Aktuelle Meldungen aus dem Rathaus
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- 24.04.2026
Finanzamt Singen - Das Finanzamt informiert zur Grundsteuer: Änderungen am Grundbesitz
Wenn Ihnen Grundbesitz gehört (z.B. ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung) und sich daran Änderungen ergeben, sind Sie verpflichtet, bis 31. März des Folgejahres beim Finanzamt eine sogenannte „Grundsteueränderungsanzeige“ (Anzeige) abgeben.
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- 23.03.2026
Grundsteuerreform: aktuelle Informationen
Nach § 22 Abs. 2 Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) sind Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse, die sich auf die Höhe des Grundsteuerwerts oder die Vermögensart auswirken oder zu einer erstmaligen Feststellung führen können, zu Beginn des folgenden Kalenderjahres zusammengefasst anzuzeigen.
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