Anmeldung

Gemeinderatssitzung

Dienstag, 7. Mai 2013, 19:00 Uhr
Rathaus Hilzingen

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

1. Fragemöglichkeit für Einwohner

2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 09.04.2013

3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 09.04.2013

4. Beschlussfassung über Bauanträge
a) Neubau von 3 Garagen, Duchtlinger Str. 5a, 78247 Hilzingen
b) Nutzungsänderung, Einbau von Wohnungen in die Speicherfläche des Dachgeschosses, Bahnhofstr. 1, 78247 Hilzingen
c) Errichtung eines Wintergartens, Gewerbestr. 25, 78247 Hilzingen

5. Beschlussfassung über eine Arbeitsvergabe - Kanalsanierungs- und Kanalinstandsetzungsarbeiten in geschlossener Bauweise in Hilzingen- Kernort, 1. Teil

6. Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Hilzingen - Standortfestlegung

7. Beratung und Beschlussfassung über den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Christliche Schule im Hegau“, Gemarkung Hilzingen

8. Vorhabenbezogener Bebauungsplan - „Christliche Schule im Hegau“, Gemarkung Hilzingen und 2. Änderung / Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Billigung des Planentwurfs
c) Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung

9. Beschlussfassung über einen Bauantrag - Neubau einer Schule (Christliche Schule im Hegau), Sportgelände 16, 78247 Hilzingen

10. Bekanntgaben der Verwaltung

11. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte

12. Fragemöglichkeit für Einwohner

Öffentliche Gemeinderatssitzung am 7. Mai 2013

Anwesend:
Bürgermeister Rupert Metzler als Vorsitzender
Von den 23 Gemeinderäten sind 20 anwesend (Gemeinderat Dr. Dieter Renner ab TOP 4a, Dr. Sigmar Schnutenhaus ab TOP 4c)
Von den Ortsvorstehern sind alle anwesend (Ortsvorsteher Egon Schmieder ab TOP 9)
Rechnungsamtsleiterin Elisabeth Stauder
Bauamtsleiter Walter Fechtig
Verwaltungsangestellte Günther Feucht, Helga Geiser, Bernadette Maier, Markus Eder
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer
 
Abwesend:
Gemeinderäte Andreas Wieser (krank), Peter Graf (beruflich), Martin Schneble (beruflich), entschuldigt
 
Beginn:    19.00 Uhr    Presse:    2
Ende:    21.15 Uhr    Zuhörer:    17

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest.

Die Niederschrift über die nichtöffentliche Gemeinderatssitzung vom 09.04.2013 sowie die Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Feuerwehrausschusses vom 23.04.2013 werden während der Sitzung in Umlauf gegeben.
Vor Eintritt in die Sitzung wird der Vorschlag des Bürgermeisters, TOP 6 der heutigen öffentlichen Sitzung nach den Tagesordnungspunkten 7, 8 und 9, zu denen auswärtige Planer in der Sitzung anwesend sind, zu beraten, vom Gemeinderat ohne Aussprache einstimmig angenommen.

1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 09.04.2013
Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellte Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 09.04.2013.

3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 09.04.2013
In der Sitzung am 09. April 2013 hat der Gemeinderat die Ingenieuraufträge für die Planung des Neubaugebietes "Beim Steppbachwiesle, Hilzingen-Kernort" vergeben und darüber hinaus zum Ausbau der Kleinkindbetreuungsangebote in der Gemeinde den Beschluss gefasst, dass ein Förderantrag für zwei weitere Kleinkindbetreuungsgruppen (Kindergarten Riedheim) gestellt werden soll.

