Technischer und Umweltausschuss
Rathaus Sitzungssaal
Technischer und Umweltausschuss am 26. Februar 2019
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 22.01.2019
3. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 29.01.2019
4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung am 29.01.2019
5. Information über Kenntnisgabeverfahren
a) Abbruch des bestehenden Wohn- und Ökonomiegebäudes mit Nebengebäuden, Zollstr. 30 und 32 a, Schlatt a.R.
6. Beschlussfassung über Bauanträge
a) Abbruch der vorhandenen Scheune sowie Neubau eines Gartenhauses, Klosterstr. 5, Binningen
b) Ersatz-Neubau von Gewächshausanlagen mit gärtnerischen Produktions- und Aufzuchtflächen mit Kundenzugang, Verkaufs- und Ausstellungsflächen, Gastronomiebereich, Nebenanlagen sowie Erstellung von Stellplätzen, Brühlstr. 10, Hilzingen
7. Beschlussfassung über Bauvoranfragen
a) Neubau eines Betriebsgebäudes mit 3 Wohnungen sowie Neubau eines Doppelhauses, Amthausstr. 3, Weiterdingen
8. Beschlussfassung über Arbeitsvergaben
a) Erschließung Neubaugebiet "Beim Steppbachwiesle"/2. Bauabschnitt
- Archäologische Grabungen, Teil 2
b) Kanalreinigungsarbeiten in Hilzingen und Ortsteilen
- Reinigung der Misch- und Schmutzwasser sowie der Regen- und Fremdwasserkanäle
9. Bekanntgaben der Verwaltung
10. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
11. Fragemöglichkeit für Einwohnersmitglieder
Technischer und Umweltausschuss am 26. Februar 2019
Anwesend:
Vorsitzender: Bürgermeister Rupert Metzler
Ausschussmitglieder: Andrea Baumann, Holger Graf, Peter Graf, Rainer Guggemos, Marianne Guthoff, Thomas Hägele, Martin Jordan, Heinrich Mohr, Martin Schneble, Andreas Wieser, Alfons Zipperer
Gemeinderäte: Barbara Kissmehl, Dr. Sigmar Schnutenhaus
Ortsvorsteher: Stefan Jäckle, Stefan Rill, Walter Mayer, Egon Schmieder
Verwaltungsmitarbeiter: Bauamtsleiter Günther Feucht, Petra Fritsch, Rudolf Schmidt (als Schriftführer)
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 20.00 Uhr
Zuhörer: 14
Presse: 0
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde und dass der Ausschuss beschlussfähig ist. Gegen die Tagesordnung werden keine Einwendungen vorgebracht.
1. Fragemöglichkeit für Einwohner
a) Zum Tagesordnungspunkt 7 richtet ein Zuhörer die Frage an den Vorsitzenden, auf welcher Rechtsgrundlage der Rat über die vorgenannte Bauvoranfrage entscheidet und fügt ergänzend hinzu, dass die Gemeinde viel Geld für die Lärmberuhigung im Kernort von Hilzingen ausgibt, Geld aber im Gegenzug mit der Zustimmung zur Bauvoranfrage einen holzverarbeitenden Betrieb, also Lärm nach Weiterdingen bringt. Der Vorsitzende antwortet hierauf, dass der Gemeinderat auf Grundlage des Baugesetzbuchs, der Landesbauordnung und der Gemeindeordnung entscheidet bzw. das Einvernehmen erteilt. Die endgültige Entscheidung über die Bauvoranfrage trifft jedoch das Landratsamt.
b) Ein weiterer Zuhörer möchte ebenfalls zum Tageordnungspunkt 7 wissen, wie sich der Bauherr den Umschlag (Ab- und Beladung) und die Andienung der Lagerflächen (Gabelstaplerverkehr etc.) vorstellt und welche Auswirkungen die gesamte Logistik auf das umgebende Wohngebiet hat. Ferner möchte der Zuhörer erfahren, wer eigentlich auf die Idee kommt, mitten im Dorfkern ein Gewerbegebiet einzurichten. Der Vorsitzende antwortet hierauf, dass das Gremium sich in der heutigen Sitzung lediglich auf die Angaben des Bauherrn in der Bauvoranfrage stützen kann. Das Landratsamt prüft das Vorhaben in fachlicher (u.a. immissionsschutzrechtlicher) Hinsicht. Das Gremium entscheidet heute lediglich darüber, ob das Vorhaben gewünscht ist oder nicht. Im Übrigen hat niemand die Absicht vorliegend ein Gewerbegebiet auszuweisen, es muss jedoch auch berücksichtigt werden, dass es sich hier um einen bestandsgeschützten Betrieb handelt.
