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Technischer und Umweltausschuss

Dienstag, 16. Mai 2017, 20:00 Uhr
Sitzungssaal / Rathaus

Technischer und Umweltausschuss 16. Mai 2017

1. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 25.04.2017
3. Vorstellung der Forsteinrichtung Hilzingen für den Planungszeitraum 2017 – 2026
4. Beschlussfassung über Bauanträge im vereinfachten Verfahren
   a) Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung, Doppelgarage und 1 Stellplatz, Lizzanostr. 2, 78247 Hilzingen
5. Beschlussfassung über Bauanträge
   a) Anbau einer Lagerhalle und einer Betriebshofüberdachung an bestehende Gewerbegebäude, Heilsbergstr. 29-31, 78247 Hilzingen
   b) Antrag auf Nutzungsänderung der bestehenden Wohnung zu gewerblicher Nutzung als kieferorthopädisches Dentallabor, Binningen, Am Sonnenhang 27, 78247 Hilzingen
   c) Neubau von 2 Garagen, Weiterdingen, Stiergartenstr. 4, 78247 Hilzingen
   d) Erweiterung Lagerhalle, Breiter Wasmen 9, 78247 Hilzingen
6. Beschlussfassung über Bauvoranfragen
   a) Errichtung eines Wohnhauses auf dem vorhandenen Kellergrundriss nach Teilabbruch des bestehenden Gebäudes, Auf Bühl 18, 78247 Hilzingen
7. Kindergarten Duchtlingen – Fassadensanierung
   - Arbeitsvergaben
8. Schaffung von Lagermöglichkeiten für Vereine bei der Hegau-Halle Hilzingen
9. Bekanntgaben der Verwaltung
10. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
11. Fragemöglichkeit für Einwohner

 

TECHNISCHER UND UMWELTAUSSCHUSS 16. Mai 2017

Anwesend:
Vorsitzender: Bürgermeister Rupert Metzler
Ausschussmitglieder: Andrea Baumann, Holger Graf, Rainer Guggemos, Marianne Guthoff (als Reihenfolgestellvertreterin für Karl Schwegler), Thomas Hägele, Martin Jordan, Heinrich Mohr, Martin Schneble, Andreas Wieser, Alfons Zipperer
Gemeinderäte:    -
Ortsvorsteher: Stefan Jäckle, Stefan Rill
Verwaltungsmitarbeiter:  Rechnungsamtsleiterin Elisabeth Stauder, Bauamtsleiter Günther Feucht, Petra Fritsch, Christian Denzel (als Schriftführer)
Abwesend: Peter Graf (beruflich), Karl Schwegler (beruflich), entschuldigt
Beginn: 19.10 Uhr        
Ende: 21.45 Uhr        
Zuhörer: 5
Presse: 1

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Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Fragemöglichkeit für Einwohner

Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.

2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 25.04.2017

Gegen die Niederschrift gibt es seitens der Ausschussmitglieder keine Einwände. Sie gilt somit als festgestellt.

