Patrick Ruhland
Leitung Ordnungsamt / Bürgerbüro
Telefon:
07731 380978
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Gewalt im häuslichen Bereich ist keine Privatsache. Hier geht es um Straftaten. So können zum Beispiel die folgenden Delikte vorliegen:
Rechtfertigungsversuche wie Alkohol, Stress, finanzielle Schwierigkeiten oder Provokation sind inakzeptabel. Die Verantwortung für die Gewalt liegt immer bei der Person, die sie ausübt. Wählen Sie im Notfall umgehend den Notruf unter 110.
Im Zuge von häuslicher Gewalt kann es neben strafrechtlichen Ermittlungen zum polizeilichen Wohnungsverweis kommen, um weitere Straftaten oder eine Eskalation zu verhindern. In dem Fall muss die gewalttätige Person
Ein Wohnungsverweis wird vor allem zum Schutz vor einer möglichen (neuerlichen) Gewalttat ausgesprochen.
Ergänzend kann die Polizei auch ein Rückkehr- und Annäherungsverbot sowie ein Betretungs- und Kontaktverbot aussprechen.
Das Annäherungs- und Betretungsverbot gilt zum Beispiel für die Umgebung
Auch kann die Polizei die Hausschlüssel beschlagnahmen und/oder die Person in Gewahrsam nehmen. Zudem kann die Polizei der gewalttätigen Person verbieten Kontakt zum Opfer oder ihr nahestehenden Personen mittels jeglichen Kommunikationsmitteln aufzunehmen.
Hinweis: Neben dem eigentlichen Wohnungsverweis besteht das Wohnungsverweisverfahren in Baden-Württemberg aus