Gemeinderatssitzung
Rathaus Hilzingen
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 01.07.2014
3. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 22.07.2014
4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung am 22.07.2014
5. Wahl der Ortsvorsteher und deren Stellvertreter für die Ortsteile
a) Riedheim
b) Weiterdingen
c) Binningen
d) Schlatt am Randen
6. Friedhofsangelegenheiten
a) Festlegung der Gebührensätze für die Rasengräber auf dem Friedhof in Weiterdingen
b) Erlass einer Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung
7. Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Killwies/Bütze", Gemarkung Hilzingen
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
8. Vorhabenbezogener Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Storzeln Südost“, Gemarkung Binningen und 3. Änderung/ Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Beschluss über die Wirksamkeit der 3. Änderung/Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
c) Satzungsbeschluss
9. Beschlussfassung über eine Arbeitsvergabe
Austausch von drei Kanalhaltungen in der Roseneggstraße in Hilzingen im Zuge der Kanalsanierungsarbeiten (3. BA) - Kanalsanierungsarbeiten im Mischwassersystem
10. Kindergartenangelegenheiten
- Information zur durchgeführten Elternbefragung
- Festlegung der Öffnungszeiten im Kindergarten Riedheim
11. Vergabe des Rummelplatzes an Kirchweih 2015 und 2016
12. Neufestsetzung der Vereinszuschüsse
13. Antrag auf einen Investitionszuschuss von
a) Musikverein Hilzingen
Bauvorhaben Wirtschaftsanbau auf dem Festplatz Hilzingen
b) Evangelische Kirchengemeinde
Sanierung Flachdach
c) BUND Ortsgruppe Hilzingen
Anschaffung eines Schlegelmulchers
14. Bekanntgaben der Verwaltung
15. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
16. Fragemöglichkeit für Einwohner
Öffentliche Gemeinderatssitzung am 23. September 2014
Anwesend:
Bürgermeister Rupert Metzler als Vorsitzender
Von den 20 Gemeinderäten sind 19 anwesend
Von den vier Ortsvorstehern sind alle anwesend
Rechnungsamtsleiterin Elisabeth Stauder
Bauamtsleiter Walter Fechtig
Verwaltungsangestellte Petra Fritsch, Günther Feucht, Werner Muscheler
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer
Abwesend:
Gemeinderat Markus Sailer - verstorben
Ortsvorsteher Josef Leirer
Beginn: 19.00 Uhr Presse: 0
Ende: 22.20 Uhr Zuhörer: 22
Vor Eintritt in die Tagesordnung wird dem verstorbenen Mitglied des Gemeinderates, Herrn Markus Sailer, der am Freitag, den 19. September 2014, von uns gegangen ist, mit dem Verlesen des gemeindlichen Nachrufs, in dem das ehrenamtliche kommunalpolitische Wirken des Verstorbenen aufgezeigt ist, und mit einer Gedenkminute gedacht.
Durch das Aufstellen des Portraits von Markus Sailer und eine brennenden Kerze an seinem gewohnten Platz am Ratstisch können die heute Anwesenden während der Sitzung Gemeinderat Markus Sailer gedenken. Die Gedanken aller sind bei der Familie, seiner Frau und seinen drei Kindern.
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Herr Wilhelm Knapp, wohnhaft in Riedheim, bedankt sich bei der Gemeinde für die durchgeführte Umfrage zur Ganztagesbetreuung und der Öffnungszeiten im Kindergarten in Riedheim. Auch wenn ihm die Ergebnisse noch nicht bekannt sind, sollte die Gemeinde zwingend baldmöglichst ein Ganztagesangebot für Kinder unter drei Jahren wie auch für Kinder über drei Jahren anbieten, um so den gesellschaftlichen Bedürfnissen und den familienbezogenen Wünschen möglichst optimal nachkommen zu können.
Ebenfalls soll nochmals geprüft werden, ob es nicht eine Möglichkeit gibt, die Kürzung der Öffnungszeiten im Kindergarten Riedheim von 35,25 auf 34 Wochenstunden zu vermeiden.
Der Bürgermeister antwortet Herrn Wilhelm Knapp damit, dass im neuen 5-gruppigen Kindergarten ein tolles Angebot geschaffen worden ist und erst am morgigen Tag die offizielle Einweihung des Kindergartenanbaus erfolgt. Es ist sicherlich richtig und auch zutreffend, dass sich mit Beginn des Kindergartenjahres am 1. September 2014 zunächst einmal das Personal finden und einspielen musste, um entsprechende Änderungen bei den Öffnungszeiten (auf 34 Wochenstunden) durchführen zu können, wobei hierfür ein Gemeinderatsbeschluss notwendig ist. Der Bürgermeister weist jedoch auch darauf hin, dass nicht jeder singuläre Wunsch einzelner Familien zu den Öffnungszeiten in den Hilzinger Kindergärten abgedeckt werden kann.
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 01.07.2014
Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 01.07.2014.
3. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 22.07.2014
Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 22.07.2014.
4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung am 22.07.2014
In der Sitzung am 22.07.2014 wurde beschlossen, das Wärmenetz des Eigenbetriebs Wärmeversorgung Hilzingen an die Firma Solarcomplex AG Singen abzugeben. Geplant war, dass nach der Vertragsunterzeichnung am 16.09.2014 zunächst die Gemeinde ihre Wärmeabnehmer informiert und danach dann die Presse über den Verkauf unterrichtet. Allerdings wurde durch den zukünftigen Eigentümer bereits am 17.09.2014 der Verkauf des Wärmenetzes pressewirksam im Radio verkündet.
5. Wahl der Ortsvorsteher und deren Stellvertreter für die Ortsteile
a) Riedheim
b) Weiterdingen
c) Binningen
d) Schlatt am Randen
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Hauptamtes vom 15.09.2014, welche in den wesentlichen Zügen nochmals vorgestellt wird.
Zwischenzeitlich wurden in den Ortsteilen Binningen am 17.09.2014 und in Schlatt am Randen am 22.09.2014 die jeweiligen konstituierenden Sitzungen der Ortschaftsräte und dort auch die Ortsvorsteher und deren Stellvertreter für die Ortsteile "gewählt".