3. Vorstellung der Forsteinrichtung Hilzingen für den Planungszeitraum 2017 - 2026

Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Dr. Bernhard Beinhofer, der sich als kommissarischer Leiter des Kreisforstamts vorstellt, Revierleiter Werner Hornstein und Rainer Wendt von ForstBW, die am Tisch der Verwaltung Platz nehmen.
Herr Wendt berichtet zunächst ausführlich über den aktuellen Zustand des Gemeindewaldes bevor er auf den abgelaufenen Forsteinrichtungszeitraum eingeht und schließlich die Planung für die kommenden 10 Jahre vorstellt. Der wesentliche Sachverhalt, den Herr Wendt präsentiert, ergibt sich aus der Sitzungsvorlage, die den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellt wurde.
Im Anschluss an die Präsentation stehen Herr Dr. Beinhofer, Herr Hornstein und Herr Wendt noch für Fragen des Gremiums zur Verfügung. Die Diskussion, die sich ergibt, dreht sich im Wesentlichen um die folgenden Punkte:
• Auf Nachfrage aus dem Gremium teilt Herr Wendt mit, dass der Anteil der Eichen an den Baumarten im Gemeindewald ca. 2 bis 3 % ausmache. Aufgrund dieses unbedeutenden Anteils seien die Eichen in der Statistik nicht gesondert ausgewiesen, sondern fielen unter „sonstige Laubbäume“.
• In Hinblick auf die starken Wildschäden wird gefragt, was seitens der Jagdpächter unternommen werden könne. Herr Wendt antwortet, dass sich die Jagdpächter am besten an Herrn Hornstein wenden und mit ihm die Lage vor Ort besprechen sollten. Insgesamt sollte der Jagddruck hochgehalten werden, ergänzt der Vorsitzende.
• Ein Ausschussmitglied möchte wissen, ob auch im Riedheimer Wald Ökopunkte generiert werden könnten, was seitens des Vorsitzenden verneint wird. Zwischen einer Bewirtschaftung und der Generierung von Ökopunkten müsse getrennt werden.
• Ein Ausschussmitglied ist der Ansicht, dass die Gemeinde mit ihrem Wald zu wenig Gewinn mache. Herr Hornstein erläutert die Gründe, weshalb es schwierig sei, mit dem Hilzinger Gemeindewald mehr Gewinn zu erwirtschaften: Problematisch sei die starke Zerstückelung des Waldes. Der Ertrag sei außerdem abhängig vom Nadelholzanteil; das hiesige Klima sei für Nadelhölzer nicht optimal. Der Vorsitzende ist der Meinung, dass dem tollen Erholungswald, den Hilzingen habe, auch ein Wert beigemessen werden müsse. Der Meinung schließt sich ein anderes Ausschussmitglied an und ergänzt, dass die Pflege des Waldes auch Geld koste.
• Ein Ausschussmitglied würde sich eine bessere Pflege des Höhenrundwegs am Plören wünschen. Herr Hornstein antwortet, dass sich die einst schlechte Situation des Waldes am Plören wieder verbessert habe. Aus seiner Sicht sei eine Wiederherstellung des Höhenrundwegs jedoch nicht ratsam, da die Verkehrssicherheit dort wegen mehrerer umsturzgefährdeter Bäume, die nur mit höchstem Aufwand beseitigt werden könnten, nicht gewährleistet sei.
Schließlich fasst das Gremium in offener Abstimmung einstimmig den folgenden
Beschluss:
Der Forsteinrichtungsplanung für das kommende Jahrzehnt wird zugestimmt.
Der Vorsitzende verabschiedet Herrn Dr. Beinhofer, Herrn Hornstein und Herrn Wendt und bedankt sich für ihr Engagement und ihre Präsentation in der heutigen Ausschusssitzung.

4. Beschlussfassung über Bauanträge im vereinfachten Verfahren

a) Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung, Doppelgarage und 1 Stellplatz, Lizzanostr. 2, 78247 Hilzingen

Der wesentliche Sachverhalt ergibt sich aus der Sitzungsvorlage, die den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellt wurde, und der von Seiten des Vorsitzenden und der Verwaltung vorgestellt wird. Soweit Pläne und Ansichten vorhanden sind, werden diese von der Verwaltung gezeigt. Es wird ergänzt, dass eine größere Abgrabung von mehr als 1,50 m geplant sei. Der einschlägige Bebauungsplan setze zwar fest, dass Aufschüttungen das Maß von 1,50 m nicht überschreiten dürften. Betreffend Abgrabungen sei jedoch nur festgesetzt, dass diese den natürlichen Geländeverlauf nicht wesentlich beeinträchtigen oder verändern dürfen, ohne dass dabei ein Maß angegeben sei. Nach der Meinung des Landratsamts Konstanz sei die geplante Abgrabung nicht gravierend, so die Verwaltung. Betreffend der beantragten Befreiung von der Pflicht, auch für die Einliegerwohnung einen zweiten Stellplatz nachzuweisen, schlägt die Verwaltung vor, der Befreiung nicht zuzustimmen. Die Bauherrschaft könne das Problem theoretisch lösen, indem sie z. B. einen der beiden Garagenstellplätze sowie einen davor liegenden Stellplatz der Einliegerwohnung zuordne. Bezüglich des geplanten Gartenhauses erklärt die Verwaltung, dass es als Nebenanlage laut Bebauungsplan nur ausnahmsweise zulässig sei.
Auf Nachfrage aus dem Gremium, wie groß die Einliegerwohnung sei, zeigt die Verwaltung einen Grundriss, aus dem sich ergibt, dass es sich um eine 1,5- bis 2-Zimmer-Wohnung handelt. Des Weiteren erklärt die Verwaltung auf Nachfrage, dass das geplante Gartenhaus einen Durchmesser von 4,10 m habe. Daraufhin erklärt ein Ausschussmitglied, dass seiner Meinung nach das Gartenhaus ein Aufenthaltsraum sei, der nicht zulässig sei, und bittet die Verwaltung, das Landratsamt Konstanz darauf hinzuweisen. Bezüglich der Abgrabungen ist ein Ausschussmitglied der Ansicht, dass das damit verbundene Risiko bei Hochwasser Sache der Bauherrschaft sei.
Im Anschluss an die Diskussion fasst das Gremium in offener Abstimmung über die beantragten bzw. notwendigen Befreiungen die folgenden
Beschlüsse:
1. Die Befreiung von der Stellplatzverpflichtung für die Einliegerwohnung wird abgelehnt (einstimmig).
2. Eine notwendige Befreiung für das Gartenhaus wird nicht erteilt (fünf Stimmen für die Befreiung, fünf Stimmen dagegen, eine Enthaltung).

