Anmeldung

Gemeinderatssitzung

Dienstag, 25. Oktober 2016, 19:00 Uhr
Rathaus Hilzingen

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

1. Fragemöglichkeit für Einwohner

2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 20.09.2016

3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung am 04.10.2016

4. Sanierung des Rathauses Hilzingen - Vorstellung der Planung

5. Peter-Thumb-Schule Hilzingen (Gemeinschaftsschule)
- Bauliche Erweiterung (inklusive Kostenschätzung)
- Brandschutz und energetische Maßnahmen (inklusive Kostenschätzung)

6. Antrag von Gemeinderat Karl Schwegler auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat zum 31. Oktober 2016

7. Hegau-Bike-Marathon 2017 - Genehmigung der WM-Strecke

8. Feststellung der Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht der Gemeinde Hilzingen für das Haushaltsjahr 2015

9. Feststellung des Jahresabschlusses 2015 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Hilzingen

10. Neuordnung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand - Beschlussfassung über die Ausübung der Option nach § 27 Abs. 22 UstG

11. Antrag des SV Schlatt a. R. auf Kostenübernahme bzw. Zuschuss für die Sanierung des asbestverseuchten, baufälligen Tribünendaches sowie der Seitenwände des Alpenblickstadions

12. Beschluss über die Aufhebung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Wärmeversorgung Hilzingen

13. Kommunaler Breitbandausbau im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Tengen - Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung

14. Fortschreibung des Nahverkehrsplans des Landkreises Konstanz - Förmliche Anhörung der Gemeinde

15. Segelfliegergebäude Binningen (ehem. Bahnhof Binningen) - weitere Vorgehensweise

16. Sanierungsrechtliche Genehmigungen
a) Grundschuldbestellung Flst.Nr. 241/1, Hauptstr. 67, Gemarkung Hilzingen
b) Grundschuldbestellung Flst.Nr. 374/1, Duchtlinger Str. 10a, Gemarkung Hilzingen

17. Vorkaufsrechte gem. § 24 BauGB
a) Flst.Nr. 468/2, Hanfgarten 19, Gemarkung Hilzingen
b) Flst.Nr. 468/3, Hanfgarten 17, Gemarkung Hilzingen

18. Bekanntgaben der Verwaltung

19. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte

20. Fragemöglichkeit für Einwohner

Öffentliche Gemeinderatssitzung am 25. Oktober 2016

Anwesend:
Bürgermeister Rupert Metzler
Von den 20 Gemeinderäten sind 16 anwesend
Von den vier Ortsvorstehern sind drei anwesend
Rechnungsamtsleiterin Elisabeth Stauder
Verwaltungsangestellte Petra Fritsch und Christian Denzel
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer
Abwesend:
Gemeinderäte Doris Buhl (beruflich), Peter Graf (krank) Ulrike Maus (krank), Karl Schwegler (privat), entschuldigt
Ortsvorsteher Stefan Jäckle (beruflich), entschuldigt
Beginn:    19.00 Uhr    Presse:    2
Ende:    23.15 Uhr (mit Pause)    Zuhörer:    5

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Gemeinderates keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 20.09.2016 wird in Umlauf gegeben.

1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 20.09.2016
Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die mit der Einladung zur heutigen Sitzung zu-gestellte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 20.09.2016.

3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung am 04.10.2016
In der Sitzung des Gemeinderates am 4. Oktober 2016 wurde beschlossen, dass das Planungsbüro Koch auf dem Areal Klostergasse die im Rahmen der Sanierung Ortsmitte Hilzingen angedachte Bebauung planen und ausführen wird.

