Gemeinderatssitzung
Aula der Peter-Thumb-Schule, Hauptstraße 53, 78247 Hilzingen
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung am 01.12.2015
3. Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Homboll II – 1. Erweiterung", Gemarkung Hilzingen
a) Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
b) Beschluss einer Veränderungssperre nach § 14 BauGB
4. Beratung über den Haushaltsplan 2016 und Finanzplanung für den Planungszeitraum 2015 -2019 mit Investitionsprogramm 2017 – 2019
5. Beratung über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung Hilzingen und Finanzplanung für den Planungszeitraum 2015 – 2019 mit Investitionsprogramm 2017 – 2019
6. Bekanntgaben der Verwaltung
7. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
8. Fragemöglichkeit für Einwohner
Öffentliche Gemeinderatssitzung am 15. Dezember 2015
Anwesend:
Bürgermeister Rupert Metzler
Von den 20 Gemeinderäten sind 18 anwesend (Gemeinderäte Doris Buhl, Andreas Wieser, Rainer Guggemos, Dr. Sigmar Schnutenhaus ab TOP 5)
Von den vier Ortsvorstehern sind alle anwesend
Rechnungsamtsleiterin Elisabeth Stauder
Bauamtsleiter Günther Feucht
Bauhofleiter Günter Furtwängler
Verwaltungsangestellte Petra Fritsch, Christian Denzel, Markus Weber, Markus Eder, Petra Möbius, Elvira Amma
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer
Abwesend:
Gemeinderäte Peter Graf (krank), Karl Schwegler (privat), entschuldigt
Gemeinderat Fabian Jutt ab TOP 5 (vgl. Protokoll)
Ortsvorsteher Schmieder ab TOP 5 (vgl. Protokoll)
Beginn: 18.20 Uhr Presse: 1 (teilweise)
Ende: 23.00 Uhr Zuhörer: 4
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Gemeinderates keine Einwendungen vorgebracht.
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung am 01.12.2015
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 01.12.2015 die Höhergruppierung eines Mitarbeiters im Rathaus beschlossen und der Übernahme der anfallenden Kosten für verschiedene Sanierungsarbeiten im Kindergarten "St. Elisabeth" Hilzingen zugestimmt hat.
3. Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Homboll II – 1. Erweiterung", Gemarkung Hilzingen
a) Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
b) Beschluss einer Veränderungssperre nach § 14 BauGB
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Ortsbauamtes vom 07.12.2015, die im Wesentlichen nochmals vorgetragen wird.
Ohne weitere Aussprache nimmt der Gemeinderat in getrennt durchgeführten, offenen Abstimmungen, die in der Sitzungsvorlage aufgenommenen Beschlussvorschläge an:
a) Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
Zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens "Homboll II–1.Erweiterung", Gemarkung Hilzingen, wird beschlossen:
1. Für den im Plankonzept vom 04.12.2015 dargestellten Bereich wird nach §§ 2 Abs. 1, 13a Abs. 1 S. 1 BauGB ein Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung "Homboll II – 1. Erweiterung".
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke Flst.-Nrn. 273/2, 272/2, 272/3, 15746/1, Gemarkung Hilzingen.
2. Zur Durchführung baugestalterischer Maßnahmen werden gemäß § 74 LBO Örtliche Bauvorschriften festgesetzt. Das Gebiet, für das die Örtlichen Bauvorschriften gelten, ist der Planbereich des Bebauungsplanes "Homboll II – 1. Erweiterung", Gemarkung Hilzingen.
b) Beschluss einer Veränderungssperre nach § 14 BauGB
(aufgrund des Empfehlungsbeschlusses des TUA vom 17.11.2015)
Der Gemeinderat beschließt die Satzung über eine Veränderungssperre nach § 14 Abs. 1 BauGB gemäß Anlage 1 zu dieser Vorlage.
Die Veränderungssperre ist zunächst für 2 Jahre gültig. Verwaltungsseitig ist angedacht, diesen Bebauungsplan mit dem Architekturbüro Wieser, das bereits das Wohngebiet Stockergarten geplant hat, auszuführen.
4. Beratung über den Haushaltsplan 2016 und Finanzplanung für den Planungszeitraum 2015 -2019 mit Investitionsprogramm 2017 – 2019
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus dem den Gemeinderäten mit Schreiben vom 27.11.2015 zugestellten Haushaltplanentwurf 2016.
Seit Zustellung des Entwurfs an den Gemeinderat sind verschiedenen Änderungen eingetreten, die zu veränderten Ansätzen im Haushaltsplanentwurf führen. Diese Veränderungen werden verwaltungsseitig zum entsprechenden Zeitpunkt, nach Aufrufen jeder einzelnen betroffenen Seite des Haushaltsplans, in der Beratung bekanntgegeben. Die im Vorfeld aus der Mitte des Gemeinderates an die Verwaltung herangetragenen schriftlich formulierten Fragen zum Haushaltsplanentwurf 2016 sind verwaltungsseitig bereits zeitnah und sehr umfassend beantwortet worden und wurden allen Gemeinderäten zur Verfügung gestellt.
Zum einen wird während der Beratung zum Haushaltsplanentwurf 2016 immer wieder auf diesen Antwortkatalog verwiesen. Zum anderen dienen die dort verfassten Antworten, die als Anlage zum Protokoll beigelegt sind, auch zur Vereinfachung der Protokollführung.
Aus Gründen der Vereinfachung der Protokollführung und zur besseren Nachvollziehbarkeit werden im Anschluss nur noch die Beschlüsse, Änderungen bzw. die eingebrachten Anträge aus der Mitte des Gemeinderates oder aber auch grundsätzliche Beratungen zu verschiedenen Einzelpositionen – wie auch in den Jahren zuvor – protokolliert.
Nach Einschätzung des Vorsitzenden ist der vorgelegte Haushaltsplanentwurf ein guter, solider Entwurf. Mit Blick auf die durchzuführenden Maßnahmen bewertet er diesen als nicht überfrachtet und als realistisch. Eine wesentliche Aufgabe im nächsten Haushaltsjahr wird sicher die Flüchtlingssituation und vor allem aber auch die Unterbringung der Flüchtlinge in der Gemeinde darstellen. Unter Bezug auch auf die Ausführungen in der aktuellen Ausgabe des Wochenblattes weist der Vorsitzende darauf hin, dass neben den Kommunen auch der Landkreis Konstanz große Schwierigkeiten hat, verlässlich planbare Zahlen in den jeweiligen Haushaltsplan des kommenden Jahres einzustellen.
Der im vorgelegten Haushaltsplanentwurf 2016 abgebildete Vorschlag der Verwaltung wird bei der betreffenden Haushaltsposition beraten, wobei der Vorsitzende dort auch einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen unterbreiten wird, so dass die grundsätzliche Beratung über den Antrag der CDU in der Sitzung des Gemeinderates am 12. Januar 2016 erfolgen kann.
Ein kurzer Blick auf die Zahlen des laufenden Haushalts zeigen, dass aller Voraussicht nach keine Entnahme aus den Rücklagen erforderlich werden wird. Vielmehr kann auch eine Zuführung zur Allgemeinen Rücklage erwirtschaftet werden (= Stand heute).