5. Beschlussfassung über Bauanträge

Der wesentliche Sachverhalt zu den einzelnen Bauanträgen ergibt sich aus der Sitzungsvorlage, die den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellt wurde. Die Bauanträge werden von der Verwaltung vorgestellt. Soweit zu den jeweiligen Bauvorhaben vorhanden, werden Pläne und Ansichten gezeigt.

a) Anbau einer Lagerhalle und einer Betriebshofüberdachung an bestehende Gewerbegebäude, Heilsbergstr. 29-31, 78247 Hilzingen

Der Vorsitzende erklärt, dass das Bauvorhaben bereits in einer vergangenen TUA-Sitzung auf der Tagesordnung gewesen sei. Das Problem, das damals bestanden habe, weil die maximale Grundflächenzahl überschritten gewesen sei, sei inzwischen gelöst worden, indem der Bauherr das Baugrundstück mit dem Nachbargrundstück vereinigt habe. Seitens der Verwaltung wird ergänzt, dass für den Bau der neuen Halle eine Befreiung nötig sei, weil die zulässige Wandhöhe überschritten werde. Dies wird von der Verwaltung jedoch unkritisch gesehen, weil für die angrenzende, bereits bestehende Halle schon eine Befreiung erteilt wurde. Schließlich wird von der Verwaltung noch angemerkt, dass die 16 notwendigen Stellplätze nachgewiesen seien.
Ohne weitere Aussprache fasst das Gremium in offener Abstimmung einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.

b) Antrag auf Nutzungsänderung der bestehenden Wohnung zu gewerblicher Nutzung als kieferorthopädisches Dentallabor, Binningen, Am Sonnenhang 27, 78247 Hilzingen

Nach der Vorstellung des Bauvorhabens durch die Verwaltung erklärt der Binninger Ortsvorsteher, dass es seinerseits keine Bedenken gebe. Auf Nachfrage aus dem Gremium erläutert die Verwaltung, dass das Vorhaben in einem allgemeinen Wohngebiet liege, wo nicht störendes Gewerbe ausnahmsweise zulässig sei. In dem Dentallabor würde neben den Betriebsinhabern noch ein Angestellter arbeiten. Mit störendem Kundenverkehr sei bei der Art des Gewerbes nicht zu rechnen. Über dem Labor wohne der Grundstückseigentümer, erklärt die Verwaltung abschließend.
Daraufhin fasst das Gremium in offener Abstimmung einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.

c) Neubau von 2 Garagen, Weiterdingen, Stiergartenstr. 4, 78247 Hilzingen

Da die Garagen auf zwei Grundstücken geplant seien, müsse eine gegenseitige Überbaubaulast für die jeweiligen Grundstücke übernommen werden, erklärt die Verwaltung. Aus ihrer Sicht sei das Vorhaben zustimmungsfähig.
Ohne weitere Aussprache fasst das Gremium daraufhin in offener Abstimmung einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.

d) Erweiterung Lagerhalle, Breiter Wasmen 9, 78247 Hilzingen

Verwaltungsseitig wird erklärt, dass durch die Hallenerweiterung im Nord-Osten die Baugrenze überschritten werde. Da die Bebauung aber immer noch außerhalb des Sichtdreiecks liege, sei dies nach Ansicht der Verwaltung unproblematisch. Das Landratsamt Konstanz sehe das auch so.
Ohne weitere Aussprache fasst das Gremium in offener Abstimmung einstimmig den folgende
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.

