Anmeldung

Gemeinderatssitzung

Dienstag, 1. Dezember 2015, 19:00 Uhr
Aula der Peter-Thumb-Schule, Hauptstraße 53, 78247 Hilzingen

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

1. Fragemöglichkeit für Einwohner

2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 17.11.2015

3. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 03.11.2015

4. Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Hilzingen
a) Sachstandsbericht
b) Beratung über die weitere Vorgehensweise
c) Vergabe des Auftrags

5. Mitgliedschaft beim "Landschaftserhaltungsverband Konstanz e.V."

6. Einführung des neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens

7. Entgegennahme von Spenden

8. Abschluss eines Vertrages für die Lieferung von Erdgas für die gemeindeeigenen Objekte

9. Bericht über das Ergebnis der Bündelausschreibung für den Strombedarf der Gemeinde Hilzingen für 2016-2017

10. Erhöhung der Benutzungsentgelte für die gemeindeeigenen Einrichtungen

11. 5. Änderung/Fortschreibung des Flächennutzungsplanes im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Gartenbau/Pflanzen"
-  Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
- Billigung des Planentwurfs

12. Flüchtlingsunterbringung - Sachstandsbericht

13. Bekanntgaben der Verwaltung

14. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte

15. Fragemöglichkeit für Einwohner

Öffentliche Gemeinderatssitzung am 1. Dezember 2015

Anwesend:
Bürgermeister Rupert Metzler
Von den 20 Gemeinderäten sind 15 anwesend
Von den vier Ortsvorstehern sind drei anwesend (Ortsvorsteher Egon Schmieder ab TOP 4)
Rechnungsamtsleiterin Elisabeth Stauder
Verwaltungsangestellte Christian Denzel und Markus Eder
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer
 
Abwesend:
Gemeinderat Ulrike Maus (privat), Dr. Dieter Renner (privat), Karl Schwegler (privat), Andreas Wieser (krank), entschuldigt
Gemeinderat Peter Graf, unentschuldigt
Ortsvorsteher Stefan Rill (krank), entschuldigt
 
Beginn:    19.00 Uhr    Presse:    0
Ende:    22.15 Uhr    Zuhörer:    12

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Gemeinderates keine Einwendungen vorgebracht. Die Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 17. November 2015 wird in Umlauf gegeben.

1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 17.11.2015
Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 17.11.2015.

3. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 03.11.2015
Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellte Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 03.11.2015.

4. Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Hilzingen
a)  Sachstandsbericht
b)  Beratung über die weitere Vorgehensweise
c)  Vergabe des Auftrags
Mit Blick auf die anstehende Fortschreibung des gültigen Feuerwehrbedarfsplans geht es in der heutigen Sitzung darum den Gemeinderat über den aktuellen Sachstand zu informieren. Der Vorsitzende führt darüber hinaus aus, dass in der heutigen Sitzung die Vergabe des Auftrags nicht erfolgen kann.
Aus diesem Grund ist auch Herr Martin Gruber (GB-T Gebäudebestand und Technik GmbH) anwesend, der nach der kurzen Vorstellung durch den Vorsitzenden auf der Verwaltungsbank Platz nimmt und sodann für seinen Vortrag das Wort erteilt bekommt.
In seinen Ausführungen geht Herr Martin Gruber insbesondere auf folgende Aspekte ein:
- In seiner kurzen persönlichen Vorstellung erwähnt er insbesondere, dass er selbst in einer Freiwilligen Feuerwehr aktiv ist und sich darüber hinaus auch seit vielen Jahren umfassend mit dem Thema Brandschutz etc. beschäftigt.
- Ein Feuerwehrbedarfsplan ist nach seiner Einschätzung stets eine Auseinandersetzung zwischen dem Soll-Zustand (Bedarf, Wunsch) und dem tatsächlichen Ist-Zustand (Realität), also eine vergleichende Abbildung des Ist-Zustandes mit einem definierten Soll-Zustand.
- Auch wenn es sich beim Feuerwehrwesen um eine Pflichtaufgabe der Gemeinde handelt, ist stets auch das vorhandene meist sehr großes Spannungsfeld zwischen den kommunalen Interessen und den Interessen der Freiwilligen Feuerwehr zu beachten.
- Seine Herangehensweise an die Erstellung neuer oder die Fortschreibung bestehender Feuerwehrbedarfspläne schildert er in kurzen Zügen so, dass er zunächst das Minimum der vorhandenen feuerwehrtechnischen Notwendigkeiten der auftraggebenden Gemeinde beschreibt. Aufbauend auf dem beschriebenen Minimum bindet er dann weitere Module in die Bedarfsplanung (z. B. Zusatzgeräte, Fuhrpark u. ä.) mit ein, wie sich die Freiwillige Feuerwehr optimal an den vielschichtigen Aufgaben ausrichten kann. Trotz des Blicks auf eine möglichst optimierte, zukunftsfähige Ausrichtung der FFW können unter anderem auch Einsparpotenziale in einer längerfristigen Planung aufgezeigt werden.
- Vor diesem Hintergrund ist es immer erforderlich, die tatsächlich vorhandenen allgemeinen wie auch die besonderen (z. B. Autobahn, Bundesstraße, Tunnels) Problemstellungen und Aufgaben der FFW Hilzingen mit Blick auf die personelle und die technische Ausstattung (z. B. der Fuhrpark) zu überprüfen.
- Ein besonderer Schwerpunkt in einem Feuerwehrbedarfsplan besteht immer dann, wenn ein sehr komplexes Gefüge – wie in Hilzingen – mit verschiedenen Teilwehren vorhanden ist. Bei solchen Konstellationen sind dann die verschiedensten Aufgabenstellungen oder auch eine bewährte Praxis zu überprüfen und auch zu hinterfragen. Beispielhaft führt er die Überschneidung der vorhandenen Einsatzbereiche, eine optimale Wasserversorgung für die Löschwasserversorgungen oder aber auch den Fortbestand der bestehenden Ortsteilwehren an.
- Mit welchen Vorgaben der aktuell gültige Feuerwehrbedarfsplan erstellt werden musste, ist ihm natürlich nicht bekannt, wobei er sich bei Durchsicht des Feuerwehrbedarfsplans die Frage gestellt hat, ob das im Feuerwehrbedarfsplan Abgebildete auch den tatsächlichen Verhältnissen entspricht. Er erkennt im Feuerwehrbedarfsplan jedoch keinen durchgängigen "roten Faden".
- Es entspricht seiner Zielsetzung, dass, nachdem der Feuerwehrbedarfsplan durch die verantwortlichen Entscheidungsträger beschlossen worden ist, die FFW den Feuerwehrbedarfsplan zumindest bei geringen Änderungen diesen dann auch eigeninitiativ aktualisieren und fortführen könnte, um dadurch die Veränderungen in der Gemeinde, möglichst aktuell, dokumentieren zu können.
- Nach Einschätzung von Herrn Gruber bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Zum einen könnte der jetzige Feuerwehrbedarfsplan als Basis für eine darauf aufbauende Fortschreibung dienen. Zum anderen wäre aber auch denkbar, einen komplett neuen Feuerwehrbedarfsplan zu erstellen, um dadurch vielleicht die Möglichkeit zu haben z. B. die aktuellen Entwicklungen in der Gemeinde besser abbilden zu können.
Nach den längeren Ausführungen entwickelt sich im Gemeinderat eine breite Beratung über das Vorgetragene.
Auf der Homepage von Herrn Gruber war bedauerlicherweise keine Referenzliste der Gemeinden abrufbar, für die Herr Gruber bereits Feuerwehrbedarfspläne erstellt hat. Diesbezüglich erläutert Herr Gruber, dass er schon in vielen Gemeinden Feuerwehrbedarfspläne erstellt hat, diese jedoch aus ihm nicht vollständig erklärbaren Gründen unter Verschluss gehalten werden. Bedauerlicherweise hat er von den wenigsten Kommunen die Genehmigung diese in seiner Referenzliste aufnehmen zu dürfen. Er wird sich diesbezüglich mit den Kommunen abstimmen, die bereit sind, als Referenzkommunen zu dienen, und wird gegebenenfalls eine solche Referenzliste nachreichen.
In der Beratung wird unter anderem auch ausgeführt, dass es sicherlich von Vorteil ist, dass ein externer Fachmann mit neutralem Blick den aktuellen Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Hilzingen inhaltlich, ohne an bestimmte Vorgaben gebunden zu sein, überprüft.
