Technischer und Umweltausschuss
Rathaus/Sitzungssaal
Technischer und Umweltausschuss am 6. November 2018
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 24.07.2018
- Wiedervorlage / Ergänzung
3. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 09.10.2018
4. Beschlussfassung über Bauanträge im vereinfachten Verfahren
a) Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage und Stellplatz,
Feldlerchenweg 1b, Hilzingen
b) Neubau eines Carports,
Bahnholzstr. 17, Schlatt a.R.
c) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage,
Engelweg 32, Binningen
5. Beschlussfassung über Bauanträge
a) Neubau eines Sachverständigenbüros mit Prüfraum und Technikraum,
Killwies 6, Hilzingen
b) Erneute Vorlage: Umbau eines bestehenden 2-Fam.Wohnhauses zu einem 6-Fam.Wohnhaus,
Hanfgarten 11, Hilzingen
c) Erneute Vorlage: Anbau einer Carport/ Balkonanlage an das bestehende Wohnhaus,
Oberstr. 6a, Hilzingen
d) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Stellplatz,
Beurener Str. 3 a, Binningen
e) Errichtung einer Großraumgarage,
Im Zehntgarten 14, Duchtlingen
6. Optimierung der Wasserversorgung auf Gemarkung Hilzingen
a) Vorstellung der Rohrnetzanalyse und Rohrnetzberechnung
b) Vergabe für ein Strukturgutachten der Gesamtgemeinde
7. Bekanntgaben der Verwaltung
8. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
9. Fragemöglichkeit für Einwohner
Technischer und Umweltausschuss am 6. November 2018
Anwesend:
Vorsitzender: Bürgermeister Rupert Metzler
Ausschussmitglieder: Andrea Baumann, Doris Buhl (als Reihenfolgestellvertreterin für Holger Graf), Peter Graf (ab TOP 4), Marianne Guthoff, Thomas Hägele, Martin Jordan, Heinrich Mohr, Martin Schneble, Andreas Wieser, Alfons Zipperer
Gemeinderäte: -
Ortsvorsteher: Stefan Jäckle, Stefan Rill, Egon Schmieder
Verwaltungsmitarbeiter: Bauamtsleiter Günther Feucht, Petra Fritsch, Rudolf Schmidt (als Schriftführer)
Abwesend:entschuldigt: Holger Graf (beruflich), Rainer Guggemos (beruflich)
Beginn: 19.00 Uhr
Zuhörer: 5
Ende: 21.37 Uhr
Presse: 1 (ab TOP 5 d)
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde und dass der Ausschuss beschlussfähig ist. Gegen die Tagesordnung werden keine Einwendungen vorgebracht.
Zu dem Tagesordnungspunkt 6 wurden Herr Weidenhammer, Herr Martincevic und Herr Bodirsky von der RBS Wave GmbH Stuttgart geladen.
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 24.07.2018 – Wiedervorlage / Ergänzung
Der Vorsitzende geht auf die in der vergangenen Sitzung vorgetragenen Einwände gegen das Protokoll vom 24.07.2018 ein und übergibt das Wort an den Schriftführer Herrn Schmidt. Herr Schmidt schlägt vor, den Wortlaut der Niederschrift zu TOP 5 b) Nutzungsänderung einer ehemaligen Schlosserei in eine Spielothek, Obere Gießwiesen 18, Hilzingen wie folgt wunschgemäß zu ergänzen: „In diesem Zusammenhang wird aus der Mitte des Gemeinderates der Antrag gestellt, festzustellen, dass der Gemeinderat keinen Bedarf für eine Spielothek für eine Gemeinde in der Größenordnung von Hilzingen sieht. Die in einer Gaststätte aufgestellten Spielgeräte sind für eine Gemeinde wie Hilzingen mehr als ausreichend.“ Da es seitens der Ausschussmitglieder gegen diesen Vorschlag keinen Widerspruch gibt, stellt der Vorsitzende fest, dass die Änderung des Protokolls vom 24.07.2018 somit wie vorgeschlagen beschlossen ist.
3. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 09.10.2018
Gegen die Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 09.10.2018 werden keine Einwände vorgebracht. Sie gilt somit als festgestellt.
4. Beschlussfassung über Bauanträge im vereinfachten Verfahren
Der wesentliche Sachverhalt, der von der Verwaltung vorgetragen wird, ergibt sich aus der Sitzungsvorlage. Soweit jeweils vorhanden, zeigt die Verwaltung Pläne und Ansichten.
a) Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage und Stellplatz, Feldlerchenweg 1b, Hilzingen
Der Vorsitzende teilt zu Beginn mit, dass dem geplanten Vorhaben 2 Stellplätze in der Doppelgarage sowie ein Stellplatz im Freien zur Verfügung stehen. Anschließend fasst das Gremium in offener Abstimmung einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
b) Neubau eines Carports, Bahnholzstr. 17, Schlatt a.R.
Ausschussmitglied Martin Jordan erklärt sich für befangen und begibt sich für die Dauer des Tagesordnungspunkts unter die Zuhörer. Die Verwaltung stellt das Bauvorhaben vor und erklärt, dass lt. Stellungnahme der örtlichen Verkehrsbehörde vom 17.10.2018, auf die Einhaltung des Stauraums von 5 m vor dem Carport verzichtet werden kann, wenn gewährleistet ist, dass dieser in offener Bauweise erstellt und so betrieben wird, dass die Einfahrt in einem Zug gewährleistet ist. Anschließend fasst das Gremium in offener Abstimmung einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt, gemäß den Vorgaben durch die örtliche Verkehrsbehörde (Carport in offener Bauweise).
c) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Engelweg 32, Binningen
Nach kurzem Vortrag der Verwaltung fasst das Gremium ohne weitere Aussprache einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt. Die Vorgaben des B-Planes in Bezug auf Stützmauern und Geländeänderungen sind zwingend einzuhalten.
5. Beschlussfassung über Bauanträge
Der wesentliche Sachverhalt, der von der Verwaltung vorgetragen wird, ergibt sich aus der Sitzungsvorlage. Soweit jeweils vorhanden, zeigt die Verwaltung Pläne und Ansichten.
a) Neubau eines Sachverständigenbüros mit Prüfraum und Technikraum, Killwies 6, Hilzingen
Ausschussmitglied Martin Jordan erklärt sich für befangen und begibt sich für die Dauer des Tagesordnungspunkts unter die Zuhörer. Nach kurzem Vortrag der Verwaltung fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
b) Erneute Vorlage: Neubau eines bestehenden 2-Familienwohnhauses in ein 6-Familienwohnhaus mit Errichtung von Dachgauben und Balkonen sowie Neubau einer Doppelgarage und einer Carportanlage, Hanfgarten 11, Hilzingen
Die Verwaltung trägt vor, dass das Landratsamt Konstanz, lt. Schreiben vom 10.10.2018, das Einfügen des Vorhabens i.S.d. § 34 BauGB als gegeben sieht und ein Versagen des Einvernehmens nicht mitträgt. Sollte das Einvernehmen erneut nicht erteilt werden, beabsichtig das Landratsamt dieses im Wege der Ersatzvornahme zu ersetzen. Ferner weist das Landratsamt darauf hin, dass die von der Gemeinde monierte Stellplatzanzahl, mangels einer entsprechenden örtlichen Bauvorschrift, den rechtlichen Vorgaben der Landesbauordnung entspricht. Hiernach kann pro Wohneinheit lediglich 1 Stellplatz gefordert werden. Diese Anforderung ist mit der vorliegenden Planung erfüllt. Ergänzend hierzu teilt die Verwaltung mit, dass die Anzahl der geplanten Stellplätze nicht verändert wurde, also weiterhin insgesamt 7 Stellplätze vorgesehen sind (1 Bestand, 6 neu).