Mit der Vornahme einer offenen Wahl für alle zu Wählenden erklären sich die Gremiumsmitglieder wie auch die vorgeschlagenen Personen einstimmig einverstanden, wobei die jeweiligen Wahlgänge einzeln und nacheinander durchgeführt werden.
a) Der Ortschaftsrat Riedheim hat in seiner Sitzung am 04.09.2014 Herrn Walter Mayer einstimmig für die Wahl zum Ortsvorsteher und Herrn Christian Weiß ebenfalls einstimmig als dessen Stellvertreter vorgeschlagen. Die beiden vorgeschlagenen Personen werden vom Gemeinderat in jeweils getrennten Wahlgängen einstimmig gewählt.
b) Der Ortschaftsrat Weiterdingen hat in seiner Sitzung am 10.09.2014 Herrn Egon Schmieder einstimmig für die Wahl zum Ortsvorsteher und Herrn Stefan Storz ebenfalls einstimmig als dessen Stellvertreter vorgeschlagen. Die beiden vorgeschlagenen Personen werden vom Gemeinderat in jeweils getrennten Wahlgängen einstimmig gewählt.
c) Der Ortschaftsrat Binningen hat in seiner Sitzung am 17.09.2014 Herrn Stefan Rill (in geheimer Wahl) mehrheitlich für die Wahl zum Ortsvorsteher und Herrn Elmar Maus einstimmig als dessen Stellvertreter vorgeschlagen. Die beiden vorgeschlagenen Personen werden vom Gemeinderat in jeweils getrennten Wahlgängen einstimmig gewählt.
d) Der Ortschaftsrat Schlatt am Randen hat in seiner Sitzung am 22.09.2014 Herrn Stefan Jäckle (in geheimer Wahl) mehrheitlich für die Wahl zum Ortsvorsteher und Herrn Artur Martin Jäkle einstimmig als dessen Stellvertreter vorgeschlagen. Die beiden vorgeschlagenen Personen werden vom Gemeinderat in jeweils getrennten Wahlgängen einstimmig gewählt.
Alle Gewählten nehmen das Amt des Ortsvorstehers bzw. des Stellvertreters an.
Im Anschluss an die einzelnen Wahlgänge überreicht der Vorsitzende den Gewählten Ortsvorstehern die beamtenrechtlichen Ernennungsurkunden für die Ernennung als "Ehrenbeamter auf Zeit" und gratuliert allen Gewählten auf das Herzlichste.
Im Zuge dieser Ernennung verabschiedet der Vorsitzende Herrn Josef Leirer, der in der vergangenen Legislaturperiode das Amt des Ortsvorstehers in Binningen ausgeübt hat.
6. Friedhofsangelegenheiten
a) Festlegung der Gebührensätze für die Rasengräber auf dem Friedhof in Weiterdingen
b) Erlass einer Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Hauptamtes vom 16.09.2014, die in den wesentlichen Zügen nochmals erörtert wird. Nach den verwaltungsseitigen Vorstellungen wird aus der Mitte des Gemeinderates angeführt, dass das nun neu zu schaffende Rasengrab eine würdige Bestattungsform ist und ein gutes erweitertes Angebot für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Hilzingen darstellt, sich von Verstorbenen würdevoll zu verabschieden. Verwaltungsseitig wird auf Nachfragen ergänzt, dass mit der Satzungsformulierung eigentlich klar und unmissverständlich deutlich gemacht worden ist, dass zur Vereinfachung der Pflegemaßnahmen der Rasengräber dort kein Grabschmuck aufgestellt werden darf.
Inwieweit dieser Auflage von den Hinterbliebenden auch dauerhaft nachgekommen wird, muss in verstärkter Zusammenarbeit mit dem Ortsvorsteher bzw. allen Ortsteilvertretern beobachtet werden. Unter Umständen muss diesbezüglich bei den Angehörigen zielgerichtet und eindringlich nachgehakt werden. Ebenfalls wird angeführt, dass mit diesem Rasengrabfeld zunächst einmal Erfahrungen gemacht werden sollen, bevor Rasengräber auf anderen Friedhöfen der Gemeinde angedacht werden. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, bei einer ausreichenden Nachfrage auch auf anderen Friedhöfen diese Bestattungsform wie aber auch anonyme Bestattungen anzubieten, wobei dann die Satzungsregelungen ergänzt werden müssten. Aus der Mitte des Gemeinderates kommt der Hinweis, dass bei Veröffentlichung der Friedhofsänderungssatzung auch das Rasengrab etwas näher beschrieben werden sollte.
Als Ergebnis der heutigen Beratung beschließt der Gemeinderat daraufhin einstimmig, die beiden Gebührensätze für die Rasengräber auf dem Friedhof in Weiterdingen mit 2.027 Euro für die Erdbestattung und 803 Euro für die Urnenbestattung, wobei in diesen Sätzen bereits die Pflege während der gesamten Laufzeit eingerechnet ist.
Ebenfalls beschließt der Gemeinderat einstimmig den vorgelegten Entwurf der Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung.
Mit der Veröffentlichung der Änderungssatzung in der kommenden Ausgabe des Gemeindemitteilungsblattes wird diese dann auch rechtsgültig.
7. Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Killwies/Bütze", Gemarkung Hilzingen
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 16.09.2014 zugestellten Vorlage des Ortsbauamtes vom 04.09.2014.
Im Rahmen der Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 16.09.2014 wurde der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften "Killwies/Bütze", Gemarkung Hilzingen, sehr ausführlich vorgestellt und beraten. Einstimmig hat der Technische und Umweltausschuss den Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat gefasst, folgenden und in der Anlage unter Ziffer 4 aufgenommenen Beschlussantrag anzunehmen.
- Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung berücksichtigt.
- Der Bebauungsplan "Killwies-Bütze", Gemarkung Hilzingen, wird am/in der Fassung vom 23. September 2014 nach § 10 BauGB in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.
- Die zusammen mit dem Bebauungsplan "Killwies-Bütze", Gemarkung Hilzingen, aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften werden am/in der Fassung vom 23. September 2014 nach § 74 LBO in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat die Annahme des Empfehlungsbeschlusses des Technischen und Umweltausschusses.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates erläutert die Verwaltung, dass geplant ist, mit dem Verkauf der dort entstehenden Baugrundstücke im 2. Quartal 2015 zu beginnen, sofern alle erforderlichen Verfahrensschritte bis zu diesem Zeitpunkt auch vollzogen sind.
