Anmeldung

Gemeinderatssitzung

Dienstag, 9. Juni 2015, 19:00 Uhr
Rathaus Hilzingen

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

1. Blutspenderehrung

2. Fragemöglichkeit für Einwohner

3. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 12.05.2015

4. Informationen zur Forstwirtschaft
a) Forstbetrieb Gemeinde Hilzingen 2014 - 2016
b) Stand des Kartellverfahrens und seine Auswirkungen

5. Gewerbegebiet „Killwies-Bütze“, Gemarkung Hilzingen
a) Festlegung eines Straßennamens für eine neue Straße im Plangebiet
b) Beschluss über die Ablösung der Wasserversorgungs-, Abwasser- und Erschließungsbeiträge
c) Beschluss über das Zusammenfassen der Erschließungsanlagen zu einer Abrechnungseinheit
d) Beschluss über die Höhe des Ablösungsbetrages beim Erschließungsbeitrag
e) Festlegung des Grundstückspreises für die Baugrundstücke

6. Beschlussfassung über eine Arbeitsvergabe - Kanalsanierungs- und Kanalinstandsetzungsarbeiten in geschlossener Bauweise in Hilzingen - Kernort, 4.Teil

7. Kiesabbau Hilzingen Gewann „Dellenhau“ - Vorbereitung zum Raumordnungsverfahren

8. Bekanntgaben der Verwaltung

9. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte

10. Fragemöglichkeit für Einwohner

Öffentliche Gemeinderatssitzung am 9. Juni 2015

Anwesend:
Bürgermeister-Stellvertreter Bernhard Hertrich als Vorsitzender
Von den 20 Gemeinderäten sind 16 anwesend (Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus ab TOP 4)
Von den vier Ortsvorstehern sind alle anwesend (Ortsvorsteher Walter Mayer ab TOP 4)
Rechnungsamtsleiterin Elisabeth Stauder
Verwaltungsangestellte Günther Feucht, Christian Denzel, Sarah Bischof
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer
 
Abwesend:
Bürgermeister Rupert Metzler (privat), entschuldigt
Gemeinderäte Rainer Guggemos (privat), Fabian Jutt (beruflich), Karl Schwegler (privat), Andreas Wieser (beruflich), entschuldigt
 
Gemeinderat Martin Schneble ist als 2. Bürgermeister-Stellvertreter beim Stehempfang der Blutspender im Trauzimmer und deshalb während den Tagesordnungspunkten 2 – 5 nicht anwesend.
 
Beginn:    19.00 Uhr    Presse:    0
Ende:    20.50 Uhr    Zuhörer:    8

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Gemeinderates keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 12.05.2015 wird in Umlauf gegeben.

1. Blutspenderehrung
Die Bereitschaft der Hilzinger Bürgerinnen und Bürger, Blut zu spenden, ist nach wie vor immer noch sehr hoch, auch wenn im Vergleich zu den letzten Jahren in der heutigen Sitzung weniger Blutspender zur Ehrung anstehen.
Insgesamt stehen heute 13 Personen an, die 10, 25 oder 50 Mal unentgeltlich Blut gespendet haben. Der Vorsitzende kann heute zwei Blutspendern die Ehrennadel in Gold, drei Blutspendern die Ehrennadel in Gold mit goldenem Lorbeerkranz und eingravierter Spendenzahl "25" und zwei Blutspendern die Ehrennadel in Gold und goldenem Lorbeerkranz und eingravierter Spenderzahl "50" überreichen.
Aus nachvollziehbaren Gründen sind nicht alle zur Ehrung anstehenden Personen heute anwesend, um die Ehrung durch Bürgermeister-Stellvertreter Bernhard Hertrich persönlich entgegen zu nehmen. Der persönliche Dank des Vorsitzenden richtet sich an alle Blutspenderinnen und Blutspender, die durch ihre Blutspende die Allgemeinheit positiv unterstützen und verweist insbesondere auf die hohe Anzahl von Blutspenden, die täglich zur medizinischen Betreuung benötigt werden.
Der Vorsitzende begrüßt in der heutigen Sitzung die Vertreter der DRK Ortsgruppe Hilzingen, Sylvia und Gerald Marschner und dankt aber auch dem großem Team für die durchgeführten und hervorragend organisierten Spendentermine in Hilzingen.
Nach weiteren einleitenden Worten des Vorsitzenden zur allgemeinen Bedeutung und der Wichtigkeit des Blutspendens überreicht der Vorsitzende einzeln und nacheinander den anwesenden Blutspendern die jeweilige Ehrennadel und die persönliche Urkunde, die er im Wortlaut vorträgt sowie ein je nach Spendenzahl gestaffeltes Präsent der Gemeinde.
Auf verwaltungsseitiges Nachfragen wird festgestellt, dass keine weiteren Blutspender mehr in der heutigen Sitzung anwesend sind. Im Anschluss an die einzelnen Ehrungen lädt 1. Bürgermeister-Stellvertreter die anwesenden Blutspender zu einem Stehempfang ins Trauzimmer ein, bei dem Gemeinderat und 2. Bürgermeisterstellvertreter Martin Schneble die Gastgeberrolle übernimmt.
Aus diesem Grund ist Martin Schneble während den Tagesordnungspunkten 2 - 5 nicht anwesend.

2. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

3. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 12.05.2015
Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 12.05.2015.

4. Informationen zur Forstwirtschaft
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende die Leiterin des Kreisforstamtes, Frau Dr. Anja Peck sowie Revierförster, Herrn Werner Hornstein.
a) Forstbetrieb Gemeinde Hilzingen 2014 - 2016
Zum eigentlichen Sachvortrag erteilt der Vorsitzende Herrn Revierförster Hornstein zum Tagesordnungspunkt a) das Wort.
In seinen ausführlichen Ausführungen geht Herr Werner Hornstein auf die der Sitzungsniederschrift beiliegende Präsentation ein. Es wurden zur Vereinfachung der Protokollführung wird auf diese Präsentation verwiesen und nur einige wenige Passagen protokollarisch aufgenommen.
- Das Forstwirtschaftsjahr 2015 wird ein knappes Ergebnis und aller Voraussicht nach eine „schwarze Null“ hervorbringen
- Im Jahr 2016 wird die Forsteinrichtung Hilzingen im Rahmen der zehnjährigen turnusgemäßen Planfortschreibung zur Überarbeitung anstehen. Diesbezüglich wird sich das Forstamt mit der Gemeinde bzw. dem Gemeinderat frühzeitig abstimmen.
Nach der sehr ausführlichen Vorstellung eröffnet der Vorsitzende die Aussprache. Die Nachfragen aus der Mitte des Gemeinderates werden von Seiten des Kreisforstamtes beantwortet und zielen insbesondere auf folgende Punkte ab:
- Der Baumbestand auf den ca. 10 ha Wald am Plören sind bis auf ca. 1 ha, bei dem die Kultivierung nochmals in Auftrag gegeben werden musste, soweit in einem guten Zustand, dass dort keine größeren Rekultivierungsmaßnahmen mehr zu erwarten sind.
- Die Wertigkeit einer wiederaufgeforsteten Waldfläche nach einem vollzogenen Kiesabbau ist nach Einschätzung von Herrn Hornstein natürlich nicht mit der Wertigkeit des alten Waldbestands zu vergleichen. Es dauert schon einige Jahre/Jahrzehnte bis nach einer Wiederaufforstung vergleichbare Verhältnisse vorhanden sind, wie vor einem solchen temporären Eingriff in die Natur.
- Es gibt vermutlich keine Möglichkeit, die „umgeforstete“ Waldfläche am Plören in Ökopunkte umzuwandeln, da für diese Maßnahme Finanzierungsmittel der Europäischen Union eingesetzt worden sind.
b) Stand des Kartellverfahrens und seine Auswirkungen
Zum Tagesordnungspunkt b) erteilt der Vorsitzende der Leiterin des Kreisforstamtes Konstanz, Frau Dr. Peck, das Wort.
Nach einer kurzen persönlichen Vorstellung geht Frau Dr. Peck neben dem aktuellen Stand des anhängigen Kartellverfahrens und seine Auswirkungen auf die gesamte Waldbewirtschaftung auch sehr ausführlich auf das im Hilzinger Wald zu beobachtende Eschentriebsterben ein.
- In den letzten drei Jahren musste bedauerlicherweise ein verstärktes Eschentriebsterben festgestellt werden, was auf einen verstärkten Befall einer bestimmten gefährlichen Pilzart zurückzuführen ist. Dieser Pilz, der nur im Labor mit entsprechenden Instrumenten und nicht von Fachleuten im Wald festgestellt werden kann, befällt zunächst den Stamm. Danach sterben Äste bzw. auch die Krone komplett ab, was mitunter gefährliche Situationen für Wanderer, Waldspaziergänger aber auch die Arbeiter des Forstbetriebs verursachen kann.
Das Eschensterben ist auch deshalb beängstigend, weil die Esche ein heimischer Laubbaum ist, der bisher eigentlich als sehr unempfindlich gegolten hat. Bei den Eschenbeständen sind nur rund 2 % als resistent und 7 – 10 % noch als tolerant einzustufen, was bedeutet, dass diese unter Umständen mit dem Schädlingsbefall umgehen können.
Beim übrigen Bestand muss abgewartet werden, wie sich der konkrete Befall weiterentwickelt. Für die vorhandenen Durchforstungsaufträge gibt es auf Grund dieses Befalls auch interne Handlungsanweisungen.    
- Das Kreisforstamt Konstanz verkauft seit vielen Jahren im Auftrag für die Eigentümer das dort geerntete Holz, und zwar in der Art und Weise, dass größere Holzmengen (bestimmte Sorte in bestimmter Qualität) zusammengefasst zur Verfügung gestellt werden.