4. Sanierung des Rathauses Hilzingen - Vorstellung der Planung
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus den den Gemeinderäten mit Schreiben vom 19. Oktober 2016 zugestellten Sitzungsunterlagen, nämlich dem ersten Planungsentwurf zur Gesamtsanierung des Rathauses mit einer groben Kostenschätzung für die ange¬dachten Maßnahmen.
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende den beauftragten Planer, Herrn Architekt Rainer Wezstein, Am Geigersbuck 4, 78250 Tengen, bittet ihn an der Verwaltungsbank Platz zu nehmen und erteilt ihm für den eigentlichen Sachvortrag das Wort.
Der beauftragte Architekt stellt seine Planung vollständig und ausführlich vor und geht während seinen Ausführungen insbesondere auf grundlegende Notwendigkeiten und Vorgaben sowie auf verschiedene planerische Veränderungen am Objekt und die dahinterstehenden grundsätzlichen Überlegungen ein, wie zum Beispiel:
- Die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der Brandverhütungsvorschriften (zum Beispiel Schaffung eines zweiten Fluchtwegs),
- die deutlich in die Jahre gekommene und von der Wartungsfirma regelmäßig ange-mahnte Aufzugsanlage (Baujahr 1973),
- die Schaffung einer ansprechenden Eingangssituation am Rathaus,
- verschiedene Nutzungsänderungen einzelner Räume im Rathaus (zum Beispiel der Serverraum im Erdgeschoss/Kellergeschoss, die sanitären Einrichtungen),
- die barrierefreie Erreichbarkeit von Büros im Rathaus sowie den Einbau eines barrie¬refreien WC im Erdgeschoss und
- die veranschlagten Kosten (grobe Kostenschätzung), die aus Massen ermittelt worden sind, von mindestens knapp 1 Mio. Euro.
Im Anschluss an die Planungsvorstellung eröffnet der Vorsitzende die Beratung. Die auftretenden Nachfragen aus dem Gremium werden sowohl vom Planer als auch ver-waltungsseitig beantwortet.
Insbesondere werden folgende Nachfragen gestellt:
- Durch die Abgabe des Grundbuchamtes werden die derzeit genutzten Büros frei. Sofern diese Räume nicht mehr genutzt werden, wird hierfür auch kein zweiter Fluchtweg-Bereich benötigt. Nach Einschätzung des Bürgermeisters werden diese Räume für die Verwaltung nicht benötigt, sodass die Schaffung eines zweiten Fluchtwegs (Treppe beim Ratssaal ins Dachgeschoss) keine hohe Priorität hat.
- Das bisher benutzte innenliegende Treppenhaus wird zur Fluchttreppe.
Der neue Anbau an der Nordostseite (Treppe/Aufzug bis ins 2. Obergeschoss) des Rathauses soll als Hauptzugang erscheinen, da dieser Eingang von der Bürgerschaft am stärksten frequentiert wird.
- Ein zweiter Fluchtweg ist nach Abstimmung mit den Fachleuten zwingend erforder-lich, so die Ausführungen des Planers.
- Auch wenn für die derzeitige Nutzung des Dachgeschosses kein Bedarf besteht, sollten keine Maßnahmen angedacht werden, die eine eventuell anstehende Verwendung dieser Räume verhindern oder stark beeinträchtigen würden.
- Welche Zuschussmittel aus dem Landessanierungsprogramm "Sanierung Ortsmitte Hilzingen" für die Sanierung des Rathauses zu erhalten sind, muss mit der STEG, am besten schriftlich, noch abgeklärt werden.
- Während der Beratung wird als Resümee das vorgestellte erste Konzept als sehr ansprechend und zielführend gesehen. Die Verbindung zwischen historisch gewach-senem Rathaus und Moderne gelingt dem Planer sehr gut, auch wenn die veran-schlagten Kosten, vor allem wegen der in Hilzingen laufenden anderen Großprojekte, zwingend im Auge zu behalten sind. Es muss geprüft werden, ob der vorgestellte, in Glas gehaltene moderne Anbau, der in der Höhe unter der jetzi-gen Traufe des Rathauses bleibt, auch etwas historischer, vielleicht auch etwas weniger massiv ausgestaltet werden könnte.
- Das Gelände im Bereich des Zugangs zum Bürgerbüro (neuer Anbau) soll so modelliert werden, dass dadurch die bisherige und als sehr unschön empfundene Metall¬rampe, wegfallen könnte. Der derzeitige Anbau (Treppe und Aufzug) sieht die Anbindung des Erdgeschosses, des 1. Obergeschosses und des 2. Obergeschosses vor. Eine außenliegende Erschließung des Dachgeschosses (Treppe / Aufzug) wird vom Planer als nicht unbedingt formschön betrachtet.
- Vereinzelt wird eine konsequentere Herangehensweise an das Projekt Sanierung Rathaus gewünscht, so dass zum Beispiel an eine Verkleinerung der Rathausflure, an den Einbau von zusätzlichen Glaselementen für transparente Büros gedacht wird. Grundlage hierfür ist jedoch eine Ermittlung und Ausrichtung an bestehende und eventuell geplante Organisationsstrukturen im Rathaus. Mit dieser Vorgehensweise soll, auch bei einer schrittweisen Gesamtsanierung des Rathauses, sichergestellt werden, dass mit einzelnen, zeitlich getreckten Bauabschnitten eine sinnvolle Gesamtsanierung möglich bleibt. Seitens des Gemeinderates wird in diesem Zusam¬menhang an den Ablauf der Planung und Errichtung des Bürgerbüros als losgelöste Einzelmaßnahme als nicht vorbildlich erinnert. Die dadurch zusätzlich entstehenden Kosten sind jedoch bei der groben Kostenschätzung von 1 Mio. Euro natürlich noch nicht beinhaltet.
- Zwingend erforderlich ist jedoch eine enge Abstimmung zwischen dem beauftragten Planer Wezstein und faktorgruen (Sanierung Ortsmitte Hilzingen).
- Grundsätzlich sollte nochmals der Lauf der Treppen im Anbau aber auch die mögliche innenliegende Erschließung des Dachgeschosses überdacht werden.
Der aus der Mitte des Gemeinderates eingebrachte Vorschlag, den Planungsauftrag dahingehend zu erweitern, auch für den Innenausbau des Rathauses ein grobes Kon-zept (Verkleinerung der Flure, Glaselemente und Ähnliches) zu überarbeiten, wird in der anschließenden positiven Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 12 Ja- und 5 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.
Der Vorsitzende bedankt sich bei Architekt Wezstein für die Vorstellung der ersten Plan¬variante und beim Gemeinderat für den sachlichen Austausch zu dieser Thematik.