6. Beschlussfassung über Bauvoranfragen

a) Errichtung eines Wohnhauses auf dem vorhandenen Kellergrundriss nach Teilabbruch des bestehenden Gebäudes, Auf Bühl 18, 78247 Hilzingen

Die Verwaltung erklärt, dass es für das Grundstück schon im vergangenen Jahr eine Bauvoranfrage gegeben habe, die am 26.07.2016 im TUA behandelt wurde. Die Verwaltung erläutert die Veränderungen gegenüber der ursprünglichen Bauvoranfrage. Laut Landratsamt Konstanz sei das Vorhaben genehmigungsfähig.
Ein Ausschussmitglied äußert seine Meinung, dass das Vorhaben zustimmungsfähig sei, sofern sich die Bauvoranfrage auf die Gebäudekubatur beziehe.
Daraufhin fasst das Gremium in offener Abstimmung einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.

7. Kindergarten Duchtlingen – Fassadensanierung – Arbeitsvergaben

Ausschussmitglied Heinrich Mohr erklärt sich für befangen und begibt sich für die Dauer des Tagesordnungspunkts in den Zuhörerbereich.
Der wesentliche Sachverhalt, der von der Verwaltung vorgetragen wird, ergibt sich aus den Sitzungsunterlagen, die den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellt wurde. Verwaltungsseitig wird der geplante Ablauf der Fassadensanierung dargestellt.
Für Diskussion sorgt das von der Verwaltung vorgestellte und den meisten Ausschussmitgliedern unbekannte Verfahren für die horizontale Bauwerksabdichtung der Firma IsoTec aus Hilzingen, die zum Abdichten Paraffin verwendet. Laut Verwaltung gebe die Firma IsoTec 10 Jahre Garantie auf die Abdichtung. Es  liege auch ein günstigeres Parallelangebot der Firma HST Peter Hügle aus Hilzingen, die mit einer Injektionscreme arbeite, zum Preis von 7.648,73 € vor. Die Firma HST gebe allerdings nur 5 Jahre Gewährleistung. Ein Ausschussmitglied kennt das Verfahren der Firma IsoTec und berichtet von positiven Erfahrungen damit. Mehrere Ausschussmitglieder sprechen sich dafür aus, das Verfahren der Firma IsoTec auszuprobieren.
Schließlich fasst das Gremium in offener Abstimmung jeweils einstimmig die folgenden
Beschlüsse:
1. Die Zimmererarbeiten für den Austausch der Fensterstöcke werden zum Gesamtpreis von 10.677,63 € (brutto) an die Firma Pirmin Mohr aus Engen vergeben.
2. Die Arbeiten für den Austausch der Fensterläden werden zum Gesamtpreis von 7.069,61 € (brutto) an die Firma Hemmler GmbH aus Singen vergeben.
3. Die Putz- (Los I) und Maler-Arbeiten (Los II) werden zum Gesamtpreis von 39.274,52 € (brutto) an die Firma Markus Beinlich aus Hilzingen vergeben.
4. Die Arbeiten für die horizontale Bauwerksabdichtung werden zum Gesamtpreis von 9.980,53 € (brutto) an die Firma IsoTec aus Hilzingen vergeben.