Auf Grund dieser großen Gebinde (Abnahmemengen) kann es mitunter dazu kommen, dass bestimmte Mengen nicht aus dem Wald einer Gemeinde stammen und die benötigten Mengen dann folglich aus einer anderen Kommune stammen müssen.
Gegen diese Praxis hat sich in einem bereits früher anhängigen Verfahren die Sägeindustrie gewandt und dies als nicht marktkonform betrachtet. In den 2012 mit den zuständigen Stellen geführten Verhandlungen wurden dann Richtwerte (Holzmengen) gefunden, die grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Gemeinden im Landkreis Konstanz gehabt hätten.
Während des Jahres 2012 hat sich das Kartellamt nochmals mit dem gleichen Thema beschäftigen müssen und die damals gemeinsam gefunden Richtwerte verändert und auf jetzt rund 100 ha festgelegt. Dies bedeutet, dass alle diejenigen Eigentümer, die über mehr als 100 ha Wald  verfügen, ein anderes Verfahren zum Verkauf des Holzes anwenden müssen.
In der aktuellen Diskussion sind auch die vorhandenen, unterschiedlichen Auffassungen der verschiedenen Verfahrensbeteiligten von maßgeblicher Bedeutung, wie weit der Begriff „Holzverkauf“ zu verstehen ist. Beginnt der „Holzverkauf“ erst bei Verhandlungen über den aktuellen Holzpreis oder bereits schon bei der Beforstung der Waldflächen.
Bereits Mitte 2014 wurde auch diesbezüglich mit den betroffenen Verfahrensbeteiligten im Verhandlungsweg eine Lösung gesucht. Die von Seiten des Kartellamtes formulierte Lösung erstreckt sich auf nur sieben Seiten. Die dazu erlassene Begründung hat einen Umfang von 100 Seiten. Allerdings sind diese Regelungen derzeit noch strittig.
Nach Einschätzung von Frau Dr. Peck wird auf diesem Sektor vermutlich der Klageweg zu beschreiten sein. Unter Umständen kann das zuständige Oberlandesgericht Düsseldorf – das Kartellamt hat seinen Sitz in Bonn – eine Untersagungsverfügung erlassen, was als Einstieg in das Rechtsstreitverfahren dienen würde.
Ihrerseits wird darauf hingewiesen, dass tendenziell der Verkauf von kleineren Beständen an Laubholz mit der derzeit vorhandenen Regelung im Einklang steht. Die Marktstellung beim Verkauf von Nadelstammholz, das hauptsächlich in der Bauindustrie Verwendung findet, ist bedeutender und gilt daher als sehr kritisch. Derzeit bleibt nichts anderes übrig, als die aktuellen Entwicklungen abzuwarten, so die Leiterin des Kreisforstamtes.
- Nach wie vor übernimmt das Kreisforstamt sehr gerne die Abwicklung des Holzverkaufs im Auftrag der beteiligten Gemeinden, also auch für die Gemeinde Hilzingen.
- Sollte im weiteren Verfahren die gesetzlichen oder kartellrechtlichen Vorgaben, auch durch ein entsprechendes Urteil, verändert werden, werden diese Änderungen durch das Kreisforstamt auch entsprechend ausgeführt. Dadurch erhalten die Gemeinden dann auch eine möglichst rechtssichere Basis. Die Nachfrage von Seiten des Vorsitzenden in Blickrichtung des Gesetzgebers entsprechende Ausnahmeregelungen zu schaffen, erläutert die Leiterin des Kreisforstamtes dahingehend, dass es derzeit nicht klar ersichtlich ist, welche gesetzgebende Stelle für entsprechende Ausnahmeregelungen zuständig ist.
Andererseits sieht sich das Bundeskartellamt in diesem Verfahren auch über den gesetzlichen Regelungen stehend.
- Noch einmal erläutert die Leiterin des Kreisforstamtes die Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates dahingehend, dass grundsätzlich keine Eschen gepflanzt werden und auf die Naturverjüngung gesetzt wird. Derzeit sind allerdings auch bis auf einige Extremstandorte keine größeren Kahlflächen ersichtlich, die einer Nachpflanzung bedürfen. Nachpflanzungen von Eschen kann sich Frau Dr. Peck nur an Extremstandorten vorstellen, an denen es nur die Eschen aushalten könnten.
Mit herzlichen Worten des Dankes werden die beiden Vertreter des Kreisforstamtes aus der heutigen Sitzung verabschiedet.