5. Peter-Thumb-Schule Hilzingen (Gemeinschaftsschule)
- Bauliche Erweiterung (inklusive Kostenschätzung)
- Brandschutz und energetische Maßnahmen (inklusive Kostenschätzung)
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich zum einen aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Hauptamtes vom 18. Oktober 2016 und die weitergehenden Unterlagen des beauftragten Planers, die dem Gemein-derat mit Schreiben vom 19. Oktober 2016 zugestellt worden sind.
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende den beauftragten Planer, Herrn Hubert Riesterer, der sodann an der Verwaltungsbank Platz nimmt, ebenso die Schul¬leitung der Peter-Thumb-Schule Hilzingen (Herrn Trinkner und Herrn Marschall).
Einleitend weist der Vorsitzende darauf hin, dass der jetzige Planungsstand nach Ein-schätzung der Verwaltung und auch der Schulleitung als eine Planungsvariante zu verstehen ist, die sich auf das Notwendigste beschränkt und sich im unteren Bereich des vom Regierungspräsidium Freiburg festgestellten Fehlbedarfs bewegt. Vor Einstieg in die Präsentation durch Herrn Hubert Riesterer wird aus der Mitte des Gemeinderates deutlich darauf hingewiesen, dass der Zeitraum für die nachgereichten Unterlagen keinesfalls den gesetzlichen Vorgaben entspreche und es in der heutigen Sitzung diesbezüglich eigentlich keinen Beschluss geben dürfte. Allerdings ist eine Beschlussfassung zur Schulerweiterung von Nöten, um den entsprechenden Antrag auf Erhalt der Fachförderung stellen zu können. Deutlich wird die Kritik im Gremium wiederholt, wobei sich diese kritischen Anmerkungen nicht gegen die Verwaltung richten.
Zum eigentlichen Sachvortrag erteilt der Vorsitzende sodann dem Planer das Wort. Die Kritik, über die zu spät zugestellten Unterlagen nimmt er an und versucht kurz zu begründen, wodurch diese massive Verzögerung entstanden ist. In seinem Sachvortrag geht er auf den vorliegenden Planungsstand ein und weist unter anderem auf folgende Aspekte hin:
- Im Südbau wird ein Anbau für die notwendigen Lernateliers errichtet, wobei in die-sem Anbau auch eine Aufzugsanlage geschaffen wird.
- Im Obergeschoss des Südbaus werden im Anschluss an den jetzigen Verwaltungs-trakt zusätzliche Lehrerarbeitsplätze geschaffen.
- Der NWT-Raum im Erdgeschoss des Südbaus (jetziger Töpferraum) wird provisorisch zur Mensaerweiterung umgebaut, um die größer werdende Nachfrage nach Mittagessen in der Schule bedienen zu können. In diesem Zusammenhang wird auch die Ausgabeküche vergrößert und eine abgetrennte Spülküche gerichtet. Auch der Architekt beschreibt nochmals die Situation, dass der Schulträger mit der jetzt geplanten Programmfläche mit 618 m² am unteren Ende der festgestellten fehlende Flächen (Raumprogramm RP Freiburg) bleiben wird, was unter anderem auch vom Gemeinderat in einer früheren Sitzung gewünscht wurde.
Nochmals aus der Mitte des Gemeinderates nachgefragt, erläutert der Vorsitzende bzw. der Planer, welche Entwicklung das Projekt "Erweiterung der Peter-Thumb-Schule (Gemeinschaftsschule) Hilzingen" in diesem Jahr genommen hat, wobei deutlich darauf hingewiesen wird, dass es gut ist, auf den geplanten Mensa-Anbau zu verzichten. Die eingetretenen Kostensteigerungen sind durch die unterschiedlichen Konzeptionen und durch die feiner werdenden Detailplanungen eingetreten.
Aus der Mitte des Gemeinderates nachgefragt, erläutert die Verwaltung, wie im Haushaltsplan 2017 die zu erwartenden Zuschussmittel bzw. auch die Ausgaben abgebildet werden. Verwaltungsseitig wird erläutert, dass die Fachförderung nach Genehmigung der Planung durch den Gemeinderat beim Regierungspräsidium Freiburg beantragt wird und dann abgewartet werden muss, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe die Fördermittel fließen.
Die Verwaltung plant über die Schulbauförderung hinaus, sowohl für die Schulerweite-rung als auch für die notwendigen Brandschutzmaßnahmen an der Schule einen Antrag auf Mittel aus dem Ausgleichsstock zu stellen, wobei hierzu noch keine Aussage getrof¬fen werden kann, ob und ggfs. in welcher Höhe es einen Zuschuss geben könnte.
Im vorliegenden Zeitstrahl zur Realisierung dieses Projektes sollen die Investitionen in den Jahren 2017, 2018 und 2019 erfolgen und finanziert werden.
Ergänzt wird, dass die Ausstattung der benötigten Lernateliers sukzessive mit dem Wachsen der Schule erfolgt, was bedeutet, dass im Jahr 2018, zu welchem Zeitpunkt die neuen Schulräumlichkeiten fertiggestellt sein müssten, noch nicht alle Lernateliers ausgestattet sind (Möbel, Technik).
Im Gremium ist unisono die Meinung vorhanden, dass die Schule auf jeden Fall eine notwendige Erweiterung erfahren muss, es aber durchaus Bedenken gibt, ob – aus welchen Gründen auch immer – die Gemeinschaftsschule zukünftig der Schultyp ist, der von den Staatlichen Schulbehörden bzw. von der Landespolitik zukünftig auch den Zuspruch erhalten wird.
Auch wenn nicht alle Gemeinderäte den Schultyp „Gemeinschaftsschule“ gut finden, wird es für den Standort Hilzingen bzw. auch für die Peter-Thumb-Schule zwingend
erforderlich sein, in der heutigen Sitzung die vorgelegte Planung zu beschließen. Der eingerichtete Sperrvermerk für die Sanierung des Physikraums bleibt davon selbstverständlich unberührt.
Im Gemeinderat ist relativ schnell klar, dass eine reduziertere Größe der Lernateliers im Südbau von 72 m² auf 63 m² auf Grund der sehr geringen Kosteneinsparung von rund 40.000 Euro nicht zielführend ist, so dass diese Variante (Planungsauftrag des Gemein¬derates) ohne weitere Aussprache verworfen wird.
Als Ergebnis der heutigen Beratung formuliert der Vorsitzende den Beschlussvorschlag, der nunmehr vorgestellten Planung zuzustimmen. Dadurch wird zum einen ein positives Signal gesetzt und zum anderen die Verwaltung in die Lage versetzt, bei den staatlichen Schulbehörden den erforderlichen Förderantrag zu stellen. Ergänzend fügt der Vorsitzende hinzu, dass die Brandschutzmaßnahmen nochmals im Gemeinderat intensiv beraten werden.
Dieser Beschlussvorschlag (Zustimmung zur vorgelegten Planung) wird daraufhin in positiver Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, ohne Gegenstimme bei zwei Enthaltungen angenommen.
Mit Blick auf den Umbau des Naturwissenschaftlichen Raums sollte dann auch daran gedacht werden, die dortigen Fenster komplett zu sanieren.
Mit Blick auf die größeren Schulbauprojekte in anderen Kommunen sind die aufzubringenden Investitionsmittel der Gemeinde Hilzingen für die Erweiterung der Schule in Höhe von rund 3 Mio. Euro (ohne energetische Maßnahmen) aus Sicht des Vorsitzenden angemessen. Mit dieser „preiswerten und sinnvollen“ Erweiterung der Peter-Thumb-Schule wird die Attraktivität der Schule aber auch der Gemeinde Hilzingen deutlich verbessert und für Hilzingen als eine sehr gute Entscheidung bewertet.
Mit Worten des Dankes verabschiedet der Bürgermeister Herrn Riesterer aus der heutigen Sitzung und bitte für die zukünftige Zusammenarbeit um mehr Termin¬treue.

