Anmeldung

Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses

Dienstag, 8. November 2016, 19:00 Uhr
Rathaus Hilzingen

Tagesordnung der öffentlichen Sitzung

1. Fragemöglichkeit für Einwohner

2. Vorberatung zum Erlass einer neuen Hundesteuersatzung

3. Neufestsetzung der Verrechnungssätze für Bauhofleistungen

4. Vorberatung zur Einführung eines Sozialpasses ab dem Jahr 2017 - Antrag der SPD/UL

5. Vorberatung zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen entsprechend den Regelungen der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

6. Beratung der Pflegesituation in der Gemeinde

7. Beratung über die neuen Gebührensätze für die Abwasserbeseitigung

8. Überprüfung von Steuern, Gebühren und Abgaben

9. Bekanntgaben der Verwaltung

10. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder

11. Fragemöglichkeit für Einwohner

Öffentliche Sitzung Verwaltungs- und Finanzausschuss am 08. November 2016

Anwesend:
Bürgermeister Rupert Metzler
Ausschussmitglieder Doris Buhl, Olaf Fuchs, Fabian Jutt, Barbara Kissmehl, Ralf Oßwald,
Dr. Sigmar Schnutenhaus, Steffen van Wambeke
Reihenfolgestellvertreter Thomas Hägele, Alfons Zipperer
Gemeinderätin Andrea Baumann
Von den vier Ortsvorstehern sind zwei anwesend
Rechnungsamtsleiterin Elisabeth Stauder
Bauamtsleiter Günther Feucht
Verwaltungsangestellte Monika Merz und Elvira Amma
Verwaltungspraktikant Domenik Graf
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer

Abwesend:
Ausschussmitglieder Marianne Guthoff (privat), Ulrike Maus (krank), entschuldigt

Beginn:    19.00 Uhr    Presse:    1 (teilweise)
Ende:    21.45 Uhr    Zuhörer:    4

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Verwaltungs- und Finanzausschusses fest. Gegen die Tagesordnung werden aus der Mitte des Ausschusses keine Einwendungen vorgebracht.

1. Fragemöglichkeit für Einwohner  
Auf Nachfrage von Herrn Manfred Hirner, wer die Kosten für Lärmschutzmaßnahmen zu tragen hat, die sich zum Beispiel aus dem Lärmaktionsplan ergeben könnten, antwortet der Vorsitzende, dass diese Kosten grundsätzlich vom jeweiligen Verursacher bzw. vom zuständigen Straßenbaulastträger zu tragen wären.

2. Vorberatung zum Erlass einer neuen Hundesteuersatzung
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Ausschussmitgliedern zugestellte Sitzungsvorlage, nämlich dem neu gefassten Entwurf der Hundesteuersatzung des Rechnungsamtes, die in den wesentlichen Zügen vorgestellt wird. Zum eigentlichen Sachvortrag begrüßt der Vorsitzende die zuständige Mitarbeiterin Frau Monika Merz und erteilt ihr sodann das Wort.
Auf Antrag verschiedener Jagdpächter der Gemeinde Hilzingen hat der Verwaltungs- und Finanzausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 01. März 2016 nach eingehender Beratung beschlossen, brauchbare Jagdhunde ab dem 01. Januar 2017 von der Hundesteuer zu befreien. Die Verwaltung wurde beauftragt, diesbezüglich einen Satzungs¬entwurf zu erarbeiten, der grundsätzlich diesen Befreiungstatbestand beinhaltet.
Verwaltungsseitig wird der vorgelegte Satzungsentwurf vorgestellt, wobei in der Erör-terung der Schwerpunkt auf den neuen Regelungen liegt.
Nach der ausführlichen verwaltungsseitigen Vorstellung werden in der Beratung die auftretenden Nachfragen beantwortet. Insbesondere wird ergänzt, dass die Brauchbarkeitsprüfung von den betroffenen Hunden einmalig abgelegt werden muss. Weitere Erläuterungen zum § 8 Absatz 3 des Entwurfs und dass nach verwaltungsseitigen Recherchen die Hundehalter von insgesamt 9 Hunden in den Genuss dieser Steuerbefreiung kommen würden, werden gegeben.
Als Ergebnis der Beratung beschließt das Gremium in offener Abstimmung, gegen die kein Ausschussmitglied widerspricht, als Empfehlung an den Gemeinderat den vorgelegten Entwurf der neuen Hundesteuersatzung (ab 2017) mit redaktionellen Änderun-gen anzunehmen.