Der in der heutigen Sitzung anwesende Kommandant der Gesamtwehr Hilzingen, Herr Jean-Pierre Müller, führt als sachkundiger Bürger aus, dass eine Fremdbegutachtung des aktuellen Feuerwehrbedarfsplans auf jeden Fall im Interesse der FFW ist.
Bei den internen Beratungen in der FFW aber auch bei Abstimmungsgesprächen mit dem Regierungspräsidium Freiburg ist u. a. aufgefallen, dass wichtige Punkte und Aufgabenstellungen, wie zum Beispiel die beiden Autobahntunnel (Hohentwiel- und Heilsbergtunnel) oder aber auch andere wichtige Details der Gemeinde Hilzingen im Feuerwehrbedarfsplan nicht aufgenommen sind.
Er führt weiter aus, dass der aktuelle Bedarfsplan bei den Feuerwehrkameraden durchaus etwas "Bauchweh" verursacht. Für die Zukunft muss eine noch bessere Planungsgrundlage mit einem höherem Qualitätsniveau vorhanden sein, um möglichst alle vorhandenen Anforderungen auch erfüllen zu können.
Gemeinderat Bernhard Hertrich zeigt sich nach den Ausführungen von Jean-Pierre Müller sehr überrascht, weil der aktuelle Feuerwehrbedarfsplan vor der endgültigen Beschlussfassung in mehreren Sitzungen in den unterschiedlichsten Gremien, auch unter Beteiligung einer sehr großen Anzahl von Feuerwehrkameraden (z. B. die Abteilungskommandanten) mit einer entsprechenden Sachkunde sehr intensiv und teilweise auch sehr kontrovers diskutiert worden ist. So verdeutlichen z. B. die diversen Sitzungsniederschriften den längeren Verfahrensverlauf und die sehr umfassende Beratung in verschiedenen Sitzungen, so dass jetzt nicht unbedingt erklärbar ist, warum der Feuerwehrbedarfsplan, der von den Beteiligten als gut und qualifiziert eingestuft wurde, beschlossen worden ist und genau dieser Feuerwehrbedarfsplan heute dieser Einschätzung nicht mehr genügt.
Die Einschätzungen, Auffassungen und Vorgaben haben sich in den letzten Jahren sehr stark verändert. Heute werden z. B. die Auswirkungen die von interkommunalen Zusammenarbeiten ausgehen in einem verstärkten Maße positiv gesehen, was z. B. vor einigen Jahren noch nicht vorstellbar gewesen ist, ergänzt Herr Gruber.
Auch spielte der in Hilzingen vollzogene Kommandantenwechsel sicherlich eine nicht ganz zu vernachlässigende Rolle. Herrn Gruber möchte darüber hinaus auch in keinster Weise die vorhandene Fachkompetenz von Herrn Sven Volk in Frage stellen.
Vielmehr ist es wichtig zu erwähnen, dass der aktuell gültige Feuerwehrbedarfsplan auch für die ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkameraden der Erste gewesen ist und sie noch keine Erfahrung mit diesem Instrument haben konnten. Herr Müller ergänzt, dass das relative unbedarfte Herangehen an den Feuerwehrbedarfsplan, die heutige veränderte Erkenntnislage und der Umstand, dass die Gemeinde keine Erfahrungen mit größeren Unfallereignissen hat, vielleicht auch Ursachen dafür sein können, dass der Bedarfsplan mittlerweile mit etwas „Bauchweh“ gesehen wird.
In den damaligen Beratungen zum Feuerwehrbedarfsplan wurden z. B. die vorhandenen Aufgabenstellungen der FFW Hilzingen aufgezeigt und die bekannten Probleme auch erörtert. Trotz der jetzt vorhandenen neuen Erkenntnisse, die in die Fortschreibung des Planwerks eingebunden werden können, muss jedoch auch festgehalten werden, dass zum damaligen Zeitpunkt die richtige Entscheidung getroffen worden ist, so die Einschätzung von Gemeinderat Bernhard Hertrich.
Auch wenn die Eigenbefähigung der Feuerwehren sehr gut ist, sind Mängel bei der erstmaligen Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans sicherlich nicht ganz unüblich.
Vielleicht wurden bei der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplans auch politische Konsequenzen, die durch ein solches Planwerk dadurch hervorgerufen werden können, nicht sorgfältig genug bedacht, um eventuell den im Plan vorhandenen "Zündstoff" zu entschärfen.
Es bringt Vorteile mit sich, das aktuelle Planwerk von einem externen Fachmann überprüfen zu lassen, so die Einschätzung des Vorsitzenden. Allerdings wird im Gremium die Frage gestellt, welche Kosten hierdurch anfallen werden. Zum einen sollen die Kosten für die Nachbesserung/Fortschreibung des aktuellen Planwerks und zum anderen auch die Kosten für eine komplette Neuerstellung des Feuerwehrbedarfsplans zusammengestellt werden.
Der Vorsitzende fasst als Ergebnis der längeren Beratung zusammen, dass keinerlei Kritik – weder am Planer, an den Gremiumsmitgliedern oder auch an den Feuerwehrkameraden – aufkommen darf. Seiner Meinung nach wurde der Feuerwehrbedarfsplan zum damaligen Zeitpunkt fachkompetent und korrekt aufgestellt und vom Gemeinderat auch beschlossen.
Aufgrund der mittlerweile eingetretenen Entwicklungen (z. B. Servicecenter im Landkreis Konstanz, Atemschutzwerkstatt, Atemschutzübungsstrecke) muss auf jeden Fall überlegt werden, ob der aktuelle Plan fortgeschrieben werden kann oder ob ein komplett neuer Feuerwehrbedarfsplan zu erstellen ist.
Zur weiteren Vorgehensweise sollen entsprechende Angebote zur Fortschreibung bzw. zur Neuerstellung eingeholt und im Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt werden.
Mit herzlichen Worten des Dankes wird Herr Martin Gruber aus der heutigen Sitzung verabschiedet.

