Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses
Aula der Peter-Thumb-Schule, Hauptstraße 53, 78247 Hilzingen
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Sachstandsbericht zur Schulsozialarbeit an der Peter-Thumb-Schule Hilzingen
3. Sachstandsbericht über die verschiedenen Betreuungsangebote an den Schulen der Gemeinde
4. Überprüfung der Freibadgebühren für die Saison 2016
5. Antrag der Jagdpächter auf Befreiung der Jagdhunde von der Hundesteuer
6. Kindergarten "St. Mauritius" Weiterdingen - Antrag auf Bezuschussung eines Spielgerätes für den Außenbereich
7. Bekanntgaben der Verwaltung
8. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
9. Fragemöglichkeit für Einwohner
Öffentliche Sitzung Verwaltungs- und Finanzausschuss am 1. März 2016
Anwesend:
Bürgermeister Rupert Metzler als Vorsitzender
Ausschussmitglieder Doris Buhl, Olaf Fuchs, Fabian Jutt, Barbara Kissmehl,
Ulrike Maus, Ralf Oßwald,
Gemeinderäte Andrea Baumann, Thomas Hägele
Ortsvorsteher Stefan Rill
Rechnungsamtsleiterin Elisabeth Stauder
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer
Abwesend:
Ausschussmitglieder Bernhard Hertrich (privater Termin), Dr. Dieter Renner (privater Termin), Dr. Sigmar Schnutenhaus (beruflich), entschuldigt
Beginn: 19.00 Uhr Presse: 1
Ende: 20.55 Uhr Zuhörer: 10
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Einwendungen zur Tagesordnung werden von Seiten des Ausschusses nicht erhoben.
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
2. Sachstandsbericht zur Schulsozialarbeit an der Peter-Thumb-Schule Hilzingen
Der Bürgermeister begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Johanna Heinz, die neue Schulsozialarbeiterin an der Peter-Thumb-Schule (Gemeinschaftsschule) Hilzingen, die seit Beginn des letzten Schuljahres die Stelle als teilzeitbeschäftigte Schulsozialarbeiterin angetreten hat.
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten umfangreichen Sitzungsvorlage, nämlich die Power-Point-Präsentation. Zum eigentlichen Sachvortrag erteilt der Vorsitzende Frau Johanna Heinz das Wort, die sodann an der Verwaltungsbank Platz nimmt.
Sehr anschaulich, umfangreich und transparent stellt Frau Heinz ihre Power-Point-Präsentation vor, wobei sie während der Vorstellung auf einzelne Fragen des Gemeinderates eingeht. So erläutert sie zum Beispiel, dass die Einzelfallhilfe nach ihrer Einschätzung stark nachgefragt wird, wobei leider keine Vergleichszahlen zu anderen Schulen im Landkreis Konstanz vorliegen. Frau Heinz erläutert ferner, dass an der Peter-Thumb-Schule die Schülerinnen und Schüler aktuell in überwiegender Mehrzahl - zwischen 70 % und 80 % - aus eigener Initiative auf sie zugehen (= Kommstruktur). In den übrigen Fällen erfolgt zum Beispiel eine direkte Ansprache von ihr selbst, den zuständigen Lehrern oder aber auch vom Rektor.
Um allen Problemfällen bzw. allen offenen Fragestellungen der Schülerinnen und Schüler vollumfassend gerecht werden zu können, wäre nach Einschätzung von Frau Heinz eine 100 %-Stelle notwendig. Derzeit ist ihr Beschäftigungsumfang allerdings auf 50 % der Vollzeitstelle begrenzt. Sie erläutert ferner, dass sie wegen der allgemeinen Situation an der Schule folglich mit dem ihr eingeräumten Stundenbudget auch nicht auskommen kann und sie seit Beginn ihrer Tätigkeitsaufnahme in Hilzingen bereits Überstunden angesammelt hat.