6. Antrag von Gemeinderat Karl Schwegler auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat zum 31. Oktober 2016
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Hauptamtes vom 14. Oktober 2016.
Einleitend gibt der Vorsitzende in wesentlichen Zügen die oben angeführte Sitzungsvor-lage des Hauptamtes bekannt.
Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus fragt nach, ob der Verwaltung bekannt ist, seit wann die Pflegebedürftigkeit des Vaters von Herrn Karl Schwegler besteht. Der Vorsitzende kann diesbezüglich kein konkretes Datum benennen, wobei bekannt ist, dass die Pflegebedürftigkeit des Vaters schon länger besteht. Die Einschätzung des Vorsitzenden wird auch aus der Mitte des Gemeinderates unterstrichen.
Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus führt zum vorliegenden Antrag folgendes aus: Entsprechend des demokratischen Grundprinzips ist ein Gemeinderat und ein  Gemein-deratskandidat nach Abgabe seiner Erklärung, dass er bei der Kommunalwahl als Kandidat zur Verfügung steht, im Falle einer Wahl bzw. im Falle eines Nachrückens dann auch vollumfänglich an alle Rechte und Pflichten gebunden, die die Gemeindeordnung vorsieht.
Für ein Ausscheiden aus dem Gemeinderat sind demzufolge auch rechtlich hohe Hürden normiert. Für den Fall, dass ein kommunalpolitischer Mandatsträger die vorgegebenen Pflichten nicht erfüllt, sieht die Gemeindeordnung als letztes Mittel dann auch die Möglichkeit vor, hierfür entsprechende Ordnungsgelder festzusetzen. Es ist in vielen Fällen ein sehr schwieriger Spagat, allen ehrenamtlichen Verpflichtungen und zum Beispiel auch den sonstigen beruflichen, privaten und vereinsmäßigen Verpflichtungen gerecht zu werden.
Nach seiner Einschätzung ist in diesem vorliegenden Fall jedoch die Pflegebedürftigkeit des Vaters von Herrn Karl Schwegler nicht der Grund für das beantragte Ausscheiden, weil der Antragsteller nach der Verpflichtung zum Gemeinderat (als Nachrücker) weitere ehrenamtliche Aufgaben (Dirigentenposten) angenommen hat. Deshalb könnte eine vom Gemeinderat getroffene rechtsfehlerhafte Ermessensentscheidung (Ausscheiden und Nachrücken der nächsten Ersatzperson) unter Umständen auch dazu führen, dass die im Gemeinderat fortan getroffenen Entscheidungen dann als nicht rechtmäßig gelten könnten. Eine solche Ausgangslage hätte dann für die Gemeinde weitreichende und vor allem dann auch negative Auswirkungen.
Im Anschluss an seine Ausführungen stellt er den Geschäftsordnungsantrag (Sachantrag), diesen Tagesordnungspunkt von der heutigen Sitzung abzusetzen und gleichzeitig die Verwaltung zu beauftragen, beim Landratsamt Konstanz (zuständige Rechtsaufsichtsbehörde) schriftlich abprüfen zu lassen, ob ein Stattgeben des Antrags von Herrn Schwegler bzw. ein diesbezügliches Ausscheiden von Herrn Karl Schwegler unter vorgenannten Gründen unter Umständen tatsächlich diese weitreichenden Folgen haben könnte.
Dem Einwand von Gemeinderat Steffen van Wambeke, dass Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus diesen Geschäftsordnungsantrag nicht stellen kann, weil er sich zuvor inhaltlich zu diesem Thema geäußert hat, erwidert Gemeinderat Thomas Hägele dahin-gehend, dass er sodann den wortgleichen Antrag von Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus stellt.
In der anschließenden positiven Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, wird der oben angeführte Antrag mit 10 Ja- und 5 Nein-Stimmen angenommen. Der Tagesordnungspunkt ist somit von der weiteren Beratung abgesetzt.
Mit Blick auf zukünftige Kommunalwahlen ergänzt der Vorsitzende, dass bei der Kandi-datensuche – auch wenn diese sich sehr schwierig darstellt – immer auch daran gedacht werden muss, dass Kandidaten, die sich bereiterklären anzutreten, dann auch alle mit dem Amt als Gemeinderat zusammenhängenden ehrenamtlichen Aufgaben übernehmen. Und dies für den Fall, dass die Bewerber direkt gewählt oder aber als Nachrücker zum Zug kommen.