5. Gewerbegebiet „Killwies-Bütze“, Gemarkung Hilzingen
a) Festlegung eines Straßennamens für eine neue Straße im Plangebiet
b) Beschluss über die Ablösung der Wasserversorgungs-, Abwasser- und Erschließungsbeiträge
c) Beschluss über das Zusammenfassen der Erschließungsanlagen     zu einer Abrechnungseinheit
d) Beschluss über die Höhe des Ablösungsbetrages beim Erschließungsbeitrag
e) Festlegung des Grundstückspreises für die Baugrundstücke
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Ortsbauamtes vom 01.06.2015 bzw. der in der heutigen Sitzung ausgegebenen Tischvorlage.
Die Verwaltung ergänzt diesbezüglich, dass die in der Sitzungsvorlage aufgenommenen Positionen a) – d) unverändert geblieben sind, lediglich Buchstabe e) musste korrigiert und auf die Aktualität angepasst werden. Die jeweils zu den einzelnen Unterpunkten a) – d) in der Sitzungsvorlage aufgenommenen Beschlussanträge werden vom Gemeinderat ohne weitere Aussprache einstimmig angenommen.
a) Festlegung eines Straßennamens für eine neue Straße im Plangebiet
Die neu entstandene Straße erhält entsprechend des Vorschlags der Verwaltung den Namen "Killwies".
b)  Beschluss über die Ablösung der Wasserversorgungs-, Abwasser- und Erschließungsbeiträge
Im Gewerbegebiet "Killwies-Bütze", Gemarkung Hilzingen, werden die Anlieger- und Erschließungsbeiträge abgelöst.
Die Ablösungssumme für den Wasserversorgungs- und Abwasserbeitrag bestimmt sich nach der Höhe des unter Anwendung der Bestimmungen der Wasserversorgungs- und Abwassersatzung voraussichtlich entstehenden Beitrags bzw. Teilbeitrags:
Nach der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Hilzingen vom 08.12.2009 mit Änderung vom 13.12.2011 beträgt der Beitragssatz für die Wasserversorgung je m² Nutzungsfläche 3,30 € (zuzüglich 7% Mehrwertsteuer).
Nach der Abwassersatzung der Gemeinde Hilzingen vom 13.12.2011 beträgt der Teilbeitragssatz je m² Nutzungsfläche
für den öffentlichen Abwasserkanal                                                3,10 €
für den mechanischen und biologischen Teil des Klärwerks    1,75 €                                        
gesamt:                                                                                                    4,85 €
Die Ablösungssumme für den Erschließungsbeitrag bestimmt sich nach der Höhe des unter Anwendung der Bestimmungen der Erschließungsbeitragssatzung vom 08.12.2009 voraussichtlich entstehenden Beitrags.
c) Beschluss über das Zusammenfassen der Erschließungsanlagen zu einer Abrechnungseinheit
Im Gewerbegebiet "Killwies-Bütze", Gemarkung Hilzingen, werden die Erschließungsanlagen
- "Brühlstraße"
und - "Killwies"
zu einer Abrechnungseinheit nach § 37 Abs. 3 KAG zusammengefasst.
d) Beschluss über die Höhe des Ablösungsbetrages beim Erschließungsbeitrag
Der Betrag für die Ablösung beträgt somit  11,267574 €  pro m² Nutzungsfläche.
e) Festlegung des Grundstückspreises für die Baugrundstücke
Aufgrund der errechneten Fixkosten pro Quadratmeter Grundstücksfläche – wie in der Anlage aufgeführt – schlägt die Verwaltung vor, für das Gebiet mit zwei Vollgeschossen 55 Euro/m² und für das Gebiet mit drei Vollgeschossen 60 Euro/m² als Grundstücksverkaufspreis festzulegen. Der Vorsitzende ergänzt diesbezüglich insbesondere den Aspekt, dass es mit diesem Preis auch möglich sein muss bzw. möglich sein kann, etwas Fläche vorzuhalten und das knappe Gut "Bauland" entsprechend marktgerecht bezahlt zu bekommen.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird auf Grund des Sachvortrages jedoch der Vorschlag unterbreitet, für die zweigeschossige Fläche 60 Euro/m² und für die dreigeschossige Fläche im Baugebiet "Brühl-Killwies-Bütze" 65 Euro/m² festzulegen.
Noch einmal erläutert der Vorsitzende, dass die vorgeschlagene Erhöhung auf 55 / 60 Euro/m, auch im Vergleich zum festgelegten Verkaufspreis im Gewerbegebiet "Breiter Wasmen" mit 46 Euro/m², moderat wäre und für eine vernünftigen Grundstückspreis-Politik der Gemeinde Hilzingen sprechen würde.
Nachdem der Antrag von Gemeinderat Thomas Hägele, die Grundstückspreise auf 60 / 65 Euro/m² festzulegen, der weitergehende Antrag ist, wird dieser Vorschlag zuerst zur Abstimmung gebracht.
Bei der anschließenden positiven und offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat wiederspricht, wird dieser Beschlussantrag bei 11 Ja-, 4 Nein-Stimmen und einer Enthaltung mehrheitlich angenommen.