2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 22.01.2019
Gegen die Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 22.01.2019 werden keine Einwände vorgebracht. Sie gilt somit als festgestellt.
3. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 29.01.2019
Gegen die Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 29.01.2019 werden keine Einwände vorgebracht. Sie gilt somit als festgestellt.
4. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Technischen und Umweltausschusses am 29.01.2019
Der Technische und Umweltausschuss hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 29.01.2019 die Überarbeitung des Entwurfs des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften "Homboll II, 1. Erweiterung" hinsichtlich der Erschließung beschlossen. Ferner wurde beschlossen, weder die frühzeitige Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB noch eine informelle Informationsveranstaltung durchzuführen und im Übrigen das Bebauungsplanverfahren auf unbestimmte Zeit zu vertagen.
5. Information über Kenntnisgabeverfahren
Der wesentliche Sachverhalt, der von der Verwaltung vorgetragen wird, ergibt sich aus der Sitzungsvorlage. Soweit jeweils vorhanden, zeigt die Verwaltung Pläne und Ansichten.
a) Abbruch des bestehenden Wohn- und Ökonomiegebäudes mit Nebengebäuden, Zollstraße 30 und 32 a, Schlatt a.R.
Das Gremium nimmt das Abbruchvorhaben zur Kenntnis.
6. Beschlussfassung über Bauanträge
Der wesentliche Sachverhalt, der von der Verwaltung vorgetragen wird, ergibt sich aus der Sitzungsvorlage. Soweit jeweils vorhanden, zeigt die Verwaltung Pläne und Ansichten.
a) Abbruch der vorhandenen Scheune sowie Neubau eines Gartenhauses, Klosterstraße 5, Binningen
Die Verwaltung trägt vor, dass für das geplante Vorhaben voraussichtlich eine Erschließungs- bzw. Vereinigungsbaulast erforderlich wird. Die Erforderlichkeit einer
solchen Baulast prüft das Landratsamt. Aus der Mitte des Gremiums kommt Kritik am Vorhaben, dass es unter einer irreführenden Projektbezeichnung läuft, da das geplante Gartenhaus beheizte Wohn- und Aufenthaltsräume aufweist und damit auch als Wohnhaus zu bezeichnen ist. Folglich müssen auch Stellplätze gefordert werden. Daraufhin erteilt der Vorsitzende dem unter den Zuhörern anwesenden Bauherrn das Wort. Dieser teilt mit, dass das Gartenhaus keineswegs als Wohnhaus geplant ist, sondern allein Hobby-Zwecken dient und lediglich ordentlich gedämmt wird. Auf die Nachfrage aus dem Gremium, wie viele Stellplätze des Bestandswohnhaus Klosterstraße 5 aufweist, teilt der Bauherr mit, dass insgesamt 6 Stellplätze im Bestand vorhanden sind. Zusätzlich ist auf dem Baugrundstück ausweislich des aktuellen Lageplans ein Stellplatz geplant. Ausschussmitglied Andrea Baumann möchte von der Verwaltung wissen, welche zusätzlichen Anforderungen an ein Wohnhaus gestellt werden würden, wenn tatsächlich ein Wohnhaus beantragt worden wäre. Die Verwaltung führt sodann die Stellplatzverpflichtung nach LBO, EnEV, EEG und Nachweis der Erschließung des Baugrundstücks an. Daraufhin fasst das Gremium mit 10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
b) Ersatz-Neubau von Gewächshausanlagen mit gärtnerischen Produktions- und Aufzuchtflächen mit Kundenzugang, Verkaufs- und Ausstellungsflächen, Gastronomiebereich, Nebenanlagen sowie Erstellung von Stellplätzen, Brühlstraße 10, Hilzingen
Ausschussmitglied Andrea Baumann weist darauf hin, dass die vorgelegte Aufstellung der Nutzungsflächen nicht schlüssig ist. So übersteigen die laut Antrag geplanten Flächen für den Gastronomiebereich das maximal zulässige Maß laut Bebauungsplan. Auch kann den Plänen nicht entnommen werden, ob das Pflanzgebot eingehalten wird. Daraufhin erteilt der Vorsitzende dem unter den Zuhörern anwesenden Bauherrn das Wort. Dieser erläutert, dass die Verkaufsfläche zu 100% den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht, weil der Kinderspielplatz und die Nebenräume in der Gesamtflächenberechnung des Gastronomiebereichs mitberücksichtigt wurden und deshalb herausgerechnet werden müssen. Allein schon der Kinderspielplatz hat eine Fläche von fast 500 m² und auch der Windfang "Scheune" stellt im eigentlichen Sinne keine Verkaufsfläche dar und muss herausgerechnet werden. Das Pflanzgebot wird ebenfalls eingehalten. In den aktuellen Plänen, welche dem Rat noch nicht vorliegen, sind alle Bäume gemäß Pflanzgebot eingezeichnet. Das Gremium fasst daraufhin einstimmig den folgenden
Beschluss:
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
7. Beschlussfassung über Bauvoranfragen
a) Neubau eines Betriebsgebäudes mit 3 Wohnungen sowie Neubau eines Doppelhauses, Amthausstraße 3, Weiterdingen
Die Ausschussmitglieder Heinrich Mohr und Andreas Wieser erklären sich für befangen und begeben sich unter die Zuhörerschaft.