4. Beschlussfassung über Bauanträge
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Ortsbauamtes vom 30.04.2013, die zu den einzelnen Baugesuchen nochmals vorgetragen wird.
a) Neubau von 3 Garagen, Duchtlinger Str. 5a, 78247 Hilzingen
Gemeinderat Martin Jordan erklärt sich für befangen, verlässt den Sitzungstisch und begibt sich unter die Zuhörer.
Der Bauantrag lt. Buchstabe a), an einem Schaubild dargestellt und erläutert, wird vom Gemeinderat in positiver Abstimmung einstimmig befürwortet.
b) Nutzungsänderung, Einbau von Wohnungen in die Speicherfläche des Dachgeschosses, Bahnhofstr. 1, 78247 Hilzingen
Der Bauantrag lt. Buchstabe b) wird an einem Schaubild dargestellt und erläutert. Über die Sitzungsvorlage hinaus ergibt sich im Gemeinderat eine Aussprache über die Anzahl der auf dem Areal ausgewiesenen Stellplätze, vor allem vor dem Hintergrund einer genehmigten, gemischten Nutzung als „Markt“ -  bzw. als Wohnfläche. Nachdem eine große Anzahl der dortigen Stellplätze dem früheren „Markt“ zugeordnet sind und für den Einbau von Wohnungen in den Speicher der Bahnhofstr. 1 in den eingereichten Bauantragsunterlagen keine weiteren zusätzlichen Stellplätze eingezeichnet sind, ergibt sich zu diesem Bauantrag weiterer Klärungsbedarf.
Der Bauherr muss entweder einen Nachweis über neu anzulegende Stellplätze in ausreichender Anzahl führen oder aber für den Markt eine Nutzungsänderung beantragen, damit ein Teil der für diese Nutzungsart vorgehaltenen Stellplätze für die jetzt beantragte Wohnnutzung angerechnet werden kann. Nachdem dieser Aspekt in der heutigen Sitzung nicht geklärt werden kann, beschließt der Gemeinderat einstimmig, diesen Bauantrag zu vertagen.
c) Errichtung eines Wintergartens, Gewerbestr. 25, 78247 Hilzingen
Der Bauantrag lt. Buchstabe c) wird an einem Schaubild dargestellt und erläutert. Auf Nachfragen aus der Mitte des Gremiums erläutert die Verwaltung, dass entgegen der „ersten Planung“ das Baufenster nunmehr nicht überschritten wird. Dies geht aus dem aktuellen Lageplan hervor.
Die in der Sitzungsvorlage noch enthaltene beantragte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist somit nicht mehr erforderlich.
Bei einer Enthaltung befürwortet der Gemeinderat diesen Bauantrag.

5. Beschlussfassung über eine Arbeitsvergabe
- Kanalsanierungs- und Kanalinstandsetzungsarbeiten in geschlossener Bauweise in Hilzingen- Kernort, 1. Teil
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der dem Gemeinderat in der heutigen Sitzung ausgegebenen Tischvorlage zu den Kanalsanierungs- und Kanalinstandsetzungsarbeiten im Kernort. Bei der beschränkten Ausschreibung, die nach einem öffentlichen Teilnahmewettbewerb durchgeführt worden ist, wurden an 18 Firmen die Ausschreibungsunterlagen ausgegeben, wovon 13 Firmen ein fristgerechtes Angebot abgegeben haben.
Aus dem Wettbewerb ging die Firma LineTec GmbH, Wilhelmstraße 12, 72827 Wannweil, mit einem Angebotspreis von 289.178,47 Euro als günstigste Bieterin hervor. Auf Nachfrage aus der Mitte des Gremiums erläutert die Verwaltung, dass die Firma in einem Bietergespräch einen sehr guten Eindruck hinterlassen hat, so dass davon ausgegangen werden kann, dass diese Maßnahme, entgegen der Abwicklung im vergangenen Jahr, nunmehr zum Abschluss gebracht werden kann. Die Arbeiten sollen im Juni 2013 begonnen werden und bis Ende August 2013 abgeschlossen sein.
Auch wenn zur obigen Vergabesumme noch Ingenieurleistungen hinzukommen werden, liegt der Kostenvoranschlag deutlich über dem erzielten Submissionsergebnis. Der Gemeinderat beschließt daraufhin einstimmig die Vergabe des Auftrags zur Kanalsanierung und Kanalinstandsetzung in Hilzingen-Kernort an die Firma LineTec GmbH, Wannweil, zum Angebotspreis von 289.178,47 Euro (brutto).
Zur Beratung der Tagesordnungspunkte 7,8 und 9 begrüßt der Vorsitzende die Vertreter der Christlichen Schule im Hegau Herrn und Frau Unger sowie die Vertreter der beauftragten Planungsbüros, vom Büro Alpstein aus Immenstadt, Herrn Andreas Buchner sowie vom Büro Sieber in Lindau Herrn Christian Schaser und Frau Manuela Hänsch.

