Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses
Sitzungssaal
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Überprüfung der Gebühren im Bestattungswesen
3. Kindergartenangelegenheiten
a) Einführung einer Ganztagesbetreuung im Kindergarten Riedheim
b) Erhöhung der Elternbeiträge in den Kindergärten
4. Neufestsetzung der Vereinszuschüsse
5. Bekanntgaben der Verwaltung
6. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
7. Fragemöglichkeit für Einwohner
Öffentliche Sitzung Verwaltungs- und Finanzausschuss am 1. Juli 2014
Anwesend:
Bürgermeister Rupert Metzler als Vorsitzender
Ausschussmitglieder, Doris Buhl, Thomas Hägele, Bernhard Hertrich, Dr. Dieter Renner, Markus Sailer, Martin Schneble, Hadwig Zahn, Wolfgang Zöller
Gemeinderäte Michael Albrecht, Jutta Baur, Josef Leirer
Ortsvorsteher Egon Schmieder und Josef Leirer
Rechnungsamtsleiterin Elisabeth Stauder
Verwaltungsangestellte Elvira Amma
Hauptamtsleiter Markus Wannenmacher als Schriftführer
Abwesend:
Ausschussmitglieder Alexander Brauner (beruflich), Dr. Sigmar Schnutenhaus (beruflich), Anja Saßmannshausen (beruflich), Michael Batovanja (krank), entschuldigt
Beginn: 19.00 Uhr Zuhörer: 6
Ende: 21.30 Uhr Presse: 0
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung zur heutigen Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Einwendungen zur Tagesordnung werden von Seiten des Ausschusses nicht erhoben.
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Herr Wilhelm Knapp, Randenstraße 6, Riedheim, meldet sich hinsichtlich der Öffnungszeiten im Kindergarten Riedheim zu Wort und regt an, dass sich die Öffnungszeiten allgemein in den Kindergärten zukünftig in einem besonderen Maße an die Arbeitszeiten vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft richten sollten, auch wenn er in seinem aktiven Berufsleben diesen Blick selbst nicht hatte. Deshalb sollte bei Änderungen an den Öffnungszeiten im Kindergarten Riedheim darauf ein besonderes Augenmerk gelegt werden.
Er wüscht sich grundsätzlich flexiblere Öffnungszeiten und vor allem die Beibehaltung der früheren Öffnungszeiten vor 7.30 Uhr und zur weiteren Verbesserung des Dienstleistungsangebotes auch eine Ganztagesbetreuung. Deshalb sollte die angestoßene verwaltungsseitige Befragung zur Einführung einer Ganztagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren sich auch auf die Befragung der Eltern für Kinder ab dem 3. vollendeten Lebensjahr erstrecken.
Herr Ralf Oßwald sieht die Einführung einer Ganztagesbetreuung auch für "Regelkinder" zukünftig in Hilzingen als zwingend geboten.
Der Vorsitzende nimmt diese Ausführungen zur Kenntnis und führt aus, dass sehr stark an möglichst optimalen Betreuungszeiten gearbeitet wird, um größtenteils die Wünsche und Bedürfnisse der Eltern zu realisieren. Auf jeden Fall werden diese Anregungen aus der Elternschaft immer ernst genommen, auch wenn nicht immer alles umgesetzt werden kann.
2. Überprüfung der Gebühren im Bestattungswesen
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten umfassenden Sitzungsvorlage des Rechnungsamts vom 13.06.2014, die in wesentlichen Zügen nochmals vorgestellt wird.
Nach weiteren einleitenden Worten des Vorsitzenden eröffnet er die Aussprache.
Als Ergebnis der längeren Beratung und nach Abwägung der verschiedenen sachrelevanten Argumente und Aspekte fasst das Gremium folgende Beschlüsse, die auf Grund der Zuständigkeit Empfehlungsbeschlüsse für den Gemeinderat sind.
- Grabeinfassungen
Die Verwaltung wird beauftragt bei verschiedenen Steinmetzen der Umgebung die Preise für Grabeinfassungsplatten (Maggia-Granit) bzw. auch eventuell andere Optionen zu Grabeinfassungsmaterialien abzufragen, da die letzte Preisabfrage schon etwas länger her ist.