7. Hegau-Bike-Marathon 2017 - Genehmigung der WM-Strecke
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage, nämlich dem Antrag zur Genehmigung bzw. zur Anhörung der Gemeinde Hilzingen gemäß § 29 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung zur Durchführung der Weltmeisterschaft (Hegau-Bike-Marathon) am 25. Juni 2017.
Der Vorsitzende ergänzt diesen Antrag dahingehend, dass er derzeit mit dem Veran-stalter in Kontakt ist, in Hilzingen eine attraktive Sonderwertung durchzuführen.
Aus der Mitte des Gemeinderates werden zu diesem Antrag folgende beiden Aspekte angeführt:
- Der Veranstalter muss dringend dazu angehalten werden, dass spätestens eine Woche nach Durchführung dieses Events die Strecke gesäubert ist und
- dass in die angedachte Sperrung der Dietlishofer Straße die dortige Baumaßnahme in die Planung mit einzubeziehen ist.
Ohne weitere Aussprache wird der vorgelegte Antrag in positiver Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig angenommen.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates erläutert der Vorsitzende, dass für die Idee, zusammenhängend auch auf der Gemeinde Hilzingen eine dauerhafte Mountainbike-Strecke einzurichten, eine weitere Planung vergeben worden ist und dass zum Bei¬spiel ein enger Austausch mit den Landwirten, die dadurch betroffen sind, erfolgen wird.

8. Feststellung der Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht der Gemeinde Hilzingen für das Haushaltsjahr 2015
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit Schreiben vom 13. September 2016 zugestellten Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht der Gemeinde Hilzingen für das Haushaltsjahr 2015.
Verwaltungsseitig werden einige wichtige Eckdaten zur Jahresrechnung des Jahres 2015 vorgetragen, insbesondere der Stand der Rücklagen in Höhe von 2.226.775,65 Euro
(Stand 31.12.2015) aber auch der Stand der Schulden mit rund 750.000 Euro sowie das Haushaltsvolumen.
Insgesamt betrachtet der Vorsitzende das vorliegende Ergebnis - vor allem mit Blick auf die verausgabten Personalkosten sowie auch die Höhe des sächlichen Betriebsaufwands - als ein sehr gutes Jahresergebnis. Insbesondere bewertet er das gegenüber dem prognostizierten Gesamtvolumen im Haushaltsplan erzielte, leicht reduzierte Gesamtergebnis in Höhe von 24,1 Mio. Euro nahezu als Punktlandung. Verwaltungsseitig werden darüber hinaus einige wichtige Einzelpositionen auf der Einnahme- und Ausgabeseite erläutert.
Die von den Gemeinderäten Andrea Baumann und Olaf Fuchs eingereichten Fragen zu einzelnen Positionen der Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht wurden verwaltungsseitig schriftlich beantwortet und liegen dem Gemeinderat in den Gemeinderatsfächern aus. Der Gemeinderat ist mit der Vorgehensweise einverstanden, die Jahresrechnung ohne die Behandlung der eingereichten Fragen zu beschließen. Sollten bei den Gremiumsmitgliedern weiterer und über die bereits beantworten Fragen hinausgehender Informationsbedarf vorhanden sein, kann dieser dann auch verwaltungsseitig bedient werden.
Ohne weitere Aussprache nimmt der Gemeinderat einstimmig den Jahresabschluss 2015 der Gemeinde Hilzingen gemäß der Seite 387 der Vorlage (Jahresrechnung) in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, an.
Im Nachgang zum Beschluss wird aus der Mitte des Gemeinderates angeführt, dass die im Jahr 2015 abgerechneten Baumaßnahmen alle unter den veranschlagten Kosten geblieben sind, was positiv unterstrichen wird.

9. Feststellung des Jahresabschlusses 2015 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Hilzingen
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus dem den Gemeinderäten mit Schreiben vom 13. September 2015 zugestellten Jahresabschluss 2015 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Hilzingen.
Der vorgelegte Jahresabschluss 2015 wird von Seiten der Verwaltung dem Gremium in Grundzügen erläutert bzw. auch auf einige wichtige Punkte, wie zum Beispiel das Jah-resergebnis, die verkaufte Wassermenge, den Wasserverbrauch pro Tag und Person aber auch auf die festgestellten Wasserverluste hingewiesen. Insbesondere wird ver-waltungsseitig erläutert, warum die Wasserverluste im Vergleich zum Vorjahr um 3,5 Prozentpunkte gestiegen sind.
Die diesbezüglich vorliegende Dokumentation, wo die Wasserrohrbrüche aufgetreten sind, kann sich unter Umständen auch auf die Prioritätenliste auswirken.
Die von den beiden Gemeinderäten Andrea Baumann und Olaf Fuchs eingereichten Fragen zu einzelnen Positionen der Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht wurden verwaltungsseitig ebenfalls schriftlich beantwortet und liegen für den Gemeinderat in den Gemeinderatsfächern aus. Auch hier trägt der Gemeinderat es mit, ohne weitere Aussprache zu einzelnen Positionen über den vorgelegten Jahresabschluss zu beschließen.
Als Ergebnis der kurzen Beratung zum vorgelegten Jahresabschluss des Eigenbetriebs Wasserversorgung Hilzingen für das Haushaltsjahr 2015 nimmt das Gremium den auf der Grundlage von Seite 97 ausformulierten Beschlussvorschlag in positiver Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, an.