6. Beschlussfassung über eine Arbeitsvergabe - Kanalsanierungs- und Kanalinstandsetzungsarbeiten in geschlossener Bauweise in Hilzingen - Kernort, 4.Teil
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten in der heutigen Sitzung ausgegebenen Tischvorlage des Ortsbauamtes vom 08.06.2015, die in den wesentlichen Punkten nochmals vorgestellt wird.
Bei der beschränkten Ausschreibung der obigen Baumaßnahme wurden zehn Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Alle zehn Firmen haben ein entsprechendes Angebot abgegeben.
Aus dem Wettbewerb ging die Firma LineTec, Umwelttechnik GmbH; Johannes-Majer-Straße 10, 72141 Walddorfhäslach, mit einem Gesamtpreis von 134.131,66 Euro (brutto) als günstigste Bieterin hervor. Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat die Vergabe des Auftrags an die Firma LineTec zum oben angeführten Angebotspreis.
Von den im Haushaltsplan eingestellten Mitteln in Höhe von 230.000 Euro ist zusätzlich zu dieser Maßnahme noch eine größere Maßnahme in Twielfeld bzw. bei einem Abwassersammler geplant.

7. Kiesabbau Hilzingen Gewann „Dellenhau“ - Vorbereitung zum Raumordnungsverfahren
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der E-Mail vom 15.05.2015 zugestellten Schreiben des Regierungspräsidiums Freiburg vom 30.04.2015 zur Vorbereitung des Raumordnungsverfahrens Kiesabbau Gewann "Dellenhau", über die Anhörung der Träger öffentlicher Belange zum festzulegenden Untersuchungsrahmen.
Der am kommenden Montag stattfindende Scopingtermin im Regierungspräsidium Freiburg ist Anlass genug, dass sich die Gemeinde die Frist zur Abgabe ihrer Stellungnahme zum Untersuchungsrahmen ausbedungen hat. In der heutigen Sitzung geht es nicht darum, sich inhaltlich über das Thema Kiesabbau zu beraten, die Beratung dient lediglich der Vorbereitung des Raumordnungsverfahrens.
Der Bürgermeister ist zum Scopingtermin am kommenden Montag eingeladen und nimmt daran natürlich auch selbstverständlich teil.
Nochmals betont der Vorsitzende in seinen einleitenden Worten zum heutigen Tagesordnungspunkt, bei dem es nicht darum geht, inhaltlich die Haltung der Gemeinde zum Kiesabbau zu beraten, sondern lediglich darum, ob im Gremium noch weitere Anregungen und Hinweise zum bevorstehenden Raumordnungsverfahren vorhanden sind.
In diesem Zusammenhang verweist der Vorsitzende auf die den Gemeinderäten per E-Mail zugestellten Unterlagen der SPD/UL. Zur Begründung des Antrags der SPD/UL erteilt der Vorsitzende Gemeinderätin Frau Andrea Baumann das Wort, die sehr ausführlich die im Antragspapier aufgenommenen Positionen erläutert. Es entwickelt sich nach der Erörterung der eingereichten Ergänzungen der Scoping-Unterlagen eine kurze Aussprache zu den vorgebrachten Anregungen.