Der Gemeinderat bedankt sich im Vorfeld zur heutigen Entwurfsberatung bei der Verwaltung für die ausführlichen Antworten, die den Mitgliedern sehr frühzeitig zur Verfügung gestellt worden sind.
Allerdings bittet Gemeinderat Bernhard Hertrich die Verwaltung für die zukünftigen Beratungen, den Gremiumsmitgliedern die Antworten in einem gemeinsamen Schreiben zur Verfügung zu stellen, was die Arbeit des Gremiums sehr erleichtern würde.
Trotz dieser Vorbereitungen soll wie in den Jahren zuvor auch jede einzelne Seite des Haushaltsplans aufgerufen werden, um dem Gemeinderat die Möglichkeit zu eröffnen, bei jeder Haushaltsstelle gezielt nochmals nachzufragen, darüber zu beraten, Ergänzungen oder Streichungen vorzuschlagen bzw. über entsprechende Anträge auch Beschluss zu fassen.
Verwaltungshaushalt
Seite 1 Gemeindeorgane
Partnerschaftliche Beziehungen / HHSt. 0000.5820
Geplant ist für das nächste Jahr das 15-jährige Bestehen der Partnerschaft mit der Gemeinde Lizzano in Belvedere zu feiern. Für diese Feierlichkeiten wurde auch schon ein Termin im September 2016 festgelegt. Aktuell gestaltet es sich äußerst schwierig die partnerschaftlichen Beziehungen mit der Gemeinde Lizzano in Belvedere aufrecht zu erhalten. Den Verantwortlichen der Gemeinde Lizzano schwebt derzeit vor, in die bestehende Partnerschaft die Gemeinde „Porretta Terme“ einzubinden bzw. die partnerschaftlichen Beziehung nach Porretta Terme zu verschieben, so die Ausführungen des Vorsitzenden. Die Gemeinde Porretta Terme hat bereits eine partnerschaftliche Beziehung mit einer französischen Gemeinde.
Seite 4 Finanzverwaltung
Aus- und Fortbildung Umschulung / HHSt. 0300.5620
Auf Nachfragen aus der Mitte des Gemeinderates erläutert die Verwaltung, dass die eingestellten Aus- und Fortbildungskosten zur Umstellung auf die Doppik als Platzhalter zu verstehen sind, da im Moment noch nicht konkret ausgesagt werden kann, wie sich dieser Kostenblock tatsächlich im nächsten Jahr entwickeln wird. Angedacht ist neben der Schulung der Mitarbeiter im Hause zur Vermögensbewertung evtl. auch Schulungen von weiteren Mitarbeitern im Haus bzw. unter Umständen schon auch eine Schulung des Gemeinderates. Der Kauf der benötigten Software ist erst im Jahr 2017 geplant.
Seite 8 Elektronische Datenverarbeitungsanlage
Geräte, Ausstattung, Einrichtung / HHSt. 0610.5200
Über die dem Gemeinderat zur Verfügung gestellten Antworten ergänzt die Verwaltung, dass in dieser Position z. B. auch die Dokumentation und ein Berichtswesen beinhaltet ist. Bei einem solchen Berichtswesen erstellt der IT-Dienstleister monatlich eine Dokumentation zum laufenden Netzwerk, insbesondere welche Probleme und Schwierigkeiten am neuen Server durch den täglichen Betrieb aufgetreten sind, um dadurch notwendig werdende Aktionen zu erkennen bzw. dann auch anzustoßen.
Hinsichtlich des Gesamtdefizites auf diesem Unterabschnitt verweist der Vorsitzende unter anderem auf Ergebnisse umliegender Kommunen, wie z. B. Gottmadingen, Engen und Rielasingen-Worblingen. Diese Kommunen hatten zumindest im Haushaltsplan 2014 jeweils ein ausgewiesenes Defizit von um die 130.000 Euro. Im Vergleich hierzu ist das hier ausgewiesene Defizit in Höhe von 27.550 Euro als sehr moderat zu bewerten, so der Vorsitzende.
Ob die erstmalig im Haushaltsplan eingestellte Summe zur Wartung des Servers vollumfänglich benötigt wird, ist derzeit abschließend noch nicht geklärt. Es entwickelt sich im Gemeinderat eine längere Aussprache, wobei unter anderem die Einschätzung vorhanden ist, dass dieser Kostenblock als zu hoch ist.
Als Ergebnis der Beratung beschließt der Gemeinderat auf Vorschlag von Gemeinderat Dr. Sigmar Schnutenhaus mit neun Ja- und sieben Nein-Stimmen mehrheitlich den Ansatz in Höhe von 6.000 Euro unverändert im Haushaltsplan zu belassen. Verbunden mit diesem Beschluss ist jedoch der Auftrag an die Verwaltung dem Verwaltungs- und Finanzausschuss zum 01.03.2016 die Regelungen des zugrunde liegenden Wartungsvertrages vorzustellen.
Seite 14 Feuerschutz
Dienst- und Schutzkleidung / HHSt. 1300.5600
Auf Grund der im Haushaltsjahr 2015 nicht vollumfänglich abgewickelten Beschaffung von Uniformen und der damit verbundenen Unterschreitung des Haushaltsansatzes im Jahr 2015 muss in Folge der Haushaltsansatz 2016 von 49.000 auf 54.150 Euro erhöht werden.
Wildkrautbekämpfung / HHSt. 1300.5100
Bauhofleiter Günter Furtwängler erläutert ausführlich die Ursache für die Kosten zur Bekämpfung des Unkrauts (Wildkraut), die sich auf mehrere Positionen im Haushaltsplan wiederfinden. Seit diesem Jahr bereits schon darf das bekannte Unkrautvernichtungsmittel "Roundup" in öffentlichen Bereichen nicht mehr eingesetzt werden. Um das ungewünschte Unkraut trotzdem erfolgversprechend bekämpfen zu können, soll hier eine Fremdfirma eingebunden werden, die das Unkraut mit heißem Wasser bekämpfen wird. Eine andere Lösung dieses Problems z. B. durch das Abflammen des Unkrauts bringt nach Einschätzung des Bauhofleiters unter Bezugnahme der Vorstellung der diesbezüglichen Möglichkeiten im Bauhof keine besseren Ergebnisse.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gremiums, ob diese Aufgabe nicht auch vom Bauhof alleine durchgeführt werden kann, wird damit beantwortet, dass das hierfür erforderliche „Knowhow“ (sachlich/personell) relativ teuer einzukaufen wäre. Derzeit laufen auch Prüfungen zur Zulassung eines neuen Unkrautvernichtungsmittels.
Aus- und Fortbildung Umschulung / HHSt. 1300.5620
Die Verwaltung erläutert auf Nachfrage, dass es bei den beiden Führerscheinen der Klasse C selbstverständlich eine Rückzahlungsverpflichtung gibt, wenn der begünstigte Feuerwehrkamerad innerhalb von zehn Jahren seinen "Dienst" bei der FFW Hilzingen quittiert.