7. Beratung und Beschlussfassung über den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Christliche Schule im Hegau“, Gemarkung Hilzingen
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Ortsbauamtes vom 30.04.2013. Wie in der Sitzungsvorlage ausgeführt, hat der Technische und Umweltausschuss den vorgelegten Durchführungsvertrag vorberaten und einen Empfehlungsbeschluss gefasst, den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Christliche Schule im Hegau" anzunehmen, wobei die vom Technischen und Umweltausschuss empfohlenen Änderungen und Ergänzungen in der heutigen Sitzungsvorlage gelb hinterlegt sind.
Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass auf Grund der ausführlichen Vorberatung im Technischen und Umweltausschuss lediglich die Ergänzungen und Modifizierungen bzw. die aus der Mitte des Gemeinderats bereits im Vorfeld eingereichten Ergänzungsvorschläge diskutiert werden.
Punkt 4.1.4 soll in Satz 4 folgende Fassung erhalten: "Der Vorhabenträger verpflichtet sich, die im vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen auf seinem Grundstück umzusetzen."
Über die vorhandenen Möglichkeiten, den Eingriff auf dem anvisierten Grundstück der Christlichen Schule vollständig auszugleichen, entwickelt sich im Gremium erneut eine längere Aussprache, vor allem mit der zuständigen Grünordnungsplanerin, Frau Manuela Hänsch.
Sie erläutert, dass bei der Ausgleichsberechnung die Maßnahmen für die Mörtelbiene bedauerlicherweise doppelt bewertet und angerechnet worden sind. Zum einen die Ansiedlung der Mörtelbiene als solches und zum anderen auch die hierfür notwendige Anlegung des Biotops für die Mörtelbiene.
Nachdem dieser Fehler bemerkt worden ist, kann der Ausgleich auf dem anvisierten 10.000 m² großen Grundstück nunmehr nicht mehr vollumfänglich erreicht werden. Entsprechend den Ausführungen des Planers müsste die Grundstücksfläche gemäß den einschlägigen Bestimmungen um 710 m² (Untergrenze) bis rund 1.400 m² vergrößert bzw. die Grundstücksgrenze nach Westen verlängert werden. Vom Planer wird als Kompromiss die zusätzlich erforderliche Grundstücksfläche mit rund 1.000 m² als ausreichend erachtet.
In diesem Zusammenhang wird festgehalten, dass die Berechnung der Ausgleichspunkte nicht durch den ausgewiesenen „Mörtelbienenfachmann“ Herrn Dr. Hermann "erfolgt" ist und deshalb auch dieses divergierende Ergebnis der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung entstanden ist.
Der Wunsch von Seiten der Planer, dass die Gemeinde zusätzlich zur Beteiligung an diesen zusätzlichen Grundstückskosten eventuell auch einen Teil des anzulegenden Mörtelbienenhabitats mitfinanziert, wird im Gemeinderat sehr kritisch gesehen. Auf mehrfaches Nachfragen aus der Mitte des Gremiums auch in der vorangegangenen nichtöffentlichen Sitzung, wie viel Punkte auf der ursprünglichen Grundstücksfläche tatsächlich ausgeglichen werden können und wie viele Ausgleichspunkte zusätzlich noch fehlen, erläutern die beauftragten Planer, dass für die heutige Sitzung des Gemeinderates eine solche Bilanz nicht erarbeitet werden konnte.
Von Seiten des Gemeinderates wird teilweise bemängelt, dass zum wiederholten Male nicht der Eindruck entstehen darf, dass der Gemeinderat zu einer entsprechenden Entscheidung gedrängt wird, ohne alle sachrelevanten Aspekte vorgestellt und erörtert  bekommen zu haben. Dieses Handling würde einer freien Entscheidungsmöglichkeit des Gremiums zu wider laufen.
Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, die jetzt fehlenden Ausgleichspunkte an einer anderen Stelle in der Gemeinde zu schaffen und dann über das Ökopunktekonto der Gemeinde an/abgerechnet zu bekommen.
Bei der geänderten Fassung des Durchführungsvertrages soll dem Vorhabenträger, der Christlichen Schule, die Verpflichtung auferlegt werden, alle notwendigen Ausgleichsmaßnahmen auf dem eigenen Grundstück zu realisieren. Darüber hinaus hat der Vorhabenträger auch die Möglichkeit bzw. das Recht, diese fehlenden Ausgleichspunkte auf einer anderen, vielleicht besser geeigneten Stelle, zu schaffen.
Tatsache ist, dass der Ausgleich auf der ursprünglich anvisierten Grundstücksfläche mit 10.000 m² nicht erreicht werden kann. Dieser Umstand könnte für die Christliche Schule eine Grundstückserweiterung um rund 1.000 qm bedeuten. Aufgrund der finanziellen Ausstattung könnte dies für die Gemeinde bedeuten diese Grundstückserweiterung mit einem Zuschuss in Höhe von maximal 20.000 Euro (1.000 m² à 20 Euro) einmalig und freiwillig zu fördern.
Unter Ziffer 4.2.1 soll über die gesetzlichen Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hinaus deklaratorisch und zur verdeutlichenden Darstellung für die Beteiligten aufgenommen werden, dass der Vorhabenträger vollumfänglich alle durch seine Maßnahmen entstehenden Anlieger- und Erschließungsbeiträge übernimmt
Der Gemeinderat beschließt daraufhin als Ergebnis der längeren Aussprache den vorgelegten Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Christliche Schule im Hegau" in positiver Abstimmung bei einer Gegenstimme mit den oben angeführten beiden Ergänzungen (4.1.4 und 4.2.1).

8. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Christliche Schule im Hegau“, Gemarkung Hilzingen und 2. Änderung / Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Billigung des Planentwurfs
c) Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Ortsbauamtes vom 30.04.2013, die nochmals in den wesentlichen Zügen vorgestellt wird. Über die Sitzungsvorlage hinaus erläutert die Verwaltung, dass die Zuständigkeit für den heutigen TOP eigentlich beim Technischen und Umweltausschuss liegt. Aus zeitlichen Gründen müssen die erforderlichen Beschlüsse jedoch in der heutigen Sitzung des Gemeinderates gefasst werden, womit sich der Gemeinderat einverstanden erklärt.
Über die Sitzungsvorlage hinaus stellt Herr Christian Schaser das vom Landkreis Konstanz geforderte Lärmgutachten, welches von der Gemeinde am 23.04.2013 in Auftrag gegeben worden ist, vor.
Die Ergebnisse aus diesem Lärmgutachten sagen eindeutig aus, dass sowohl auf die Schule als auch von der Schule auf die Nachbarbebauung keine lärmtechnischen Probleme zu erwarten sind und auf Grund der prognostizierten Dezibel-Werte keine diesbezüglichen Konflikte bestehen. Diese Ergebnisse führen zum Beispiel auch dazu, dass im Schulkomplex keine passiven Lärmschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel Schallschutzfenster, eingebaut werden müssen.
Die Kosten für das zusätzlich benötigte und vom Landkreis Konstanz geforderte  Lärmgutachten belaufen sich auf rund 5.000 Euro, die der Gemeinde im Nachgang zu den ersten Planungen und Abstimmungsgesprächen mit dem Landkreis auferlegt wurden.
Sehr umfangreich wird der vorgelegte Planentwurf an Hand von verschiedenen Folien dargestellt. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass sich der Planentwurf noch auf die alte Abgrenzung stützt, das heißt, dass die Vergrößerung des Grundstücks in Richtung Westen, die durch die zusätzlichen Ausgleichsmaßnahmen erforderlich wird, in dieser Planvariante noch nicht berücksichtigt ist.
Hinsichtlich der Anordnung des Heizungsraums im Schulgebäude ist darüber hinaus eine Planänderung notwendig geworden.
Als Ergebnis der heutigen Beratung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Christliche Schule im Hegau" nimmt der Gemeinderat folgenden Empfehlungsbeschluss des Technischen und Umweltausschusses bei drei Enthaltungen an:
a) Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegebenen Stellungnahmen entsprechend der Vorlage der Verwaltung (Anlage 1 a, b, c) berücksichtigt.
b) Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Christliche Schule im Hegau" sowie der 2. Änderung / Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wird mit Begründung - in der Fassung vom 07. Mai 2013 - gebilligt.
c) Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Christliche Schule im Hegau" sowie der 2. Änderung / Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wird nach § 4 a Abs. 3 BauGB für die Dauer von 2 Wochen erneut öffentlich ausgelegt.
Die nach § 4 BauGB beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der erneuten öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
Stellungnahmen dürfen nur noch zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplan-Entwurfs vorgebracht werden.