Hierzu erläutert der Vorsitzende, dass die einzuholenden Gutachten zu den verschiedensten Themenbereichen vom Regierungspräsidium Freiburg direkt in Auftrag gegeben werden und der Unternehmer keine Gutachter beauftragen darf. Es wird vor diesem Hintergrund natürlich davon ausgegangen, dass diese Gutachten auch unabhängig und auf aktueller Basis erstellt werden, so dass der Vorsitzende klar und deutlich formuliert, dass im Antrag der SPD/UL aufgenommenen Anregungen nach aktuellen Gutachten (fünf Positionen) beim Regierungspräsidium Freiburg eingefordert bzw. um die Erstellung gebeten werden kann.
Einstimmig ist der Gemeinderat mit der Ergänzung der vorgelegten Scoping-Unterlagen um die im Antrag aufgenommenen fünf Teilbereiche einverstanden. Das Regierungspräsidium soll die diesbezüglich erforderlichen Gutachten ins Verfahren mit einbeziehen.
Diesbezüglich erhält der Bürgermeister den Auftrag, die aktuelle Erkenntnislage des Gemeinderates aus der heutigen Sitzung zum Scoping-Termin mitzunehmen und nicht nur schriftlich sondern auch mündlich in das Verfahren einzubringen.
Der Vorsitzende ergänzt ferner, dass der Unternehmer am Ende des sehr umfangreichen Verfahrens eine öffentlich-rechtliche Gebühr über die Verfahrenskosten zu tragen hat, er jedoch keine einzelnen Gutachter zu entschädigen hat.
Aus dem Antragspapier der SPD/UL geht weiter hervor, die  im Entwurf der Scoping-Unterlagen unter B 22 (Seite 10) enthaltende folgende Passage;
zur Gewährleistung einer kontinuierlichen Rohstoffversorgung ist der Standort "Dellenhau" bereits bisher schon als Ersatzfläche zu dem Zeitpunkt vorgesehen, nachdem der Kiesvorrat im "Birkenbühl" abgebaut ist zu streichen, nachdem nach Einschätzung der SPD/UL diese Aussage in der Art und Weise nicht zutreffend ist.
Hierzu erwidert der Vorsitzende, dass die Streichung dieser Passage eigentlich nicht Aufgabe der Gemeinde sein kann, da bei Aufstellung des Teilregionalplans andere Ausgangsvoraussetzungen gegolten haben, wie zum jetzigen Zeitpunkt, da die Stadt Singen in jüngster Vergangenheit den Beschluss gefasst hat, den Kiesabbau "Birkenbühl" in Singen, Ot. Überlingen am Ried nicht weiter zuzulassen. Auf Grund dieser Entscheidung muss zum einen der Regionalplan fortentwickelt werden zum anderen muss sich der Regionalplan mit veränderten Ausgangssituationen auseinandersetzen.
Am Ende der Diskussion, ob diese Passage gestrichen werden soll, formuliert der Vorsitzende folgenden Beschlussvorschlag:
Der Antrag der SPD/UL, die oben angeführte Passage aus den Scoping-Unterlagen zu streichen, wird in der darauffolgenden Abstimmung bei vier Ja-, neun Nein-Stimmen sowie drei Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt, so dass diese Passage nicht aus den Scoping-Unterlagen zur Festlegung des Untersuchungsrahmens gestrichen wird.
Vor dem Hintergrund dieses mehrheitlichen Beschlusses, diese Passage in den Scoping-Unterlagen zu belassen, erfolgt aus der Mitte des Gemeinderates die deutlich Anregung, diesem Wunsch dann in soweit nachzukommen, dass hierzu evtl. nach einer neutraleren Formulierung gesucht werden soll.