10. Neuordnung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand - Beschlussfassung über die Ausübung der Option nach § 27 Abs. 22 UstG
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Rechnungsamts vom 20. September 2016, die in kurzen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in positiver Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig den in der Sitzungsvorlage aufgenommenen Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Hilzingen erklärt gegenüber dem Finanzamt, dass sie vom eingeräumten Optionsrecht Gebrauch macht und somit § 2 Abs. 3 des UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 1. Januar 2021 aus¬geführten Leistungen weiterhin anwendet. Die Gemeinde Hilzingen behält sich vor, die Erklärung mit Wirkung vom Beginn eines auf die Abgabe folgenden Kalenderjahres zu widerrufen.
Im Nachgang zu diesem Beschluss bittet Gemeinderat Ralf Oßwald die Verwaltung um eine möglichst zeitnahe Information, wenn sich das zuständige Bundesfinanzministe-rium mit einem Informationsschreiben an die Gemeinden gewendet hat.
Unter Umständen müsste dann auch darüber nachgedacht werden, ob es Sinn machen würde, die ausgesprochene Optionserklärung wieder rückgängig zu machen, sollten im Einzelfall „die Chancen größer sein als die Risiken“.

11. Antrag des SV Schlatt a. R. auf Kostenübernahme bzw. Zuschuss für die Sanierung des asbestverseuchten, baufälligen Tribünendaches sowie der Seitenwände des Alpenblickstadions
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Rechnungsamtes vom 12. Oktober 2016, die im Wesentlichen nochmals vorgetragen wird.
Deutlich gemacht wird unter anderem, dass die Tribüne einschließlich der Überdachung im Eigentum der Gemeinde Hilzingen steht, da die damals noch selbstständige Gemeinde Schlatt am Randen die Tribüne mit Überdachung in den 1969/70er Jahren errichtet hat. Auf Grund des vorliegenden Kostenvoranschlages betragen die Material-kosten rund 6.930 Euro, wobei verwaltungsseitig ergänzt wird, dass auf der Gemarkung keine anderen Fälle bekannt sind, die mit dieser Ausgangslage verglichen werden können.
Es entwickelt sich eine kurze Beratung über den vorliegenden Antrag auf Kostenüber-nahme, wobei unter anderem aus der Mitte des Gemeinderates hierzu grundsätzlich ausgeführt wird, dass die Maßnahme eigentlich eine Maßnahme für den Haushaltsplan 2017 wäre und somit im Rahmen der Entwurfsberatung zum Haushaltsplan 2017 zu diskutieren gewesen wäre und diesbezüglich eigentlich keine Vorabentscheidung zu treffen ist. Hierauf entgegnet der Bürgermeister, dass es jetzt der richtige Zeitpunkt ist, über diesen Antrag zu beraten und zu entscheiden, um auch die Sitzung der Haushaltsplanentwurfsberatung etwas zu entzerren.
Während der Beratung werden verschiedene Aspekte, wie zum Beispiel die haftungs-rechtliche Gestaltung, wer die Sanierung des asbestverseuchten Tribünendachs ausführen soll (Gemeinde oder Verein), ob ein Zuschuss gewährt werden soll oder aber auch, ob ein sachkundiges Unternehmen für die Entsorgung der asbestverseuchten Platten einbezogen werden muss, beraten.
Auf Nachfrage des Vorsitzenden erklärt sich der Gemeinderat damit einverstanden, dass die beiden sachkundigen Bürger, nämlich die Vorstände des Sportvereins Schlatt am Randen, die in der heutigen Sitzung anwesend sind, kurz die Situation erläutert können.
Herr Markus Schuck erläutert nochmals sehr anschaulich die Notwendigkeit der entsprechenden Sanierung, wobei er deutlich darauf hinweist, dass die Gemeinde lediglich die Materialkosten in Höhe von knapp 7.000 Euro zu tragen hätte. Alles andere würde von Seiten des Vereins übernommen werden.
Der Vollzug der Maßnahme wird von seiner Seite im Wesentlichen dann auch beschrie-ben. Die Asbestplatten, die ausgetauscht werden müssen, müssen unter Vollschutz entsorgt werden. Insgesamt hat die Dachfläche der Tribüne rund 210 m², wobei das Tribünendach nicht flächendeckend, sondern nur punktuell, beschädigt ist.
Als Ergebnis der Aussprache beschließt der Gemeinderat auf Vorschlag des Vorsitzenden in positiver Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, ohne Gegenstimme, dass der Antrag auf Kostenübernahme für die Sanierung des asbestverseuchten baufälligen Tribünendachs sowie der Seitenwände des Alpenblickstadions in Schlatt am Ran¬den mit maximal 7.000 Euro bewilligt wird.
Gleichzeitig mit der Übernahme der Materialkosten durch die Gemeinde soll die Unter-haltungsverpflichtung des Tribünendachs auf den Sportverein Schlatt am Randen über-gehen.
Die Verwaltung erhält den Auftrag, mit dem Sportverein Schlatt am Randen abzustim-men, ob die Vorgehensweise, die soeben beschlossen worden ist (Materialkostenübernahme, Übergabe der Unterhaltungsverpflichtung auf den SV Schlatt am Randen) mitgetragen wird.

12. Beschluss über die Aufhebung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Wärmeversorgung Hilzingen
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Rechnungsamtes vom 12. Oktober 2016.
Ohne weitere Aussprache nimmt der Gemeinderat in positiver Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig die Aufhebung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Wärmeversorgung Hilzingen an.

13. Kommunaler Breitbandausbau im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Tengen - Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Hauptamtes vom 18. Oktober 2016, die in einzelnen Punkten nochmals vorgetragen wird.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in positiver Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig den vorgelegten Entwurf über die Vereinbarung über die interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Tengen zum kom-munalen Breitbandausbau.
Im Nachgang zu diesem Beschluss wird aus der Mitte des Gemeinderates angeregt, sich grundsätzlich darüber Gedanken zu machen, ob eventuell ein weiterer Ausbau der Breitbandversorgung kreditfinanziert Sinn machen würde, um eventuell dadurch auch Steuern sparen zu können.