Seite 17 Grundschule Duchtlingen
Unterhalt. d. Grundst. und baulichen Anlagen / HHSt. 2112.5000
Auch die Position des „Elektrochecks“ zieht sich im laufenden Haushaltsplanentwurf über mehrere Haushaltspositionen. Verwaltungsseitig wird erläutert, dass dieser Elektrocheck aus rechtlichen Aspekten heraus gemacht werden muss und unter anderem deshalb erforderlich wird, die Steckdosen und Lichtschalter in den einzelnen Objekten schriftlich aufzunehmen und den jeweiligen Unterverteilern zuzuordnen.
Seite 18 Grundschule Weiterdingen
Ortsvorsteher Egon Schmieder bittet die Verwaltung, die Sanierung des Seitenflures der Kirchstraße 31 mit einer Summe von 1.700 Euro noch in den Haushaltsplan mit aufzunehmen.
Dieser Ansatz wurde aus dem Haushaltsplan 2015 gestrichen bzw. die erneute Aufnahme des Ansatzes für das Haushaltsjahr 2016 nicht mehr beantragt, so der Vorsitzende.
Der Vorsitzende macht seine Haltung zu diesem Antrag auf Aufnahme des Ansatzes in den Haushalsplan 2016 sehr deutlich klar. Er findet die Art und Weise, diesen Ansatz im Haushaltsplan aufzunehmen nicht gut, weil das Aufnahmeverfahren nicht stimmt. Als diesbezüglichen Vergleich fügt er hinzu, dass auch der Ortsteil Riedheim in den vergangenen Jahren bei einer ähnlichen Konstellation auch noch ein zusätzliches Jahr warten musste, um eine Maßnahme genehmigt zu bekommen.
Es entwickelt sich im Gemeinderat eine längere Aussprache zu dieser Position, wobei zu Beginn dieses Austauschs Ortsvorsteher Egon Schmieder die Sitzung verlässt.
Als Ergebnis der Beratung formuliert der Vorsitzende den Beschlussvorschlag, die 1.700 Euro zur Sanierung des Seitenflurs in der Kirchstraße 31 in den Haushaltsplan aufzunehmen und diesen Ansatz mit einem Sperrvermerk zu versehen. In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, wird dieser Beschlussvorschlag bei sechs Ja- und neun Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
Seite 21 Peter-Thumb-Schule
Zuweisungen vom Bund / HHSt. 2820.1700
Eine Möglichkeit für die Gemeinde den Zuschuss nach dem KInvFG einzusetzen ist z. B. die Durchführung einer energetischen Investition an einer Bildungseinrichtung (Schule), wobei es sich um eine abgeschlossene Maßnahme handeln muss. Der Eigenanteil der Gemeinde muss auf jeden Fall 10% betragen, wobei die Zuschusshöhe auf maximal 135.500 Euro beschränkt ist.
Zur Erinnerung erläutert der Vorsitzende, dass die Gemeinde über diesen Zuschusstopf erstmalig aus der Presse erfahren hat und es sehr lange gedauert hat, bis entsprechende Förderrichtlinien greifbar gewesen sind.
Der eingestellte Ansatz in Höhe von 150.000 Euro zur Erneuerung der Fenster am Westbau der Schule reichen für die beide Stockwerke 1 und 2 nicht aus. Nach der Kostenschätzung des beauftragten Planers betragen die Kosten zur Erneuerung der Fenster der beiden Stockwerke – als abgeschlossene Maßnahme - insgesamt 223.000 Euro, wobei der der Zuschuss auf maximal 135.500 Euro begrenzt ist.
Im Gremium entwickelt sich hierzu bzw. über den Vorschlag der Verwaltung, die Maßnahme komplett durchzuführen, eine längere Aussprache, in der die sachrelevanten Aspekte in die Beratung eingebracht, für- und gegeneinander abgewogen werden.
Insbesondere erwähnt der Vorsitzende auf Nachfragen aus der Mitte des Gremiums nochmals, dass der Gemeinderat in früheren Sitzungen darüber informiert worden ist, dass erst am 09. Dezember 2015 ein Termin beim Regierungspräsidium Freiburg (Schulbau) geführt werden konnte, um sich mit den Verantwortlichen z. B. auch über die neuen Schulbauförderrichtlinien bzw. über die Erweiterung der Schule (Raumbedarf, Raumprogramm) zu besprechen.
Bei diesem Gespräch war selbstverständlich der beauftragte Planer (Herr Riesterer) und Rektor Martin Trinkner mit eingebunden. Wie bereits angekündigt können nunmehr in der Sitzung des Gemeinderates am 12. Januar 2016 die ersten Überlegungen zur weiteren Schulentwicklung vorgestellt und diskutiert werden (Gesamtkonzept).
Als Ergebnis der längeren Beratung beschließt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, daraufhin die Kosten zur energetische Sanierung der Fenster (Westbau 1. und 2. OG) in Höhe von 223.000 Euro im Haushaltsplan einzustellen, wobei dieser Haushaltsansatz mit einem Sperrvermerk versehen wird, der durch den Gemeinderat aufzuheben ist.
Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat einen Sperrvermerk für den Austausch der Zimmertüren im Südbau der Schule (Kosten 13.000 Euro).
Seite 23 Betreuungsangebote
Über die Sitzungsvorlage hinaus erläutert die Verwaltung, dass bei den Betreuungsangeboten in der Schule/in den Schulen das abgebildet worden ist, was der Gemeinderat in mehreren Beschlüssen fixiert hat. Die Verwaltung nimmt den Auftrag mit, in der nächsten Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 01. März 2016, dieses Thema nochmals darzustellen.
Seite 28 Museen, Sammlungen, Ausstellungen
Geräte, Ausstattung, Einrichtung / HHSt. 3210.5200
Die Kosten in Höhe von 1.500 Euro für den Flyer werden kurz vom Gemeinderat diskutiert, wobei in der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, der Vorschlag des Vorsitzenden, den Ansatz aus dem Haushaltsplan zu streichen, mehrheitlich abgelehnt wird.
Seite 32 Sonstige Kulturpflege
Mieten und Pachten / HHSt. 3400.1400
Aus der Mitte des Gemeinderates kommt der Wunsch, die monatliche Pacht in Höhe von 100 Euro, die die K & U-Bäckerei, für die Nutzung des Festplatzes als Parkraum, auf 200 Euro zu verdoppeln.
Durch diese Regelung konnte die Zielsetzung einer deutlichen Verbesserung der Verkehrs/Parksituation im Gewerbegebiet erreicht werden, auch wenn hierfür ein Parkraumkonzept fehlt.
Der Antrag von Gemeinderat Thomas Hägele, im Haushaltsplan 2016 die monatliche Pacht auf 200 Euro (= Jahrespacht 2.400 Euro) zu erhöhen, wird in der anschließenden Aussprache bei zehn Ja- und sechs Nein-Stimmen angenommen.
Die Verwaltung erhält diesbezüglichen einen Verhandlungsauftrag.