5. Mitgliedschaft beim "Landschaftserhaltungsverband Konstanz e.V."
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich unter anderem aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Bürgermeisters vom 24.11.2015.
Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt den Geschäftsführer des Landschaftserhaltungsverbands Konstanz e. V., Herrn Tilo Herbster, und bittet ihn an der Verwaltungsbank Platz zu nehmen. Nach kurzen einleitenden Worten des Vorsitzenden erteilt dieser Herrn Tilo Herbster das Wort. Die als Anlage beigefügte PowerPoint-Präsentation beinhaltet alle wesentlichen Aspekte, die Herr Tilo Herbster in seinem Vortrag anspricht, weshalb auf die Aufnahme in der Sitzungsniederschrift verzichtet werden kann.
Nach seinen Ausführungen entwickelt sich eine kurze Aussprache zu einer möglichen Mitgliedschaft beim Landschaftserhaltungsverband Konstanz e. V., in der die aus der Mitte des Gemeinderates auftretenden Fragen von Herrn Herbster beantwortet werden.
Grundsätzlich können Maßnahmen, die über den "Landschaftserhaltungsverband Konstanz e. V." finanziert werden, nicht auch zugleich als Ökopunkte verbucht werden.
Die Ökopunkte sollen denjenigen belasten, der Eingriffe in die Natur herbeiführt.
Das Haushaltsvolumen des "Landschaftserhaltungsverband Konstanz e. V." beträgt rund 1,3 Mio. Euro.
Nachdem in der heutigen Sitzung kein Beschluss darüber gefasst werden kann, ob die Gemeinde Mitglied beim "Landschaftserhaltungsverband Konstanz e. V." werden soll, wird nach der kurzen Aussprache Herr Tilo Herbster aus der Sitzung verabschiedet.