3. Neufestsetzung der Verrechnungssätze für Bauhofleistungen
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Ausschussmitgliedern zugestellten Sitzungsvorlage des Rechnungsamtes vom 28. Oktober 2016, die im Wesentlichen nochmals vorgestellt wird.
Über die Sitzungsvorlage hinaus wird ausgeführt, dass Kostenersätze des Bauhofs mit rund 5.000 - 8.000 € pro Jahr an Dritte erfolgen und dass die neuen Verrechnungssätze für den internen Bereich bereits ab Morgen gelten und für das Jahr  2016 auch rückwir¬kend angewendet werden könnten. Insgesamt sollten die Verrechnungssätze auch einem externen Vergleich Stand halten.
Im Anschluss an die verwaltungsseitige Vorstellung werden während der Beratung einige Nachfragen zu diesem Themenkomplex gestellt, die verwaltungsseitig beant-wortet werden.
Aus der Mitte des Gremiums wird angemerkt, dass man vor dem Kauf von Geräten für den Maschinenpark sinnvoll abwägen sollte, ob es aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll sein kann, Maschinen und Geräte anzumieten oder ggfs. auch bei Nach¬barkommunen auszuleihen.
Auch wenn ein guter Austausch mit anderen Bauhöfen bereits praktiziert wird, müssen auch bestimmte Maschinen und Geräte vorgehalten werden, da zu bestimmten Zeiten die benötigten Geräte nicht auszuleihen sind (zum Beispiel Rohrbrüche).
Als Ergebnis der Beratung beschließt das Gremium in offener Abstimmung, gegen die kein Ausschussmitglied widerspricht, einstimmig die in der Sitzungsvorlage aufgeführten Verrechnungssätze für die Jahre 2016 und 2017.

4. Vorberatung zur Einführung eines Sozialpasses ab dem Jahr 2017 – Antrag der SPD/UL
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Ausschussmitgliedern zugestellten Sitzungsvorlage, nämlich dem Antrag der SPD/UL vom 13. Juli 2016. Der Antrag wird daraufhin von Ausschussmitglied Barbara Kissmehl sehr umfangreich erläutert.
Durch den Hilzinger Sozialpass sollen neben Kindern und Jugendlichen, die bereits im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) in einzelnen Bereichen unterstützt werden, auch Erwachsene gefördert werden. Auch deshalb soll der Ansatz für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 15.000 - 20.000 € eingestellt werden, so die Vorstel-lung der Antragsteller. Nach den vorliegenden statistischen Zahlen könnten aktuell 113 Bürgerinnen und Bürger in den Genuss des Hilzinger Sozialpasses kommen. Die maxi-male Vergünstigung könnte auf 125 €/Person/Jahr gedeckelt werden.
In der anschließenden Beratung wird der vorliegende Antrag zur Einführung eines Sozi-alpasses in Hilzingen grundsätzlich als sinnvoll und sehr gut beurteilt.
Ergänzend gibt die Verwaltung die Kosten des Sozialpasses der Stadt Stockach (8.000 € bei 16.000 Einwohnern) und die der Stadt Engen bekannt. Die Zahlen werden aus der Mitte des Gremiums mit Kosten von Rielasingen-Worblingen (ca. 7.000 €) und Radolfzell (ca. 6.000 €) weiter vervollständigt.
In der weiteren Beratung werden sowohl die möglichen Förderungselemente (Freibad-eintritt, Zuschuss VHS, Vereinsmitgliedschaften, ÖPNV, eigene Veranstaltungen) als auch, ob eine Deckelung von 125 €/Person/Jahr und/oder die Deckelung des gemeind¬lichen Zuschusses besser ist oder beides zusammen zur Geltung kommen soll, kontrovers diskutiert und die jeweiligen Argumente miteinander und auch gegeneinander abgewogen.
Es kristallisiert sich die Tendenz heraus, dass verwaltungsseitig die konkreten Regelun-gen für den Hilzinger Sozialpass erarbeitet werden, wobei unisono die Einschätzung vorhanden ist, dass die Ausstellung von Sozialpässen dann im Bürgerbüro abzuwickeln sind. Auch wird im Gremium als erster Schritt eine einjährige Testphase anvisiert, um danach mit den gemachten Erfahrungen die Regelungen entsprechend anpassen zu können.
Als Ergebnis der heutigen Beratung formuliert der Vorsitzende folgende Beschlussvorschläge, die jeweils einzeln in positiver Abstimmung, gegen die kein Ausschussmitglied widerspricht, zur Abstimmung kommen:
1) Im Haushaltsplan 2017 soll zur Einführung des Sozialpasses ein Budget in Höhe von 8.000 € eingestellt werden. Dieser Beschlussvorschlag wird bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen mehrheitlich angenommen.
2) Der maximale Zuschussbetrag pro Person soll auf 125€/Jahr beschränkt werden. Dieser Beschlussvorschlag wird bei einer Gegenstimme mehrheitlich angenommen.
3) Die Verwaltung erhält ferner den Auftrag, die konkreten Regelungen zur Einführung des Sozialpasses zu erarbeiten, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf die Elemente Freibad und Vereinsmitgliedschaften liegt. Allerdings sollen insbesondere die Überlegungen in Richtung Nutzung des ÖPNV und die Belegung von VHS-Kursen auch nicht vernachlässigt werden.