8. Vorhabenbezogener Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Storzeln Südost“, Gemarkung Binningen und 3. Änderung/ Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Beschluss über die Wirksamkeit der 3. Änderung/Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
c) Satzungsbeschluss
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 16.09.2014 zugestellten Vorlage des Ortsbauamtes vom 02.09.2014.
Gemeinderat Andreas Wieser nimmt bei der Beratung nicht als Gemeinderat, sondern in seiner Eigenschaft als beauftragter Planer teil und auf der „Regierungsbank“ Platz. Über die Sitzungsvorlage hinaus erläutert die Verwaltung, dass der Technische und Umweltausschuss auf Wunsch der zuständigen Behörde dahingehend Beschluss gefasst hat, dass das im Bereich südlich der neu geplanten Zufahrt „Rehlauf“ aufgeführte und geforderte „Zufahrtsgebot“ in ein "Zufahrtsverbot" geändert wird. Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat die Annahme des Empfehlungsbeschlusses des Technischen und Umweltausschusses vom 16.09.2014 wie folgt:
- Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum Entwurf des Bebauungsplanes und der 3. Änderung/Fortschreibung des Flächennutzungsplans abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung berücksichtigt.
- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Storzeln Südost", Gemarkung Binningen, wird am/in der Fassung vom 23. September 2014 nach § 10 BauGB in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.
- Die zusammen mit dem Bebauungsplan "Storzeln Südost", Gemarkung Binningen, aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften werden am/in der Fassung vom 23. September 2014 nach § 74 LBO in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.
- Die Wirksamkeit der 3. Änderung/Fortschreibung des Flächennutzungsplans wird am/in der Fassung vom 23. September 2014 beschlossen.
- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Storzeln Südost", Gemarkung Binningen, sowie die 3. Änderung/Fortschreibung des Flächennutzungsplans werden gemäß § 6 Abs. 2 BauGB bzw. § 10 Abs. 2 BauGB dem Landratsamt Konstanz zur Genehmigung vorgelegt. Sie treten mit deren Veröffentlichung in Kraft.
Entsprechend der Vorlage vom 17. September 2014 muss mit dem Eigentümer des Hofguts Storzeln ein Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan / Vorhaben und Erschließungsplan "Storzeln Südost" abgeschlossen werden. Verwaltungsseitig wird diesbezüglich auf den in der Vorlage beigefügten Entwurf des Durchführungsvertrages hingewiesen. Über die Sitzungsvorlage hinaus erläutert die Verwaltung, dass der Durchführungsvertrag mit der Hofgut Storzeln GmbH nicht mit Herrn Simon Schorre, sondern mit Herrn Samuel Grothaus, der als verantwortlicher Gesellschafter der Hofgut Storzeln GmbH den Durchführungsvertrag unterschreiben sollte, hingewiesen.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird angeregt, dass im Durchführungsvertrag ein Termin aufgenommen werden soll, bis wann alle vereinbarten Maßnahmen abgeschlossen sein sollten. Auch wenn eine solche Frist sehr großzügig bemessen werden kann, dient diese Terminierung auch dazu, das Projekt einem ordnungsgemäßen Abschluss zuzuführen. Verwaltungsseitig wird die Anregung aufgenommen, mit dem Hofgut Storzeln GmbH eine fünfjährige Frist abzustimmen, die dann auch im Durchführungsvertrag einen entsprechenden Niederschlag finden muss.
Auf Nachfragen aus der Mitte des Gremiums erläutert die Verwaltung ferner, dass die externen Kosten für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan - wie in anderen Fällen auch - vom Grundstückseigentümer zu tragen sind; genauso wie auch der Aspekt, dass dem Grundstückseigentümer bzw. dem Partner in einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan keine Verwaltungskosten in Rechnung gestellt werden. Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig den vorgelegten Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Storzeln-Südost in der Fassung vom 23.09.2014 mit der Maßgabe, eine fünfjährige Erledigungsfrist aufzunehmen.
9. Beschlussfassung über eine Arbeitsvergabe
Austausch von drei Kanalhaltungen in der Roseneggstraße in Hilzingen im Zuge der Kanalsanierungsarbeiten (3. BA) - Kanalsanierungsarbeiten im Mischwassersystem
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten in der heutigen Sitzung ausgegebenen Tischvorlage des Ortsbauamtes vom 19.09.2014.
Auf Grund des erzielten Ausschreibungsergebnisses von über 100.000 Euro muss der Gemeinderat in der heutigen Sitzung über die Arbeitsvergabe entscheiden. Bei der beschränkten Ausschreibung für den Austausch von drei Kanalhaltungen in der Roseneggstraße in Hilzingen im Zuge der Kanalsanierungsarbeiten (3. Bauabschnitt) wurden von neun Firmen die Ausschreibungsunterlagen angefordert, wovon sieben fristgerecht ein Angebot abgegeben haben. Aus dem Wettbewerb ging die Firma Schleith, Bleiche 4, 79761 Waldshut-Tiengen, mit einem Angebotspreis von 111.588,68 Euro als günstigste Bieterin hervor.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig, den Auftrag an die Firma Schleith zu oben angeführtem Angebotspreis (brutto) zu vergeben.
Über die Sitzungsvorlage hinaus erläutert die Verwaltung an Hand eines Lageplans die geplante Baumaßnahme in offener Bauweise (150 m Kanalverlegung) und gibt eine anvisierte Bauzeit von 4 – 5 Wochen an. Es kann also damit gerechnet werden, dass die Baumaßnahme noch vor Einbruch des Winters abgeschlossen wird.
10. Kindergartenangelegenheiten
- Information zur durchgeführten Elternbefragung
- Festlegung der Öffnungszeiten im Kindergarten Riedheim
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten zugestellten Vorlage des Hauptamtes vom 18.09.2014, die vollständig nochmals dargestellt und ausführlichst erörtert wird.