Der Vorsitzende ergänzt in der Beratung, dass - obwohl die Peter-Thumb-Schule keine Brennpunktschule ist und an der Schule grundsätzlich auch kein hohes Konfliktpotenzial vorhanden ist - es sehr angenehm, wohltuend und zielführend ist, Frau Heinz an der Schule als engagierte Schulsozialarbeiterin zu haben, um die auftretenden Probleme möglichst frühzeitig zu erkennen und diese dann auch zu lösen.
Aller Voraussicht nach wird die wachsende Anzahl von Flüchtlingen, die an der Schule unterrichtet werden, eventuell auch zu größeren Herausforderungen führen, die unter Umständen auch einen zusätzlichen Aufwand für die Schulsozialarbeiterin bedeuten dürfte.
Auf Nachfragen aus der Mitte des Rates erläutert Rektor Martin Trinkner, dass es den Eltern offen steht, das inklusive Schulangebot in Duchtlingen zu nutzen oder auch das Angebot der Grundschule in Hilzingen in Anspruch zu nehmen. Wenn sich zum Beispiel ein Elternteil aus Duchtlingen für die Grundschule in Hilzingen oder für eine andere Grundschule entscheidet, dann ist dies eine bewusste Entscheidung für diese und nicht gegen eine andere Schule.
Zusammenfassend erwähnt Rektor Martin Trinkner, dass er die Arbeit von Frau Heinz aufgrund ihrer fachlichen Kompetenz, ihres geschickten Handlings mit den Schülerinnen und Schülern als massiven Gewinn für die Peter-Thumb-Schule und zwar für alle Beteiligten sieht. Er wünscht sich unter anderem für alle Beteiligten, dass die Zusammenarbeit mit Frau Heinz entsprechend ihrem tatsächlichen Bedarf auch die nächsten Jahre fortgesetzt werden kann.
Mit herzlichen Worten des Dankes verabschiedet der Vorsitzende die neue Schulsozialarbeiterin Frau Johanna Heinz aus der Sitzung.
3. Sachstandsbericht über die verschiedenen Betreuungsangebote an den Schulen der Gemeinde
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 22. Februar 2016. Die sehr umfassende Sitzungsvorlage wird in der Sitzung nochmals sehr detailliert, angebots- und schulspezifisch erläutert. Nach den verwaltungsseitigen Ausführungen entwickelt sich eine kurze Aussprache zu den Betreuungsangeboten an den Schulen der Gemeinde Hilzingen.
Auf Nachfragen aus der Mitte des Gemeinderates zur Einbindung der aktiven Vereine in Hilzingen erläutert die Verwaltung bzw. der Schulleiter Martin Trinkner, dass projektbezogene Kooperationen unter anderem mit dem Sportverein Hilzingen oder auch mit dem Turnverein Duchtlingen laufen.
Unisono wird im Ausschuss das vorhandene, breitgefächerte Angebot der Betreuungsmöglichkeiten an den Schulen in Hilzingen sehr begrüßt und als richtig und zielführend eingestuft. Allerdings wird auch deutlich darauf hingewiesen, dass sich das Land teilweise und zu Lasten der Kommunen von seinen eigentlichen Aufgaben verabschiedet hat, was nicht dem vielfach propagierten Konnexitätsprinzip entspricht.
4. Überprüfung der Freibadgebühren für die Saison 2016
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Rechnungsamtes vom 18. Februar 2016, die in den wesentlichen Zügen verwaltungsseitig nochmals vorgetragen wird.
Nach den verwaltungsseitigen Ausführungen zur möglichen Gebührensituation im Freibad für die anstehende Saison 2016 entwickelt sich im Gemeinderat eine längere Aussprache, in der die verschiedenen Argumente für eine moderate Anhebung um ca. 5 % wie auch für die Beibehaltung der aktuellen Freibadgebühren in die Beratung eingebracht, mit- und gegeneinander abgewogen werden.
