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Sitzung des Technischen und Umweltausschusses

Dienstag, 8. Dezember 2015, 19:30 Uhr
Aula der Peter-Thumb-Schule, Hauptstraße 53, 78247 Hilzingen

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

1. Fragemöglichkeit für Einwohner

2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 17.11.2015

3. Beschlussfassung über Bauanträge
a) Neubau eines Balkones auf der Südseite,Oberstr. 1c, 78247 Hilzingen
b) Anbau einer offenen Überdachung der vorhandenen Garageneinfahrt, Am Eglental 8, 78247 Hilzingen

4. Beschlussfassung über eine Bauvoranfrage
a) Errichtung/ Änderung eines bestehenden Stallteils als Hundepension, Schlatt a. R., Siedlungshof Sonnenhalde, 78247 Hilzingen

5. Lärmaktionsplanung für die Gesamtgemeinde Hilzingen
a) Vorstellung eines Angebots zur Erstellung eines kommunalen Lärmaktionsplanes
b) Aufstellungsbeschluss
c) Auftragsvergabe

6. Beschlussfassung über eine Arbeitsvergabe - Bürgerbüro Hilzingen:
LV 09 Möblierung inkl. Bemusterung

7. Erweiterung der Sportanlagen Hilzingen

8. Bekanntgaben der Verwaltung

9. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder

10. Fragemöglichkeit für Einwohner

Öffentliche Sitzung Technischer und Umweltausschuss am 8. Dezember 2015

Anwesend:
Vorsitzender:    Bürgermeister Rupert Metzler
Ausschussmitglieder:    Andrea Baumann, Holger Graf, Peter Graf, Thomas Hägele, Martin Jordan, Ulrike Maus (als Reihenfolgestellvertreterin), Heinrich Mohr, Andreas Wieser, Alfons Zipperer
Gemeinderäte:    -
Ortsvorsteher:    Stefan Jäckle, Stefan Rill
Verwaltungsangestellte:     Bauamtsleiter Günther Feucht, Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher, Rechnungsamtsleiterin Elisabeth Stauder, Bauhofleiter Günter Furtwängler, Petra Fritsch, Christian Denzel als Schriftführer
 
Abwesend:
Martin Schneble (beruflich), Karl Schwegler (beruflich), entschuldigt
Rainer Guggemos, unentschuldigt
 
Beginn:    19.30 Uhr    Zuschauer:    1
Ende:    21.42 Uhr    Presse:     0

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung. Er begrüßt die Anwesenden und stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Ausschusses keine Einwendungen vorgebracht.

1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 17.11.2015
Gegen die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umwelt-ausschusses am 17.11.2015 werden keine Einwände vorgebracht. Sie gilt somit als festgestellt.