In der anschließenden, regen Diskussion merkt ein Ausschussmitglied an, dass das Vorhaben schon weitestgehend errichtet wurde. Das führt dazu, dass aus der Mitte des Gremiums die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer weiteren Befassung mit dem vorliegenden Bauantrag gestellt wird, da das Landratsamt diesen sowieso genehmigen wird. Im weiteren Verlauf der Diskussion zeigt sich, dass die Mehrheit der Ausschussmitglieder die Einschätzung des Landratsamtes zum Einfügen des Vorhabens in die Umgebungsbebauung nicht teilt. Auch die Zahl der geplanten Stellplätze wird weiterhin sehr kritisch gesehen. Ausschussmitglied Andrea Baumann erachtet die Stellplatzsituation weiterhin als nicht tragbar, da die Anzahl der Stellplätze gegenüber der bisherigen Planung unverändert, d.h. völlig unzureichend bleibt und sieht dem Ersetzen des Einvernehmens entgegen. Ferner bemängelt ein Ausschussmitglied, dass das Erscheinungsbild der Gauben einem Flachdach entspricht und ebenso wie die Höhe des Gebäudes aus seiner Sicht nicht zustimmungsfähig ist. Ein weiteres Ausschussmitglied stellt am Ende der Diskussion den folgenden
Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob entlang der Straße „Hanfgarten“, beginnend mit der Einmündung auf die Lindenstraße und endend mit dem Kreuzungsbereich
Duchtlinger Straße/Klostergasse (Länge ca. 150 m) ein verkehrsberuhigter Bereich (sog. Spielstraße) eingerichtet werden kann. Dieser Antrag wird mit neun Ja-Stimmen und 1 Enthaltung angenommen.
Anschließend fasst das Gremium in offener Abstimmung mit sieben Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und einer Enthaltung den folgenden
Beschluss:
Das Einvernehmen wird versagt.
c) Erneute Vorlage: Anbau einer Carport-/Balkonanlage an das bestehende Wohnhaus, Oberstraße 6 a, Hilzingen
Die Verwaltung trägt vor, dass der ursprünglich geplante, dritte Carportstellplatz in der nordöstlichen Grundstücksecke nunmehr als Unterstellplatz für Fahrräder und Motorräder umgeplant wurde. Der Dachvorsprung endet jedoch weiterhin an der Gehweghinterkante. Eine Umplanung hinsichtlich des Abrückens des Dachvorsprungs um 0,50 m in Richtung Grundstücksinnere, zwecks Einhaltung des Lichtraumprofils entlang des Sankt-Josefs-Wegs, ist nicht erfolgt. Die Pfosten des Carports weisen bereits in der bisherigen Planung einen Abstand von 0,57 m von der Gehweghinterkante auf. Auf Nachfrage aus dem Gremium, weshalb der Dachvorsprung nicht wie vorgeschlagen um 0,50 m von der Straße abgerückt wurde, teilt die Verwaltung mit, dass lt. Stellungnahme der Ortspolizeibehörde vom 12.10.2018, im vorliegenden Fall der Baukörper an sich, d.h. die Pfosten des Carports, das Lichtraumprofil zum öffentlichen Verkehrsraum einhält. Der strittige Dachüberstand über dem Gehweg hält das Mindestmaß von 2,40 m über Erdoberkante ein, wodurch er nicht zum Gegenstand der Beurteilung wird. Im Anschluss an eine rege Diskussion hierüber, stellt ein Ausschussmitglied aufgrund des nicht vorhandenen Stauraums zwischen dem besagten Fahrrad-/Motorradunterstellplatz und dem Sankt-Josefs-Weg folgenden
Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Unteren Baurechtsbehörde des Landkreises Konstanz die Verfügung bzw. Auflage eines Ausfahrtsverbotes aus dem besagten Fahrrad-/Motorradunterstellplatz nach Osten auf den Sankt-Josefs-Weg zu beantragen.