6. Einführung des neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Rechnungsamts vom 25.11.2015, die in wesentlichen Zügen nochmals vorgetragen wird.
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 03.11.2015 darüber beraten und den Empfehlungsbeschluss gefasst, den ursprünglichen Zeitpunkt der Umstellung vom 01. Januar 2018 um ein Jahr auf den 01. Januar 2019 zu verschieben.
Ohne weitere Aussprache nimmt der Gemeinderat einstimmig den Empfehlungsbeschluss des Verwaltungs- und Finanzausschusses an, bei der Gemeinde das neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen mit dem ersten „Doppischen Haushalt“ zum 01. Januar 2019 einzuführen.

7. Entgegennahme von Spenden
Verwaltungsseitig wird auf die Regelung über die Annahme von Spenden, die der Gemeinderat im Mai 2006 einstimmig beschlossen hat sowie auf die gesetzliche Ausgangslage verwiesen.
Der Gemeinderat beschließt auf Vorschlag des Vorsitzenden und im Rahmen obiger Regelung einstimmig die Annahme folgender Spenden:
- Haus- und Gartenverein Hilzingen
Kindergarten "Zum Staufen", 150 Euro
- Müller Werbetechnik, Enge Gasse 5, Gottmadingen
Feuerwehr Hilzingen, 2.196,60 Euro
-  30 Einzelspenden
für die Gemeinschaftsschule Hilzingen für das Projekt "Schulaquarium".

8. Abschluss eines Vertrages für die Lieferung von Erdgas für die gemeindeeigenen Objekte
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Rechnungsamtes vom 25.11.2015. Aus der Mitte des Gemeinderates wird jedoch deutlich gemacht, dass die Verwaltung zukünftig bitte die Termine zur Abgabe von externen Angeboten so setzt, dass diese Ergebnisse dann auch mit der Einladung zur nächsten Sitzung zugestellt werden können.
Auch wenn der in der Vorlage aufgezeigte Verbrauch der vier Abnahmestellen nicht bei allen plausibel dargestellt und erklärt werden kann, formuliert der Vorsitzende als Ergebnis der Beratung den Beschlussvorschlag, mit dem Anbieter Thüga einen Vertrag für die Lieferung von Erdgas für die gemeindeeigenen Objekte mit einer Laufzeit von zwei Jahren abzuschließen. Der Gemeinderat nimmt in der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, diesen Beschlussvorschlag einstimmig an.

9. Bericht über das Ergebnis der Bündelausschreibung für den Strombedarf der Gemeinde Hilzingen für 2016-2017
Verwaltungsseitig wird auf die in der heutigen Sitzung ausgegebene Tischvorlage des Rechnungsamtes vom 01.12.2015 über die Ergebnisse der durchgeführten Bündelausschreibung 2016 – 2017 verwiesen. Über die vorgelegte Ergebniszusammenstellung hinaus werden verwaltungsseitig die verschiedenen Lose 26, 27, 29 näher erläutert und auch auf die unterschiedlichen Ergebnisse der Bündelausschreibung hingewiesen.
Die Bündelausschreibung hat insgesamt ein Volumen von 45.910.332,30 Euro pro Jahr, wobei die Gemeinde sich im laufenden Verfahren auf Grund der Beschlusslage des Gemeinderates wieder für Ökostrom entschieden hat. Insgesamt werden die erzielten Ergebnisse positiv dargestellt, so dass die Gemeinde auch mit geringeren Stromkosten rechnen kann.

10. Erhöhung der Benutzungsentgelte für die gemeindeeigenen Einrichtungen
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Steueramtes vom 23.11.2015, die nochmals in den wesentlichen Zügen vorgestellt wird.
Bereits in der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 03.11.2015 wurde angeregt, auch bei den Benutzungsentgelten in regelmäßigen Abständen moderate Erhöhungsschritte vorzunehmen, um nicht nach einigen Jahren eine deutlichere Erhöhung durchführen zu müssen.
Es entwickelt sich im Gremium eine längere Aussprache zu dieser Thematik, wobei die sachrelevanten Argumente in die Beratung eingebracht und mit- und gegeneinander abgewogen werden.
Als Ergebnis der längeren Beratung formuliert der Vorsitzende den Beschlussvorschlag, den Empfehlungsbeschluss des Verwaltungs- und Finanzausschusses anzunehmen, was bedeuten würde, dass die Benutzungsentgelte für die gemeindeeigenen Einrichtungen um 5 % angehoben werden sollten. In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, wird der Beschlussvorschlag bei elf Ja- und vier Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.
Ohne weitere Aussprache wird der Wunsch des Ortschaftsrates Riedheim, zukünftig für alle Veranstaltungen in der Burg eine Kaution von 500 Euro bzw. für die Benutzung der Turmbar von 100 Euro erhoben, einstimmig angenommen.