Einleitend dankt der Vorsitzende den Eltern, die sich an der Elternbefragung beteiligt haben. Durch den 50-%-igen Rücklauf an Fragebögen kann durchaus von einer aussagekräftigen Informationsbasis ausgegangen werden. Gleichzeitig bedankt sich der Vorsitzende bei den Elternbeiräten für die Unterstützung und Begleitung dieser Elternbefragung und macht darüber hinaus auch deutlich, dass zwischen der 1. Befragung, die nur im Kindergarten Riedheim (kleinere Basis, Kinder unter drei Jahren) erfolgt ist und der groß angelegten 2. Befragung es bei Elternbeiräten aber auch bei verschiedenen Eltern zu Missverständnissen gekommen ist, die bei den Beteiligten etwas für Unverständnis gesorgt hat.
Verwaltungsseitig wird insbesondere auf den angedachten Terminplan eingegangen, der nach der Elternbefragung, bei der ein Rücklauf am 25. Juli 2014 gesetzt worden ist, vorsah, nach der Auswertung der Fragebögen in der ersten Sitzung des Gemeinderates nach den Sommerferien (23. September 2014) den Gemeinderat über alles Weitere entscheiden zu lassen.
Sehr ausführlich werden auch für die anwesende Zuhörerschaft die ausgearbeiteten Grafiken dargestellt, wobei einige wesentliche Essenzen daraus sind, dass es bedauerlicherweise ein sehr indifferentes, inhomogenes Bild – sowohl bei den Öffnungszeiten im Kindergarten Riedheim als auch bei den jeweiligen Startpunkten für eine mögliche Ganztagesbetreuung – gibt, es aber deutlich wurde, dass in der Gemeinde ein Ganztagesbetreuungsangebot die aktuell vorhandenen Betreuungsangebote sehr gut ergänzen und somit von den Eltern auch in Anspruch genommen werden würde.
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung beinhaltet neben der Festlegung der Öffnungszeiten für den Kindergarten Riedheim ab 7.15 Uhr mit den beiden vorgeschlagenen Modellen auch die Ergänzung des bereits vom Gemeinderat gefassten Grundsatzbeschlusses, möglichst im Januar mit einer Ganztagesbetreuung für Kinder ab dem 1. Lebensjahr zu beginnen.
Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass derzeit nicht hundertprozentig garantiert werden kann, dass eine Ganztagesbetreuung für Kinder unter 3 Jahren und für Kinder über 3 Jahren an einer Einrichtung angeboten werden kann, obwohl dies von allen Beteiligten der anvisierte und angestrebte Wunsch darstellt.
Nach der sehr umfangreichen Vorstellung ergibt sich im Gemeinderat eine grundsätzliche Beratung, welche Öffnungszeiten für den Ganztagesbetreuungsbereich als sinnvoll erachtet werden. Das Spannungsfeld reicht von 45 Öffnungsstunden in der Woche bis zu einem weit darüber hinausgehenden Ansatz von mindestens 50 Öffnungsstunden. Mit Blick auf dieses Spannungsfeld wird nachvollziehbar in die Beratung eingebracht, dass das Dienstleistungsangebot der Betreuungszeiten sich möglichst an den Arbeitszeiten der Beschäftigten (Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft) orientieren sollte und deshalb nicht schon von vorneherein zu geringfügig geplant sein dürfte. Eine großzügige Gestaltung der Öffnungszeiten im Kindergarten würde sich sehr gut auf das Bild der Gemeinde Hilzingen auswirken, sofern dies betriebswirtschaftlich kalkuliert sowie auch ausreichend Personal für dieses Betreuungsangebot gefunden werden kann.
Der Antrag aus der Mitte des Gremiums, die anwesenden Elternbeiräte ergänzend als sachkundige Bürger in die Beratung mit einzubeziehen, wird bei 2 Enthaltungen im Gemeinderat begrüßt, so dass sich die anwesenden Elternbeiräte zur Situation im Kindergarten Riedheim äußern. Die Elternbeiräte erläutern die Situation der Eltern, die sich bei der 2. Befragung geäußert haben, und wünschen eine verbindliche Festlegung der entsprechenden Öffnungszeiten zum 1. Oktober, wie von der Verwaltung auch schon dargestellt worden ist. Mit Blick auf die Einführung einer Ganztagesbetreuung soll nach ihrer Einschätzung diesbezüglich ein größtmögliches Betreuungsangebot geschaffen werden.
Verwaltungsseitig wird hierzu nochmals ergänzt, wie es sich mit der "Viertelstunde" Betreuungszeit pro Tag mit Blick auf die Öffnungszeiten im Kindergarten aber auch auf die korrespondierende Arbeitszeit der Mitarbeiterinnen verhält. Derzeit hat der Kindergarten nicht nur 34 Stunden in der Woche geöffnet, sondern 35 Stunden und 25 Minuten. Im Vergleich zu anderen Kindergärten liegt die Öffnungsdauer im Kindergarten Riedheim tendenziell am oberen Ende. Eine vollzeitbeschäftigte Erzieherin sollte in der Regel 32 Stunden/Woche "Dienst am Kind" haben (Arbeitszeit von 40 Stunden/Woche abzüglich einer 20 %-igen Verfügungszeit von 8 Stunden) und nicht unbedingt 34 Wochenstunden.
Der Vorsitzende ergänzt, dass die Gemeinde gerne weitestgehend den Wünschen der Eltern entgegenkommt, wobei es allen Beteiligten klar sein muss, dass nicht alle vorgebrachten Wünsche zu den Öffnungszeiten und zu den Betreuungsangeboten in den Kindergärten realisiert werden können. Das Angebot im Kindergarten orientiert sich im Spannungsfeld zwischen den Interessen des Arbeitgebers, der Eltern aber auch den Möglichkeiten, entsprechendes Personal zu gewinnen aber auch einer betriebswirtschaftlichen Bewertung. Auf Nachfrage aus dem Gremium wird verwaltungsseitig deutlich dem immer noch vorhandenen Vorurteil entgegengewirkt, dass seit geraumer Zeit im Kindergarten Riedheim bereits die Erzieherinnen ihre Arbeitszeiten schichten. Ferner ist die Kindergartenleiterin, Frau Regina Metzler, seit einiger Zeit damit beschäftigt, für das umfangreiche Betreuungsangebot Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-konforme Dienstpläne zu erstellen.
