Feuerbestattung beantragen
Für Sie zuständige Stellen
Bei der Feuerbestattung wird die verstorbene Person vor oder nach der Trauerfeierlichkeit in einem Sarg eingeäschert.
Danach wird die Asche in einer Urne beigesetzt.
Die Ruhezeit von Verstorbenen in Erdgräbern auf den Hilzinger Friedhöfen beträgt grundsätzlich 25 Jahre, gemäß der Friedhofssatzung der Gemeinde Hilzingen. Hinweise zu Bestattungsmöglichkeiten in der Gemeinde Hilzingen finden Sie auf unserer Internetseite im Bereich Bürger - Informatives.