8. Schaffung von Lagermöglichkeiten für Vereine bei der Hegau-Halle Hilzingen

Der wesentliche Sachverhalt, der von der Verwaltung vorgetragen wird, ergibt sich aus der Sitzungsvorlage, die den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellt wurde. Die Verwaltung erläutert die Gründe für die vorgeschlagene Lage der Fertiggaragen bei der Hegau-Halle. An der angedachten Stelle würden die 2,93 m auf 5,86 m großen Garagen die vorhandenen Fluchtwege der Hegau-Halle nicht stören.
Zwischen den Garagen und dem Zaun des Tennisplatzes ermögliche ein 1,5 m breiter Weg einen Durchgang. Laut Aussage der Pfadfinder sei keine Zufahrt in die Garagen nötig.
In der anschließenden Diskussion im Gremium wird der Standort der Garagen grundsätzlich als ideal bewertet, der Durchgang hinter den Garagen wird aber infrage gestellt. Es kommt die Forderung auf, die Garagen so nahe wie möglich an den Zaun zu stellen. Ein Ausschussmitglied weist darauf hin, dass ein umlaufender Weg um einen Tennisplatz nicht unüblich sei. Während Spielen würden die Trainer oft die Möglichkeit in Anspruch nehmen, hinter den Spielern zu stehen, um ihnen Anweisungen geben zu können. Deshalb sei es sinnvoll, mit dem Tennisclub abzusprechen, wie viel Abstand zwischen den Garagen und dem Zaun eingehalten werden solle.
Auf die Nachfrage, wer die Garagen bezahle, antwortet der Vorsitzende, dass die Kosten von den Vereinen getragen würden. Die Pfadfinder hätten ein Angebot für Garagen aus einer Fehlproduktion und könnten diese sehr günstig für nur 1.200 € pro Stück erwerben. Angesichts dieses sehr attraktiven Preises kommt im Gremium die Idee auf, dass die Gemeinde selbst noch einige Garagen erwirbt und diese dann an Vereine, die Lagerraum brauchen, weiterverkauft oder vermietet. Diese Idee wird jedoch wieder verworfen. Stattdessen einigt man sich darauf, dass andere Vereine sich bei Bedarf den Pfadfindern und der Gülläpumpä Bänd anschließen und weitere Garagen auf eigene Rechnung bei den Hegau-Hallen aufstellen können. In diesem Zuge spricht ein Ausschussmitglied generell die Förderung der Vereine an und fordert eine Gleichbehandlung aller Vereine. Ein anderes Ausschussmitglied schließt sich dem an und appelliert, endlich Richtlinien für die Vereinsförderung aufzustellen und bis dahin Förderungen zurückzustellen.
Thematisiert werden auch die Staufen Holzer, die zurzeit einen Hochseecontainer zur Lagerung auf dem Festplatz stehen haben. Für diesen müsste bald eine Baugenehmigung beantragt werden, falls er dort noch länger stehen bleiben sollte. Man ist sich einig, dass die ideale Lösung für alle Beteiligten wäre, wenn die Staufen Holzer den Container verkaufen und den Verkaufserlös ebenfalls in eine Garage bei der Hegau-Halle investieren würden.
Am Ende der Diskussion fasst der Vorsitzende das Gesagte zusammen. Seinem Beschlussvorschlag folgend, fasst das Gremium in offener Abstimmung einstimmig den folgenden
Beschluss:
Die von der Verwaltung vorgeschlagene Stelle für die Aufstellung der Garagen ist grundsätzlich in Ordnung. Die Garagen sollen jedoch näher an den Zaun des Tennisplatzes rücken. Inwieweit dies möglich ist, soll die Verwaltung zunächst mit dem Tennisclub abklären. Des Weiteren soll die Verwaltung den Staufen Holzern anbieten, bei den Hegau-Hallen ebenfalls eine Garage aufzustellen.
Schließlich bittet ein Ausschussmitglied die Verwaltung, zu überprüfen, ob der Tennisclub an der für die Garagen vorgesehenen Stelle nicht Stellplätze nachgewiesen habe.

