CDU, 1 Vertreter der FDP, 1 Vertreter der SPD/UL, 2 Vertreter der Schule, der beauftragte Planer sowie Bürgermeister, Hauptamtsleiter und 1 Vertreter des Bauamtes.
Aus den einzelnen, im Gemeinderat vertretenen Gruppierungen werden folgende Besetzungsvorschläge für den Arbeitskreis genannt:
    Mitglied    Reihenfolgestellvertreter
FW    Holger Graf     Thomas Hägele
FW    Ralf Oßwald    
CDU    Fabian Jutt    Bernhard Hertrich
CDU    Olaf Fuchs    
SPD/UL    Barbara Kissmehl    Andrea Baumann
Ob die Gruppierung FDP einen Vertreter entsenden wird, wird ebenso noch mitgeteilt sowie gegebenenfalls dann auch in Folge der Name des Vertreters.

4. Neubau Feuerwehrgerätehaus - Vergabe von Bauleistungen
Gemeinderat Andreas Wieser nimmt bei diesem Tagesordnungspunkt nicht in seiner Eigenschaft als Gemeinderat, sondern als beauftragter Planer teil und nimmt daraufhin am Verwaltungstisch Platz.
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Ortsbauamtes vom 18. Mai 2016 sowie den weiteren Ausführungen von Herrn Andreas Wieser.
Insbesondere erläutert er, dass die Baumeisterarbeiten einen zeitlichen Rahmen von rund 6 Monaten in Anspruch nehmen und bei diesem Gewerk neben den eigentlichen Baumeisterarbeiten auch Kosten für die Entwässerungsarbeiten, die Kanalisation, die Stützmauern wie auch Betonarbeiten enthalten sind.
Bei der öffentlichen Ausschreibung für die Baumeisterarbeiten wurden von zehn Firmen die Ausschreibungsunterlagen angefordert, wovon fünf Firmen ein fristgerechtes Angebot abgegeben haben. Aus dem Wettbewerb ging die Firma Zimmermann aus Steißlingen zu einem Angebotspreis von 626.465,71 Euro als günstigste Bieterin hervor. Ohne weitere Aussprache über die Vergabe des Auftrags beschließt der Gemeinderat einstimmig in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, die Baumeisterarbeiten (LV 02) an die Firma Zimmermann aus Steißlingen zum Angebotspreis von 626.465,71 Euro zu vergeben.
Auf Nachfragen aus der Mitte des Gemeinderates erläutert der Planer, dass mit der Baumaßnahme morgen begonnen wird, auch wenn der Landkreis Konstanz noch keine endgültige Genehmigung für die notwendigen verkehrsregelnden Maßnahmen erteilt hat. Allerdings gibt er auch zu bedenken, dass er noch keinen konkreten Baubeginn von der Firma Zimmermann aus Steißlingen mitgeteilt bekommen hat.
Die Diskussion über die Größe und Anordnung des Bauschildes, das im Gremium als zu klein bemessen angesehen wird, wird im Nachgang zu diesem Beschluss noch diskutiert.

9. Wiesentalhalle Weiterdingen - Vergabe von Planungsleistungen
In der Sitzung des Gemeinderates am 10. Mai 2016 haben sich für das Projekt Sanierung der Wiesentalhalle Weiterdingen zwei Planungsbüros vorgestellt. Im Anschluss an die Präsentation der Planungsbüros hat der Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung den Empfehlungsbeschluss gefasst, das Büro Binder aus Volkertshausen mit der Planung dieses Projekt zu beauftragen.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, den Auftrag zur Sanierung der Wiesentalhalle Weiterdingen an das Planungsbüro Binder aus Volkertshausen zu vergeben und somit den Empfehlungsbeschluss anzunehmen.