8. Bekanntgaben der Verwaltung
a) Baustellenbericht
- Verwaltungsseitig wird ausgeführt, dass die Baustelle am Kreisverkehr an der B 314 in Höhe der Einmündung der K 6143 von Dietlishof vermutlich bis zum 26. Juni 2015 andauern wird und dieser Verkehrsknotenpunkt wohl am 29. Juni 2015 wieder für den Verkehr freigegeben werden kann.
- Ferner laufen derzeit die Straßenbauarbeiten im Gewerbegebiet "Brühl-Killwies". Das Regierungspräsidium Freiburg als zuständiger Straßenbaulastträger wird die Straße im Bereich des „Alten Rathauses“ bis zur Seniorenwohnanlage bzw. bis in Höhe der Einmündung der Schnitzengasse sanieren.
- Am kommenden Samstag erscheint die Ausschreibung zu den Arbeiten für das Neubaugebiet "Beim Steppbachwiesle" im Südkurier.
b) Gemeinschaftsschule Hilzingen
Die Verwaltung informiert den Gemeinderat darüber, dass zwischenzeitlich der beratenden Ausschuss zur Findung eines Schulnamens für die neue Gemeinschaftsschule zusammengesetzt ist und somit als gebildet gilt. Unter dem Hinweis, dass die Sitzung des beratenden Ausschusses für den 30.06.2015 terminiert ist, erwähnt die Verwaltung auch, dass die sachkundigen Bürger in den umfangreichen E-Mail-Verkehr zur Findung eines Schulnamens mit eingebunden werden sollen, was von Seiten des Gemeinderates Zustimmung findet.
c) Sanierung Ortsmitte Hilzingen
Wie vom Gemeinderat in einer früheren Sitzung entsprechend gewünscht, wurde zwischenzeitlich eine Sonderausgabe des Gemeindemitteilungsblattes, speziell für diesen Zweck, gedruckt. Diese Sonderausgabe, die nach Einschätzung der Verwaltung sehr gelungen ist, soll in den nächsten Tagen der Einwohnerschaft zugestellt werden.

9. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
a) Auf Nachfragen aus der Mitte des Gemeinderates sagt die Verwaltung zu, zu überprüfen, ob auf der Dietlishofer Straße vom zuständigen Straßenbaulastträger entsprechende Stellplätze angeordnet worden sind. Darüber hinaus bittet das Gremium die Verwaltung nochmals eindringlichst, die Maßnahme "Anlegung von Parkplätzen" in der Schnitzengasse, wie in den Sitzungen verschiedener politischer Gremien ausgeführt, nunmehr endgültig aufbringen zu lassen.
b) Ortsvorsteher Egon Schmieder bittet die Verwaltung um Einhaltung der Zusage, im ersten Halbjahr 2015 dem Weiterdinger Wunsch nachzukommen, im Gemeinderat über eines neues Gewerbegebietes in Weiterdingen zu beraten (TOP).

10. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

Vorgelegt am 21. Juli 2015

gez. Bernhard Hertrich (Bürgermeister-Stellvertreter)
gez. Markus Wannenmacher (Schriftführer)
gez. Martin Schneble (Gemeinderat)
gez. Dr. Sigmar Schnutenhaus (Gemeinderat)