11. 5. Änderung/Fortschreibung des Flächennutzungsplanes im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Gartenbau/Pflanzen"
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
- Billigung des Planentwurfs
    Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Ortsbauamtes vom 24.11.2015, die in den wesentlichen Zügen nochmals vorgestellt wird. Die Kosten für die Änderungen im dortigen Bereich hat der Vorhabenträger zu tragen.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig folgenden den in der Sitzungsvorlage aufgenommenen Beschlussvorschlag:
1. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB fortgeschrieben bzw. geändert.
2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird in Form einer Informations-veranstaltung durchgeführt, in der die Ziele und Zwecke der Planung dargelegt werden und in der Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben wird.
3. Der Planentwurf zur 5. Änderung/Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wird gebilligt.

12. Flüchtlingsunterbringung - Sachstandsbericht
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Bürgermeisters vom 25. November 2015 nebst Anlagen.
Zunächst werden nochmals die grundlegenden Unterschiede, wie z. B. bei den Zuständigkeiten für Gemeinschaftsunterkünfte (Landkreis Konstanz) und der sog. Anschlußunterbringung (Kommunen) aufgezeigt.
Die Gemeinde Hilzingen hat dem Landkreis Konstanz, nach dessen intensiver Suche, bekannter Weise das Grundstück „Lettengrube“ (oberhalb des Bauhofs) zur Bebauung angeboten, wobei der Landkreis Konstanz im Moment noch nicht auf dieses Angebot zurückgreifen möchte.
Insgesamt wurden von den Kommunen dem Landkreis Konstanz über 2.000 Plätze oder rund 250 Objekte zur Nutzung für diesen Zweck angeboten, so die Ausführungen vom Vorsitzenden. Aufgrund der Vielzahl von gemeldeten Unterbringungsoptionen besteht bei den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Landratsamt Konstanz diesbezüglich ein Bearbeitungsstau. Ob dies unter Umständen auch ursächlich dafür ist, dass für diesen Zweck verstärkt Kreissporthallen umgenutzt werden, kann nicht abgeschätzt werden. Welche Objekte vom Landratsamt Konstanz priorisiert werden, kann leider nicht erklärt werden, da der Verwaltung keine konkreten Informationen vorliegen.
Oftmals ist allerdings auch die Problematik vorhanden, dass die Flüchtlinge aus verschiedenen Gründen nicht bei den Kommunen, die eigentlich für die Unterbringung zuständig wären, ankommen.
In seinen weiteren Ausführungen geht der Vorsitzende u. a. noch auf folgende Aspekte ein:
- derzeit sind in der Gemeinde in den verschiedenen Objekten knapp 30 Personen untergebracht,
- die Berichterstattung über diese Thematik in den letzten Wochen hat auch für eine weitere Sensibilisierung in der Einwohnerschaft gesorgt, was zu zusätzlichen Meldungen von privaten Objekten führte (vgl. Anlage),
- es derzeit keine verlässlichen Zahlen der übergeordneten Stellen gibt, wie viele Flüchtlinge nach Hilzingen kommen werden. Relativ schnell könnte in der Gemeinde die Anzahl von Unterbringungsplätzen (= Anschlußunterbringung) auf insgesamt ca. 80 gesteigert werden,
- bald täglich gehen bei der Verwaltung Angebote zur Schaffung von Unterbringungsplätzen für Flüchtlinge in unterschiedlichen Formen ein. Bei einigen Anbietern wurde versucht konkrete Angebote zu bekommen (vgl. Anlage),
- nachdem sich das Gebäude Hauptstraße 76 langsam leert und wir für die gemeldete Unterkunft „Bahnhöfle“ derzeit keine Personen zugewiesen bekommen, blickt der Vorsitzende einigermaßen ruhig in die nahe Zukunft.
Der Gemeinde liegt aktuell auch keine Rückmeldung des Landkreis Konstanz vor was mit einer Hilzinger Gewerbeimmobilie passieren wird.