Für eine moderate Erhöhung spricht unter anderem die Tatsache, dass es grundsätzlich besser ist, in kürzeren Abständen leicht zu erhöhen, als nach einigen Jahren massiv die Freibadgebühren anzuheben. Unter anderem spricht auch für eine moderate Erhöhung, die kürzlich getroffene Entscheidung des Gemeinderates, dass bei den Vergaben der Hallen auch eine moderate Anpassung an die allgemeine Kostenentwicklung stattgefunden hat.
Gegen eine Erhöhung wird allerdings die vorhandene Struktur des Freibades Hilzingen und das seit Jahren unveränderte Angebot im Freibad angeführt. Auch das neu geschaffene Angebot des generalsanierten Freibads Gottmadingen spricht eher gegen eine Erhöhung.
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gremiums sagt der Bürgermeister zu, dass es eine Möglichkeit geben muss bzw. diesbezüglich verwaltungsseitig auch eine Lösung gesucht und gefunden werden muss, eine Mehrfachnutzung am gleichen Tag der Tageskarteninhaber zu ermöglichen. Normalerweise berechtigen Tageskarten nur zum einmaligen Eintritt ins Freibad. Mit Blick auf die Inhaber der Tageskarten, die vormittags und vielleicht auch noch abends das Freibad nutzen wollen, wäre es ein sehr positives Signal, sich hier zu öffnen.
Im weiteren Verlauf der Beratung wird unter anderem auch der sehr hohe Betriebsaufwand des Bauhofes in Höhe von knapp 20.000 € in der Beratung angeführt, der im Vergleich zum Vorjahr auch deutlich angestiegen ist. Die Verwaltung sagt zu, die Ursache für den zusätzlichen hohen Betriebsaufwand zu erläutern. Der Vorsitzende sagt ferner zu, dass er auf der Ausgabenseite des Freibades nach Einsparmöglichkeiten sucht bzw. dort auch gezielter steuern kann, als auf der „fremdbestimmten“ Einnahmeseite.
Nach dem Austausch aller sachrelevanten Aspekte formuliert der Vorsitzende den Beschlussvorschlag, die Gebühren für die Freibadsaison 2016 in unveränderter Höhe zu belassen und eine Erhöhung der Gebühren für die Saison 2017 dann um 0,10 € (Einzeleintritt) vorzusehen.
In der anschließenden offenen Aussprache, gegen die kein Ausschussmitglied widerspricht, stimmen fünf Ausschussmitglieder für und zwei gegen den Beschlussvorschlag, der somit als angenommen gilt.
5. Antrag der Jagdpächter auf Befreiung der Jagdhunde von der Hundesteuer
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Sitzungsvorlage des Rechnungsamtes vom 16. Februar 2016, in dem die Hilzinger Jagdpächter aus verschiedenen Gründen, vor allem wegen der eingetretenen gesetzlichen Änderungen (neues Jagd- und Wildtiermanagementgesetz), Antrag stellen, geprüfte Jagdhunde von der Hundesteuer zu befreien.
Die umfangreiche Sitzungsvorlage wird daraufhin verwaltungsseitig sehr detailliert erläutert. In der anschließenden Beratung, bei der unter anderem auch aus der Mitte des Ausschusses gewünscht wird, dass die anwesenden Jäger als sachkundige Bürger zu Wort kommen, um ihren Antrag zu erörtern, werden die verschiedensten sachrelevanten Aspekte in die Diskussion eingebracht, mit- und gegeneinander abgewogen.
Inzwischen hat sich auch der Gemeindetag Baden-Württemberg ganz aktuell zu solchen Anträgen geäußert. Diese am heutigen Tag bei der Gemeindeverwaltung eingegangene Stellungnahme des Gemeindetags Baden-Württemberg wird den Mitgliedern als Tischvorlage ausgegeben und verwaltungsseitig in den wesentlichen Zügen vorgestellt. Der Gemeindetag Baden-Württemberg rät den Kommunen, mit der Schaffung neuer Befreiungstatbestände sehr restriktiv umzugehen, obwohl klar und deutlich ausgeführt wird, dass dies eine Ermessensentscheidung jeder Gemeinde ist.