9. Beschlussfassung über einen Bauantrag
- Neubau einer Schule (Christliche Schule im Hegau), Sportgelände 16, 78247 Hilzingen
Die beauftragten Planer erläutern an Hand von verschiedenen Folien (Grundriss, Ansicht, Schnitte) nochmals sehr umfangreich den geplanten Neubau einer Schule. Der erste Bauabschnitt umfasst sowohl das Erdgeschoss als auch das 1. Obergeschoss, wobei das Hauptgebäude mit ca. 11 m Höhe durchaus wuchtig erscheint.
Der zweite Bauabschnitt, nämlich die Aufstockung des 2. Obergeschosses, muss bei laufendem Schulbetrieb erfolgen, stellt aber nach Einschätzung der Planer kein größeres Problem dar.
Bei zwei Enthaltungen wird der vorgelegte Bauantrag zum Neubau einer Schule, Sportgelände 16, 78247 Hilzingen (Christliche Schule im Hegau) vom Gemeinderat befürwortet.
Mit herzlichen Worten des Dankes werden die beauftragten Planer sowie die Schulleitung aus der heutigen Sitzung verabschiedet.

6. Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Hilzingen
- Standortfestlegung
Für die heutige Beratung begrüßt der Vorsitzende den Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Hilzingen, Herrn Jean-Pierre Müller und verweist einleitend auf die Sitzungsvorlage, nämlich die Ergebnisse des Fachausschusses „zur Standortfindung eines neuen Feuerwehrgerätehauses in Hilzingen“ aus der Sitzung am 23.04.2013, und den in der Sitzung ausgegebenen Lageplan über die in der oben angeführte Sitzung des Feuerwehrausschusses "beratenen" Standortalternativen. Der Fachausschuss hat sich in der oben angeführten Sitzung sehr intensiv mit der Thematik bzw. mit der Bewertung der jeweiligen Vor- und Nachteile der einzelnen Standorte beschäftigt. Als Ergebnis der Sitzung wurde ein Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat gefasst, für das neue Feuerwehrgerätehaus entweder den Standort „Festplatz“ oder den Standort „Südlich Regenüberlaufbecken (RÜB)“, also aus dem Ort hinaus, auszuwählen. Die gemeinsame Erarbeitung der einzelnen Punkte der Bewertungsmatrix in der Sitzung war sehr aufschlussreich und soll dem Gemeinderat als Empfehlung und nicht als Vorfestlegung der zukunftsweisenden Maßnahme dienen. Es gilt daher nunmehr in der heutigen Gemeinderatssitzung abzustimmen, ob dieser Empfehlungsbeschluss von den Mitgliedern des Gremiums geteilt wird.
Der Standort „Südlich RÜB“ ist darüber hinaus nur mit einem zusätzlichen Ankauf von ca. 3.000 m² möglich, da das im Eigentum der Gemeinde befindliche Grundstück nicht die Fläche hat, die für ein neues Feuerwehrgerätehaus benötigt wird. Aus der Mitte des Gremiums werden nochmals verschiedene Aspekte in die heutige Beratung eingebracht:
- Eine Standortentscheidung ist ohne ein Raumprogramm, also mit Vorstellungen oder Erkenntnissen, welche zukünftigen Nutzungen im Feuerwehrgerätehaus des Weiteren geplant sind (DLRG, DRK o. ä.) eigentlich nicht möglich. Es sollte zunächst ein Raumprogramm entwickelt werden, bevor über den Standort entschieden wird.
- Bei einer Entscheidung, das neue Feuerwehrgerätehaus aus dem Ortskern zu verlagern, muss sich der Gemeinderat bewusst sein, dass damit der negative Trend unterstützt wird, dass der Ortskern weniger belebt ist.
Deswegen sollte es Aufgabe des Gemeinderates sein, in die Entscheidungsmatrix Gewichtungsfaktoren aufzunehmen, um dadurch eine noch detailliertere Entscheidung vorzubereiten.