- Aufgrund statistischer Vorgaben der kommunalen Spitzenverbänden kann als grobe Orientierung mit einer Verbleibquote zwischen 0,8% - 1,1% der Bevölkerung kalkuliert werden, so dass in Hilzingen auf Dauer mit 60 – 120 Personen gerechnet werden kann.
- Mit Blick auf den eingereichten Antrag der CDU-Gemeinderäte vom 29. November 2015 sagt der Vorsitzende zu, diesen Antrag ausführlich in der Sitzung des Gemeinderates am 12. Januar 2016 zu beraten.
Im Gremium entwickelt sich im Anschluss an diesen Sachstandsbericht des Bürgermeisters eine längere, teilweise auch kontroverse Diskussion.
Gemeinderat Bernhard Hertrich führt hierzu u. a. aus, dass die sehr konkreten Zahlen des Landkreises Konstanz vom Sommer dieses Jahres, aus denen hervorgeht, dass die Gemeinde bis Ende 2016 rund 200 Flüchtlinge unterbringen müsste, als Basis für die weitere Beratung herangezogen werden muss. Auch wenn in Hilzingen Wohnraum für Flüchtlinge geschaffen werden konnte bzw. noch geschaffen werden kann (30/80 Plätze) sollte unbedingt versucht werden, vorbereitet zu sein, um sehr schwierige Situationen, wie sie bei anderen staatlichen Stellen bekannt geworden sind, zu vermeiden. Es ist eine Frage der Zeit bis aus den „GU-Flüchtlingen“ „AU-Flüchtlinge“ werden, für die die Gemeinde zuständig ist.
Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus dankt der Verwaltung für die sehr umfangreiche Gemeinderatsvorlage, in der die Aspekte aufgegriffen worden sind, die der Gemeinderat in früheren Sitzungen gewünscht hat. Er schließt sich in der heutigen Sitzung eher der Einschätzung des Vorsitzenden an, der die Gemeinde aktuell als gut aufgestellt sieht, wobei für eine Lösung dieser Aufgabe im weiteren Verlauf auch konsequentes Handeln erforderlich wird. Vor allem der Umstand, dass in der Tat keine aktuellen, belastbaren Zahlen vorliegen und dass Hilzingen bei den Flüchtlingen sicher nicht als Wunschziel gilt, unterstreicht seine Auffassung.
Überdies greift er den Aspekt auf, dass für die Gemeinde ein größeres Ausfallrisiko vorhanden ist, wenn Gebäude angemietet werden, die vollumfänglich dann nicht belegt werden können.
Gemeinderäte Andrea Baumann und Thomas Hägele bestätigen u. a. auch die derzeit sehr unsichere Ausgangssituation, wobei dies unter Umständen auch ein sehr kurzfristiges Handeln erforderlich machen wird. Es besteht dahingehend also dringender Handlungsbedarf private Objekte zu erwerben, oder Gebäude zu bauen (jedoch keine Container) und diese dann im Anschluss an die Flüchtlingsunterbringung, zu vermarkten.
Allerdings wird im Gremium der Aspekt, als Gemeinde in den privaten Wohnungsmarkt einzugreifen und dadurch das ohnehin schon knappe Gut bezahlbarer Wohnraum weiter zu verknappen, kritisch gesehen. Ein solches Handeln durch die Gemeinde würde sich vermutlich auch nachteilig auf günstige Mieten auswirken.
Ob ein solches Handeln eine Aufgabe der Gemeinde Hilzingen ist, wird jedoch abschließend nicht diskutiert.
Die Verwaltung soll diesbezüglich behutsam vorgehen und sorgfältig den Markt beobachten, um am Wohnungsmarkt keine ungewollten Verwerfungen hervorzurufen. Die offensichtlich vorhandene Vorlaufzeit sollte genutzt werden, um z. B. dem Gemeinderat geeignete Objekte mit einer Darstellung der voraussichtlich entstehenden Ausgaben und erzielbaren Einnahmen zur Entscheidung vorzulegen.
Auf jeden Fall muss verhindert werden, dass die Gemeinde von einer diesbezüglichen, derzeit jedoch nicht abschätzbaren Entwicklung in der Art überrascht wird, dass unüberlegte, meist auch kostenintensive Entscheidungen getroffen werden.
Mit Blick auf die anvisierte Beratung dieses Themenkomplexes in der Sitzung des Gemeinderates am 12. Januar 2016 und unter dem Hinweis, dass in Riedheim die Kosten für eine diesbezügliche Umnutzung des Bürgersaals ermittelt werden sollen, wird die heutige Beratung dieses TOP`s abgeschlossen.