Nachgefragt aus der Mitte des Ausschusses erläutert die Verwaltung, dass die beilegende Umfrage in den umliegenden Gemeinden bezüglich der Befreiung von geprüften Jagdhunden zwar ein Ergebnis gebracht hat, es jedoch sehr wahrscheinlich ist, dass in anderen Gemeinden, die in der Umfrage aufgeführt sind, in der nächsten Zeit mit entsprechenden Anträge von Jagdpächtern gerechnet werden kann, zumindest haben sich einige der in der Umfrage beteiligten Gemeinden hierüber noch kein abschließendes Bild gemacht.
Entscheidend wird in der Beratung auch angeführt, dass die Anzahl der durch diesen neu geschaffenen Befreiungstatbestand in Frage kommenden geprüften Jagdhunde der Jagdpächter in einem sehr geringen Rahmen liegen dürfte. Auch deshalb würde es sich auf Grund der guten Zusammenarbeit mit den Hilzinger Jagdpächtern/Jägern anbieten, ein solch positives Signal zu setzen. Die finanzielle Einbuße der Gemeinde würde sich nach Einschätzung der Verwaltung auf maximal 1.500 € (10-15 befreite Jagdhunde) einpendeln, wobei dadurch die Steuergerechtigkeit nicht gefährdet wäre.
Als Ergebnis der Beratung formuliert der Vorsitzende den Beschlussvorschlag, die Hundesteuersatzung ab dem 01. Januar 2017 zu ändern und mit diesem Befreiungstatbestand zu versehen, wobei hierfür noch ein rechtlich einwandfreier Formulierungsvorschlag erarbeitet werden muss.
Dieser Beschlussvorschlag wird in positiver Abstimmung, gegen die kein Ausschussmitglied widerspricht, bei vier Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und einer Enthaltung mehrheitlich angenommen.
6. Kindergarten "St. Mauritius" Weiterdingen - Antrag auf Bezuschussung eines Spielgerätes für den Außenbereich
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten in der Sitzung des Gemeinderates am 23. Februar 2016 ausgegebenen Tischvorlage, nämlich das Schreiben der Erzdiözese Freiburg, Verrechnungsstelle für katholische Kirchengemeinden, Singen, vom 18. Februar 2016. Hierin wird der Antrag gestellt, ein dringend benötigtes Außenspielgerät für den katholischen Kindergarten "St. Mauritius" in Weiterdingen im laufenden Jahr 2016 entsprechend der geltenden Vereinbarung zu bezuschussen.
Verwaltungsseitig wird darüber hinaus ausgeführt, dass der Antrag für die Aufnahme in den kommunalen Haushaltsplan 2016 leider bei der Gemeinde zu spät eingegangen ist. In Folge der noch überschaubaren Kosten von rund 6.300 € (Investitionsanteil der Gemeinde am Außenspielgerät beträgt 70 %) beschließt der Ausschuss bei sechs Ja- und einer Nein-Stimme dem Antrag zuzustimmen und den Zuschuss in Höhe von maximal 6.300 € nach Vollzug zu gewähren.
7. Bekanntgaben der Verwaltung
a) Storchennest in Duchtlingen
Die Verwaltung informiert das Gremium darüber, dass in Duchtlingen für einen Betrag in Höhe von knapp 450 € auf einem privaten Anwesen ein Storchen-Horst errichtet worden ist. Der Vorsitzende hat - obwohl der für die Storchenpopulation in Weiterdingen und Duchtlingen im Haushaltsplan eingestellte Haushaltsplanansatz in Höhe von knapp 4.000 € gestrichen wurde - den Verantwortlichen zugesagt, diese Kosten einmalig zu übernehmen. Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass diese Maßnahme Ökopunkte bringen wird.
8. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
9. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
Vorgelegt am 5. April 2016
gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Markus Wannenmacher (Schriftführer)
gez. Doris Buhl (Ausschussmitglied)
gez. Barbara Kissmehl (Ausschussmitglied)