3. Beschlussfassung über Bauanträge
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus den Unterlagen, die den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zur Sitzung zugestellt wurden.
a) Neubau eines Balkones auf der Südseite, Oberstr. 1c, 78247 Hilzingen
Nach der Vorstellung des Bauvorhabens durch die Verwaltung, werden aus dem Gremium Bedenken laut, was die Tragfähigkeit der auf dem Grundstück vorhandenen Stützmauer betrifft. Es wird auf einen aktuellen Fall in Riedheim hingewiesen, wo erst vor wenigen Tagen eine massive Stützmauer nicht standgehalten habe. Manche Ausschussmitglieder schlagen vor, den Bauantrag zurückzustellen oder mit dem Hinweis auf Unvollständigkeit der Antragsunterlagen abzulehnen. Von Seiten der Verwaltung wird von dieser Vorgehensweise abgeraten, da das Landratsamt das Einvernehmen der Gemeinde in diesem Fall dann ersetzen würde.
Schließlich fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Der Bauantrag wird wegen Zweifeln an der Tragfähigkeit der Stützmauer abgelehnt.
b) Anbau einer offenen Überdachung der vorhandenen Garageneinfahrt, Am Eglental 8, 78247 Hilzingen
Das Vorhaben wird vom Vorsitzenden und der Verwaltung vorgestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass das Vorhaben in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplans abweiche: 1. Laut Bebauungsplan sei nur eine Garage zulässig. Die LBO unterscheide nicht zwischen einem Carport und einer Garage. 2. Der vorgeschriebene Stauraum von 5,50 m werde nicht eingehalten. 3. Die Form des Garagendachs entspreche nicht der Dachform des Hauptgebäudes.
Zahlreiche Wortmeldungen aus dem Gremium machen deutlich, dass das Bauvorhaben überwiegend kritisch gesehen wird. Der Abstand zur Straße müsse eingehalten werden. Eine Überdachung bis zur Straße wird von einigen Ausschussmitgliedern nicht gutgeheißen. Es bestehen vereinzelt auch Zweifel an der Notwendigkeit einer solch massiven Überdachung. Die Vermutung liege nahe, dass die vorhandene Garage zum Lagerraum umfunktioniert werden solle.
Ein einziges Ausschussmitglied, das das Vorhaben nicht kritisch beurteilt, meldet sich zu Wort: Der Ausschuss habe in der Vergangenheit „schon Schlimmerem zugestimmt“.
An die Verwaltung wird die Frage gestellt, ob es von den Nachbarn bereits Stellung-nahmen gebe. Darauf wird geantwortet, dass die Nachbarschaftsanhörung am 24.11.2015 begonnen wurde und bisher noch keine Stellungnahmen eingegangen seien.
In der darauffolgenden Abstimmung über den Bauantrag wird dieser mit 3 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen
abgelehnt.
Mit 7 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen fasst das Gremium den weiteren
Beschluss:
Dem Antrag zum Bau einer Überdachung der Garageneinfahrt wird nur in dem Teilbereich zugestimmt, der wie folgt begrenzt ist: Im Südosten durch die bestehende Garage, im Südwesten durch die Grundstücksgrenze, im Nordosten durch das bestehende Wohngebäude, im Nordwesten durch die gedachte Verlängerung der nordwestlichen Hauswand des bestehenden Wohngebäudes.

4. Beschlussfassung über eine Bauvoranfrage
a) Errichtung/Änderung eines bestehenden Stallteils als Hundepension, Schlatt a. R., Siedlungshof Sonnenhalde, 78247 Hilzingen
Die Verwaltung stellt das Vorhaben vor und weist darauf hin, dass keinerlei Information vorliege, wie sich die Bauherrschaft das Vorhaben konkret vorstelle. Die Bauvoranfrage diene lediglich zur Feststellung, ob der Bau einer Hundepension dort im Außenbereich (§ 35 BauGB) zulässig sei.
Ein Ausschussmitglied ist der Meinung, dass eine Hundepension im Außenbereich nicht privilegiert sei. Der Vorsitzende entgegnet, dass es in Hilzingen keinen geeigneteren Platz für eine Hundepension gebe als am Siedlungshof Sonnenhalde. Eine Hundepension sei im Innenbereich zudem nur schwer vorstellbar. Ein Ausschussmitglied aus dem Ortsteil Schlatt a. R. bemerkt, dass er sich nicht vorstellen könne, dass eine Hundepension an diesem Ort irgendjemanden stören würde.
Nachdem ein Ausschussmitglied anmerkt, dass sowieso irgendwann ein vollständiger Bauantrag komme, über den man entscheiden könne, fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Der Bauvoranfrage wird zugestimmt.