Seite 34 Naturschutz und Landschaftspflege
Unterhaltung des sonstigen unbew. Vermögen / HHSt. 3600.5100
Die bei dieser Position aufgenommenen Einzelmaßnahmen werden verschiedentlich diskutiert. Der Ansatz in Höhe von 3.200 Euro -Blumenwiese, Brunnenplatz Weiterdingen – soll auf die die Haushaltsstelle 5800 verschoben werden.
Der Gemeinderat ist mit dieser Verlagerung zwar einverstanden, belegt diesen Haushaltsansatz jedoch mit einem Sperrvermerk, der vom Technischen- und Umweltausschuss dann aufgehoben werden kann, wenn die Maßnahme als notwendig eingestuft wird.
Insbesondere wird sehr umfangreich über den eingestellten Ansatz der Nisthilfen für Störche auf der Kirchstraße 31 bzw. am Kindergarten Duchtlingen diskutiert. Als Ergebnis aus der Mitte des Gremiums wird vorgeschlagen, diesen Ansatz in Höhe von 4.000 Euro zu streichen. In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, wird dem Antrag, die Kosten für Nisthilfen aus dem Haushaltsplan 2016 zu streichen, mehrheitlich bei neun Ja- und zwei Nein-Stimmen zugestimmt.
Seite 35 Denkmalschutz u. -pflege
Mitgliedsbeiträge an Verbände und Vereine / HHSt. 3650.6610
Bei der Haushaltsstelle 6610 wird vorsorglich der Beschussfassung des Gemeinderates in seiner Sitzung am 12. Januar 2016 der Mitgliedsbeitrag für den Landeserhaltungsverband e.V. (Vorstellung in der Sitzung des Gemeinderats am 01. Dezember 2015) aufgenommen.
Seite 40 Soziale Einrichtungen für Aussiedler und Ausländer
Unterh. der Grundst. und baulichen Anlagen –
Schaffung Wohnraum Flüchtlinge / HHSt. 4360.5000
Die grundsätzliche Beratung zum Thema Unterbringung von Flüchtlingen erfolgt in der Sitzung des Gemeinderates am 12. Januar 2016 (Antrag der CDU).
Der Vorsitzende unterbreitet dem Gremium den Vorschlag, dass in der heutigen Sitzung über diesen Punkt nicht grundsätzlich diskutiert werden soll. Ferner soll im Haushaltsplan 2016 eine Kreditermächtigung von 1,5 Mio. Euro für diesen Zweck eingestellt werden. Diese Kreditermächtigung könnten u. a. auch dazu verwendet werden, einen Eigenbetrieb mit Stammkapital auszustatten.
Sollte der Gemeinderat in der Sitzung am 12. Januar 2016 beschließen einen Eigenbetrieb zu gründen, müsste die Verwaltung für den kommunalen Bereich einen Nachtragshaushalt erstellen, um die durch die Eigenbetriebsgründung verursachten Änderungen im Gemeindehaushalt vornehmen zu können.
Eine Genehmigung des Landratsamts Konstanz, als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde, zu einer Kreditermächtigung für diesen Zweck und in Höhe von 1,5 Mio. Euro ist nach verwaltungsseitigen Ausführungen zu erwarten.
In diesem Zusammenhang erläutert der Vorsitzende ferner, dass er kürzlich bei einer sehr interessanten Tagung war und der Gemeindetag – BW den Kommunen eindringlich mit auf den Weg gegeben hat, dass die Gemeinden hierfür keinen Eigenbetrieb gründen sollen. Vielmehr sollten die in Verbindung mit dieser Aufgabe stehenden Einnahmen und Ausgaben grundsätzlich im kommunalen Haushalt abgebildet werden. Darüber hinaus ist derzeit ein soziales Wohnbauförderprogramm des Landes in Arbeit. Durch ein solches Förderprogramm könnten Neubauten mit einer Quote von bis zu 60 % gefördert werden. Auch wenn die Förderrichtlinien noch nicht bekannt sind, ist vermutlich eine Bedingung, dass solche Objekte nach der Nutzung als Flüchtlingsunterkunft, dann auch als Sozialwohnraum genutzt werden.
Mit Blick auf die detailliert aufgenommenen Kosten zur Herrichtung von Wohnraum für Flüchtlinge in der Gemeinde wird aus der Mitte des Gemeinderates aus politischen Gründen angeregt, die direkte Zuordnung der ermittelten Kosten auf einzelne Einrichtungen aus dem Haushaltsplanentwurf zu streichen und den Ansatz auf 100.000 Euro zu erhöhen.
Vor einer Umnutzung etwaiger kommunaler Objekte, wie z. B. der Kirchstraße 31 soll im Gemeinderat sehr intensiv geprüft werden, welches Objekt hierfür zunächst verwendet werden soll. Es darf in der Bürgerschaft vor allem nicht der Eindruck entstehen, dass durch die Schaffung von weiteren Räumlichkeiten zur Unterbringung von Flüchtlingen z. B. im Ortsteil Binningen, dadurch der Kernort weitestgehend verschont wird.
Der Vorsitzende ergänzt hierzu, dass er sehr an einer gleichmäßigen Verteilung der Flüchtlingen auf die Teilorte - entsprechend ihrer Einwohnerzahlen – interessiert ist, wobei auch aus anderen Gemeindeteilen, wie zum Beispiel Riedheim, noch keine Rückmeldungen zu diesbezüglichen Objekten vorliegen.
Das von Seiten der Gemeinde an den Landkreis Konstanz gemeldete Objekt Bahnhofstraße 14 (= Bahnhöfle) konnte bis dato noch nicht belegt werden, da der Gemeinde Hilzingen keine Flüchtlinge zugewiesen werden konnten. Eine ähnliche Situation skizziert der Vorsitzende auch aus Gottmadingen. Obwohl Gottmadingen 19 leerstehende Wohnungen gemeldet hat wurden diese vom Landkreis Konstanz noch nicht in Anspruch genommen.
Ohne diesbezüglicher Abstimmung wird die vom Vorsitzenden vorgeschlagene Vorgehensweise vom Gremium angenommen.
Seite 41 Einrichtungen der Jugendhilfe
Sächl. Zweckausgaben / HHSt. 4600.6350
Der Bürgermeister erläutert, dass es sein Wunsch ist, die Angebotsvielfalt beim Kinderferienprogramm deutlich zu verbessern und er daran denkt, auch professionelle Anbieter mit Programmpunkten ins Angebot mit aufzunehmen.
Aus der Mitte des Gemeinderates wird jedoch darauf hingewiesen, dass dadurch eine sehr schwierige Situation entstehen könnte, weil zum einen Vereine ehrenamtlich tätig sind zum anderen professionelle Anbieter Geld für ihr Angebot bekommen.
Seite 42 Förderung von Kindergärten
Zuweisungen vom Land / HHSt. 4640.1710
Auf Vorschlag aus der Mitte des Gemeinderates sagt die Verwaltung zu, den auf dieser Position aufgenommenen Ansatz der Kindergartenförderung auf die jeweiligen Einrichtungen aufzuteilen.