Der verwaltungsseitige Vorschlag zu den Öffnungszeiten im Kindergarten Riedheim, wie in der Sitzungsvorlage ausgeführt, wird einstimmig angenommen. Ferner erhält die Verwaltung – wie in der Sitzungsvorlage ausgeführt – auch den klaren und deutlichen Auftrag, ein Ganztagesangebot im Kindergarten Riedheim mit einer ordentlichen Personalausstattung zum 01. Januar 2015 zu schaffen.
11. Vergabe des Rummelplatzes an Kirchweih 2015 und 2016
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Ordnungsamtes vom 15.09.2014, die in den wesentlichen Zügen nochmals vorgestellt wird. Das angebotene Platzgeld ist in den letzten Jahren traditionell gewachsen. Einen direkten Zugriff auf den einen oder anderen Schausteller hat die Gemeinde grundsätzlich nicht, da der Vertrag mit der Firma Gebauer (Generalunternehmer) abgeschlossen wird.
In der Beratung wird immer wieder der Vergleich mit dem Vergnügungspark anlässlich des Schätzelemarktes in Tengen herangezogen. Verwaltungsseitig wird ausführlich erläutert, dass die Märkte in Tengen und in Hilzingen auf Grund der verschiedenen Marktausrichtung aber auch wegen der Nutzungsmöglichkeit des vorhandenen Platzes nicht miteinander zu vergleichen sind. Auch ist das für den jeweiligen Vergnügungspark zugrundeliegende "Finanzierungsmodell" durchaus sehr unterschiedlich aufgebaut.
Herr Werner Muscheler bewertet die in den letzten Jahren an der Hilzinger Kirchweih vorhandenen Fahrgeschäfte als eigentlich sehr gutes und passendes Angebot, auch wenn dieses sicher nicht mit den Fahrgeschäften in Tengen vergleichbar ist.
Um mehr Gestaltungsmöglichkeit zu haben, wird im Gemeinderat diskutiert, ob es diesbezüglich nicht sinnvoll wäre, nur Einjahresverträge abzuschließen. Vor einer im Gemeinderat zu treffenden Entscheidung wäre es jedoch sehr zielführend, dass die (attraktiven) Fahrgeschäfte, die dann für den Markt in Hilzingen geplant sind, auch dem Gemeinderat bekannt wären. Leider ist dies aus Gründen der unternehmerischen Planung, die meistens zu Beginn eines neuen Jahres läuft, nicht ohne Weiteres möglich, so die Ausführung der Verwaltung. Sobald der Verwaltung die geplanten Attraktionen vom Vertragspartner mitgeteilt worden sind, werden diese dann unverzüglich dem Gemeinderat zur weiteren Information mitgeteilt.
Aus der Mitte des Gemeinderates kommt die Anregung, sich die Preise der Fahrgeschäfte, vor allem im Vergleich zu anderen ähnlichen Märkten in der Umgebung genauer anzuschauen, um eventuell Rückschlüsse auf das relative Preisniveau in Hilzingen ziehen zu können. Kurz erläutert wird ferner noch die Kostenseite des Vertragspartners bei der Errichtung des Vergnügungsparks (Anfahrt, Aufbau, TÜV-Abnahme, Gebühren für das Landratsamt in Konstanz) sowie das Verfahren zur Gestaltung des Vergnügungsparks, bei dem der Vertragspartner an Hand seiner vorliegenden Angebote der Subunternehmer entscheidet, welche Attraktionen nach Hilzingen gelangen.
Der Festplatz in Hilzingen ist eigentlich nicht so gut und attraktiv, dass die Gemeinde mit diesem Festplatz, vor allem wegen des Unterbaus, auch nachhaltige Forderungen an diverse Schausteller stellen kann und sich vielleicht auch aus diesem Blickwinkel die Ausrichtung des Vergnügungsparks in Hilzingen erklären lässt, so Gemeinderat Martin Schneble.
Grundsätzlich muss sich die Gemeinde für die Zukunft überlegen, auf welchem Niveau das traditionelle Hilzinger Kirchweihfest abgehalten werden sollte, und welche finanziellen Mittel die Gemeinde hierfür auszugeben bereit ist. Im laufenden kommunalen Haushalt werden rund 30.000 Euro für diesen Zweck zur Verfügung gestellt.
Als Ergebnis der heutigen Beratung formuliert der Vorsitzende folgenden Beschlussvorschlag, der im Gremium bei einer Gegenstimmte dann auch angenommen wird:
- Dem Gremium werden unverzüglich die Fahrgeschäfte mitgeteilt, sobald sie vom Vertragspartner der Gemeinde mitgeteilt wurden.
- Mit dem Landesverband sollten weitere diesbezügliche Gespräche zur Verbesserung des Vergnügungsparks in Hilzingen geführt werden.
- Zukünftig soll mit dem Generalunternehmer abgesprochen werden, dass zumindest ein grober Rahmen bereits bei Abgabe des Angebotes zu den geplanten Attraktionen mitgeteilt wird.
- Mit dem Musikverein soll ferner diskutiert werden, ob die derzeitige Festplatzgestaltung auf Dauer zielführend ist.
- Der vorgelegte Vertragsentwurf zwischen der Gemeinde Hilzingen und der Firma Gebauer zur Ausrichtung des Rummelplatzes für die Jahre 2015 und 2016 wird angenommen.
12. Neufestsetzung der Vereinszuschüsse
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Rechnungsamtes vom 16.09.2014.
Der Gemeinderat hat in einer früheren Sitzung beschlossen, die Vereinszuschüsse neu festzusetzen. Die heutige Sitzungsvorlage, auf die in der weiteren Beratung mehrfach eingegangen wird, beinhaltet unter anderem auch den bisherigen Verfahrensgang im Gremium zur Findung eines neuen Verteilerschlüssels. Um die Auszahlung für das Jahr 2014 noch rechtzeitig abwickeln zu können, sollte in der heutigen Sitzung auch Beschluss darüber gefasst werden. Die Anlage beinhaltet neben dem Vorschlag der Verwaltung auch einen weiteren Entwurf der Fraktion der SPD/UL. Darüber hinaus wurde vor der heutigen Sitzung noch zusätzlich der Antrag der „Freien Wähler“ zur Neugestaltung der Vereinszuschüsse ausgegeben.