5. Lärmaktionsplanung für die Gesamtgemeinde Hilzingen
Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Wolfgang Wahl von der Firma Rapp Trans AG aus Freiburg, der am Tisch der Verwaltung Platz nimmt.
Herr Wahl stellt zunächst sein Unternehmen vor. Das Büro in Freiburg sei auf kommunale Verkehrsplanung spezialisiert. Es habe maßgeblich zur Erstellung des Leitfadens des Landes Baden-Württemberg zur Lärmaktionsplanung beigetragen. Das Unternehmen sei hier in der Region bereits für einige Städte und Gemeinden tätig. Als Beispiele nennt Herr Wahl u. a. Singen (verkehrliche Wirkungen des ECE Center), Gottmadingen (Lärmaktionsplanung) und Gailingen.
Im Anschluss geht Herr Wahl auf die Gründe ein, die für die Erstellung eines Lärmaktionsplanes sprechen und erläutert einige schalltechnische Grundlagen.
Er erläutert des Weiteren die gesetzlichen Grundlagen für die Erstellung von Lärmaktionsplänen: EU-Richtlinie 2002/49/EG (EU-Umgebungslärmrichtlinie), §§ 47a-f Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und den Kooperationserlass Lärmaktionsplanung des MVI Baden-Württemberg. Die Erstellung eines Lärmaktionsplanes sei Pflichtaufgabe der Gemeinde. Ein Lärmaktionsplan müsse alle 5 Jahre überprüft und ggf. überarbeitet werden.
Mit den zuständigen Behörden (z. B. Straßenverkehrsbehörde) sei im Verfahren ein Einvernehmen anzustreben. Die vorgesehenen Maßnahmen müssten den fachgesetzlichen Anforderungen (z. B. StVO, BImSchG) entsprechen. Belastende Maßnahmen müssten am Maßstab der Verhältnismäßigkeit ausgerichtet sein. Die Kosten der Maßnahme habe die zuständige Behörde (z. B. der Baulastträger) zu tragen.
Für die Lärmkartierung im Bereich Schiene sei das Eisenbahnbundesamt zuständig. Im Bereich der Gemeinde Hilzingen gebe es keine Betroffenheiten über den Auslösewerten, da keine Bebauung in der Nähe der Hochrheinbahn vorhanden sei.
Die Gemeinde Hilzingen sei verpflichtet, für die B 314 und die A 81 einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Grundsätzlich sei es möglich, den Lärmaktionsplan freiwillig auch für weitere Straßen aufzustellen.
Herr Wahl weist besonders darauf hin, dass die Reduzierung der Höchstgeschwindig-keit zwar eine effektive und besonders kostengünstige Maßnahme sei. Straßenver-kehrsrechtliche Maßnahmen kämen aber erst in Betracht, wenn gewisse Grenzwerte überschritten seien: 70 dB(A) zwischen 6:00 und 22 Uhr (tags) bzw. 60 db(A) zwi-schen 22:00 und 6:00 Uhr (nachts). Im Gewerbegebiet erfolge ein Zuschlag von 5 db(A) auf die Grenzwerte.
In Hilzingen gebe es nach der LUBW-Lärmkartierung tagsüber 44 Betroffenheiten über den Auslösewerten, nachts seien es 66 Betroffenheiten. Herr Wahl geht allerdings davon aus, dass diese Zahlen tatsächlich, und zwar etwa um den Faktor 4, höher liegen. Aus diesem Grunde sei für Hilzingen ein qualifizierter Lärmaktionsplan mit Maßnahmen zu erstellen. Für Hilzingen schlägt er einen vereinfachten Verfahrensablauf mit einem nur einstufigen Beteiligungsverfahren – ähnlich dem vereinfachten Bebauungsplanverfahren – vor.
Herr Wahl stellt sodann das Angebot der Rapp Trans AG vor. Die komplette Verfah-rensbegleitung koste 12.994,80 € brutto zuzüglich optionaler Leistungen. Zeige sich nach der Beurteilung der örtlichen Situation, dass in Hilzingen keinerlei Maßnahmen zur Lärmminderung notwendig seien, könne man das Verfahren an dieser Stelle beenden, ohne dass weitere Kosten entstünden.
Nach seiner Präsentation steht Herr Wahl für die Fragen des Ausschusses zur Verfügung:
Ein Ausschussmitglied möchte wissen, ob die in der LUBW-Lärmkartierung abgebildeten Werte errechnete Werte seien. Herr Wahl bejaht dies. Er merkt dazu an, dass die errechneten Werte erfahrungsgemäß tendenziell zu hoch seien. Durch die Autobahn A 81 erwarte er keine Betroffenheiten oberhalb der Auslösewerte.
Auf Nachfrage, wer die Kosten für lärmmindernde Maßnahmen zu bezahlen habe, er-klärt Herr Wahl, dass die Gemeinde die Kosten für das Verfahren trage und der Bund die Kosten für die Umsetzung von geplanten Maßnahmen an der Bundesstraße und der Autobahn. Die geplanten Maßnahmen dürften allerdings nicht unverhältnismäßig sein. So sei der Bund z. B. nicht verpflichtet, einen erst kürzlich erneuerten Fahrbahnbelag durch einen Flüsterbelag zu ersetzen.
Ein Ausschussmitglied versichert sich nochmals, ob die Gemeinde Hilzingen wirklich verpflichtet ist, einen Lärmaktionsplan zu erstellen. Dies wird von Herrn Wahl bejaht.
Herr Wahl wird gefragt, ob Gewerbelärm auch im Lärmaktionsplan berücksichtigt wird. Dies sei nur unter bestimmten Voraussetzungen, hauptsächlich in Großstädten der Fall, antwortet Herr Wahl. Um gegen Gewerbelärm vorzugehen, biete die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) zudem wesentlich bessere Möglichkeiten.
Ob bei der Lärmaktionsplanung auch Entwicklungsflächen betrachtet würden, möchte ein Ausschussmitglied wissen. Herr Wahl antwortet, dass nur der Ist-Zustand beurteilt werde. Für die städtebauliche Planung verweise er auf die DIN 18005-1.
Auf Nachfrage aus dem Gremium erklärt Herr Wahl, dass der Lärmaktionsplan keine Satzung sei.
Nachdem alle Fragen geklärt sind, fasst das Gremium ohne weitere Diskussion ein-stimmig die folgenden
Beschlüsse:
1. Die Gemeinde Hilzingen stellt einen Lärmaktionsplan nach § 47d BImSchG auf.
2. Mit der Aufstellung des Lärmaktionsplans wird die Firma Rapp Trans AG, Stühlinger Str. 21, 79106 Freiburg im Breisgau, zum Preis von 12.998,80 € (Bruttopreis ohne Optionen) beauftragt.