Auch weiterhin sollen bei der Neuanlegung von Gräbern nur drei Grabeinfassungsplatten verlegt und somit auch kalkulatorisch erfasst werden. Es sollen keine weiteren Auswahlmöglichkeiten geschaffen werden, so dass die Nutzungsberechtigten zukünftig generell nicht wählen können, ob sie vier Platten verlegt bekommen haben wollen (vierte Platte hinter dem Grabstein).
Die verwaltungsseitigen Vorschläge, die Kosten für die Grabeinfassungen wie in der Anlage 2 der Sitzungsvorlage aufgeführt festzulegen, nimmt der Verwaltungs- und Finanzausschuss einstimmig an.
- Gebühren für Leichenzellen und Leichenhallen
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gremiums erläutert die Verwaltung, dass der Kostendeckungsgrad für die Nutzung der Leichenhallen bzw. der Leichenzellen auch unterschiedlich hoch festgelegt werden kann. Der aus dem Gremium eingebrachte Vorschlag, für die Leichenhallen den Kostendeckungsgrad auf 70 % und für die Leichenzellen auf 60 % festzulegen, wird nach kurzer Aussprache einstimmig angenommen.
- Grabplatzgebühren
In der sehr ausführlichen Beratung zum Thema der Höhe der Grabnutzungsgebühren werden verwaltungsseitig auf Wunsch des Gemeinderates verschiedene rechtliche Kalkulationsvorgaben erläutert. Vor allem die Festlegung der sogenannten Beiwerte für die verschiedenen Kalkulationsmodelle wird detaillierter erörtert.
Bei der Entscheidung der Hinterbliebenen, welche Grabart ausgewählt wird, spielt sicherlich auch der Preis des Grabfeldes eine Rolle, wobei die Höhe der Grabnutzungsgebühren allerdings nicht nur von monetären, sondern auch von anderen Aspekten, wie zum Beispiel der Dauer und den Kosten der Grabpflege, der persönlichen Einstellung der Nutzungsberechtigten, den Laufzeiten der Gräber, geprägt wird. Mit Blick auf die rechtlich vorhandenen Möglichkeiten, dass Steuern, Gebühren und Beiträge in engen Grenzen auch eine Steuer– und Lenkungsfunktion haben dürfen, sollten die Preise von Erd- und Feuerbestattungen differenziert und dieses Mal nicht prozentual gleichmäßig angehoben werden.
Als Ergebnis aus der Beratung zu den Möglichkeiten, die Beiwerte für Erd- und Urnenbestattung bzw. die Kostendeckungsgrade unterschiedlich hoch festzulegen, erhält die Verwaltung den Auftrag, bis zur nächsten Sitzung des Gemeinderates rechtlich abzuprüfen, wie eine diesbezüglich differenzierte Grabnutzungsgebühr möglichst rechtssicher festgelegt werden kann. Zielrichtung bei den neuen Gebühren soll eine 70 %-ige Kostendeckungsquote bei Urnenbestattungen und eine 60 %-ige Kostendeckungsquote bei den Erdbestattungen sein. Einstimmig erklärt sich der Verwaltungs- und Finanzausschuss mit dieser Vorgehensweise und der vorgeschlagenen Zielrichtung einverstanden.
- Rasengräber
Im Vollzug eines längeren Verfahrens wurden nunmehr die Kosten für die sogenannten Rasengräber für den Friedhof Weiterdingen kalkuliert und werden bekanntgegeben, wobei die Gestaltung des sogenannten Rasengrabfeldes in der jetzigen Form mit Ortsvorsteher Egon Schmieder abgestimmt worden ist. Zum einheitlichen Bild dieses zusätzlichen Grabfeldes (zusätzliche Bestattungsform) in Weiterdingen sollen Platten (50 x 50 cm Steinplatten) eingelegt werden.
Noch nicht in die vorgestellte Kalkulation mit eingebunden sind die kommunalen Kosten für das Abtragen des ersten "Erdhügels" bzw. dessen Einebnung und Planierung. Aus der Mitte des Verwaltungs- und Finanzausschusses wird dringend - vor allem aus Gründen des Bildes des Friedhofs Weiterdingen - geraten, diese Kosten noch in die kalkulierte Grabnutzungsgebühr einzurechnen. Dadurch hat die Gemeinde die Möglichkeit, selbständig die Gräber in diesem Grabfeld zu gestalten, die Abwicklung zu terminieren und in Folge auch der endgültigen Verwendung bzw. der endgültigen Anlage zukommen zu lassen. Inwieweit dem bei einem Ortsrundgang in Weiterdingen entstandenen Wunsch nachgekommen werden kann, einen "Trauerplatz" zu gestalten, auf dem die Namen der Verstorbenen angezeigt sind, kann bei der jetzigen Beratung allerdings außer Acht gelassen werden.