Seite 44 Kindergarten Duchtlingen
Unterh. d. Grundst. und baulichen Anlagen / HHSt. 4642.5000
Während der kurzfristigen Abwesenheit von Bürgermeister Rupert Metzler übernimmt Gemeinderat und 1. Bürgermeister-Stellvertreter Bernhard Hertrich den Vorsitz.
Der Technische und Umweltausschuss hat das Gebäude Kindergarten Duchtlingen bei einer Ortsbesichtigung in Augenschein genommen und die Verwaltung beauftragt, die Kosten zur Sanierung der Außenfassade zu ermitteln. Der im Haushaltsplan abgebildete Ansatz in Höhe von 67.000 Euro ist das Ergebnis der zugrunde gelegten Kostenermittlung durch die Verwaltung.
Das Objekt selbst ist nur innen in einem guten, außen in einem schlechten, sanierungsbedürftigen Zustand. Die mangelbehaftete Außenfassade sollte unbedingt saniert werden. Nach einer diesbezüglichen Sanierung und aufbauend auf der als gut eingestuften Bausubstanz sind für die nächsten 20 – 25 Jahre wohl keine größeren Investitionen mehr zu tätigen, so u. a. die Einschätzung des Vorsitzenden.
Aus dem Gremium wird allerdings angemerkt, dass auch bei diesem Objekt leider keine Gesamtplanung vorhanden ist und auch kein spezieller Fachplaner mit eingebunden worden ist. Nachdem im Gremium jedoch diese Maßnahme als notwendig erachtet wird, soll der Ansatz im Haushaltsplan belassen werden.
Seite 51 Badeanstalten
Unterh. d. Grundst. und baulichen Anlagen / HHSt. 5700.5000
Verwaltungsseitig wird sehr umfangreich erläutert, warum die Maßnahmen, die im Haushaltsplan 2016 aufgenommen worden sind, für das Freibad bzw. den dortigen Kiosk notwendig sind. Wegen der Einhaltung bestimmter Hygienevorschriften müssen verschiedene Optimierungen am Kiosk durchgeführt werden.
Die Verwaltung erhält allerdings den Auftrag, das Pachtverhältnis (= den bestehenden Pachtvertrag) nochmals dahingehend zu prüfen, ob die Kosten einzelner Maßnahmen nicht auch auf den Pächter umgelegt werden können.
Seite 53 Park – und Gartenanlagen. Kinderspielplätze
Unterhalt. Grünanl. Brunnen und Kindersp. / HHSt. 5800.5100
Aus der Mitte des Gemeinderates wird darauf hingewiesen, dass die Unterhaltung der verschiedenen Brunnen auf der Gemarkung Hilzingen zwischenzeitlich einen Kostenfaktor von rund 20.000 Euro angenommen hat.
Diese Kosten entsprechen natürlich nicht mehr den Ansätzen, die verwaltungsseitig damals beim Beschluss über die Revitalisierung der Brunnen angedeutet worden sind bzw. über die dann auch in der damaligen Beratung diskutiert worden sind.
Inventarunterh. und anschaffung / HHSt. 5800.5200
Eine längere Aussprache entwickelt sich im Gremium über die weiteren im Haushaltsplan angemeldeten Robidog-Behälter, wobei aus der Mitte des Gemeinderates grundsätzlich gewünscht wird, dem Gemeinderat vor der nächsten Haushaltsplanberatung einen Plan vorzulegen, der die aktuellen aber auch die weiter gewünschten Standorte aufzeigt. Eine entsprechende Beratung soll dann im Technischen- und Umweltausschuss bzw. mit den Teilortsvertretern erfolgen. Als Zielsetzung wird jedoch auch formuliert, dass die Anzahl der aufgestellten und zu betreuenden Robi-Dog-Behälter nicht noch weiter ansteigt. Denn solche Behälter verursachen in der Regel einen größeren pflegerischen Aufwand und somit auch Folgekosten.
Neben den Kosten für drei weitere im Kernort anvisierten Standorte sollen auch die Kosten für einen weiteren Behälter für den Ortsteil Binningen mit in den Haushaltsplan 2016 aufgenommen werden.
Der Gemeinderat informiert die Verwaltung darüber, dass bei verschiedenen Mitgliedern der Eindruck entstanden ist, dass die Anzahl der angemeldeten und somit versteuerten Hunde nicht unbedingt der tatsächlichen Anzahl entspricht. Die Verwaltung weist darauf hin, dass sie diesbezüglich gerne konkrete Hinweise aus der Bevölkerung bzw. aus dem Gemeinderat entgegennimmt.
Seite 57 Bauverwaltung
Personalausgaben / HHSt. 6000.SN 4
Der Vorsitzende gibt Bauamtsleiter Günther Feucht die Möglichkeit, kurz über die aktuelle Personalsituation im Bereich der Bauverwaltung und über die anstehenden Aufgaben zu berichten, was Herr Feucht im Anschluss daran auch in kurzen Zügen tut. Ohne weitere Aussprache hierzu werden die diesbezüglichen Ausführungen im Gremium zur Kenntnis genommen.
Seite 58 Planung – Vermessung – Gutachter
Bebauungs- und Flächennutzungspläne / HHSt. 6100.5770
Auf Nachfragen aus der Mitte des Gemeinderates erläutert die Verwaltung, dass die 15.000 Euro – Führung des Ökokontos – dadurch entstehen, weil Frau Beate Schirmer als beauftrage Fachingenieurin, die einzelne Maßnahmen bewertet, nach ausgleichenden Lösungen für vorhandene Eingriffe sucht und einzelne Projekte im Ökokonto verbucht, um dies auf einem möglichst aktuellen Stand zu halten.
Seite 62 Straßenreinigung
Ersatz von Sachausgaben / HHSt. 6750.1500
Als Ergebnis der kurzen Aussprache über diesen Haushaltsansatz in Höhe von 300 Euro, der für die Straßenreinigung nach Fasnacht anfällt, beschließt der Gemeinderat bei 13 Ja- und fünf Nein-Stimmen diesen Kostenersatz aus dem Haushaltsplan zu streichen.
Seite 63 Wasserläufe, Wasserbau
Unterhaltg. d. sonst. unbewegl. Vermögens / HHSt. 6900.5100
Der zur Rekultivierung des Klavbachs eingestellte Haushaltsansatz in Höhe von 70.000 Euro kann mit der heutigen Erkenntnislage nicht näher konkretisiert werden, da derzeit noch verschiedene Verhandlungen bzw. Abstimmungsgespräche z. B. mit dem beauftragten Anwalt oder dem Landratsamt Konstanz laufen. Entsprechende Regressansprüche sollen ebenfalls geprüft werden, wie die im laufenden Verfahren noch zu realisierenden Maßnahmen. Die Verwaltung sagt zu im Gemeinderat fortlaufend über einzelne Ergebnisse zu informieren.
Der aus der Mitte des Gemeinderates eingebrachte Vorschlag diesen Haushaltsansatz mit einem Sperrvermerk zu versehen, wir in der offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, mehrheitlich abgelehnt.