6. Beschlussfassung über eine Arbeitsvergabe:
Einrichtung eines Bürgerbüros im Rathaus Hilzingen – LV 09 Möblierung
Unmittelbar vor der Sitzung haben die Ausschussmitglieder von der Möglichkeit Ge-brauch gemacht, Ansichtsmuster der Büromöbel von drei Anbietern anzuschauen.
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Architekt Rainer Oßwald, der am Tisch der Verwaltung Platz nimmt. Herr Oßwald stellt kurz die Angebote vor.
Es entsteht eine kleine Diskussion über die Safes, die in den Angeboten enthalten sind. Die Diskussion endet mit der Feststellung, dass in allen Angeboten zwei Safes enthalten sind, die qualitativ gleichwertig sind.
Mit den Möbeln des Anbieters Nr. 3 seien bereits zwei Büros im Rathaus ausgestattet, so der Vorsitzende. Um eine Einheitlichkeit der Möbel im Rathaus zu gewährleisten, plädiere die Verwaltung daher für diesen Anbieter. Dem wird von Seiten des Gremiums entgegengehalten, dass die Möbel in bisher lediglich zwei Büros kein Argument sei, das den deutlich höheren Preis gegenüber dem günstigsten Angebot rechtfertige.
Ein paar Ausschussmitglieder sprechen sich für Anbieter Nr. 2 aus, weil dessen Möbel nach deren Ansicht die besten Kabelschächte böten. Dies sei besonders wichtig in einem Bürgerbüro. Denn dort finde zum einen der meiste Besucherkontakt statt. Zum anderen fände in einem Bürgerbüro – im Gegensatz zu anderen Bereichen eines Rathauses – ein häufiger Wechsel technischer Geräte statt. Als Beispiel werden die Geräte der Bundesdruckerei genannt, die regelmäßig ausgetauscht würden. Andere Ausschussmitglieder halten die Kabelkanäle hingegen für eine Entscheidung nicht ausschlaggebend.
Eines der Ausschussmitglieder gibt zu bedenken, dass das Gesamtrathaus auf lange Sicht in jedem Büro mit den gleichen Möbeln ausgestattet sein sollte. In Hinblick auf die Folgekosten wird daher der Vorschlag gemacht, mit dem Anbieter einen Rahmen-vertrag abzuschließen.
Am Ende der Diskussion fasst das Gremium mit 5 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und einer Enthaltung den folgenden
Beschluss:
Der Auftrag wird an die Firma Fricker Raumkonzepte, Maggistr. 5, 78224 Singen, zum Gesamtpreis von 20.490,10 € brutto vergeben.
Im Anschluss an die Beschlussfassung wird aus dem Gremium der Wunsch nach einem Farbkonzept für das Bürgerbüro laut. Die Farbwahl der Tische sei ihm egal, so das Ausschussmitglied, aber farblich müsse alles zusammenpassen. Dies gelte auch für die Sitzmöbel. Verwaltungsseitig wird darauf geantwortet, dass man als Bürostühle die bereits vorhandenen, schwarzen verwenden würde. Über die Farbe der Besucherstühle könne man immer noch entscheiden.
Die Frage der Ausstattung des restlichen Rathauses wird nochmals angesprochen. Der Vorsitzende greift den zuvor gemachten Vorschlag auf, mit der Firma Fricker Raumkonzepte einen Rahmenvertrag auszuhandeln. Die Verwaltung werde das angehen.
Herr Oßwald spricht die Versiegelung des Bodens im Bürgerbüro an. Derzeit seien nur zwei Versiegelungen vorgesehen. Die beauftragte Firma Pätzhold habe darauf hingewiesen, dass nach deren Meinung eine dritte Versiegelung notwendig sei, die Mehrkosten in Höhe von 1.900 € verursache. Diese Aussage sorgt bei einigen Beitragenden für Irritationen. In der Diskussion, die ohne einen klaren Beschluss endet, werden unterschiedliche Auffassungen vertreten:
- Die Firma Pätzhold müsse nachbessern.
- Es sollen zunächst zwei Schichten aufgetragen werden. Eine andere Firma solle dann beurteilen, ob eine weitere Schicht notwendig sei.
- Zwei Schichten müssten reichen.
- Der Architekt solle eine sinnvolle Lösung anbieten und mit dem Bürgermeister abklären. Dieser könne dann selbst entscheiden.
- Die Firma Pätzhold hätte bereits bei der Angabe ihres Angebots darauf hinweisen müssen, dass eine dritte Schicht notwendig sei.
- Man könne vor Ablauf der Gewährleistungsfrist überprüfen, ob zwei Schichten ausreichten.