Bis zur nächsten Sitzung des Gemeinderates soll die Verwaltung entsprechende Regelungen vorbereiten bzw. noch ausstehende weitergehende klärende Gespräche führen.
Auf Nachfrage von Ortsvorsteher Egon Schmieder gibt die Verwaltung die Kosten eines solchen Rasengrabplatzes bekannt, die sich in der Größenordnung eines vergleichbaren, bisher angebotenen, Grabes bewegen wird.
Ebenfalls in Abstimmung mit Ortsvorsteher Egon Schmieder wurde als Fläche für dieses Rasengrabfeld eine Fläche hinter der Friedhofskapelle in Weiterdingen ausgewählt, die nach Aussage des Vorsitzenden vom Bestattungsunternehmen Homburger auch maschinentechnisch bearbeitet werden kann.
3. Kindergartenangelegenheiten
a) Einführung einer Ganztagesbetreuung im Kindergarten Riedheim
Die Einführung eines Ganztagesbetreuungsangebotes in Hilzingen wird vereinzelt bei der Verwaltung, im Kindergarten Riedheim aber auch in anderen Kindergärten nachgefragt. Mit der Öffnung der beiden weiteren Gruppen im Kindergarten Riedheim ab dem neuen Kindergartenjahr 2014/2015 besteht grundsätzlich auch die Option, dort eine Ganztagesbetreuung einzuführen. Zum tatsächlich vorhandenen Bedarf wurde aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität eine Elternumfrage bei den Eltern des Kindergartens Riedheim durchgeführt.
Zum einen wurde der Bedarf an Ganztagesbetreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren und zum anderen die Öffnungszeiten (Beginn 7.15 Uhr / 7.30 Uhr) nachgefragt. Auch wenn das Ergebnis der Umfrage zur Einführung einer Ganztagesbetreuung (1 Kind ab 09/2014; 2 Kinder ab 01/2015; 1 Kind ab 04/2015; 1 Kind ab 05/2015) gering ist, ist das Gremium grundsätzlich mit der Einführung eines solchen Ganztagesbetreuungsangebotes einverstanden, wenn eine ausreichende Nachfrage nach dieser Betreuungsform (evtl. ab einer Mindestzahl von 5 Kindern) vorliegt, wobei es gilt, vor einer endgültigen Entscheidung durch den Gemeinderat ein breiteres Meinungsbild durch eine erweiterte Bedarfsanalyse einzuholen.
Die Ausführungen von Herrn Wilhelm Knapp unter Tagesordnungspunkt 1 dieser Sitzung werden nochmals vom Gremium aufgegriffen, wobei mit Blick auf die Arbeitszeiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft die Öffnungszeiten im Kindergarten möglichst flexibel gestaltet werden sollen. Diesbezüglich soll auch versucht werden, dem Wunsch einiger Eltern zu entsprechen, den Kindergarten ab 7.15 Uhr zu öffnen (= unter Beachtung des Personalschlüssels), was vom Gremium dann auch so mitgetragen wird.
Allerdings sollten die tatsächlich benötigten Zeiten in einer breit angelegten Elternbefragung nochmals speziell abgefragt werden. Der Vorsitzende ergänzt auf Nachfragen aus der Mitte des Gremiums, dass das Team sehr flexibel arbeitet und im Rahmen der festgelegten Arbeitszeiten bereits "schichtet".
b) Erhöhung der Elternbeiträge in den Kindergärten
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Rechnungsamtes vom 04.06.2014, die in den wesentlichen Punkten nochmals vorgestellt wird.
Die Kirche, als weitere Trägerinstitution, hat sich darüber hinaus auch bereiterklärt, eine vom Verwaltungs- und Finanzausschuss vorgeschlagene Anhebung der Elternbeiträge bis zur nächsten Sitzung des Gemeinderates am kommenden Dienstag positiv mitzutragen. Generell trägt die Katholische Kirche alle Entscheidungen der politischen Gemeinde zur Höhe der Elternbeiträge mit, sofern sich diese innerhalb der Empfehlungssätze bewegen, so die verwaltungsseitige Aussage.