Ergänzend zum Sachvortrag der Verwaltung teilt der Vorsitzende mit, dass der Ortschaftsrat Weiterdingen der Bauvoranfrage in seiner Sitzung am 05.02.2019 zugestimmt hat. Ferner teilt der Vorsitzende mit, dass es sich vorliegend nicht um täglich wiederkehrende, sondern um einzelfallbezogene Arbeiten im geplanten Betriebsgebäude handeln wird. Der künftige Betrieb soll auf eigenem Grund und Boden errichtet werden. Die Ablehnung der Bauvoranfrage bzw. des Einvernehmens kommt einer Versagung des Weiterbetriebs gleich. Gleichwohl ist klar, dass die Genehmigung des Betriebsgebäudes an der geplanten Stelle schwierig zu erreichen sein wird; das ist auch dem Bauherrn klar. Die bereits jetzt auf dem Baugrundstück vorhandene Lärmbelastung wird dadurch sogar limitiert. Letztendlich ist die Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen jedoch Sache des Landratsamtes. Zahlreiche Wortmeldungen aus der Mitte des Gemeinderats bestätigen die bereits im Ortschaftsrat äußerst kontrovers geführte Diskussion. So wird von den Ausschussmitgliedern v.a. die Konfliktträchtigkeit und fehlende Zukunftsorientierung (Notlösung) des Gewerbebetriebs an dieser Stelle bemängelt. Was aus Sicht mancher Ausschussmitglieder jedoch auch am Versagen des Rates und der Verwaltung liegt, dem Bauherrn einen angemessenen Alternativstandort anzubieten. Schließlich handelt es sich vorliegend auch nicht um den Hauptbetrieb des Bauherrn und das Gebiet war schon immer in gewisser Weise vorbelastet. Ausschussmitglied Andrea Baumann äußert ihre Befürchtung, dass die Intensivierung/Erweiterung des Betriebs nicht zukunftsfähig und konfliktträchtig ist, zumal es in der Vergangenheit auch verträglichere Alternativen bei der Standortwahl gegeben hätte. Hierauf entgegnet jedoch der Vorsitzende, dass die Verwaltung sich intensiv um Alternativstandorte bemüht hat und dem Bauherrn bereits in der Vergangenheit vergeblich einige Standorte im Gewerbegebiet in Hilzingen angeboten hat. Letztendlich mündet die Diskussion in der Frage, ob der Rat Gewerbetreibende in Weiterdingen bzw. Hilzingen halten will oder die Abwanderung zugunsten einer reinen Wohngemeinde hinnimmt. Auf Nachfrage aus dem Gremium, ob das Landratsamt die Bauvoranfrage trotzdem prüfen wird auch wenn das Gremium sein Einvernehmen versagt, antwortet der Vorsitzende, dass das auf jeden Fall eine Prüfung durch das Landratsamt stattfindet. Anschließend fasst das Gremium mit 5 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen den folgenden
Beschluss:
Das Einvernehmen zum Bauvorhaben wird versagt.