Zur Thematik der Neugestaltung der Vereinszuschüsse entwickelt sich im Gremium erneut eine sehr umfangreiche Beratung, bei der die verschiedensten sachrelevanten Aspekte in die Diskussion eingebracht, mit- und gegeneinander abgewogen werden. Allen Beteiligten ist klar, dass es bei der Neugestaltung der Vereinszuschüsse wie bislang auch keine 100 %-ige Gerechtigkeit geben kann, auch wenn noch so sorgfältig die verschiedensten Varianten ausgearbeitet und abgesprochen worden sind.
Auch wenn die jeweiligen Vereinszuschüsse das Fortbestehen der Vereine nicht wirklich beeinflussen, steht es außer Frage, dass es sich trotzdem um ein sehr sensibles Thema handelt und es sich beim gemeindlichen Vereinszuschuss deshalb auch um einen Anerkennungsbeitrag mit Symbol- und Signalwirkung für die gute, wichtige und vielschichtige ehrenamtliche Aufgabenerfüllung der Vereine handelt. Im Gremium werden insbesondere folgende Aspekte ausführliches besprochen:
- Der Antrag der SPD/UL wird zunächst von Gemeinderätin Andrea Baumann ausführlichst erläutert.
Dieser Vorschlag wird im Gremium auch wegen seines systematischen Aufbaus als sehr gute Beratungs- und Entscheidungsgrundlage bewertet.
- Mit Verweis auf das Protokoll des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 01.07.2014 wird auch die Einschätzung vertreten, am bisherigen Raster - außer dem Jugendförderbeitrag, der bereits beschlossen worden ist - grundsätzlich nichts Wesentliches zu verändern.
- Aufbauend darauf wird auch der Vorschlag der Freien Wähler gesehen. Dieser beinhaltet neben geringfügiger Verschiebungen die Beibehaltung der bisherigen Grundstrukturen und darüberhinaus nur den Jugendförderbeitrag zuzuschlagen.
Zu dem heute ausgegebenen Vorschlag der Freien Wähler gab es für den Gemeinderat jedoch keine ausreichende Möglichkeit, sich mit diesem Vorschlag und dessen Folgewirkungen ausführlich zu beschäftigten.
- Als Information für die heutige großzügig anwesende Zuhörerschaft werden allgemeine Ausführungen zum Thema Vereinszuschüsse gemacht. Insgesamt werden im Laufe des Jahres 2014 rund 24.000 Euro an die Vereine ausgezahlt. Beispielhaft wird der Zuschuss an die Freiwilligen Feuerwehren – je nach Abteilung zwischen 170 – 230 Euro pro Jahr – angeführt.
- Es soll heute ein Beschluss gefasst werden, der ein klares und nachvollziehbares Raster aufweist, um dadurch auch den Verwaltungsaufwand, der im Zusammenhang mit der Auszahlung der Vereinszuschüsse steht, möglichst gering zu halten, auch wenn die neuen Regelungsansätze einer laufenden Nachjustierung bedürfen.
- Ein anderes, sehr differenziertes Modell, die Vereinszuschüsse nach einem Punktesystem auszuzahlen, wird nochmals kurz in der Beratung angeführt.
- Der Ansatz, den Vereinen, die bei verschiedenen kommunalen Anlässen tätig werden müssen, einen Sonderzuschuss zu gewähren, wird grundsätzlich positiv gesehen, wobei es gilt, die diesbezügliche Ausgestaltung noch zu beraten.
- Eine heute zu treffende Entscheidung ist das Ergebnis der Anstrengungen und Überlegungen vieler Beteiligten. Auch die Beratungsintensität in den Ausschüssen sowie im Gemeinderat wird hierbei angeführt.
Als Ergebnis der teilweise kontrovers geführten Beratung stellt der Vorsitzende den Vorschlag der SPD/UL-Fraktion zur Abstimmung. In der anschließenden positiven Abstimmung wird der Vorschlag der SPD/UL bei 16 Ja-, zwei Neinstimmen und zwei Enthaltungen mehrheitlich angenommen.
Im Nachgang zu diesem Beschluss wird verwaltungsseitig darauf hingewiesen, dass nun nochmals bei den Vereinen die aktuell tatsächlich vorhandenen Mitglieder (Jugendliche) abgefragt werden, so dass die Auszahlung am 01.12.2014 erfolgen kann.
Gemeinderat Rainer Guggemos skizziert unter anderem seine Einschätzung aus der heutigen Sitzung, dass die Bürger durchaus den Eindruck gewinnen könnten, sich für eine Wahl zum Gemeinderat grundsätzlich nicht zur Verfügung zu stellen und begründet dies unter anderem auch mit der teilweise vorherrschenden Entscheidungs-Unfreudigkeit des Gremiums.
13. Antrag auf einen Investitionszuschuss von
a) Musikverein Hilzingen
Bauvorhaben Wirtschaftsanbau auf dem Festplatz Hilzingen
b) Evangelische Kirchengemeinde
Sanierung Flachdach
c) BUND Ortsgruppe Hilzingen
Anschaffung eines Schlegelmulchers
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Rechnungsamtes vom 15.09.2014, die darüber hinaus auch die einzelnen gestellten Anträge der jeweiligen Vereine beinhaltet.
a) Musikverein Hilzingen
Bauvorhaben Wirtschaftsanbau auf dem Festplatz Hilzingen
Gemeinderäte Andreas Wieser und Martin Jordan erklären sich für befangen, verlassen den Sitzungstisch und begeben sich unter die Zuhörer.
Über die Sitzungsvorlage hinaus ergänzt der Vorsitzende, dass der Antrag des Musikvereins zur Unterstützung des Wirtschaftsanbaus auf dem Festplatz Hilzingen ein berechtigtes Anliegen darstellt, da dieser Investitionskostenzuschuss den Musikverein Hilzingen ideell stärken würde. Ferner würde dieser Zuschuss zum geplanten Wirtschaftsanbau auch bedeuten, dass der bisherige Festzeltbetrieb des Musikvereins Hilzingen anlässlich der Kirchweih auf dem Festplatz wesentlich vereinfacht werden würde. In den letzten Jahren wurde es für den Musikverein Hilzingen immer schwieriger, die entsprechende Anzahl von ehrenamtlichen Helfern zu finden, das Zelt bei jeder Kirchweih auf- bzw. abzubauen.