Seite 75 Hegau-Hallen Hilzingen
Unterh. d. Grundst. und baulichen Anlagen / HHSt. 7671.5000
Der Antrag von Gemeinderätin Andrea Baumann, in der Küche einen Bodenablauf einzubauen, wird in der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei elf Ja- und einer Nein-Stimme angenommen.
Sachverständigen-, Gerichts und ähnliche Kosten / HHSt. 7671.6550
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gremiums erläutert der Vorsitzende, dass der Ansatz in Höhe von 5.000 Euro für die Erstellung des Konzeptes zur Umgestaltung des Parkplatzes der Hegau-Halle ist. Diese Konzeption, die den kompletten Hegau-Hallen-Platz beinhaltet, muss vom Projekt Anlegung eines Kunstrasens und Überplanung des dortigen Bereichs getrennt werden.
Seite 87 Fremdenverkehr
Öffentlichk. Arbeit, Werbung / HHSt. 7900.6000
Auf Vorschlag aus der Mitte des Gemeinderates stimmt der Gemeinderat bei acht Ja- und drei Nein-Stimmen dafür, dass zukünftig im TV 3-Verlag keine Anzeigen mehr geschaltet werden sollen.
Datenverarbeitungskosten / HHSt. 7900.6570
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates zum Ansatz zur Neugestaltung der Homepage erläutert die Verwaltung, dass es in diesem Bereich sehr große Spannen bei den Kosten für die Erstellung von Webauftritten gibt, aber nach Einschätzung der Verwaltung, je nach Ausgestaltung des neuen Auftritts, die veranschlagte Summe in Höhe von 5.000 Euro durchaus reichen dürfte. Vor allem auch deshalb, weil der bisherige Anbieter bereits auf ein neues CMS-System umgestellt hat, was die Programmierung erleichtert. Es ist nicht angedacht, die alte, in die Jahre gekommene Homepage aufzupeppen, sondern eine neue Seite zu gestalten.
Seite 89 Nahverkehr
Unterh. d. Grundst. und baulichen Anlagen / HHSt. 7970.5000
Der eingestellte Ansatz in Höhe von 6.500 Euro für die Belagsarbeiten bei einer Bushaltestelle Binningen (Ringstraße) wird im Gremium sehr umfangreich diskutiert, wobei mit Blick auf Reduzierung der Folgekosten überlegt wird, diese Belagsarbeiten in Asphalt oder Beton auszuführen und nicht – wie geplant – mit Verbundsteinen.
Auf Vorschlag des Vorsitzenden stimmt der Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 6 – Ja und 11- Nein-Stimmen, gegen die Änderung der anvisierten Ausführungsvariante. Die Maßnahme kann somit, wie ursprünglich geplant, mit Verbundsteinen zur Ausführung kommen.
Seite 96 Wohn- und Geschäftsgrundstücke HHSt. 8100
Grundsätzlich wird aus der Mitte des Gemeinderates angeregt, dass bei diesem Unterabschnitt wieder ein positives Ergebnis erzielt wird, da sich die Gemeinde hier auch mit privaten Unternehmen vergleichen lassen muss.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat, den Ansatz für die Außenputzreparatur des Bahnhofsgebäudes in Hilzingen (3.000 Euro) von der Haushaltsstelle 8810.5000 auf die Haushaltsstelle 4360.5000 zu verschieben.
Seite 99 Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen HHSt. 9000
Verwaltungsseitig werden noch einige wenige Änderungen zu verschiedenen Positionen zum Unterabschnitt 9000 gegeben, was summarisch eine Verbesserung von rund 120.000 Euro bedeutet.
Als Ergebnis der Beratung über den Verwaltungshaushalt wird verwaltungsseitig ausgeführt, dass mit diesen Ergebnissen nunmehr eine Zuführung an den Vermögenshaushalt in Höhe von 1,5 Mio. Euro erwirtschaftet werden kann.
Vermögenshaushalt
Vor Einstieg in die Einzelplan-Beratung über den Vermögenshaushalt wird nochmals die Situation mit dem Ansatz beim Seiteneingang der Schule Weiterdingen diskutiert aber auch die Reaktion des Ortsvorstehers auf eine mögliche Diskussion zu diesem Haushaltsansatz.
Der Vorsitzende ergänzt auf Nachfragen aus dem Gremium, dass er nicht die Investitionssumme als solche, sondern das Vorgehen selbst als nicht zufriedenstellend bewertet. Diese "Salamitaktik" hatte bereits schon beim zuletzt vollzogenen Umbau des Schulgebäudes aber auch bei der Sanierung des Grillplatzes in Weiterdingen funktioniert, was nicht nur bei ihm zu etwas Verstimmung geführt hat.
Seite 1 Gemeindeorgane
Erwerb von beweglichen Sachen d. Anlageverm. / HHSt. 0000.9350.999
Die Beschaffung eines neuen Dienstfahrzeugs des Bürgermeisters wurde turnusmäßig, nach Ablauf von vier Jahren, wieder in den Haushaltsplanentwurf eingestellt. Vor einer entsprechenden Entscheidung wird diese Angelegenheit nochmals im Gemeinderat diskutiert nachdem alle entscheidungsrelevanten Fakten zusammengetragen worden sind.
Ob das nächste Dienstfahrzeug gekauft oder geleast werden soll, soll im konkreten Einzelfall entschieden werden. Die generelle Aussage, dass eine der beiden Varianten (Kauf/Leasing) stets die bessere Option darstellt, wird im Gremium als nicht zutreffend bewertet.
Seite 2 Hauptverwaltung
Hochbau / HHSt. 0200.9400.999
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig den eingestellten Haushaltsansatz in Höhe von 295.000 Euro für den weiteren Bauabschnitt im EG des Rathauses Hilzingen mit einem Sperrvermerk zu versehen.
Erst nach Vorstellung der Gesamtplanung durch einen, vom Gemeinderat neu zu bestellenden Planer, soll über diesen Sperrvermerk weiter beraten werden.
Seite 5 Einrichtungen für die gesamte Verwaltung
Erwerb von beweglichen Sachen d. Anlageverm. / HHSt- 0600.9350.999 - Kosten der Telefonanlage
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig, diesen Ansatz mit einem Sperrvermerk zu versehen, der nur durch einen Gemeinderatsbeschluss freigegeben werden kann.
Seite 6 Elektronische Datenverarbeitungsanlage
Erwerb von beweglichen Sachen d. Anlageverm. / HHSt. 0610.9350.999 - Kosten für Regisafe
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat, auch wegen verschiedener Entwicklungen, diesen Ansatz mit einem Sperrvermerk zu versehen, wobei die Verwaltung ohnehin den Auftrag gehabt hat, im Verwaltungs- und Finanzausschuss vor einer Entscheidung über weitere Vergleichsangebote zu berichten.
Seite 14 Peter-Thumb-Schule
Hochbau / HHSt. 2820.9400.999
Auf Vorschlag der Verwaltung kann der zusätzliche Aufwand für die Ausstattung des Werkraums in Höhe von 24.300 Euro im Haushaltsjahr 2016 gestrichen werden, da die im Haushaltsplan 2015 eingestellten Haushaltsmittel (= gebildeter Haushaltsrest) hierfür ausreichen werden.