7. Erweiterung der Sportanlage Hilzingen
Der wesentliche Sachverhalt, der vom Leiter des Bauhofs ausführlich dargestellt wird, ergibt sich aus der Sitzungsvorlage, die den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zur Sitzung zugestellt wurde.
Unter den Zuschauern befindet sich Herr Geske, 1. Vorsitzender des Sportvereins Hilzingen, der als Sachkundiger Bürger zu diesem Tagesordnungspunkt gehört wird.
Herr Geske plädiert dafür, im nördlichen Bereich der Tartanbahn um die Weitsprung-anlage herum großflächig Tartanbelag anzubringen. Dann gebe es keine Kante mehr, die eine Stolperfalle sei und z. B. den Anlauf beim Speerwurf störe. Die gesamte Flä-che sei zudem leichter zu pflegen. Von dieser Maßnahme profitiere nicht nur der Ver-ein, sondern auch die Schule. Herr Geske verweist als Beispiele auf Rielasingen und Engen, die ihre Sportplätze ähnlich gebaut hätten.
Auf Nachfrage aus dem Gremium erklärt Herr Geske, dass Hochsprung im Moment nur in der Halle angeboten werden könne. Offizielle Speerwurfwettkämpfe seien unter den derzeitigen Gegebenheiten nicht erlaubt.
Aus der Mitte des Gremiums kommt der Anstoß zu einer Diskussion über die Länge der Tartanbahn. Diese sei deutlich kürzer als 400 m und könne aufgrund der räumlichen Lage des Sportplatzes auch nicht verlängert werden. Wettkämpfe über 400 m seien deshalb nicht möglich, was für Hilzingen peinlich sei. Angesichts dieser Tatsache wird von einem Ausschussmitglied die Sinnhaftigkeit angezweifelt, 75.000 € zu investieren und dennoch keine 400-Meter-Bahn zu haben.
Es wird der Vorschlag gemacht, das Sportgelände nächstes Jahr nicht auszubauen, sondern inklusive Trainingsplatz und zukünftigem Kunstrasenplatz erst in Ruhe überplanen zu lassen. Man solle dabei auch prüfen, welche Zuschüsse man bekommen könne.
Auf Grundlage dieses Vorschlags fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Die Erweiterung der Sportanlage Hilzingen wird (noch) nicht ausgeführt. Zuerst soll ein Konzept für das gesamte Sportgelände erarbeitet werden.