Aus der Mitte des Gremiums wird nach verwaltungsseitigem Sachvortrag darauf hingewiesen, dass sich durch die Umstellung auf das Württemberger Modell die negative Entwicklung bei der Summe der Elternbeiträge (= Mindereinnahmen) eingestellt hat und Ausschussmitglied Bernhard Hertrich auf dieses Problem bereits in der damaligen Sitzung des Gemeinderates hingewiesen hat. Er schlägt weiterhin vor, die Elternbeiträge – wie vorgeschlagen – für Regelkinder auf 105 Euro (für das Kind einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren) festzulegen. Mit Blick auf den geringer ausfallenden Landeszuschuss in Höhe von rund 100.000 Euro sollen allerdings die Elternbeiträge für die Zwei- bis Dreijährigen bzw. Ein- bis Zweijährigen dann auch um weitere 10 % angehoben werden, um die allgemeinen Kostensteigerungen aufzufangen. Auch mit einer 10 %-igen Erhöhung der Elternbeiträge würde die Gemeinde sich immer noch unterhalb der gemeinsamen Empfehlung des Gemeindetags mit den sonstigen Trägerinstitutionen der Kindergärten bewegen.
Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass eine 5 %-ige Erhöhung der Elternbeiträge sozial verträglicher wäre. Auch vor dem Umstand, dass mit einer jetzigen 10 %-igen Erhöhung die Elternbeiträge in den letzten 1,5 Jahren um 20 % angehoben worden sind, wird eher begrüßt, diese Beiträge jetzt nur um 5 % anzuheben.
Die unterschiedlichen Vorschläge zur Erhöhung der Elternbeiträge werden im Gremium umfangreich und sachrelevant diskutiert, wobei als Ergebnis aus der Beratung der Beschlussvorschlag erfolgt, die Höhe der Kleinkindgebühren um 10 % anzuheben. Dieser Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat wird bei fünf Ja- und drei Nein-Stimmen so auch angenommen. Die Elternbeiträge für zwei- bis dreijährige Kinder würden sich dann auf 191 Euro und für ein- bis zweijährige Kinder auf 254 Euro pro Monat belaufen.
Analog dieser Erhöhung sollen dann auch die Elternbeiträge für die Ganztagesbetreuungsplätze festgelegt werden. So soll der Ganztagesbetreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren auf 375 Euro und für Kinder über drei Jahren auf 185 Euro (inklusive Essen) festgelegt werden.
Insgesamt weist der Ausschuss nochmals darauf hin, dass die finanziellen Mittel, die die Gemeinde für die Betreuung der Kinder in den frühkindlichen Bildungseinrichtungen aufbringt, bei über 600.000 Euro/Jahr liegen und ein Blick zu den Nachbargemeinden bei den Elternbeiträgen in den Kindergärten auf Grund der Differenziertheit der festgelegten Gebühren und Gebührenmodelle nicht aussagekräftig ist.
4. Neufestsetzung der Vereinszuschüsse
Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der den Gemeinderäten mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellten Vorlage des Rechnungsamtes vom 25.06.2014, die in wesentlichen Punkten nochmals vorgestellt wird.
Vor Einstieg in die Beratung werden die unterschiedlichen Auffassungen zur rechtlichen Beurteilung des Status quo der Pfadfinder im Gremium ausgetauscht. Die Verwaltung vertritt nach Rücksprache mit Herrn Braun – Leiter der Katholischen Verrechnungsstelle Radolfzell – die Auffassung, dass die Pfadfinder keine Einrichtung der Kirche sind. Aus dem Gremium wird deutlich angemerkt, dass die Pfadfinder sehr wohl eine Untergruppierung der Katholischen Kirche sind und dort auch rechtlich einzuordnen sind. Allgemein wird im Gremium die Anlage 3 der Sitzungsvorlage als guter Vorschlag erachtet, wobei dort die Jugendkopfförderung in Höhe von 10 Euro pro betreutem Jugendlichen (= Kopfbetrag) auf eine ganzjährige Betreuung ausgelegt ist. Auf Nachfragen aus dem Gremium wird verwaltungsseitig ausgeführt, dass der bisherige Sockelbetrag historisch gewachsen ist und heute auch nicht mehr nachvollziehbar begründet werden kann.