Zum Kostenblock zur Sanierung und Ausstattung des Physikraums entwickelt sich im Gremium eine längere Beratung, wobei in dieser Beratung die verschiedenen sachrelevanten Aspekte eingebracht, für- und gegeneinander abgewogen werden.
Der Vorsitzende führt aus, dass diesem Ansatz eine Grobplanung eines Fachbüros aus dem Jahr 2013 zu Grunde liegt.
Mit Blick auf die notwendige Gesamtkonzeption für die Erweiterung der Schule soll zunächst auch die Vorstellung des hierfür beauftragten Planers in der Sitzung am 12. Januar 2016 abgewartet werden.
Nach den Ausführungen des Vorsitzenden müsste zum Start des Schuljahres 2017/2018, wenn die jetzigen Gemeinschaftsschüler in die 7. Klasse kommen, ein naturwissenschaftlicher Raum entsprechender Art, Qualität und Güte vorhanden sein. Die Entscheidung über die tatsächliche Realisierung und Ausführung dieser Maßnahme kann auch davon abhängig gemacht werden, wie sich z. B. die Schülerzahlen bei der nächsten Anmelderunde gegen Ende März 2016 entwickeln.
Wichtig wäre bei der Ausstattung des naturwissenschaftlichen Raumes auch noch der Aspekt, welches Schulprofil die Peter-Thumb-Schule zukünftig haben wird und auch welche Experimente welcher Niveaustufe in diesem Raum durchgeführt werden sollen Auf jeden Fall wird die Ausstattung des Raumes in enger Abstimmung mit der Schule erfolgen. Bei dieser Größenordnung wird der Gemeinderat selbstverständlich im weiteren Entwicklungsprozess entscheidungsrelevant mit eingebunden.
Als Ergebnis der Beratung formuliert der Vorsitzende den Beschlussvorschlag, den eingestellten Ansatz in Höhe von 320.000 Euro im Haushaltsplan 2016 zu belassen, diesen mit einem Sperrvermerk zu versehen, der nur durch den Gemeinderat aufzuheben ist. Dieser Beschlussvorschlag wird daraufhin in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, bei 12 Ja- und sechs Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.
Nach Beratung zu diesem Unterabschnitt verlässt Gemeinderat Fabian Jutt krankheitsbedingt die Sitzung.
Seite 21 Soziale Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen
Nach der Seite 21 folgt dann, wie zu Beginn der Sitzung angesprochen, die Aufnahme einer Kreditermächtigung in Höhe von 1,5 Mio. Euro zur Finanzierung der notwendig werdenden Objekte für die Unterbringung von Flüchtlingen.
Ebenfalls zusätzlich erfolgt die Aufnahme des kommunalen Zuschusses für die Sanierungsarbeiten im Kindergarten "St. Elisabeth" Hilzingen (vgl. Sitzung des Gemeinderates vom 01. Dezember 2015). Auf Grund einer kurzfristig eingegangenen Kostenschätzung betragen die Sanierungsaufwendungen, nicht wie zunächst angenommen rund 21.000 Euro sondern rund 29.000 Euro. Da die Gemeinde Hilzingen vertragsgemäß 70 % der Investitionskosten im Kindergarten „St. Elisabeth“ tragen muss, muss der Ansatz in entsprechender Höhe eingestellt werden.
Seite 28 Sportanlagen Hilzingen
Tiefbau / HHSt. 5601.9500.999
Der Ansatz von 125.000 Euro kann aufgrund eines Beschlusses des TUA auf 60.000 Euro reduziert werden, wobei ein großer Anteil auf die Planungskosten für den Kunstrasenplatz entfallen, so die verwaltungsseitigen Ausführungen.
Seite 33 Sonstige Erholungseinrichtungen Grillplätze, Wanderwege u. Wanderparkplätze
Tiefbau / HHSt. 5901.9500.999
Auf Antrag der SPD/UL wurden die Kosten für die weitere Brücke im Bereich des Riederbachs in den Haushaltsplan 2016 eingestellt. Gemeinderätin Frau Andrea Baumann erläutert nochmals sehr ausführlich die Gründe für die Einstellung dieses Haushaltsansatzes. Das im dortigen Bereich über den Bach führende Rohr ist zum einem nicht schön und zum anderen alles andere als tourismusfördernd. Unter anderem auch deshalb sollte der Ansatz in Höhe von 30.000 Euro im Haushaltsplan 2016 aufgenommen werden.
Im Gemeinderat entwickelt sich zum wiederholten Male eine längere Aussprache zu diesem Punkt, wobei die Argumente, wie z. B. die geringe Nähe zur nächstgelegenen Brücke über den Riederbach ebenso diskutiert wird wie auch der Ansatz aus der Mitte des Gemeinderates, in diesem Bereich eine Überquerung einfachster Art z. B. mit zwei Findlingen zu gestalten.
Nach Abwägung aller sachrelevanten Aspekte und als Ergebnis der Beratung formuliert der Vorsitzende den Beschlussvorschlag, den Ansatz aus dem Haushaltsplan 2016 zu streichen, was daraufhin im Gemeinderat in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, mit sechs Ja- und fünf Nein-Stimmen auch mehrheitlich angenommen wird.
Im Gemeinderat wird darüber hinaus angeregt, dass die Verwaltung ein Tourismuskonzept anstoßen soll, wobei hierüber nicht weiter diskutiert wird.
Gemeinderat Bernhard Hertrich greift den Vorschlag einer einfachsten Überquerung des Riederbachs mit Findlingen und den geschätzten Kosten in Höhe von 2.000 Euro auf und stellt den Antrag, diesen Ansatz im Haushaltsplan aufzunehmen und mit einem Sperrvermerk zu versehen.
In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, wird dieser Vorschlag bei Stimmengleichheit von acht Ja- und acht Nein-Stimmen abgelehnt.
Seite 64 Bauhof
Erwerb von beweglichen Sachen d. Anlagevermögens / HHSt. 7710.9350.999
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates erläutert Bauhofleiter Günter Furtwängler, dass die Position Vollmeisel-Aerifizierer mit 3.000 Euro den Hintergrund hat, dass die vorhandene Arbeitsmaschine weiter genutzt werden kann und nur der bisherige Hohlmeisel gegen einen Vollmeisel ausgetauscht wird.
Seite 68 Wohn- und Geschäftsgrundstücke
Veräußerung von Grundstücken / HHSt. 8810.3400.999 - Verkauf ehemaliger Bahnhof in Binningen
Auf Vorschlag der Verwaltung sollen die Einnahmen und Ausgaben auf diesem Unterabschnitt gestrichen werden. Es entwickelt sich im Gemeinderat über diese Haushaltsposition bzw. deren Streichung eine längere Beratung.
Die Gemeinde hat sich vor einiger Zeit das Ziel gesetzt, sich von kommunalen Objekten zu trennen, die sie zur Aufgabenerfüllung nicht zwingend benötigt.