10. Überprüfung der Kindergartengebühren
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten umfangreichen Vorlage des Rechnungsamtes vom 20. Mai 2016, welche in den wesentlichen Zügen nochmals umfassend vorgetragen wird.
Über die Sitzungsvorlage hinaus – auch in Bezug auf die unter TOP 1 formulierte Frage - wird aus der Mitte des Gemeinderates auf folgende Aspekte hingewiesen:
- Im Jahr 2010 hat die Gemeinde bei der Festlegung der Elternbeiträge für Kindergartenplätze auf das Württemberger Modell umgestellt. Mit dieser Umstellung wurden die Elternbeiträge für kinderreiche Familien deutlich gesenkt, was zu deutlichen Mindereinnahmen bei der Gemeinde geführt hat.
- Im Regelfall hält sich die Gemeinde an die Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände bei den Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern ab dem vollendeten 3. Lebensjahr. Im Bereich der U3-Betreuung liegt die Gemeinde mit den festgelegten Elternbeiträgen bisher noch deutlich unter den Empfehlungssätzen der Kommunalen Spitzenverbände.
- Der Förderbedarf jedes einzelnen Kindergartenplatzes beträgt nach Abzug der Landeszuweisungen und der erhobenen Elternbeiträge rund 3.500 – 4.000 Euro/Platz, so dass die Gemeinde einen Zuschussbedarf von rund 1 Mio. Euro zu tragen hat.
Die Gemeinde hat in den letzten Jahren immer qualifizierte Erzieher/innen eingestellt, um dadurch den Kindern eine möglichst qualifizierte, fundierte Betreuung in den einzelnen Einrichtungen bieten zu können, obwohl es immer schwieriger wird, qualifiziertes Personal am Stellenmarkt zu bekommen. Vor allem die letzten Tarifabschlüsse im Sozialen Erziehungsdienst ließen die von der Gemeinde zu tragenden Personalkosten deutlich steigen.
Aus den aufgeführten Gründen ist deshalb zwingend eine deutliche Erhöhung der Elternbeiträge erforderlich. Neben der Annahme der Empfehlungssätze für die Elternbeiträge der kommunalen Spitzenverbände für den Ü3-Bereich sollte auch der vom Gemeinderat gefasste Beschluss für den U3-Bereich, sich sukzessive an Empfehlungssätze für die Kleinkindbetreuung hinzubewegen. Aus der Mitte des Gremiums wird deutlich darauf hingewiesen, dass für die bedarfsgerechten Angebote in den Hilzinger Kindergärten und der vorhandenen Personalausstattung in den Kindergärten auch ein entsprechendes Entgelt verlangt werden muss.
Im Vergleich zu den umliegenden Gemeinden sind die Elternbeiträge in der Gemeinde Hilzingen noch im mittleren Bereich anzusiedeln, was ebenfalls für eine Beitragsanpassung spricht. Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates erläutert die Verwaltung in wesentlichen Zügen nochmals kurz die Entwicklung der Personalstärke in den einzelnen Kindergärten, vor allem im direkten Vergleich der Personalausstattung des Kindergartens Riedheim zum Kindergarten "Zum Staufen". Auf Grund
der großen Einrichtung in Riedheim hat der Gemeinderat unter anderem auch beschlossen, die dortige Leiterin entsprechend freizustellen, wodurch der Mindestpersonalstand überschritten wird. Eine leichte Überschreitung der Mindestpersonalstärke wurde vom Gemeinderat auch für weitere Kindergärten ("Zum Staufen" und Binningen) bewilligt.
Eine diesbezügliche Berichterstattung soll sehr umfassend im Gemeindemitteilungsblatt erfolgen, woraus insbesondere auch ersichtlich ist, wie die derzeitige Zuschusssituation im Bereich der Kinderbetreuung in Hilzingen aussieht. Eventuell kann dadurch ein besseres Verständnis bei den Eltern für die jetzt anstehende Erhöhung erzielt werden.
Als Ergebnis der Beratung zur Erhöhung der Kindergartenbeiträge wird aus der Mitte des Gemeinderates unter anderem vorgeschlagen, zu Beginn des Kindergartenjahres 2016/2017 den Elternbeitrag für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr auf 115 € (1. Kind; Württemberger Modell) festzulegen.
Dieser Beschlussvorschlag wird in der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 14 Ja- und zwei Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.
Der Elternbeitrag für die Betreuung für Kinder ab dem vollendeten 2. bis zum vollendeten 3. Lebensjahr soll auf 224 Euro angehoben werden, so der Vorschlag aus der Mitte des Gemeinderates.
In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, wird dieser Beschlussvorschlag bei 13 Ja- und drei Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.
Der Elternbeitrag für die Kleinkindbetreuung vom vollendeten 1. bis zum vollendeten 2. Lebensjahr soll auf Vorschlag aus der Mitte des Gemeinderates auf 300 Euro angehoben werden.
In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, wird dieser Beschlussvorschlag bei 11 Ja- und fünf Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.
Im Nachgang zu den gefassten Beschlüssen zur Erhöhung der Kindergartengebühren (die oben beschlossenen Elternbeiträge beziehen sich immer auf das 1. Kind einer Familie) wird verwaltungsseitig darauf hingewiesen, dass es in Folge des großen Angebotes für U-3-Betreuungsplätze zukünftig bei der Belegung der Regelkindergartenplätze (Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr) unter Umständen zu Engpässen kommen könnte, vor allem für diejenigen Eltern, die ihr Kind erst zum 3. Lebensjahr anmelden werden.
Ebenfalls auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates erläutert die Verwaltung, dass die Anzahl der Schweizer Kinder, die in den Kindergärten der Gemeinde Hilzingen betreut werden, außerordentlich gering ist bzw. nahezu keine diesbezüglichen Betreuungsplätze mehr belegt werden. Entsprechend der jetzt beschlossenen Erhöhung werden natürlich auch die Sätze für „Schweizer Kinder“ angehoben. Die Erhöhung der Elternbeiträge für die Ganztagesbetreuung im Kindergarten Riedheim wird der bisherigen Berechnung entsprechend angehoben.
Die Verwaltung sagt zu, in einer der nächsten Sitzungen - möglichst zum 14.06.2016 – die neuen Beitragssätze tabellarisch zusammenzufassen und dem Gemeinderat als Drucksache zur Verfügung zu stellen.