Bei einer möglichen Standortauswahl „Festplatz“ müssen auf Grund der folgenden einzelgebäudlichen Stellung des Feuerwehrhauses die städtebaulichen Aspekte eine besondere Bedeutung erlangen.
Bei diesem Standort muss ferner sorgfältig geprüft werden, ob bei einer gemischten Nutzung des Festplatzes (Gemeinde/Musikverein) im "normalen" Betrieb, aber auch beim Kirchweihbetrieb, weitere Konflikte entstehen können, da der Musikverein Hilzingen bekanntermaßen dort einen Vereinsbau errichten möchte.
Über die Wertung der Entscheidungsmatrix und somit auch über die Arbeit des Feuerwehrausschusses in der Sitzung am 23.04.2013 entwickelt sich eine längere Aussprache, vor allem dahingehend, in wie weit in die ausgearbeitete, vorgelegte Entscheidungsmatrix, bei der es sicherlich subjektiv unterschiedliche Bewertungen gibt, noch eingegriffen werden kann oder vielleicht auch muss, um noch Änderungen bei der Auswahl des Standortes einzuleiten.
Auf Grund der qualifizierten, sorgfältigen Beratung und der guten Abwägung der sachrelevanten Aspekte in der Sitzung des Fachausschusses werden aus feuerwehrtechnischer Sicht beide Varianten südlich der B 314 als sehr gut bewertet. Im Gemeinderat ist allerdings deutlich auch die Einschätzung vorhanden, dass eine gemischte Nutzung auf dem Festplatz (zum Beispiel Feuerwehr und Musikverein), wie bei anderen gemischt genutzten Objekten in Hilzingen auch, möglich ist bzw. möglich sein muss.
- Gemeinderat Josef Leirer fasst zusammen, dass es auf Grund der vorgelagerten Feuerwehrausschuss-Sitzung in der heutigen Sitzung keine Grundsatzberatung mehr geben soll, ob das Feuerwehrgerätehaus nunmehr innerorts oder außerorts entstehen soll. Die von ihm als „Kreislaufberatungen“ bezeichnete Diskussion ist nicht unbedingt sehr zielführend. Die Option, den Festplatz mit einer gemischten Nutzung auszustatten, erscheint auch aus Synergieeffekten und aus Gründen einer möglichen Kosteneinsparung für die Beteiligten trotzdem noch als gut realisierbar.
- Auf Grund der vielen Unterpunkte zu den in der Entscheidungsmatrix aufgenommenen Kriterien wurde auf die weitere Gewichtung der einzelnen Faktoren verzichtet, wobei die große Anzahl von Unterpunkten eigentlich eine weitere Gewichtung entbehrlich macht.
Während der weiteren Beratung erteilt der Vorsitzende dem Kommandanten der Feuerwehr, Herrn Jean-Pierre Müller, zur feuerwehrtechnischen Bewertung der Gesamtsituation das Wort. In seinen längeren Ausführungen erwähnt der Kommandant, dass der Gesamtwehrausschuss in seiner gestrigen Sitzung nochmals über die möglichen Standorte beraten hat. Die Entscheidung, an welchem Standort ein neues Feuerwehrgerätehaus errichtet werden soll, ist eine sehr in die Zukunft gerichtete Entscheidung, die vor allem auch mit dem Blick getroffen werden sollte, dass zukünftig auch Aufgaben aus den Ortsteilwehren in diesem Gebäude (Atemschutzwerkstatt, Schulungsveranstaltungen usw.) zu erledigen sind.
Deswegen ist diese Entscheidung auch eine Entscheidung für die Gesamtgemeinde bzw. wurde dies auch im Gesamtwehrausschuss diskutiert. Mögliche Erweiterungsoptionen des Feuerwehrgerätehauses sollten deshalb auch bei der Auswahl des Standortes mit eingebunden werden. Sehr umfangreich erläutert der Kommandant, dass tendenziell eher der Standort „Südlich RÜB“ Wunsch der Gesamtwehr ist als der Festplatz. Dies führt er auch darauf zurückführt, dass derzeit die möglichen Konfliktsituationen bei einer gemischten Nutzung auf dem Festplatz, zum Beispiel an Kirchweih, sehr groß bewertet werden.