5. Vorberatung zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen entsprechend den Regelungen der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Ausschussmitgliedern zugestellten Sitzungsvorlage des Hauptamtes vom 28. Oktober 2016, die im Wesentlichen nochmals vorgestellt wird.
Der Vorsitzende skizziert die bisherige Praxis der Beteiligung von Kindern und Jugendli-chen in Hilzingen (direkte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu bestimmten Themen -Skaterplatz-) und bewertet dieses Handling als positiv und zielführend. Eine dauerhafte Beteiligung von Jugendlichen durch einen entsprechenden Jugendgemein-derat ist nach Einschätzung des Vorsitzenden sehr schwierig und unterstreicht dies mit Erfahrungen aus verschiedenen Kommunen.
In der anschließenden Beratung wird die Einschätzung des Vorsitzenden überwiegend geteilt, wobei aus der Mitte des Gremiums auch der Wunsch einer stärkeren und inten¬siveren Einbindung von Kindern und Jugendlichen gewünscht wird, die zum Beispiel durch die Beteiligung an Gemeinderatssitzungen erreicht werden könnte. Es müsste aktiver um die Einbeziehung der Kinder und Jugendlichen geworben werden, um das Interesse an der Politik zu wecken oder um mehr Vertrauen in die (Kommunal)-Politik zu erzielen.
Im Ausschuss wird die Sitzungsvorlage als zielführend gewertet, wobei aus der Mitte des Gremiums der Antrag gestellt wird, in regelmäßigen Abständen speziell auch Jugendsprechstunden anzubieten, die im Idealfall dann auch nicht im Rathaus, sondern an einem neutralen Ort stattfinden sollte.
Als Ergebnis der teilweise auch sehr differenziert verlaufenden Beratung formuliert der Vorsitzende folgenden Beschlussvorschlag, der als Empfehlungsbeschluss für den Gemeinderat gelten soll:
1) In Hilzingen wird kein Jugendgemeinderat eingerichtet.
2) Kinder und Jugendliche sollen anlassbezogen in die Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, einbezogen werden.
3) Der Bürgermeister soll mindestens zwei Jugendsprechstunden anbieten, die nicht im Rathaus stattfinden.
Bei der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Ausschussmitglied widerspricht, wird dieser Beschlussvorschlag einstimmig angenommen.