13. Bekanntgaben der Verwaltung
a) Personalangelegenheiten
Herr Domenik Graf wird im kommenden Jahr die ausgeschriebene Ausbildungsstelle als Bachelor of Arts / Fachrichtung Public Management (ehemaliger Beamter des gehobenen Verwaltungsdienstes) bei der Gemeinde Hilzingen antreten.
b) Änderung der Gemeindeordnung
Durch die Neufassung der Gemeindeordnung wird die Frist zur Zustellung der Gemeinderatseinladung deutlich verlängert. Die ab 01. Dezember 2015 geltenden neuen Vorschriften bedeuten für die Verwaltung zukünftig eine komplette Umstellung der bisherigen Praxis, bis zu welchem Zeitpunkt die Gemeinderatsunterlagen zugestellt sein müssen. Zukünftig müssen in der Regel die Gemeinderatsunterlagen eine Woche vor dem Sitzungstag zugestellt sein. Ab sofort wird die Einladung nebst Anlagen am Montag der Vorwoche zugstellt.
Sobald die Änderungen des neuen Kommunalverfassungsrechts in einem Regelwerk zusammengefasst sind, erhält der Gemeinderat ein aktuelles Exemplar.
c) Rechtzeitige Einreichung von Baugesuchen
Der Vorsitzende informiert den Gemeinderat darüber, dass zukünftig für die rechtzeitige Einreichung von Baugesuchen bei der Gemeinde eine 14-tägige Frist einzuhalten ist. So sollen zukünftig Baugesuche mindestens 14 Tage vor der nächsten Sitzung des zuständigen Gremiums bei der Gemeindeverwaltung vorliegen, um die Tagesordnung ordnungsgemäß vorbereiten zu können.

14. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
a) Radweg / Verkehrskonzept des Landkreises
Gemeinderätin Andrea Baumann fragt nach, wer die Gemeinde bei der Auftaktveranstaltung für die Radwegeplanung des Landkreises Konstanz vertreten hat. Hierzu erläutert der Vorsitzende, dass bei diesem Termin die Gemeinde nicht vertreten war. Der Vorsitzende erachtete bei dieser Auftaktveranstaltungen eine Vertretung der Gemeinde Hilzingen als entbehrlich.
b) Riedheimer Straße, Hilzingen
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates erläutert die Verwaltung, dass die Riedheimer Straße in den nächsten Tagen – wie ursprünglich geplant –wieder geöffnet wird, nachdem die Baumaßnahmen größtenteils abgeschlossen sind.
c) Benutzungsentgelte
Gemeinderat Holger Graf greift nochmals die Beschlussfassung unter TOP 10 auf und gibt nochmals zu bedenken, dass die Kosten für eine gewerbliche Vermietung – auch wenn sie nur ganz sporadisch erfolgt – im Vergleich zu den Kosten von Vereinsveranstaltungen zu günstig ist.

15. Fragemöglichkeit für Einwohner
a) Herr Uli Schalk, Ortschaftsrat Riedheim, greift nochmal das Thema der Flüchtlingsunterbringung in Hilzingen auf und fragt konkret zur Unterbringungssituation in der Gemeinde nach.
Hierauf antwortet der Vorsitzende, dass z. B. im Ortsteil Riedheim von der Bürgerschaft noch keine Angebote zur Unterbringung von Flüchtlingen eingegangen sind.
Nach dem Hilzinger Verteilungsschlüssel müssten auf Grund der Einwohnerzahl in Riedheim 26 Personen untergebracht werden. Nach Einschätzung des Vorsitzenden wird es im Bereich der Flüchtlingsunterbringung keine Zwangsunterbringungen in privaten Objekten geben, auch wenn in diesem Bereich andere Informationen vorliegen sollten.
Insgesamt wird die Gemeinde Hilzingen – sofern die aktuellen Zahlen des Landkreis Konstanz zutreffend sind – bis Ende des nächsten Jahres rund 200 Plätze vorhalten müssen, um Flüchtlinge unterzubringen.

Vorgelegt am 12. Januar 2016

gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Markus Wannenmacher (Schriftführer)
gez. Bernhard Hertrich (Gemeinderat)
gez. Martin Schneble (Gemeinderat)