Eine von Seiten des Gemeinderats angeregte Änderung der Vereinszuschüsse sollte keine massiven Verwerfungen (zum Beispiel zwischen Sport- und Musikvereinen) in der Höhe der jeweiligen Zuschüsse hervorrufen. Es sollte eine Form der Vereinsförderung gefunden werden, die innerhalb der Gemeinde und vor allem unter den Vereinen „zum Frieden“ innerhalb der Gemeinde beiträgt. Deshalb sollte grundsätzlich die alte Vereinsförderliste zuzüglich eines Jugendförderbeitrags belassen werden, wobei die aktuelle Vereinsliste einer dringenden inhaltlichen Überarbeitung bedarf.
Egal, welche Form oder welche Bemessungsgrundlage zur Förderung der Vereine auch angewandt wird, wird es niemals eine hundertprozentig gerechte Lösung geben können. Aus diesen Gründen soll verwaltungsseitig die vorhandene Vereinsliste zuzüglich der bereits beschlossenen Jugendförderung überarbeitet und dem Gemeinderat vorgelegt werden.
In Folge der Tragweite eines solchen Beschlusses soll diese Entscheidung dann allerdings vom neu gewählten Gremium getroffen werden. Als Ergebnis der heutigen Beratung fasst der Verwaltungs- und Finanzausschuss folgende Beschlüsse:
- Einstimmig soll die "alte Vereinsliste", jedoch deutlich überarbeitet, beibehalten werden.
- Einstimmig sollen die kirchlichen Einrichtungen in der neu überarbeiteten Vereinsliste verbleiben.
- Bei vier Ja- und fünf Nein-Stimmen wird die vorgeschlagene hälftige Auszahlung des Jugendkopfbeitrages von 10 Euro für Vereine, die nicht ganzjährig Jugendliche betreuen, abgelehnt.
5. Bekanntgaben der Verwaltung
a) Bereitstellung von Ausbildungsplätzen
Einstimmig und ohne weitere Aussprache nimmt der Verwaltungs- und Finanzausschuss den Vorschlag der Verwaltung an, ab September 2015 einen Verwaltungsfachangestellten / eine Verwaltungsfachangestellte für das Rathaus und möglichst mehrere Anerkennungspraktikanten (m/w) für die Kindergärten einzustellen.
b) Abschluss der Legislaturperiode
Da am kommenden Freitag, den 04.07.2014, die deutsche Fußballmannschaft ihr Viertelfinalspiel um 18.00 Uhr bestreitet, wurde alles so vorbereitet, dass - im Anschluss an die Betriebsbesichtigung in Storzeln - das Viertelfinalspiel im Laurentiusstüble gemeinsam angeschaut werden kann.
6. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
a) Hinterliegergrundstücke in Duchtlingen
Auf Nachfragen aus der Mitte des Gremiums erläutert die Verwaltung, dass die Bebauung der Hinterliegergrundstücke in Duchtlingen auf Grund nachbarschaftlicher Konflikte nunmehr durch einen Bausachverständigen begleitet werden muss und die Kosten, die sich im drei- bis vierstelligen Bereich bewegen dürften, von der Gemeinde getragen werden müssen.
7. Fragemöglichkeit für Einwohner
a) Herr Ralf Oßwald, wohnhaft Laurentiusweg 1, Riedheim, greift erneut die Situation im Kindergarten Riedheim hinsichtlich der Ganztagesbetreuung bzw. den geplanten Öffnungszeiten auf. Er macht nochmals deutlich, dass die Öffnungszeit vor 7.30 Uhr doch stärker in Anspruch genommen wird als es von der Verwaltung zuvor ausgeführt worden ist. Verwaltungsseitig wird diesbezüglich darauf hingewiesen, dass in Abstimmung mit dem Kindergarten die heutige Aussage getroffen worden ist und die Anzahl der betreuten Kinder vor 7.30 Uhr korrekt mit 2 – 5 dargestellt worden ist.
Entsprechend der Beratung zum Tagesordnungspunkt 3 wird diese Thematik in den nächsten Wochen nochmals besprochen werden.
Vorgelegt am 23. September 2014
gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Markus Wannenmacher (Schriftführer)
gez. Bernhard Hertrich (Gemeinderat)
gez. Martin Schneble (Gemeinderat)