11. Einführung des neuen Haushaltsrechts - Beteiligung am Gemeinschaftsprojekt der Fa. Schüllermann Consulting GmbH
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Rechnungsamtes vom 20. Mai 2016, welche in den wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, den Auftrag zur Beteiligung am Gemeinschaftsprojekt der Firma Schüllermann Consulting GmbH, zur Einführung des kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen zum 01. Januar 2019 - wie in der Sitzungsvorlage aufgenommen - zu vergeben.
Über den Fortgang der Zertifizierung des Softwareprogramms der Firma Dataplan wird im Gemeinderat berichtet, sobald neue Erkenntnisse vorliegen, wobei diesbezüglich die klare Beschlusslage des Gemeinderates zu beachten ist.

12. Generalsanierung Rathaus Hilzingen - Vergabe von Planungsleistungen
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Ortsbauamtes vom 12. Mai 2016, welche in den wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Wichtig zu erwähnen ist der Veraltung im Wesentlichen unter anderem der Aspekt, dass Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz möglichst zeitnah umgesetzt werden müssen, da nach Aussage des Landratsamtes Konstanz diesbezüglich wohl kein Bestandsschutz mehr vorhanden ist. Deshalb ist es zwingend erforderlich, baldmöglichst auch tätig zu werden, so die Ausführungen des Vorsitzenden. Für die Generalsanierung des Rathauses Hilzingen haben sich neben dem Büro Eck auch das Büro Wezstein beworben.
Über die Sitzungsvorlage hinaus erläutert die Verwaltung weiter, dass die Sanierung des Rathauses Hilzingen zwingend fortgeführt werden muss, um entsprechende Zuschüsse aus dem Programm „Sanierung Ortsmitte Hilzingen“ zu bekommen, wobei im Gremium natürlich auch über die einzelnen Maßnahmen zu diskutieren ist.
Zwingend ist nach Einschätzung des Vorsitzenden neben der Sanierung der Sanitärbereiche, des Rathausdaches auch die Behebung der vorhandenen Feuchtigkeitsschäden.
Nachdem nochmals die einzelnen Vor- und Nachteile zu den einzelnen jeweiligen Planungsbüros in die Beratung eingebracht werden, beschließt der Gemeinderat als Ergebnis der heutigen Beratung bei neun Ja- und drei Nein-Stimmen, den Auftrag zur Sanierung des Rathauses an das Büro Wezstein aus Tengen zu vergeben.