Eine gemeinsame Nutzung eines kombinierten Gebäudes hätte neben vielen Vorteilen natürlich auch Nachteile, vor allem dann, wenn unmittelbar neben dem Schulungsraum der Freiwilligen Feuerwehr zum Beispiel sich ein Übungsraum des Musikvereins befinden würde. Solche Probleme werden gerade in einer Nachbargemeinde beobachtet.
Nachdem keine weiteren Fragen an den Kommandanten der Gesamtwehr Hilzingen aus der Mitte des Gemeinderates gestellt werden, nimmt das Gremium den Standortwunsch der Freiwilligen Feuerwehr „Südlich RÜB“ zur Kenntnis.
Ausgestattet mit diesen Informationen wird im Gemeinderat ebenfalls die gute Vorarbeit des Fachausschusses gewürdigt, wobei es in der heutigen Sitzung des Gemeinderates gilt, den dort gefassten Empfehlungsbeschluss zu bewerten.
Es wird vor allem nochmals auf das fehlende Raumprogramm und auch auf die hierfür benötigten Flächen hingewiesen. Um den Flächenverbrauch zu begrenzen, wäre eine integrative Lösung mit einem kombinierten Objekt auf dem Festplatz und außerhalb des Ortskernes auch sehr gut vorstellbar.
Auch die Erwartungen der Einwohnerschaft an einen musiktreibenden Verein sollten mit diesem Blickwinkel nochmals beleuchtet werden, vor allem weil ein aktiver Musikverein in der Einwohnerschaft sicherlich die Bestätigung bzw. den Rückhalt hat, entsprechende Proben egal an welchem Ort durchzuführen.
Als Ergebnis der längeren Beratung stellt Gemeinderat Bernhard Hertrich den Antrag, in der heutigen Sitzung den Grundsatzentscheid zu fassen, das Feuerwehrgerätehaus aus dem Ortskern heraus, also südlich der B314 (Festplatz / „Südlich RÜB“), zu verlagern. Vor einer endgültigen Standortentscheidung sollte zunächst geprüft werden, welches Raumprogramm und welche Nutzungen in diesem Objekt tatsächlich notwendig sind.
Der Bürgermeister ergänzt zu diesem Antrag, dass grundsätzlich auch die Frage gestellt werden muss, wie die Freiwillige Feuerwehr Hilzingen den Ort belebt oder beleben kann und ob es aus diesem Aspekt zielgerichtet ist, die Feuerwehr tatsächlich im Ort belassen zu müssen. Außer den Anfahrten und Abfahrten der Feuerwehrkameraden zu Einsätzen, zu Proben und zu weiteren Anlässen in der Florianstube ist die Belebung, vor allem tagsüber, als nicht sehr ausgeprägt zu bezeichnen, so der Vorsitzende.
In positiver Abstimmung beschließt der Gemeinderat bei 18 Ja-Stimmen und drei Enthaltungen, das neue Feuerwehrgerätehaus aus dem Ortskern herauszulegen und südlich der B 314 („Südlich RÜB“ / Festplatz) anzusiedeln.
Ausgestattet mit diesem klaren Votum wird verwaltungsseitig erläutert, dass für den Standort Festplatz als auch für den Standort „Südlich RÜB“ noch weitere Verwaltungsaufgaben zu erledigen sind, da in beiden Fällen Bebauungspläne zu erstellen bzw. fortzuschreiben sind.
Vor dem weiteren Beschlussantrag macht der Vorsitzende nochmals auf ein Schreiben des Musikvereins, das dem Gemeinderat 2011 zugestellt worden ist, aufmerksam, in dem der Musikverein es begrüßen würde, wenn der Gemeinderat sich nicht für eine kombinierte Nutzung des Festplatzes entscheiden würde.
Ausgestattet mit dem Wunsch der Freiwilligen Feuerwehr Hilzingen, als Standort für das neue Feuerwehrgerätehaus die Flächen „Südlich RÜB“ zu wählen, formuliert der Vorsitzende den zweiten Beschlussantrag, heute auch diesen Standort auszuwählen. Dieser Beschlussantrag wird vom Gemeinderat daraufhin in positiver Abstimmung bei 19 Ja- und zwei Nein-Stimmen angenommen.