Basierend auf diesem Antrag, der die Zustimmung aller Ausschussmitglieder findet, fasst das Gremium in offener Abstimmung einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt, mit der Maßgabe eines Ausfahrtsverbotes (Auflage) aus dem nördlichen Fahrrad-/Motorradunterstellplatz nach Osten auf den Sankt-Josefs-Weg.
Im Anschluss an die Beschlussfassung trägt ein Ausschussmitglied die Bitte vor, die Verwaltung möge das Gremium bei einer der nächsten Sitzungen über die gesetzlichen Grundlagen des Lichtraumprofils aufklären.
d) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Stellplatz, Beurener Straße 3 a, Binningen
Nach Vortrag des Sachverhaltes durch die Verwaltung, teilt ein Ausschussmitglied mit, dass aus seiner Sicht das Vorhaben nur dann seine Zustimmung fände, wenn auf einen
Stauraum vor der Garage von 5,50 m bestanden wird, anstatt 3,09 m zu akzeptieren. Dem entgegnet ein anderes Ausschussmitglied, dass solange kein Bebauungsplan einen Stauraum für das Vorhaben festsetzt, auch keiner gefordert werden kann. Der Bauherr sollte vielmehr bereits im eigenen Sicherheitsinteresse einen Stauraum vor der Garage einhalten. Ob und inwieweit eine entsprechende Forderung nach einem Stauraum als Ausfluss der Festsetzungen im benachbarten Bebauungsplan nördlich des Vorhabens ausgelegt werden kann, sei von der Verwaltung zu prüfen. Im Übrigen habe das Vorhaben, so ein Ausschussmitglied, auch Vorbildwirkung für die künftige Nachbarbebauung, weshalb hier ein Stauraum von 5,50 m gefordert werden sollte. Ein weiteres Ausschussmitglied ist der Meinung, dass auch im vorliegenden Fall die Stellungnahme der Ortspolizeibehörde hinsichtlich des fehlenden Stauraums von 5,50 m eingeholt werden sollte. Nachdem der ursprüngliche Beschlussvorschlag der Verwaltung, dem Bauvorhaben zuzustimmen, lediglich vier Ja-Stimmen im Gremium fand und damit abgelehnt wurde, fasst das Gremium mit sechs Ja-Stimmen und einer Enthaltung den folgenden
Beschluss:
Das Einvernehmen wird wegen fehlendem Stauraum vor der Garage versagt.
e) Errichtung einer Großraumgarage, Im Zehntgarten 14, Duchtlingen
Die Verwaltung stellt das Bauvorhaben vor und erklärt, dass am 05.11.2018 neue Pläne vorgelegt wurden, aus denen nunmehr die Einhaltung eines seitlichen Abstandes von 0,50 m zu den Nachbargrenzen hervorgeht. Dieser Mindestgrenzabstand dient der Vermeidung des sog. Schmutzwinkels und war in dem alten Lageplan vom 31.07.2018, welcher den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zur heutigen Sitzung übermittelt wurde, noch nicht enthalten, was auf ein Missverständnis zwischen Planer und Bauherrschaft zurückgeht. Ein Ausschussmitglied äußert sein Bedauern, dass erst die Gemeinde die Bauherrschaft auf die Vermeidung eines Schmutzwinkels hinweisen muss und dies nicht aus eigenem Antrieb/Interesse der Bauherrschaft erfolgt. Anschließend fasst das Gremium in offener Abstimmung und auf Grundlage der neu eingegangenen Pläne vom 05.11.2018 einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
6. Optimierung der Wasserversorgung auf Gemarkung Hilzingen
a) Vorstellung der Rohrnetzanalyse und der Rohrnetzberechnung
Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Weidenhammer, Herrn Martincevic und Herrn Bodirsky von der Firma RBS Wave GmbH sowie die Vertreterin der Presse. Darauf nimmt Herr Bodirsky am Tisch der Verwaltung Platz und stellt sich sowie die Rohrnetzanalyse und -berechnung des Wasserrohrnetzes der Gemeinde Hilzingen vor. Herr Bodirsky erläutert, dass die Rohrnetzanalyse und -berechnung zur Erhebung der Leistungsfähigkeit und des hydraulischen Zustandes des gemeindlichen Wasserrohrnetzes dient. Hierzu wurden 156 Druckmessgeräte, verteilt über das gesamte Wasserrohrnetz der Gemeinde (96 km), angebracht und eine künstliche Entnahme (Druckabfall) durchgeführt. Die so gewonnen Erkenntnisse ermöglichen die Simulation verschiedener Betriebssituationen wie Spitzenlastfall und Löschwasserversorgung am Rechner. Verteilt über das gesamte Gemeindegebiet wurden so etliche Netzfehler, von Engpässen über Rauheiten bis hin zu Planwerkfehlern, festgestellt. Im Ergebnis ist jedoch der hydraulische Zustand und die Leistungsfähigkeit des Wasserrohrnetzes der Gemeinde Hilzingen, trotz dieser Auffälligkeiten, als gut zu bewerten. Im Anschluss daran stellt Herr Bodirsky die vorgesehenen Optimierungsmaßnahmen im Wasserrohrnetz zur Verbesserung der Druckverhältnisse und der Löschwasserversorgung mit den entsprechenden Kostenannahmen sowie Handlungsempfehlungen zur Steigerung der Betriebssicherheit vor. Auf die Frage eines Ausschussmitglieds, ob es eine gesetzliche Grundlage für die Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit des Wasserrohrnetzes im dargestellten Ausmaß gibt, antwortet Herr Bodirsky, dass das DVGW-Arbeitsblatt W 405 die Sicherstellung von entsprechenden Löschwassermengen mit einem Mindestversorgungsdruck von 1,5 bar, für die Dauer einer Löschzeit von zwei Stunden in einem Umkreis von 300 m fordert und darüber hinaus einen Mindestversorgungsdruck von 2,7 bar. Die Frage eines weiteren Ausschussmitglieds, ob die Gemeinde vom Betreiber eines Aussiedlerhofes eine Löschwasserbevorratung (Zisterne) fordern kann, beantwortet Herr Weidenhammer mit der gesetzlichen Verpflichtung der Gemeinde den Grundschutz von baulichen Anlagen in Innenbereich sicherzustellen. Für Einzelobjekte im Außenbereich (u.a. Aussiedlerhöfe) gilt ein über den Grundschutz hinausgehender, objektbezogener Brandschutz (Objektschutz), für den i.d.R. der Eigentümer selbst verantwortlich ist. Grundsätzlich empfiehlt die RBS Wave GmbH die Erstellung eines Löschwasserkonzeptes, eines Spülkonzeptes sowie eines Rehabilitationskonzeptes zur Steigerung der Betriebssicherheit des Wasserrohrnetzes.
b) Vergabe für ein Strukturgutachten der Gesamtgemeinde
Aufbauend auf den Ergebnissen der Rohrnetzanalyse und –berechnung stellt Herr Weidenhammer die Gründe für die Erstellung eines Strukturgutachtens für das Wasserversorgungssystem der Gemeinde Hilzingen vor. Ziel des Gutachtens ist die Entwicklung eines Konzeptes für strukturverbessernde (Bau-)Maßnahmen zur Erhöhung der Wasserversorgungssicherheit im Gemeindegebiet. Dabei werden alle Aspekte der Wasserversorgung untersucht, wie z.B. Leitungsnetz, Gewinnung, Qualität und Menge (Bilanz). Das Land Baden-Württemberg fördert sowohl die Erstellung des Strukturgutachtens mit Übernahme von 50% der Kosten, als auch die Umsetzung der daraus abgeleiteten (Bau-)Maßnahmen für strukturverbessernde Maßnahmen mit Übernahme von 25% der (Bau-)Kosten. Auf die Frage eines Ausschussmitglieds, ob das Land im Gegenzug Einfluss bzw. Mitspracherecht bei der Auswahl entsprechender Verbesserungsmaßnahmen hat, antwortet Herr Weidenhammer, dass die Auswahl, Priorisierung und Umsetzung allein bei der Gemeinde liegt. Wichtig für die Gewährung der Fördergelder ist jedoch, dass zuerst ein Förderantrag gestellt und positiv beschieden sein muss. Erst danach sollte die Auftragsvergabe zur Erstellung eines Strukturgutachtens erfolgen. Anschließend fasst das Gremium einstimmig den folgenden
Beschluss:
Die Fa. RBS Wave GmbH, Mittlerer Pfad 2, 70499 Stuttgart wird nach erfolgter Förderantragstellung und nach Vorliegen eines entsprechenden, positiven Förderbescheides mit der Erstellung eines Strukturgutachtens zum Preis von 78.300,- € netto, gemäß Angebot vom 12.04.2018 beauftragt.