13. Löschwasserversorgung der Anwesen im Außenbereich - Beteiligung der Grundstückseigentümer an den Kosten
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Rechnungsamtes vom 20. Mai 2016, die in den wesentlichen Zügen nochmals vorgestellt wird.
Während der kurzfristigen Abwesenheit von Bürgermeister Rupert Metzler übernimmt Gemeinderat und 1. Bürgermeister-Stellvertreter Bernhard Hertrich den Vorsitz.
Nach dem kurzem Sachvortrag entwickelt sich im Gremium eine längere Aussprache unter anderem auch darüber, wer (= welche Behörde) dafür zuständig ist, dass die im Außenbereich liegenden Anwesen ausreichend mit Löschwasser versorgt sind bzw. solche Maßnahmen dann auch bei den Eigentümern einzufordern.
Die Beteiligung von Grundstückseigentümern an den hierfür entstehenden Kosten liegt grundsätzlich im Bereich der Ortspolizeibehörde, also beim Bürgermeister.
Die zuständige Baurechtsbehörde hat grundsätzlich auch im Bauantragsverfahren eine ausreichende Löschwasserversorgung bei Anwesen im Außenbereich zu prüfen. Ohne eine positive Prüfung dieses Tatbestandes wird es dann wohl auch keine Baugenehmigung geben. Die in früheren Jahren durchgeführten Brandverhütungsschauen werden leider nicht mehr im benötigten Umfang ausgeführt.
In Hilzingen gibt es diesbezüglich ein breites Spektrum, wie die Anforderungen an eine ausreichende Löschwasserversorgung für Anwesen im Außenbereich erfüllt werden. Teilweise wurde in solchen Fällen von den Eigentümern schon gefordert, einen eigenen Feuerlöschteich anzulegen; teilweise wird auch vollständig auf die Trinkwasserversorgung der Gemeinde Hilzingen zurückgegriffen.
Zukünftig dürften mögliche Neubauten in solchen Grundstückslagen einer diesbezüglichen Prüfung und dem Nachweis einer ausreichenden Löschwasserversorgung nicht mehr standhalten, so die Einschätzung des Vorsitzenden,  
In diesem Zusammenhang erläutert der Vorsitzende ferner seine kürzlich getroffene Entscheidung, im Bereich der Staufenhöfe den Mühlenbach aufzustauen. Auf Grund eines Bauantrags eines Eigentümers im dortigen Bereich wurde von der Baurechtsbehörde die Löschwasserversorgung nur durch ein Aufstauen des Baches als ausreichend angesehen.
Vor allem berät der Gemeinderat darüber, wie sich die Gemeinde grundsätzlich bei vorhandenen Altbeständen positionieren soll, nachdem bei Neubeständen/Neubauten dieses Problem vermutlich einfacher zu lösen ist. Im Grundsatz könnte auch hier das sogenannte Verursacherprinzip zur Anwendung kommen, wobei es zielführend wäre, die Situation zum Beispiel in den umliegenden Gemeinden abzufragen.
Nachdem der Auftrag zur Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans bereits vergeben worden ist, sollte diese Problematik dann auch in diesem Kontext abgeprüft werden und eine möglichst konkrete Einschätzung zur Löschwasserversorgung für Anwesen im Außenbereich (Aussiedlerhöfe) beinhalten.
Das Problem ist mit der heutigen Diskussion sowohl dem Gemeinderat wie auch dem Bürgermeister bekannt. Eine entsprechende Entscheidung, wie zukünftig mit dieser Problematik umgegangen wird, soll bis zur Vorlage der Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes bzw. einer weitergehenden rechtlichen Prüfung zurückgestellt werden.
Derzeit sind der Gemeindeverwaltung drei Fälle bekannt, bei denen aktuell Handlungsbedarf bestehen würde. Neben der bereits oben angeführten Entscheidung für die Staufenhöfe besteht Handlungsbedarf beim Anwesen Vollmayer und auch beim Siedlungshof Sonnenhalde in Hilzingen, Ortsteil Schlatt am Randen.