10. Bekanntgaben der Verwaltung
a) Mountainbike-Route
Am vergangenen Freitag war die offizielle Eröffnung der Mountainbike-Route des Schaffhauserland-Tourismus. Bei dieser Route verläuft ein kurzer Streckenabschnitt auch über Hilzingen, Schlatt am Randen.
Der Vorsitzende begrüßt die Ausweisung dieser Mountainbike-Route, die im landesweiten Radwegeplan enthalten ist, als ein sehr gutes touristisches Angebot.
b) Hegau-Bike-Marathon 2013
Am kommenden Sonntag findet im Hegau zum wiederholten Male der Hegau-Bike-Marathon statt. Auf Nachfragen von Seiten der Verwaltung wurden der Gemeinde die entsprechenden Streckensperrungen für den kommenden Sonntag mitgeteilt, die dem Gemeinderat in der heutigen Sitzung ausgegeben worden sind. In der nächsten Ausgabe des Gemeindemitteilungsblattes werden diese Streckensperrungen dann auch veröffentlicht. Der Vorsitzende wünscht der Veranstaltung einen guten und möglichst unfallfreien Verlauf.
c) Förderverein Höhenkrähen e.V.
Die Verwaltung informiert über die am 19.04.2013 turnusgemäß durchgeführte Mitgliederversammlung des Fördervereins Hohenkrähen im Rathaus Mühlhausen-Ehingen. Die Verwaltung berichtet, dass die letzte Wandersaison sehr positiv verlaufen ist und die laufenden Ausgaben, vor allem die verkehrstechnischen Unterhaltungsmaßnahmen bzw. auch die Versicherungsbeträge, gerade so von den laufenden Einnahmen (Mitgliedsbeiträgen) finanziert werden können. Deshalb ist der Förderverein natürlich um jedes Mitglied sehr bemüht.
d) Freibad Hilzingen
- Auf Grund der Temperaturen hat sich die Verwaltung dazu entschlossen, die Wassertemperatur im Freibad Hilzingen nicht über die Zuschaltung des Gasspitzenkessels noch zusätzlich aufzuwärmen.
- Der Verkauf der Freibadkarten mit dem sogenannten "April-Bonus" war vermutlich wegen des unbeständigen Wetters im Vergleich zum letzten Jahr eher schleppend. In Zukunft muss eventuell darüber nachgedacht werden, den Verwaltungsaufwand für den April-Bonus-Kartenverkauf auf eine verkürzte Dauer, vielleicht auf eine oder maximal zwei Wochen, zu begrenzen.
e) Sitzungsplan
Die Verwaltung verweist auf den in der heutigen Sitzung ausgelegten Terminkalender der Sitzungen des Gemeinderates im zweiten Halbjahr 2013. Aus den Erfahrungen aus den vergangenen Jahren wurde für die Entwurfsberatung zum Haushaltsplan 2014 am 17. Dezember 2013 der Sitzungsbeginn bereits schon auf 18.00 Uhr festgelegt.
Aus der Mitte des Gremiums wird an den Vorsitzenden appelliert, den Beginn der Sitzungen grundsätzlich auf 19.00 Uhr zu belassen und den Sitzungsbeginn nicht regelmäßig vorzuziehen.
f) Haushaltsplan 2014
Der Vorsitzende weist die Ortsvorsteher/Ortsteilvertreter darauf hin, sich möglichst frühzeitig über Maßnahmen (30.06.2013) für den Haushaltsplan 2014 ff. bzw. auch die ortsteilspezifischen Prioritätenlisten Gedanken zu machen. Durch eine vom Gemeinderat noch zu erstellende Prioritätenliste könnten die Beratungen zum Haushalt 2014 entschärft werden.

11. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
Gemeinderätin Jutta Baur bittet die Verwaltung, sich der Parkplatzsituation am Sportgelände, FC Hilzingen/ Christliche Schule, anzunehmen, da auf dieser Fläche doch erhebliche Schlaglöcher sind.

12. Fragemöglichkeit für Einwohner
Herr Wolfgang Batovanja, Hauptstraße 12, weist auf den am Alten Rathaus illegal abgelegten Müll hin bzw. bittet die Gemeinde, die Geschwindigkeitsbegrenzungen (Tempo 30) im Kernort zu überwachen.

Vorgelegt am 4. Juni 2013

gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Markus Wannenmacher (Schriftführer)
gez. Bernhard Hertrich (Gemeinderat)
gez. Dr. Sigmar Schnutenhaus (Gemeinderat)
gez. Hadwig Zahn (Gemeinderätin)