8. Bekanntgaben der Verwaltung
Baustellenbericht:
- Baugebiet „Beim Steppbachwiesle“: Die Straße nach Riedheim wird Ende der Wo-che wieder befahrbar sein. In der zukünftigen Straße „Tanzplatz“ sind bereits der Kanal und große Teile der Gas- und Wasserleitungen verlegt worden.
- Die Arbeiten in der Schwarzwaldstraße in Riedheim werden voraussichtlich bis Weihnachten beendet sein.

9. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
- Ein Ausschussmitglied stellt die Frage, wie bei der Verlängerung der Hauptstraße über die Hausnummer 1 hinaus die weiteren Hausnummern gehandhabt werden. Verwaltungsseitig muss dies geklärt werden.
- Im Hinblick auf den Ausbau des Sportplatzes beschwert sich ein Ausschussmitglied darüber, dass die Musikvereine gegenüber dem Sportverein finanziell benachteiligt würden. Auch der Musikverein habe große Ausgaben. So koste beispielsweise die Anschaffung einer Tuba 10.000 €. Ein anderes Ausschussmitglied erinnert in diesem Zusammenhang an den Wunsch des Gemeinderats, Richtlinien für Investitionszuschüsse für Vereine zu schaffen.
- Ein Ausschussmitglied wundert sich über den Standort mancher Geschwindigkeitstafeln, so z. B. aktuell in der Duchtlinger Straße. Die Geschwindigkeit werde dort an einer Stelle angezeigt, an der in Richtung fahrende Verkehrsteilnehmer ohnehin nicht schnell fahren könnten. Der Vorsitzende erklärt, dass die Tafeln die Geschwindigkeit in beiden Richtungen messen und aufzeichnen. Die Tafel in der Duchtlinger Straße hänge absichtlich so, um das Messergebnis der Fahrzeuge, die aus Richtung Duchtlingen kommen, nicht zu verfälschen und ein „ehrlicheres“ Ergebnis zu bekommen. Im Übrigen werde derzeit ein Aufhängeplan erarbeitet. Ein Standortwechsel sei im vier- bis sechswöchigen Wechsel vorgesehen. Von der Rechnungsamtsleiterin wird noch ergänzt, dass im Haushalt 2016 der Erwerb von 3 weiteren Geräten vorgesehen sei; dann habe die Gemeinde 5 Geräte – für jeden Ortsteil eins.

10. Fragemöglichkeit für Einwohner
Herr Geske vom Sportverein fragt, ob der Bauhof dem Sportverein beim Bau eines Streifenfundaments für die Garage helfen könnte. Der Verein würde die Kosten dafür auch bezahlen. Der Vorsitzende antwortet, dass dies geprüft werde.

Vorgelegt am 26. Januar 2015

gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Christian Denzel (Schriftführer)
gez. Heinrich Mohr (Ausschussmitglied)
gez. Peter Graf (Ausschussmitglied)