6. Beratung der Pflegesituation in der Gemeinde
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Ausschussmitgliedern zugestellten Sitzungsvorlage, nämlich dem Antrag von Ortsvorsteher Egon Schmieder vom 15. August 2016, das Thema Pflegeplatzsituation in der Gemeinde öffentlich zu beraten sowie aus einem Auszug aus dem Kreisseniorenplan (Stand Juni 2013).
Zunächst wird aus dem Gremium nachgefragt, warum dieses Thema im Verwaltungs- und Finanzausschuss und nicht im Gemeinderat beraten wird, was der Vorsitzende unter anderem mit der Vielzahl von Tagesordnungspunkten, die im Gemeinderat bera-ten werden müssten, begründet. Im weiteren Verlauf der Beratung begründet Ortsvorsteher Schmieder seinen Antrag auf Beratung dieses Themenkomplexes.
Der Vorsitzende erläutert ferner, dass die Pflegplatzsituation sich nicht so dramatisch negativ entwickelt hat, wie es nach der Schließung des Pflegeheims in Tengen-Blumenfeld zu erwarten gewesen wäre. Auch die in den Städten Aach und Tengen geplanten Investitionen für neue Pflegeheime entspannen die diesbezügliche Situation.
Der Bürgermeister informiert darüber, dass nach den aktuellen Zahlen derzeit 32 Hilzinger Bürgerinnen und Bürger nicht in der Gemeinde betreut/gepflegt werden können und zu diesem Zweck in einem auswärtigen Pflegeheim untergebracht sind. Diese Zahl ist in den letzten Jahren rückläufig. Bei seinem Amtsantritt waren es noch über 60 Personen, die in auswärtigen Pflegeheimen betreut worden sind.
Der Vorsitzende erteilt dem Vorsitzenden des Seniorenrates, Herrn Herbert Zunftmeister, das Wort. Herr Zunftmeister schildert nochmals die Bedeutung der in Hilzingen fehlenden Pflegeplätze. Auch wenn aktuell kein Pflegeplatznotstand vorhanden ist, sieht er selbst einen enormen kommunalen Handlungsbedarf, weil sehr viele Hilzingerinnen und Hilzinger auch gerne in Hilzingen betreut/gepflegt werden möchten. Durch den bekannten demographischen Wandel wird sich die Situation in Zukunft noch verschärfen, auf jeden Fall nicht einfacher werden. In seinen Ausführungen, die darüber hinaus auch noch von weiteren Mitgliedern des Seniorenrates ergänzt werden, geht er auf das tolle und beispielhafte Projekt der Gemeinde Aichstetten ein.
Er bittet die Gemeinde zu agieren und aktiv Investoren zu suchen, um diese Situation zukünftig deutlich zu verbessern. Eventuell müsste einem Investor ein geeignetes Grundstück angeboten werden, um ein Pflegeheim zu errichten.
Entgegen eines früheren Beschlusses, welcher vorsieht, die Fläche des "Alten Rathau-ses" für günstiges Wohnen anzubieten, bittet er die Gemeinde nochmals darüber nachzudenken, an dieser zentralen Stelle ein Pflegeheim errichten zu lassen.
In der folgenden Beratung sieht das Gremium keine Notwendigkeit, dass die Gemeinde selbst ein Pflegeheim betreibt. Festgestellt wird auch, dass auf dem Markt eine bestimmte Sättigung an entsprechenden Plätzen erreicht worden ist. Es müsste für einen solchen Standort auch überlegt werden, ob eine solche Einrichtung zwingend im Kernort liegen müsste, da eigentlich nicht die Lage der Einrichtung sondern die Aus-richtung und die Qualität der Pflege für den Erfolg einer Einrichtung spricht.
Um dem demografischen Wandel moderat gerecht werden zu können, sind neben der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum auch infrastrukturelle Voraussetzungen, wie zum Beispiel örtliche Nahversorgung, Mobilität, bezahlbare Pflegeplätze und vieles mehr zu schaffen.
Als Ergebnis der Beratung stellt Ausschussmitglied Fabian Jutt den Antrag, die Verwaltung zu beauftragen, aktiv einen Investor für die Errichtung eines Pflegeheims in Hilzingen zu suchen, wobei das Areal "Altes Rathaus" für diese Verwendung nicht zur Verfügung stehen soll.
In der anschließenden offenen Abstimmung, gegen die kein Ausschussmitglied widerspricht, wird dieser Beschlussantrag einstimmig angenommen.

7. Beratung über die neuen Gebührensätze für die Abwasserbeseitigung
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Rechnungsamtes vom 3. November 2016.
Mit der Kalkulation der Abwassergebühren ab 2017 wurde die Firma Schmidt & Häuser beauftragt. Die Nachkalkulation der Abwassergebühren ab 2013 ergab eine Überde-ckung. Die Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet, die entstandene Überdeckung in den nächsten 5 Jahren auszugleichen.
Verwaltungsseitig wird daher die Senkung der Abwassergebühren von 2,01 € auf 1,73 € (Schmutzwassergebühr) und von 0,47 € auf 0,46 € (Niederschlagswassergebühr) ab 2017 vorgeschlagen.
Ohne weitere Aussprache nimmt der Verwaltungs- und Finanzausschuss in offener Abstimmung, gegen die kein Gemeinderat widerspricht, einstimmig den Beschlussvor-schlag (Empfehlungsbeschluss) zur Senkung der Abwassergebühren, wie oben angeführt, an.