8. Beschlussfassung über Arbeitsvergaben
a) Erschließung Neubaugebiet "Beim Steppbachwiesle"/2. Bauabschnitt - Archäologische Grabungen, Teil 2
Die Verwaltung trägt den Sachverhalt vor und erläutert, dass es sich hierbei um die letzten archäologischen Grabungsarbeiten in den problembehafteten privaten Grundstücksbereichen handelt. Im Anschluss fasst das Gremium einstimmig folgenden
Beschluss:
Die Arbeiten werden an die Fa. Archaeotask GmbH, Randenstraße 12, 78234 Engen, zum Angebotspreis von 78.329,64 € (Brutto) vergeben.
b) Kanalreinigungsarbeiten in Hilzingen und Ortsteilen - Reinigung der Misch- und Schmutzwasser sowie der Regen- und Fremdwasserkanäle
Die Verwaltung trägt den Sachverhalt vor und erläutert, dass die Resonanz auf die Ausschreibung recht mäßig war. Dennoch konnten zwei Angeboten gewertet werden. Im Haushaltsplan 2019 sind für die ausgeschriebenen Arbeiten 95.000,00 € veranschlagt. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Firma, hat bereits in der Vergangenheit in der Gemeinde Hilzingen verkalkte Kanäle wieder sauber gemacht. Im Anschluss fasst das Gremium einstimmig folgenden
Beschluss:
Die Arbeiten werden an die Fa. Kartu, Kanalservice - Rohrreinigung, Hüttenbergweg 23, 72517 Sigmaringendorf, zum Angebotspreis von 86.562,20 € (Brutto) vergeben.
9. Bekanntgaben der Verwaltung
a) Im Baugebiet "Beim Steppbachwiesle"/2. BA schreiten die Erschließungsarbeiten voran. Es wurde jüngst mit den Kanal- und Wasserleitungsarbeiten begonnen.
b) In der Lindenstraße/ Teilstück Staufenstraße wurde der Pflasterbelag größtenteils verlegt. Die alte Straßendecke wurde runtergehobelt.
c) Für das von der Firma RBS Wave in der TUA-Sitzung am 06.11.2018 in Grundzügen vorgestellte Strukturgutachten für das Wasserversorgungssystem der Gemeinde Hilzingen wurde ein Förderantrag beim Land Baden-Württemberg gestellt. Der Förderbescheid liegt noch nicht vor.
d) In der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 12.02.2019 wurde die Verwaltung darauf hingewiesen, dass die Filzfabrik in der Hauptstraße 83 das Dachflächenwasser auf den Gehweg ableitet. Die Verwaltung hat den Sachstand vor Ort aufgenommen und geht diesbezüglich auf die Eigentümer zu.
e) In Sachen Überbauung/Inanspruchnahme des öffentlichen Mühlwegs in Weiterdingen durch den Eigentümer des angrenzenden Grundstücks Flst.-Nr. 1952/1, Welschinger Straße 3, 3 b findet in der KW 10/11 ein erneutes Gespräch mit dem Eigentümer statt. Hierbei wird die Verwaltung u.a. auch das Thema erstmalige Erhebung von Abwasser- und Wasserversorgungsbeiträgen ansprechen.
10. Fragemöglichkeit für Ausschussmitglieder
Von der Fragemöglichkeit wird kein Gebrauch gemacht.
11. Fragemöglichkeit für Einwohner
a) Ein Zuhörer weist darauf hin, dass der Bestandsbetrieb in der Amthausstraße 3 in Weiterdingen erloschen ist, nachdem das Gebäude eine Zeit lang leer stand und erst danach vom Bauherrn bezogen wurde. Der Vorsitzende erwidert hierauf, dass der Bestandschutz nicht untergegangen ist, auch wenn die gewerbliche Nutzung nicht kontinuierlich ausgeübt wurde.
b) Ein anderer Zuhörer meldet sich zu Wort und bedankt sich beim Gremium für seinen unter Tagesordnungspunkt 7 gefassten Beschluss. Er ist im Übrigen dafür, dass man dem Bauherrn hilft einen besser geeigneten Standort für seinen Betrieb zu finden. Hierfür müssten auch mögliche Standorte am Dorfrand geprüft werden. Der Vorsitzende teilt hierzu mit, dass die Verwaltung bereits mehrere dafür in Frage kommende Grundstücke geprüft und dem Gremium umfangreich dargelegt hat. Im Übrigen scheiterte die Standortsuche auch, weil die privaten Eigentümer der in Frage kommenden Grundstücke nicht bereit sind ihr Grundstück dem Bauherrn zur Verfügung zu stellen.
c) Ein weiterer Zuhörer ist dankbar für die kontroverse Aussprache zu Tagesordnungspunkt 7 und merkt an, dass es noch nicht zu spät ist dem Bauherrn zu helfen und dass alle Akteure sich daran beteiligen müssen.
Vorgelegt am 19. März 2019
gez. Rupert Metzler (Bürgermeister)
gez. Rudolf Schmidt (Schriftführer)
gez. Peter Graf (Ausschussmitglied)
gez. Heinrich Mohr (Ausschussmitglied)