14. Fortschreibung des Nahverkehrsplans des Landkreises Konstanz - Förmliche Anhörung der Gemeinde
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Hauptamtes, die verwaltungsseitig kurz vorgestellt wird. Über die dort aufgeführten Wünsche und Anregungen der Gemeinde Hilzingen zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans des Landkreises Konstanz werden aus der Mitte des Gremiums noch folgende, zusätzliche Aspekte eingebracht, die in die Stellungnahme Aufnahme finden sollten:
- Die Bedienungskategorie Hilzingen bis Tengen sowie der Kurs Gottmadingen-Hilzin-gen soll in eine höhere Zone als derzeit festgelegt aufgenommen werden.
- Die neu eingerichteten Anrufsammeltaxi-Verbindungen (AST) laufen leider nicht so zuverlässig, wie es eigentlich notwendig wäre. Aus diesem Grund sollte darauf geachtet werden, dass AST-Verbindungen zukünftig von den Nutzern zuverlässig genutzt werden können.
- Das Höchstalter aller eingesetzten Busse auf den unterschiedlichen Linien und Kurse soll ein maximales Höchstalter von 10 Jahren haben. Es kann nicht sein, dass bei verschiedenen Linien jüngere Busse und in anderen Bereichen ältere Busse zum Einsatz kommen.
- Bei der Anbindung der Schülerinnen und Schüler von und nach Gottmadingen soll auch daran gedacht werden, dass die Berufspendler vormittags und nachmittags (außerhalb der Schulzeiten) Möglichkeiten haben, die Arbeitsstätten mit dem ÖPNV zu erreichen.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in positiver Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, die verwaltungsseitige Vorlage mit den in der Sitzung vorgebrachten Aspekten zu ergänzen und eine entsprechende Stellungnahme abzugeben.

15. Segelfliegergebäude Binningen (ehem. Bahnhof Binningen) - weitere Vorgehensweise
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Rechnungsamtes vom 12. Oktober 2016, die in den wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Ohne weitere Aussprache werden die in der Sitzungsvorlage aufgenommenen Beschlussvorschläge in jeweils offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, zur Abstimmung gebracht:
1. Entsprechend dem Vorschlag des Technischen- und Umweltausschusses verbleibt der ehemalige Bahnhof Binningen = Segelfliegergebäude Binningen im Eigentum der Gemeinde.
Dieser Beschlussvorschlag wird ohne Gegenstimme angenommen
2. Die Miete wird ab 01.01.2017 von 281,21 € auf 300,00 € angehoben.
Dieser Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.
3. Über anstehende größere Sanierungen wird bei Bedarf beraten.
Dieser Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.

16. Sanierungsrechtliche Genehmigungen
a) Grundschuldbestellung Flst.Nr. 241/1, Hauptstr. 67, Gemarkung Hilzingen
b) Grundschuldbestellung Flst.Nr. 374/1, Duchtlinger Str. 10a, Gemarkung Hilzingen
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Bauamtes vom 12. Oktober 2016, die zu den einzelnen Punkten nachmals vorgetragen wird.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig die Annahme der in der Sitzungsvorlage aufgenommenen Beschlussvorschläge zu a und b.
Auf Vorschlag der Verwaltung wird ohne weitere Aussprache ebenfalls in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig beschlossen, dass zukünftig solche sanierungsrechtlichen Genehmigungen zu Grundschuldbestellungen nicht mehr im Gemeinderat zu diskutieren sind.

17. Vorkaufsrechte gem. § 24 BauGB
a) Flst.Nr. 468/2, Hanfgarten 19, Gemarkung Hilzingen
b) Flst.Nr. 468/3, Hanfgarten 17, Gemarkung Hilzingen
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Bauamtes vom 12. Oktober 2016, die in den wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, die beiden in der Sitzungsvorlage aufgeführten Vor-kaufsrechte zu a) und b) nicht auszuüben.

18. Bekanntgaben der Verwaltung
a) Personalangelegenheiten
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat darüber, dass für die neu geschaffene Stelle als Bautechniker wie auch im Kindergarten Riedheim Ausschreibungen folgen und dass die Stellenausschreibung zur Nachfolge der Leitung Finanzverwaltung erst Anfang November erscheint.
b) Regisafe
Die Verwaltung berichtet im Gremium darüber, dass zwischenzeitlich das Dokumen¬tenmanagementsystem Regisafe (Softwareupgrade) im Haus installiert worden ist und die Mitarbeiter schon auf einer entsprechenden Schulung gewesen sind.
c)  Vernissage
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat darüber, dass am 3. November 2016 um 19.00 Uhr eine Vernissage der Maximilian-Gönner-Stiftung stattfinden wird. Der Gemeinderat ist hierzu herzlich eingeladen.
d) Freibad
Verwaltungsseitig wird berichtet, dass eine Bedarfsanalyse für das Freibad Hilzin-gen läuft. Möglichst frühzeitig sollen die notwendigen Informationen vorliegen, um für das nächste Freibadjahr vorbereitet zu sein.
e) Feuerwehrgerätehaus
Gemeinderat Andreas Wieser erklärt sich für befangen, verlässt den Sitzungstisch und begibt sich unter die Zuhörer.
Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt der Gemeinderat einstimmig in offener Abstimmung, gegen die keine Gemeinderat widerspricht, Nachträge zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Höhe von insgesamt 1.500 Euro. Einstimmig werden die Nachträge in diesem Umfang angenommen, wobei verwaltungsseitig nochmals deutlich darauf hingewiesen wird, dass für diese geringen Summen Gemeinderatsbeschlüsse erforderlich gewesen sind, da die maximalen überplanmäßigen Ausgaben von 8.000 Euro für das Projekt Feuerwehrgerätehaus schon überschritten waren.

19. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
a) Schlosspark Hilzingen
Aus der Mitte des Gemeinderates wird auf eine unbefriedigende Begebenheit am 16. Oktober 2016 mit Jugendlichen im Schlosspark hingewiesen. Während eines Termins des Gutachterausschusses musste Herr Andreas Wieser, nachdem er einen Jugendlichen auf die Einhaltung der Sauberkeit hingewiesen hatte, sehr deutlich und mit Nachdruck auf dieses Ansinnen – bei sehr "aufmüpfigem" Verhalten des Betroffenen - hinweisen.
Allgemein wird im Gremium wie auch von Seiten der Verwaltung dargestellt, dass es mit Jugendlichen, die sich nur teilweise an die normalen Vorschriften halten, über den ganzen Sommer hinweg verschiedene Probleme gegeben hat, und dies, obwohl die Jugendlichen mehrfach angesprochen wurden und auch diverse Polizei¬kontrollen durchgeführt worden sind. Mit Blick darauf, dass im Ort unterschiedliche Jugendgruppen unterwegs sind, ist es sehr schwierig, diesem Problem gerecht zu werden, ohne größere Maßnahmen, wie zum Beispiel Schließung des Schlossparks, vorzuschlagen.
Ein Platzverweis kann lediglich einen Tag aufrechterhalten werden, wobei es sinnvoll ist, bei etwaigen Schwierigkeiten stets die Polizei hinzuzuziehen, um die Personalien feststellen zu lassen.
b) Beschallung Hegau-Halle
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates erläutert die Verwaltung, dass in den nächsten Tagen die neue Beschallungsanlage in der Hegau-Halle installiert werden soll und der Gemeinderat im Anschluss daran die Möglichkeit erhält, diese in Augenschein zu nehmen.
c) Flüchtlingssituation
Die aktuellen Zahlen des Landkreises Konstanz weisen aus, dass die Gemeinde rund 132 Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung unterbringen muss.
Entsprechend des Antrags der SPD/UL zur Einführung eines Sozialpasses ab 2017 soll darüber nachgedacht werden, diesbezüglich auch die Flüchtlinge miteinzubeziehen, auch wenn das Jobcenter bereits Kosten für verschiedene Angebote für Flüchtlinge übernimmt.
d) Altes Rathaus
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates erläutert die Verwaltung, dass das Areal "Altes Rathaus" im Gemeindeblatt ausgeschrieben worden ist. Bereits zwei Investoren sind jedoch schon abgesprungen.
e) Pflegeplatz-Situation
Ortsvorsteher Egon Schmieder erinnert die Verwaltung nochmals an die in nicht-öffentlicher Sitzung am 19. Juli 2016 getroffene Zusage, dass die Pflegeheimsitua-tion in Hilzingen noch in diesem Herbst 2016 beraten werden soll.
Hierzu erläutert der Vorsitzende, dass die Verwaltung bereits zu einem früheren Zeitpunkt die Unterlagen zum aktuellen Kreisseniorenplan an den Gemeinderat übermittelt hat und auf Grund der angestrebten Neubauten in Aach und Tengen die Situation der Pflegeplätze im Hegau nicht ganz so dramatisch ungünstig ist, wie sie sich nach Wegfall des Pflegeheims in Blumenfeld abgezeichnet hat.
f) Sanierung Wiesentalhalle Weiterdingen
Ebenfalls auf Nachfrage von Egon Schmieder erläutert die Verwaltung, dass der Fahrplan zur Sanierung der Wiesentalhalle in Weiterdingen, so wie ursprünglich festgelegt worden ist, auch vollzogen wird. Der Gemeinderat hat in einer früheren Sitzung beschlossen, die Sanierung der Wiesentalhalle in Weiterdingen nicht vor dem Jahr 2018 in Angriff zu nehmen.
g) Wohnhausbrand in Binningen
Im Gemeinderat wird kurz die derzeitige Entwicklung beim Brand an einem Wohn-haus in Binningen erörtert. Hierzu sind zahlreiche, auch sehr unterschiedliche Informationen vorhanden, die abschließend jedoch noch nicht verifiziert werden können.
Ob tatsächlich staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen die Verantwortlichen der Freiwilligen Feuerwehr Hilzingen laufen, kann nicht bestätigt werden, obwohl dieses Gerücht in Umlauf ist. Auf jeden Fall wird ergänzt, dass Uniformen der im Einsatz befindlichen Kameraden einer entsprechenden Überprüfung unterzogen worden sind. Bei dieser Überprüfung wurde festgestellt, dass die Anzüge nicht mit Asbest kontaminiert sind. Vor allem auch deshalb erscheint die Bewertung des Einsatzes der FFW Hilzingen als nicht sonderlich problematisch zu sein, weil der stellvertretende Kreisbrandmeister, Herr Egger, den Einsatz mehr oder weniger gut begleitet hat. Nach aktuellen Informationen besteht bei nassen Eternit-Dächern kein Risiko einer Asbestkontamination. Der Gemeinderat wird hierüber auf dem Laufenden gehalten.
h) Flüchtlingsunterbringung
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates erläutert die Verwaltung, dass es zur Feldbergstraße 1 in Riedheim keine neuen Erkenntnisse über einen möglichen Erwerb zur Unterbringung von Flüchtlingen gibt und dass zum 1. November 2016 die Hohenkrähenstraße 8 für diese Nutzung angemietet wird.

20. Fragemöglichkeit für Einwohner

Vorgelegt am 06. Dezember 2016

gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Markus Wannenmacher (Schriftführer)
gez. Martin Schneble (Gemeinderat)
gez. Dr. Sigmar Schnutenhaus (Gemeinderat)