In der Erörterungsphase skizziert und schildert Gemeinderat Olaf Fuchs die wesentlichen Argumente, die dem Musikverein Hilzingen zum Erstellung eines Wirtschaftsanbau auf dem Festplatz in Hilzingen bewegt haben, was auf Dauer eine wesentliche Erleichterung bei der "Ausrichtung" der Hilzinger Kirchweih bringen würde. Der Finanzierungsaufwand des geplanten Anbaus wird auf insgesamt 250.000 Euro kalkuliert, für die der Musikverein Hilzingen einen großen Anteil an Fremdkapital aufnehmen muss. Ferner sind vom Musikverein Hilzingen darüber hinaus auch über 3.000 Stunden ehrenamtliche Leistung zu erbringen, die bereits in die Kalkulation als kostensenkend eingerechnet worden sind.
In Ergänzung zu den Ausführungen erläutert die Verwaltung, dass ein etwaiger Wirtschaftsanbau auf dem Grund und Boden der Gemeinde errichtet würde, und die Gemeinde auf Grund dieser Konstellation nicht Eigentümer des Gebäudes wird, was unter anderem auch bedeutet, dass die Gemeinde nicht verpflichtet ist, Wartungs- und Instandsetzungskosten zu übernehmen.
Nach der sehr umfangreichen Erörterung des vorgelegten Zuschussantrags eröffnet der Vorsitzende die Aussprache, wobei aus der Mitte des Gemeinderates grundsätzlich die Höhe des beantragten Zuschusses in Höhe von 10 % als adäquat bewertet wird, wobei es inhaltlich einen intensiven Austausch darüber gibt, ob mit einer Zuschussgewährung ein neues "Fass" geöffnet wird, da in den letzten Jahren keine Anträge auf Investitionskostenzuschüsse mehr gewährt worden sind.
Während einer kurzen Abwesenheit von Bürgermeister Rupert Metzler übernimmt Gemeinderat und 1. Bürgermeister-Stellvertreter Bernhard Hertrich die Sitzungsleitung.
Gemeinderat Alfons Zipperer erwähnt diesbezüglich, dass für die Hilzinger Kirchweih ein ordnungsgemäßer Wirtschaftsbetrieb auf dem Festplatz viel wichtiger ist als zum Beispiel die Gestaltung des Rummelplatzes (vgl. Beratung zu TOP 11). In Folge des vom Gemeinderat gewährten Zuschusses in Höhe 300.000 Euro für die Sanierung der Hilzinger Barockkirche St. Peter und Paul wird er zukünftig bei Renovationen von Kirchen der Ortsteile jeweils einen entsprechenden Antrag stellen.
Seine Nachfrage zur Größe des Anbaus wird verwaltungsseitig dahingehend beantwortet, dass der geplante Wirtschaftsanbau 45 m x 8,50 m groß ist. Mit der Schaffung eines solchen Wirtschaftsanbaus würden zum Beispiel auch weitere Räume für anderweitige Nutzungen/Lagerflächen – sofern sie im Bestand der Gemeinde bleiben – frei werden.
Von Vertretern des Musikvereins wird darüber hinaus angeführt, dass der Musikverein Hilzingen den Wirtschaftsanbau auf Grund der vielen fest installierten Teile grundsätzlich ganzjährig belegt und eine andere, kombinierte Nutzung nicht ohne weiteres bzw. nicht möglich ist.
Auf Nachfrage von Gemeinderat Heinrich Mohr erläutert die Verwaltung, dass der Bau des Lagerraums für den Musikverein Weiterdingen ebenfalls durch die Gemeinde bezuschusst worden ist (Fundamentierung der Bodenplatte / Aushub).
Nochmals wird deutlich gemacht, dass der heute zu beratende kommunale Zuschuss zum Wirtschaftsanbau des Musikvereins Hilzingen nicht unbedingt als Präzedenzfall für weitere Investitionskostenzuschüsse anderer Vereine dient, da es sich hier um einen besonders gelagerten Fall handelt. Allerdings wird diese Einschätzung im Gemeinderat nicht unisono vertreten. Auch ist ein direkter Vergleich zwischen dem Vereinsgebäude des Musikvereins Hilzingen (Wirtschaftsanbau) und dem Lagerraum des Musikvereins Weiterdingen nicht zutreffend.
Als Ergebnis der Beratung stellt der Vorsitzende den vorgelegten Antrag des Musikvereins Hilzingen auf eine 10 %-ige Bezuschussung für den Wirtschaftsanbau zur Abstimmung, der vom Gemeinderat daraufhin ohne Gegenstimme und bei einer Enthaltung auch so angenommen wird. Der Zuschuss soll im Haushaltsjahr 2015 wirksam werden.
b) Evangelische Kirchengemeinde
Sanierung Flachdach
Nach Vorstellung des Sachverhaltes werden die sachrelevanten Aspekte zur Bezuschussung der Evangelischen Kirchengemeinde für die Sanierung des Flachdachs am Evangelischen Gemeindehaus im Gemeinderat beraten.
Als Ergebnis aus der Beratung fasst der Gemeinderat einstimmig den Beschluss, dem Antrag auf Erteilung eines Investitionskostenzuschusses in Höhe von 10 % der tatsächlichen Baukosten (maximal wie beantragt) zu gewähren.
c) BUND Ortsgruppe Hilzingen
Anschaffung eines Schlegelmulchers
Der Sachverhalt wird verwaltungsseitig vorgestellt und anschließend im Gemeinderat beraten. Grundsätzlich ist der Gemeinderat mit dem Antrag, einen Zuschuss an die BUND Ortsgruppe Hilzingen in Höhe von 10 % für den Kauf eines Schlegelmulcher zur Pflege der Streuobstwiesen zu gewähren, einverstanden, jedoch mit der Maßgabe, dass bei Ausleihungen dieser Gerätschaft durch die Gemeinde vom BUND dann kein Kostenersatz bei der Gemeinde angefordert wird.
Als Ergebnis der Beratung wird der vorgelegte Antrag der BUND Ortsgruppe Hilzingen bei zwei Nein-Stimmen und einer Enthaltung mehrheitlich angenommen.
