Bauantrag / Baugenehmigung / Bauvorbescheid

Für Sie zuständige Stellen

Grundsätzlich ist vor Errichtung oder Abbruch von baulichen Anlagen ein Baugenehmigungsverfahren zu durchlaufen. Der Prüfungsumfang ist abhängig von der Art des Vorhabens. Je größer und komplexer, desto umfangreicher wird die Anlage von der Baurechtsbehörde geprüft.

Zuständig für das Gemeindegebiet Hilzingen mit den Ortsteilen ist das

Landratsamt Konstanz
Amt für Baurecht und Umwelt
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz
Tel.: 07531 800-1401
Fax: 07531 800-1403
E-Mail: Baurechtundumwelt@lrakn.de
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