14. Bekanntgaben der Verwaltung
a) Breitbandversorgung
Die Verwaltung hat in Abstimmung mit der Stadt Tengen geplant, am Montag, den 4. Juli 2016, um 19.00 Uhr, eine gemeinsame Bürgerversammlung in der Hohenstoffelnhalle in Binningen zum Thema Breitbandausbau in den Kommunen Hilzingen und Tengen durchzuführen. Bei der gemeinsamen Informations- und Bürgerversammlung (keine Gemeinderatssitzung) werden alle Einwohnerinnen und Einwohner sowohl der Stadt Tengen als auch der Gemeinde Hilzingen eingeladen, um sich über dieses sehr bedeutende Thema zu informieren.
b) Sanierung Ortsmitte Hilzingen
Die Verwaltung gibt bekannt, dass die eigentlich für heute geplante Gemeinderatssitzung (Thema Sanierung Ortsmitte Hilzingen) auf den 12. Juli 2016, 19.00 Uhr, verschoben ist. Zu diesem Zeitpunkt sollen dann auch die entsprechend benötigten Unterlagen vorliegen.
c) Zirkus Krone
Entgegen der Presseveröffentlichungen hat die Gemeinde Hilzingen keine 700 Freikarten bekommen, sondern lediglich rund 350, die an soziale Einrichtungen (Kindergärten) bzw. auch an Flüchtlinge abgegeben worden sind.

15. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
a) Sanierung Ortsmitte Hilzingen
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates erläutert die Verwaltung, dass die für die Gemeinderatssitzung vom beauftragten Fachbüro zu erstellenden Vorlagen der Gemeinde im Moment noch nicht vorliegen. Es können auch noch keine konkreten Aussagen zum Areal in der Klostergasse getätigt werden, da die eingeräumte Frist zur Abgabe von entsprechenden Angeboten noch andauert.
Der Eigentümer des Grundstücks mit der Flst.Nr. 421/1 hat nach derzeitiger Erkenntnislage der Verwaltung kein Interesse daran, das Grundstück an die Gemeinde zu veräußern.
b) Zirkusveranstaltung in Hilzingen
Aus der Mitte des Gemeinderates wird die Zirkusveranstaltung in Hilzingen (Gastspiel Zirkus Krone) zum Thema gemacht, da im Gemeinderat teilweise auch eine generell kritische Haltung zu Zirkussen bzw. zu dort gehaltenen Wildtieren vorherrscht.
Grundsätzlich soll sich die Gemeinde mit der Thematik, ob zukünftig kommunale Flächen für solche Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden, beschäftigen. Dies vor allem auch deshalb, weil der Bundestag sich im März dieses Jahres mit einer Rechtsverordnung zum Wildtierverbot beschäftigt hat bzw. auch eine solche Rechtsverordnung erlassen hat.
Das Gremium hätte sich gewünscht, dass die Verantwortlichen des Zirkus Krone die Gremiumsmitglieder direkt einladen, um sich vor Ort ein Bild vom Zirkus bzw. auch zur Haltung der Tiere machen zu können. Allerdings wird aus der Mitte des Gemeinderates auch deutlich darauf hingewiesen, dass das Aktionsbündnis Peta eine „reisende Begleitung“ für den Zirkus Krone ist und dieser Personenkreis mit vielen Aktionen versucht, ein entsprechendes Verbot gegen den Zirkus Krone zu erzwingen.
Sicherlich ist es sinnvoll, dass der Gemeinderat zu einer grundsätzlichen Haltung der Gemeinde Hilzingen zu solchen Veranstaltungen kommt.
c) Freibad
Sehr kritisch angemerkt wird aus dem Gremium, dass zum Freibadstart nicht die Wärme angeliefert worden ist, die benötigt worden wäre, um im Freibad eine wärmere Wassertemperatur zu haben.
Mit Blick auf die teilweise unzufriedenen Badegäste erläutert die Verwaltung, dass es in der Tat ein technisches Problem gegeben hat, so dass die zur Verfügung stehende Wärme im Freibad nicht angekommen ist. Die notwendigen Gespräche mit dem Betreiber der Wärmeversorgung Hilzingen, der Firma Solarcomplex, wurden geführt, haben jedoch erst spät den gewünschten Erfolgt gebracht. Es wird vom Vorsitzenden auch deutlich angemerkt, dass es energetisch/ökologisch immer noch unsinnig ist, bei den in den letzten Wochen vorherrschenden Witterungsbedingungen geschätzte Gaskosten in Höhe von 150 € pro Tag einzusetzen, um das Freibad während Schlechtwetterperioden für einige wenige Badegäste aufzuheizen. Zukünftig muss allerdings dem Betreiber der Wärmeversorgung Hilzingen deutlich gemacht werden, dass die vertraglichen Grundlagen auch mit Blick auf die Zurverfügungstellung von Wärme für das Freibad einzuhalten sind.
d) Bademeister
Es zeigt sich vermehrt (Erfahrungen aus anderen Kommunen), dass es sehr schwierig ist, das für das Freibad erforderliche fachlich qualifizierte Personal zu gewinnen. Diese Problematik besteht nicht bei kurzfristigen Personalvakanzen, sondern auch für langfristige Planungen, wohlwissend dass der Bademeister Martin Gänsler derzeit in seiner vorletzten Badesaison ist.
Es ist umso schwerer dann auch für kurzfristige Ausfallzeiten des Freibadpersonals – wie aktuell geschehen – Ersatz zu finden. Verwaltungsseitig wird hierzu ausgeführt, dass aktuell Gespräche mit Personaldienstleistungsunternehmen laufen, um Optionen zu erhalten, wie auch kurzfristig entstehende Vakanzen relativ zeitnah abgedeckt werden können.
e) Anbindung des Laurentiusstübles Hilzingen
Auf nochmaliges Nachfragen aus der Mitte des Gemeinderates erläutert die Verwaltung, dass der bis zum Beginn des Wohnbaugebietes „Beim Steppbachwiesle“ genutzte Verbindungsweg zum “Laurentiusstüble“ derzeit nicht nutzbar ist, weil dieser geteerte Feldweg auch weiterhin als Baustellenstraße genutzt wird. Neben dieser sachlichen Information wird aus der Mitte des Gemeinderates jedoch bemängelt, dass den Betreibern der Gaststätte „Laurentiusstüble“ im letzten Jahr zugesagt worden ist, dass dieser Weg im Dezember wieder geöffnet werden soll und diese Zusage bis heute nicht eingehalten worden ist.
Hierzu erläutert der Vorsitzende, dass er selbst mit Frau Maier intensiven Kontakt hatte, um sich dieser Probleme anzunehmen. Die Öffnung des oben angeführten geteerten Feldweges kann erst nach Abschluss der Baumaßnahme wieder erfolgen. Der offizielle Zufahrtsweg zum „Laurentiusstüble“ ist jederzeit über die Weiterdinger Straße möglich.
f) Sitzungsprotokolle
Aus der Mitte des Gemeinderates wird die Verwaltung gebeten, sich nochmals intensiv Gedanken darüber zu machen, ob eine Möglichkeit besteht, dass den Gemeinderäten die nichtöffentlichen Sitzungsprotokolle vor der jeweiligen Sitzung zugestellt werden können, um dem Gemeinderat die Möglichkeit zu eröffnen, sich intensiv mit den Sitzungsprotokollen zu beschäftigen. Es ist sehr schwierig während den Beratungen im Gremium die umlaufenden Protokolle zu lesen.
Mit dem Verweis zu Regelungen bei der Volksbank eG Schwarzwald Baar Hegau aber auch mit Blick auf andere Gemeinden soll die Verwaltung nochmals überlegen, wie diese Situation verbessert werden kann. Eventuell könnte über einen besonders gesicherten Bereich auf der Homepage den Gemeinderäten der Zugang über einen speziellen Zugangscode ermöglicht werden.

16. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

Vorgelegt am 19. Juli 2016

gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)      
gez. Markus Wannenmacher (Schriftführer)
gez. Bernhard Hertrich (Gemeinderat)       
gez. Martin Schneble (Gemeinderat)