Aktuelle Meldungen aus dem Rathaus
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- 16.12.2024
Hundesteuer 2025
Die Hundesteuer entsteht für jeden am 01. Januar im Gemeindegebiet gehaltenen über 3 Monate alten Hund. Wird ein Hund erst nach dem 01. Januar 3 Monate alt oder wird ein über 3 Monate alter Hund erst nach dem 01. Januar gehalten, so entsteht die Steuerschuld am ersten Tag des folgenden Monats. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Hundehaltung beendet wird. Entsteht die Steuerpflicht erst nach dem 01. Januar, so ist der entsprechende Teilbetrag mit dem Beginn der Steuerpflicht zur Zahlung fällig.
Weiterlesen - 10.12.2024
Information zur Grundsteuerpflicht beim Eigentumswechsel
Wenn sich die Eigentumsverhältnisse bei Grundstücken während des Jahres ändern, hat dies auf die Grundsteuerpflicht im laufenden Kalenderjahr keine Auswirkung. Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt. Schuldner der Grundsteuer des laufenden Kalenderjahres ist derjenige, dem der Grundbesitz zum 1.1. des laufenden Kalenderjahres mit dem Einheitswertbescheid des Finanzamts zugerechnet wurde. Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer.
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- 10.12.2024
Informationen zur Grundsteuerreform 2025
Zum 01.01.2025 tritt die Grundsteuerreform 2025 in Kraft.
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