8. Überprüfung von Steuern, Gebühren und Abgaben
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der umfangreichen Sitzungsvorlage des Rechnungsamtes vom 27. Oktober 2016, die jeweils zu den einzelnen Steuern, Gebühren und Abgaben sehr ausführlich vorgestellt wird.
Während der kurzfristigen Abwesenheit von Bürgermeister Rupert Metzler übernimmt Ausschussmitglied und 3. Bürgermeisterstellvertreter Dr. Sigmar Schnutenhaus den Vorsitz.
Zur Vereinfachung der Protokollführung werden nur die Themenbereiche aufgenommen, die von einer Änderung oder von einer grundsätzlichen Nachfrage betroffen sind.
Hundesteuer:
Aus der Mitte des Ausschusses wird Antrag auf Erhöhung der Hundesteuer gestellt. Der bisherige Hundesteuersatz für den Ersthund soll von 96 € auf 108 € erhöht werden. Entsprechend der bisherigen Praxis soll der Jahressteuerbetrag durch 12 Monate teilbar sein, um auch einen ganzen Monatsbetrag zu erhalten. Begründet wird der Antrag aus der Mitte des Gremiums unter anderem mit der Vielzahl der aufgestellten Robidog-Behälter und der letzten Erhöhung aus dem Jahr 2013.
Nach der kurzen Aussprache wird der oben angeführte Beschlussantrag im Gremium in positiver Abstimmung, gegen die kein Ausschussmitglied widerspricht, mehrheitlich bei einer Gegenstimme angenommen.
Die weiteren Hundesteuersätze (zum Beispiel Zweithund) werden an diese Erhöhung entsprechend angepasst. Ebenfalls wird die neue Hundesteuersatzung, die der Gemeinderat in der nächsten Sitzung zu beschließen hat, die vollzogene Erhöhung beinhalten.
Grundsteuer:
Letztmalig im Jahr 1999 wurde der Hebesatz für die Grundsteuer A auf 320 v.H. angehoben. Nachdem von einer entsprechenden Hebesatzerhöhung kein positives Signal für die betroffenen Landwirte ausgehen würde, wird keine weitere Beratung zu diesem Aspekt geführt. Die Information aus der Mitte des Gremiums zu möglichen Erhöhungen der Grundsteuer A, dass hierzu ein Beschluss (Jagdgenossenschaft) vorliegt, wird nicht weiter vertieft.
Festplatzgebühr:
Die Miete für die Nutzung des Festplatzes durch Zirkusse liegt nach einer vollzogenen Erhöhung bei 50 €/Tag. Dem Gemeinderat wird bei der nächsten Anmeldung eines Zirkusses in Hilzingen die Thematik Festlegung der Miete vorgelegt. Aktuell liegt bei der Gemeindeverwaltung kein entsprechender Antrag vor.

9. Bekanntgabe der Verwaltung
a) Termine
Der Vorsitzende weist auf den am kommenden Sonntag stattfindenden Volkstrauertag hin und hofft auf eine ansprechende Teilnahme durch die Bevölkerung.
b) Personalangelegenheit
Die neu geschaffene Stelle als Bautechniker in der Verwaltung musste nochmals aus¬geschrieben werden (Wochenblatt/Schwäbische Zeitung). Die Bewerbungsfrist wurde auf den 11. November 2016 verlängert.

10. Fragemöglichkeit der Ausschussmitglieder
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

11. Fragemöglichkeit für Einwohner
a) Pflegeheim
Ortsvorsteher Schmieder bittet die Verwaltung um einen vierteljährlichen Bericht zu den Aktivitäten bei der Suche nach Investoren für die Errichtung eines Pflegeheims in Hilzingen.
b) Mietverträge Wiesentalhalle
Weiterhin fügt Ortsvorsteher Schmieder hinzu, dass bei Tagesordnungspunkt 8 - Überprüfung von Steuern, Gebühren und Abgaben – noch eine Änderung eingear-beitet werden muss. Beim Abschnitt Hallenbenutzung muss die Vermietung der Bühne in der Wiesentalhalle Weiterdingen herausgenommen werden, da diese nicht mehr vermietet werden kann.

Vorgelegt am 06. Dezember 2016

gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)      
gez. Markus Wannenmacher (Schriftführer)
gez. Dr. Sigmar Schnutenhaus (Gemeinderat)      
gez. Alfons Zipperer (Gemeinderat)