9. Bekanntgaben der Verwaltung

a) Bau des neuen Dorfplatzes: Der Zwischenausbau des Parkplatzes im Süden bei der Gottmadinger Straße ist inzwischen fertiggestellt. Im Zuge der Arbeiten wurde in der Gottmadinger Straße an einer Stelle, an der sich bei Regen häufig größere Mengen Wasser gesammelt haben, ein Sinkkasten eingebracht.b) Die Arbeiten an der Verrohrung des Steppbachgrabens in der Riedheimer Straße konnten noch nicht endgültig abgeschlossen werden, weil noch Arbeiten des Energiedienstes ausstehen, die dieser aus unbekannten Gründen noch nicht erledigt hat.
c) Mit der Sanierung des letzten Teilabschnitts der Gemeindeverbindungsstraße Binningen-Weiterdingen wird morgen begonnen.
d) Inzwischen wurde der Skaterplatz bei den Hegau-Hallen neu asphaltiert.
e) Der Vorsitzende schlägt vor, für das Feuerwehrgerätehaus ein Richtfest zu veranstalten. Dafür käme z. B. Freitag, der 2. Juni 2017 um 18.00 Uhr infrage. Aus der Mitte des Gremiums kommen die Hinweise, dass zum einen am 2. Juni die Pfingstferien beginnen und dass zum anderen Freitag für die Handwerker kein optimaler Tag für ein Richtfest ist. Der Vorsitzende wird diese Hinweise bei der Terminfindung berücksichtigen.
f) Architekt Joachim Binder wird in der TUA-Sitzung am 25.07.2017 den Bauantrag für die Wiesentalhalle vorstellen.
g) Morgen wird das Freibad eröffnen.
h) In der Gemeinderatssitzung am 30. Mai 2017 soll eine Bemusterung des Belags für den neuen Dorfplatz stattfinden. Der Vorsitzende fragt an, ob aus diesem Grund die Sitzung bereits um 18.30 Uhr anstatt wie üblich um 19.00 Uhr beginnen soll, was im Gremium jedoch keinen Anklang findet.
i) Der Vorsitzende bringt mit klaren Worten seine Verärgerung über die in den vergangenen Tagen stattgefundenen Verwüstungen im Schlosspark zum Ausdruck, für die wahrscheinlich Jugendliche verantwortlich seien, die sich regelmäßig abends im Park aufhalten. Es seien Blumenbeete mutwillig zerstört und sogar Büsche abgesägt worden. Der Vorfall wurde bei der Polizei angezeigt. Ein Ausschussmitglied schlägt vor, dass man mit den Jugendlichen sprechen sollte. Der Vorsitzende zweifelt daran, dass dies etwas bewirkt, da sich die Jugendlichen ihres Fehlverhaltens sicherlich auch so schon bewusst seien.

10. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder

a) Ein Ausschussmitglied fragt, ob zur Schonung der Ressourcen für den Zwischenausbau des Parkplatzes bei der Gottmadinger Straße auch Recyclingkies hätte verwendet werden können. Verwaltungsseitig wird geantwortet, dass das grundsätzlich zwar möglich sei, damit aber keine guten Erfahrungen gemacht wurden und deshalb von der Verwaltung davon abgeraten wird. Recyclingkies sei vermischtes Material, das z. B. auch Glas enthalte, was bei der Entsorgung zu Problemen führe und deshalb letztlich auch nicht günstiger sei.
b) Ein Ausschussmitglied möchte wissen, wann das Landratsamt Konstanz mit den Geschwindigkeitskontrollen im Gemeindegebiet beginnt. Der Vorsitzende sagt zu, dies in Erfahrung zu bringen.
c) Es wird gefragt, ob eine Möglichkeit geschaffen werden kann, damit die Hilzinger Vereine am Ortsrand einheitlich für ihre Veranstaltungen werben können. Der Vorsitzende erklärt, dass dafür bisher noch kein Platz festgelegt worden sei, weil sich das Verkehrsamt vom Landratsamt Konstanz bisher dagegen gesperrt habe. Ein anderes Ausschussmitglied schlägt vor, damit zu warten, bis die zuständige Mitarbeiterin des Landratsamts im Ruhestand ist.
d) Ein Ausschussmitglied fragt, bezugnehmend auf den unter TOP 9 i) geschilderten Vorfall, ob es möglich ist, den Schlosspark mit Video zu überwachen. Der Vorsitzende findet dies rechtlich äußerst schwierig, da es sich bei dem Park um öffentlichen Raum handele. Aus dem Gremium kommt daraufhin der Vorschlag, den Park nachts zu schließen, womit er nicht mehr öffentlich zugänglich sei, und ihn nur in dieser Zeit zu überwachen. Ein anderes Ausschussmitglied entgegnet, dass der Park in zwei Jahren nicht mehr geschlossen werden könne.

11. Fragemöglichkeit für Einwohner

a) Ein Einwohner meldet sich zu Wort und merkt zu TOP 8 an, dass die Garagen direkt am Zaun aus Sicht des Tennisclubs sicherlich nicht stören würden.
b) Selbiger Einwohner bedankt sich (in seiner Eigenschaft als Bauherr) für die Unterstützung der Verwaltung und des TUA beim Bauantrag zu TOP 5 a).
    
Vorgelegt am 20. Juni 2017
gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Christian Denzel (Schriftführer)
gez. Andreas Wieser (Ausschussmitglied)
gez. Andrea Baumann (Ausschussmitglied)