Auf Grund einer veränderten Situation in Binningen bzw. auch im Binninger Ortschaftsrat sollen sich die Verantwortlichen nochmals intensiv Gedanken darüber machen, wie eine Nutzung des Objektes aussehen könnte bzw. ob der Verkauf des gemeindlichen Objektes an einen Interessenten grundsätzlich möglich ist.
Es sollen mit Blick auf eine gemeinsame Verhandlungslösung weitere Gespräche geführt werden. Der Vorsitzende ergänzt die Diskussion um den Ansatz, dass am vergangenen Freitag eine sehr intensive Gesprächsrunde mit dem Ortschaftsrat und dem Interessenten geführt worden ist, wie es mit diesem Objekt weiter gehen kann. Die erzielte Miete in Höhe von 281 Euro pro Monat wird im Verhältnis zu den möglichen Veräußerungserlösen als nicht unbedingt sehr rentabel betrachtet. Solche Objekte sollten nach Einschätzung des Rates immer auch eine kleine Rendite abwerfen.
Als Ergebnis der Aussprache beschließt der Gemeinderat ohne Gegenstimme, die Ansätze zu streichen und erteilt dem Ortschaftsrat Binningen den Verhandlungsauftrag, sich diesem Thema im 1. Halbjahr 2016 vollumfänglich anzunehmen, um für die nächste Haushaltsplanberatung eine entsprechende Verhandlungslösung vorlegen zu können. Unter Umständen wäre es hilfreich, dass der Technische- und Umweltausschuss bei einer Ortsbesichtigung dieses Objekt bzw. auch die gesamte Situation vor Ort in Augenschein nimmt.
Seite 71 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft HHSt. 9100
Auf Grund des angenommenen Vorschlags des Vorsitzenden werden auf diesem Unterabschnitt sowohl die Kreditermächtigung in Höhe von 1,5 Mio. Euro aufgenommen als auch die Zuführung zum Verwaltungshaushalt in Höhe von 1, 5 Mio. Euro.
Nach verwaltungsseitiger Berechnung erwirtschaftet der Vermögenshaushalt eine Zuführung an die Allgemeinen Rücklagen in Höhe von 285.700 Euro.
Mit Blick auf das weitere Prozedere zur Genehmigung des Haushaltsplans wird verwaltungsseitig angeführt, dass dieser nunmehr so schnell als möglich mit den heutigen Änderungen vollumfänglich ausgearbeitet werden soll.
Aus der Mitte des Gemeinderates erhält die Verwaltung den Auftrag, die einzelnen Seiten, die als Ergebnis der heutigen Beratung tatsächlich geändert werden mussten, dem Gemeinderat vorab zuzustellen. Mit Blick auf die Sitzung am 12. Januar 2016 soll zumindest versucht werden, dem Gemeinderat den Haushaltsplan noch vor dem 06. Januar 2016 zuzustellen.
Verwaltungsseitig wird kurz darüber informiert, dass im Investitionsprogramm 2017 -2019 für das Jahr 2019 nochmals die Kosten für eine zusätzliche Straße bzw. ein Straßenabschnitt aufgenommen werden soll.
5. Beratung über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung Hilzingen und Finanzplanung für den Planungszeitraum 2015 – 2019 mit Investitionsprogramm 2017 – 2019
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Rechnungsamtes vom 09. Dezember 2015.
Gemeinderat Bernhard Hertrich bemängelt im vorgelegten Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung Hilzingen die Situation, dass auf Grund der aktuellen Entwicklung im Eigenbetrieb es der Gemeinde nicht möglich gewesen ist, beim zuständigen Finanzamt die festgesetzten Vorauszahlungsbeträge auf null setzen und dadurch aus dem Wirtschaftsplan 2016 streichen zu können. Insbesondere müssten im laufenden Betrieb gegen Ende des 3. / zu Beginn des 4. Quartals eines Jahres auf jeden Fall vorläufige Zahlen vorliegen, um mit diesen vorläufigen Zahlen beim zuständigen Finanzamt eine Herabsetzung der Steuervorauszahlungen erreichen zu können.
Eine weitere Aussprache zum vorgelegten Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung Hilzingen erfolgt in der heutigen Sitzung nicht.
6. Bekanntgaben der Verwaltung
a) Einladung Sitzung Gemeinderat am 12. Januar 2016Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Einladung für die nächste Sitzung des Gemeinderates am 12. Januar 2016 bereits zu Beginn der nächsten Woche versendet werden muss, um dem Gemeinderat vor der öffentlichen Bekanntgabe der Tagesordnung im Mitteilungsblatt zu informieren. Er weist aber jetzt schon darauf hin, dass in der nächsten Woche noch nicht alle Unterlagen zugestellt werden können.
b) Statistik / Jahresrückblick
Der Vorsitzende erläutert die sehr intensive Arbeitsphase während des ablaufenden Jahr 2015 und belegt dies mit entsprechenden Zahlen.
In 37 Sitzungen (13 Gemeinderatssitzungen, 22 Ausschusssitzungen und 2 Klausurtagungen) wurden insgesamt 467 Tagesordnungspunkte, davon 308 öffentlich und 159 nichtöffentlich, in über 134 Sitzungsstunden beraten. Insgesamt wurden für diese 134 Sitzungsstunden 470 Protokollseiten gefertigt. Als eine sehr erstaunliche Zahl führt der Vorsitzende an, dass die Verwaltung insgesamt rund 82.000 Seiten für die Mitglieder des Gemeinderates kopiert hat, um die ehrenamtlich Tätigen entsprechend umfangreich zu informieren.
c) Der Vorsitzende dankt den Gemeinderäten für die gute Zusammenarbeit und wünscht ein besinnliches Weihnachtsfest und vor allem einen gesunden und guten Start ins neue Jahr 2016.
Gemeinderat und 1. Bürgermeister-Stellvertreter Bernhard Hertrich dankt auch im Namen aller Gemeinderäte der Verwaltung für das gute Miteinander im vergangenen Jahr, für arbeitsintensive Stunden und wünscht auch der Verwaltung einen sehr ruhigen Jahresabschluss mit einem guten Start ins neue Jahr.
7. Fragemöglichkeit für Gemeinderäte
a) Sanierung der Wiesentalhalle in Weiterdingen
Auf Nachfrage von Gemeinderätin Doris Buhl erläutert der Vorsitzende, dass der Umfang des Planungsauftrags für die Sanierung der Wiesentalhalle Weiterdingen demnächst mit dem Planer nochmals erörtert wird bzw. werden muss, um die verschiedensten Optionen zu diskutieren.
b) Presse
Gemeinderat Thomas Hägele findet die heutige Beteiligung der Presse an der wichtigsten Sitzung des Gemeinderates im Jahresverlauf (= Haushaltsplanberatung) sehr unbefriedigend und wünscht sich vom Vorsitzenden, dass dieser „Missstand“ bei den Verantwortlichen deutlich mit dem Wunsch einer wesentlichen Verbesserung angesprochen wird.
8. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
Vorgelegt am 12. Januar 2016
gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Markus Wannenmacher (Schriftführer)
gez. Bernhard Hertrich (Gemeinderat)
gez. Martin Schneble (Gemeinderat)