14. Bekanntgaben der Verwaltung
a) Breitbandversorgung
Der Bürgermeister informiert den Gemeinderat darüber, dass in der Zeit vom 1. – 8. Oktober 2014 die letzten technischen Umstellungsarbeiten im Ortsteil Schlatt am Randen laufen, um dort eine adäquate Breitbandversorgung zu generieren. Eine feierliche Eröffnung und Online-Schaltung in Schlatt am Randen ist geplant.
b) Mobile Website/App
Der Gemeinderat wird darüber informiert, dass die Gemeinde mit dem gleichen Anbieter der Hegau-App (AG Hegau), der Firma City-Guide, eine eigenständige App erarbeiten lässt. Diese App ist für die Gemeinde kostenlos und finanziert sich über Werbung. Diese Neuerung wird von Seiten des Gemeinderates außerordentlich begrüßt.
c) Kindergarten Riedheim
Der Vorsitzende weist nochmals darauf hin, dass am morgigen Mittwoch um 11.00 Uhr der Anbau der beiden Gruppenräume im Kindergarten Riedheim feierlich eingeweiht und gesegnet wird.
d) Wochenblatt
In den nächsten Ausgaben des Wochenblattes wird die Gemeinde mit einer Image-Anzeige erscheinen, bei der es insbesondere um die Gemeinde Hilzingen als Arbeitgeber geht.
e) Sparbuch
Die Nachfrage von Ortsvorsteher Egon Schmieder, wie hoch die Spareinlage des in den 1970er-Jahren angelegten Sparbuchs ist, wird verwaltungsseitig in der nächsten Sitzung beantwortet.
f) Baustellen
Im Bericht über die Baustellen wird verwaltungsseitig ausgeführt, dass die Ringstraße unmittelbar vor dem endgültigen Abschluss steht und derzeit in der Hauptstraße im Bereich des „Alten Rathauses“ Straßenbauarbeiten laufen.
15. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
a) Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates erläutert der Vorsitzende, dass die Asylbewerber-Unterbringung in der Gemeinde Hilzingen bzw. die über das Gemeindemitteilungsblatt an die Bevölkerung gerichteten Aufrufe, Wohnungen bzw. Häuser zur Verfügung zu stellen, um Schutzsuchende dort unterbringen zu können, bislang noch nicht positiv abgeschlossen werden konnte. Insgesamt sollen in der Gemeinde Hilzingen bis zum Ende des Jahres 16 Schutzsuchende untergebracht werden, wobei es voraussichtlich gegen Ende des nächsten Jahres insgesamt 45 Personen sein werden, die die Gemeinde unterzubringen hat. Zumindest nach der aktuellen Informationslage.
Auch hier richtet der Vorsitzende nochmals einen dringenden Appell auch und vor allem an die Ortsteilvertreter, um eine dezentrale Aufnahme der Schutzsuchenden in kleineren Einheiten zu ermöglichen.
b) Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus findet die Antwort des Landratsamtes Konstanz zu den Geruchsemmissionen in der Gemeinde Hilzingen als nicht zufriedenstellend. Vor allem wenn man bedenkt, dass die landwirtschaftlichen Geruchsemissionen in den letzten Jahren deutlich zugenommen haben und die diesbezügliche Toleranzgrenze vieler Bürger bereits überschritten ist.
c) Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates erläutert die Verwaltung, dass die Neumöbelierung des Ratssaals für Donnerstag in dieser Woche geplant ist. Die bestellten Stühle sind bereits vorhanden. Die Tische werden am Donnerstag aufgebaut. In der nächsten Sitzung des FW-Ausschusses am 30. September können die neuen Möbel erstmalig genutzt werden.
d) Aus der Mitte des Gemeinderates wird dringend appelliert, dass zukünftig die Homepage mit aktuelleren Gemeinderatsdaten (Protokolle, Vorlagen, Sitzungstermine) "gefüttert" wird, was zwischenzeitlich technisch auch realisiert werden kann. Die Nachfrage zur Neugestaltung der Homepage beantwortet der Vorsitzende dahingehend, dass hierfür ein durchgängiges Corporate-Identity-Konzept (CI) notwendig ist, um die Homepage zu relaunchen.
e) Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates wird verwaltungsseitig zugesagt, dass im Bereich der Hegau-Halle ein zusätzlicher Mülleimer aufgestellt wird.
f) Gemeinderat Olaf Fuchs übergibt der Gemeindeverwaltung ein Schreiben der Firma Automobile Ruh, mit Datum 3. April 2014. Dies beinhaltet unter anderem den Wunsch der Firma Ruh, dass vor dem Anwesen schraffierte Parkflächen angebracht werden. Die Verwaltung zeigt sich außerordentlich überrascht über das übergebene Schreiben vom 3. April 2014, da die Verwaltung von diesem Schreiben bislang keine Kenntnis hatte.
16. Fragemöglichkeit für Einwohner
a) Herr Fabian Vogt bedankt sich beim Gemeinderat über die positive Entscheidung zum Investitionskostenzuschussantrag des Musikvereins Hilzingen, bittet den Gemeinderat jedoch auch noch darüber Beschluss zu fassen, ob die Gemeinde bereit ist – wie im Antrag erwähnt – eine diesbezügliche Ausfallbürgschaft zu übernehmen. Einstimmig ist der Gemeinderat damit einverstanden, diesen Beschluss über die Übernahme einer Ausfallbürgschaft zum jetzigen Zeitpunkt zu fassen, was daraufhin auch einstimmig getätigt wird.
b) Herr Ulrich Schalk bittet die Gemeindeverwaltung spätestens mit der Einladung zur Vereinssitzung eine aktualisierte Vereinszuschussliste zu übermitteln, damit auch die Vereine über die Neuerungen informiert werden.
c) Kindergartenumfrage
Sowohl Herr Wilhelm Knapp als auch Frau Karin Oßwald bedanken sich bei der Gemeinde, dass die Wünsche und Anliegen der Eltern so ernst genommen werden und erwarten eine positive Umsetzung ihrer Wünsche.
Vorgelegt am 14. Oktober 2014
gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Markus Wannenmacher (Schriftführer)
gez. Bernhard Hertrich (Gemeinderat)
gez. Martin Schneble (Gemeinderat)