PRESSEMITTEILUNG - Aufstallungspflicht der Geflügelbestände endet zum 15. Mai 2023
LANDKREIS KONSTANZ – Die Aufstallungspflicht für Geflügel im Landkreis Konstanz endet zum 15. Mai 2023. Die Vogelgrippe ist weiterhin ein hoch-dynamisches Seuchengeschehen, jedoch gab es im Landkreis Konstanz in den letzten vier Wochen keinen erneuten Virusnachweis. Dennoch ist ein Schutz des Geflügels durch verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen bis auf Weiteres sehr wichtig.
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