7. Bekanntgaben der Verwaltung
a) In den letzten Wochen wurden insgesamt 8 Gehwegabsenkungen in den Straßen Hinter Bühl und der Hohenkrähenstraße hergestellt. Inzwischen ist der östliche Bereich von Hilzingen über Gehwege weitestgehend Barrierefrei zu erreichen.
b) Das Schlagloch auf Höhe der Breitestraße 27 wurde inzwischen vom Bauhof behoben.
c) In der Plörenstraße wurde ein marodes Teilstück des Straßenbelags ebenfalls saniert.
d) Bei den ergänzenden Bauarbeiten am Fußweg von der Oberstraße zur Hombollstraße kam es zu Verzögerungen, die Baustelle wird aber Ende der Woche abgeschlossen.
e) Bei den Bauarbeiten im Steppbachwiesle 2.BA wird von der Firma Storz der Gehweg in der Riedheimer Straße in den nächsten Tagen fertiggestellt, die Kanalisationsarbeiten im Baugebiet schreiten zügig voran.
f) In der Lindenstraße/ Teilstück Staufenstraße ist die Firma Hegau Energie mit der Verlegung des E-Kabels im Gehwegbereich beschäftigt.
g) Nach dem Hinweis eines Ratsmitgliedes wurde von der Verwaltung bestätigt, dass die Sanierung des Weges zur Lochmühle von der L 190 ausgehend ebenfalls abgeschlossen werden konnte.
8. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
a) Ausschussmitglied Andrea Baumann erkundigt sich nach dem Sachstand beim Straßenbord auf Höhe des Anwesens Unter Gießwiesen 19, Hilzingen (Oberbadische Filzfabrik). Die Verwaltung teilt mit, dass der Sachverhalt aktuell noch in der Prüfung ist.
b) Ein weiteres Ausschussmitglied teilt mit, dass die neu aufgebrachte Deckschicht des Wegs nach Twielfeld (Ortsverbindungsstraße) sehr hoch aufträgt und der Rand der Fahrbahn, vor allem für Fußgänger, gefährlich hoch geworden ist. Hierauf entgegnet die Verwaltung, dass die neu angelegten Bankette mit einer erhöhten Querneigung versehen wurden und dadurch für eine verbesserte Ableitung des Oberflächenwassers in den angrenzenden, straßenbegleitenden Vorfluter sorgen.
c) Der Ortsvorsteher von Weiterdingen möchte wissen, wie hoch der Grundwasserstand in Hilzingen ist. Der unter den Zuhörern anwesende Wassermeister antwortet hierauf, dass der aktuelle Grundwasserstand nicht bekannt ist, es steht jedoch fest, dass dieser in letzter Zeit um ca. 0,50 - 0,80 m abgenommen hat. Die Quellschüttungen der kommunalen Tiefbrunnen bleiben dennoch sehr stabil.
9. Fragemöglichkeit für Einwohner
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht
Vorgelegt am 04. Dezember 2018
gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Rudolf Schmidt (Schriftführer)
gez. Heinrich Mohr (Ausschussmitglied)
gez. Peter Graf (Ausschussmitglied)